Bilanzen auf Papier

Bilanz erstellen

Wenn Sie als Unternehmer zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen Sie regelmäßig eine Bilanz erstellen. Diese gehört zum Abschluss Ihrer Buchhaltung für ein Geschäftsjahr und erfordert einiges an Fachwissen im Rechnungswesen.

Um den Gewinn oder Verlust festzustellen und am Ende des Geschäftsjahres die Steuern ermitteln zu können, erfasst die Buchführung alle Geschäftsvorgänge eines Unternehmens fortlaufend – diese sind unter anderem Grundlage für die Bilanz. Zusammen bilden sie den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB).

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Was ist eine Bilanz?

Welche Anforderungen muss die Bilanz erfüllen?

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Wie ist eine Bilanz aufgebaut?

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Was muss bei der Erstellung einer Bilanz beachtet werden?

Welche Bilanzarten gibt es?

Bei Bilanzen wird zwischen verschiedenen Grundtypen unterschieden.

Eröffnungsbilanz/Schlussbilanz

Entsprechend § 242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn des Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Schlussbilanz zu erstellen. Die Bilanzen stellen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden dar.

Die erste Bilanz eines Gründers ist also die Eröffnungsbilanz, die das Vermögen und Kapital zum Gründungszeitpunkt aufzeigt. Diese muss zeitnah zur Gründung aufgestellt werden. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, doch verlangen die Finanzämter die Eröffnungsbilanz in der Regel binnen eines Monats nach der Gründung. Aus dieser Bilanz ergeben sich die Bestandskonten mit den Anfangsbeständen für die doppelte Buchführung. Sogenannte Geschäftsvorfälle innerhalb eines Geschäftsjahres werden auf den entsprechenden Bilanz- und GuV-Konten festgehalten. Am Ende eines jeden Geschäftsjahres muss eine Schlussbilanz erstellt werden.

In der Regel entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, das heißt, es beginnt am 01.01. und endet am 31.12. Es gibt jedoch Ausnahmen: Das Geschäftsjahr kann auch am 31.03., 30.06. oder 30.09. enden. Gründen Sie mitten in einem Geschäftsjahr, müssen Sie die erste Schlussbilanz erst nach Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres erstellen.

Beispiel:
Herr Müller gründet zum 01.10. die Müller Handels-GmbH. Zum 01.10. erstellt er seine Eröffnungsbilanz mit allen Vermögensgegenständen und Schulden. Da sein Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, fertigt er zum 31.12. seine Schlussbilanz an. Für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.10. bis zum 31.12. hat er die GuV geführt. Erst im Folgejahr erfasst er alle Geschäftsvorfälle für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.

Handelsbilanz/Steuerbilanz

Jedes bilanzierungspflichtige Unternehmen ist dazu verpflichtet, eine Handelsbilanz zu erstellen. Diese orientiert sich am Handelsrecht und gibt als Teil des Jahresabschlusses detailliert Auskunft über die tatsächlichen Verhältnisse eines Unternehmens. Hierzu gehören die Vermögenslage, die Finanzlage sowie die Ertragslage. Die Handelsbilanz richtet sich an alle Personen, die daran interessiert sind, dass das Unternehmen regelmäßig Zahlungen in Form von Gewinnausschüttungen, Zins- und Tilgungsleistungen sowie von Gehältern leisten kann.

Die Steuerbilanz wird aus der Handelsbilanz abgeleitet und orientiert sich am Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz. Sie bildet die Basis für die Ertragsbesteuerung des Unternehmens im Zusammenhang mit der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Unternehmen müssen keine Steuerbilanz erstellen – zur Besteuerung ist eine Handelsbilanz ausreichend, deren Ergebnis in Form einer Überleitungsrechnung an die steuerlichen Vorgaben angepasst werden kann. Mit der Handels- und Steuerbilanz werden unterschiedliche Ziele verfolgt, daher unterscheiden sich auch die Berechnungsgrundlagen. Es ist jedoch mit großem Aufwand verbunden, eine getrennte Handels- und Steuerbilanz zu erstellen, besonders für kleinere Unternehmen. Daher fertigen viele zumeist eine Einheitsbilanz an, die den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben entspricht.

Einzelbilanz/Konzernbilanz

Eine Konzernbilanz ist die Zusammenfassung mehrerer Einzelbilanzen von Unternehmen, die zu einem Konzern gehören. Die Einzelbilanzen zeigen die wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen bilanzierenden Unternehmen eines Konzerns auf. Die Konzernbilanz stellt die gesamte wirtschaftliche Situation einer Unternehmensgruppe dar.

Sonderbilanzen

Neben den jährlichen Handels- und Steuerbilanzen können zu bestimmten Anlässen wie Gründung, Fusion oder Liquidation Sonderbilanzen erstellt werden. Einen Stichtag gibt es für diese Gelegenheiten nicht. Zudem werden sie meist nur einmalig oder zu unregelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkten angefertigt.

Zu den Sonderbilanzen gehören:

  • Aufgabebilanz: Beendigung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft Auseinandersetzungsbilanz: beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft
  • Einbringungsbilanz: Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft
  • Liquidationsbilanz: Auflösung einer Kapitalgesellschaft
  • Sanierungsbilanz: Ansetzung der zur Veräußerung bestimmten Wirtschaftsgüter zu über den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegenden Veräußerungspreisen
  • Überschuldungsbilanz: Ansetzung sämtlicher Wirtschaftsgüter mit ihren Verkehrswerten und Berücksichtigung sonst nicht bilanzierungsfähiger Wirtschaftsgüter
  • Verschmelzungsbilanz: bei Fusionen von Unternehmen

Zwischenbilanzen

Zwischenbilanzen werden hauptsächlich von börsennotierten Unternehmen zwischen den ordentlichen Bilanzen aufgestellt. Dies kann in Abständen von Wochen, Monaten, Quartalen oder halbjährlich geschehen und dient lediglich dazu, über die Lage eines Unternehmens zu informieren.

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Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchhaltung

Erfahren Sie, für wen die GoBD gelten und wie Sie die Buchhaltung richtliniengetreu und regelkonform erledigen.

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Betriebswirtschaftliche Auswertung

Informieren Sie sich über verschiedene Formen der betriebswirtschaftlichen Auswertung und was Sie bei der Erstellung beachten müssen.

Latente Steuern in der Bilanz

Latente Steuern entstehen, wenn der Gewinn der Handelsbilanz nicht mit dem der Steuerbilanz übereinstimmt. Werden diese Unterschiede später abgebaut, kann es zu Steuervorteilen oder -lasten kommen. Wenn ein Unternehmen erwartet, zukünftig mehr Steuern zu zahlen, wird ein latenter Steuervermögenswert erfasst. Wenn ein Unternehmen erwartet, zukünftig weniger Steuern zu zahlen, wird eine latente Steuerverbindlichkeit erfasst.

Es ist wichtig zu beachten, dass latente Steuern nicht tatsächlich gezahlt werden müssen, solange die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz bleiben. Sie repräsentieren vielmehr die geschätzten zukünftigen steuerlichen Auswirkungen, wenn diese Bilanzpositionen realisiert werden. Die genaue Behandlung von latenten Steuern hängt von den geltenden Rechnungslegungsvorschriften und Steuergesetzen ab.