Tipps für Rentner bei der Steuererklärung

Im wohlverdienten Ruhestand können sich viele Rentner sicherlich Besseres vorstellen, als sich mit der Steuererklärung auseinanderzusetzen.
Aktuelle Änderungen und Anpassungen bei den Rentenbezügen sorgen jedoch dafür, dass eine große Zahl von Rentnern die Steuererklärung abgeben muss.

Wann müssen Rentner Steuern zahlen? Erfahren Sie bei uns, unter welchen Umständen Sie eine Steuererklärung machen müssen und informieren Sie sich über Mittel und Wege, mit denen Sie sparen können. Entdecken Sie nützliche Tipps, die Ihnen dabei helfen, Ihre Steuerlast zu senken. Nutzen Sie Freibeträge und setzen Sie Ausgaben von der Steuer ab.

Viele Rentner werden durch Rentenplus steuerpflichtig

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Wann müssen Rentner Steuern zahlen? Was bleibt steuerfrei?

Machen Sie als Rentner zum ersten Mal eine Steuererklärung, profitieren Sie vom angehobenen Grundfreibetrag. Der liegt 2024 voraussichtlich bei 11.784 Euro. Ehepaare und Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft erhalten den doppelten Steuerfreibetrag.
Sofern Ihre Bezüge jährlich unterhalb des gewährten Grundfreibetrags liegen, sind Sie von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung befreit. Einkünfte, die den Grundfreibetrag übersteigen, unterliegen in der Regel der Steuerpflicht.
Programme wie SteuerSparErklärung für Rentner 2024 (für Steuerjahr 2023) für den PC oder SteuerSparErklärung für Rentner 2024 (für Steuerjahr 2023) für den Mac unterstützen Sie bei der Pflichtveranlagung.

Das können Rentner von der Steuer absetzen

Steuerpflichtig ist nur Geld, das über dem Steuerfreibetrag liegt. Für diese Einkünfte kommt der Besteuerungsanteil ins Spiel. Der ist abhängig vom Jahr des Renteneintritts und bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer gleich. Glücklicherweise gibt es für Rentner Entlastungen, die den steuerpflichtigen Anteil in der Steuererklärung zusätzlich verringern. Sonderausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung oder für eine private Haftpflichtversicherung und Spenden zählen dazu. Arztkosten, Medikamentenrechnungen und außergewöhnliche Belastungen wie Beerdigungen und Gebühren für ein Pflegeheim wirken sich auch steuermindernd aus. Zahlen Sie als Rentner Gewerkschaftsbeiträge, dann gehören die zu den Werbungskosten. Je nach körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung können Sie den Behinderten-Pauschbetrag nutzen