Fahrtenbuch führen

Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, die oft mit einem Dienstwagen unterwegs sind oder die über viele Autos im Betriebsvermögen verfügen, kommen ohne Fahrtenbücher nicht mehr aus. Klassischerweise werden Fahrtenbücher mit Stift und Papier erstellt und ein Fuhrparkverwalter oder ein Buchhalter kontrolliert später die Aufzeichnungen. Diese Prozesse werden durch ein elektronisches Fahrtenbuch vereinfacht. Darüber hinaus bieten elektronische Fahrtenbücher auch für Freiberufler oder Selbstständige viele Vorteile.

Wir zeigen Ihnen in diesem Ratgeber, wie Sie ein Fahrtenbuch führen und geben Ihnen nützliche Tipps und Hinweise zu steuerlichen Ersparnissen. Wollen Sie ein Fahrtenbuch führen, gibt es einige von den Behörden vorgeschriebene Formvorgaben zu beachten. Die Hersteller von Fahrtenbuchsoftware achten bei der Entwicklung ihrer Lösungen auf die Anforderungen des Finanzamts und bieten Ihnen unterschiedliche Abrechnungsmethoden an. Welche Methode sich am besten für Sie eignet, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

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WISO Fahrtenbuch 2023

  • Geeignet für Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbstständige & Gewerbetreibende
  • Vereinfacht die Fahrzeugverwaltung
  • Liefert Fahrtvorlagen
  • Erfasst Daten für das Geschäftsjahr 2023
17,99 € 19,99 €

Was ist ein Fahrtenbuch?

Grundsätze beim Fahrtenbuch führen

Es gilt, einige Grundsätze zu beachten, wenn Sie korrekt ein schriftliches oder elektronisches Fahrtenbuch führen wollen. Einer der wichtigsten Grundsätze ist der Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit. Dieser beschreibt, dass ein Fahrtenbuch chronologisch geführt werden muss. Haben Sie einen Fehler gemacht oder eine Fahrt vergessen, dürfen Sie diese nicht korrigieren. Ein Durchstreichen oder einfach dazwischen schreiben ist nicht erlaubt. Nachträgliche Eintragungen und Veränderungen müssen Sie als solche eindeutig kennzeichnen.

Da es sich um unternehmensinterne und steuerlich relevante Dokumente handelt, müssen schriftliche und elektronische Fahrtenbücher 10 Jahre archiviert werden. Das wird durch den Grundsatz der Sicherheit dargestellt.

Der Grundsatz der Vollständigkeit gibt eine lückenlose Führung des Fahrtenbuchs vor. Es darf nicht vorkommen, dass Lücken bei den Kilometerständen im Fahrtenbuch entstehen. Jede Fahrt, egal wie lang, Sie ging, muss aufgeschrieben werden.

Vor allem Behörden und Unternehmen benötigen einen Einblick in das Fahrtenbuch, weshalb die Grundsätze der Klarheit und Übersichtlichkeit eingehalten werden müssen. Diese bestimmen, dass das Fahrtenbuch für einen sachverständigen Dritten eindeutig und ohne Schwierigkeiten erfasst und begriffen werden kann. Die Einarbeitungszeit in die Form und Eintragungen dürfen dabei nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen.

Das gesamte Fahrtenbuch muss in einer in sich geschlossenen Form geschrieben sein. Sie dürfen die Form nicht mehr verändern. Das Fahrtenbuch muss mit einem Fahrtenbuch aus einer anderen Abrechnungsperiode vergleichbar sein.

Die Fahrten, die Sie eintragen, wenn Sie das Fahrtenbuch führen, müssen tatsächlich stattgefunden haben. Das wird als Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit bezeichnet. Fahren Sie mehrmals am Tag zwischen verschiedenen Orten, ist es nicht gestattet, die Fahrten zusammenzufassen. Jede Fahrt muss einzeln aufgeschrieben werden und es darf keine Gruppe an Fahrten geben. Dieser Grundsatz der Einzelbewertung sorgt für eine exaktere Überprüfbarkeit für die Behörden und das Unternehmen.

Kunden und Geschäftspartner sollten Sie namentlich erwähnen. Wenn Sie viele Abkürzungen verwenden, sollten Sie Ihrem Fahrtenbuch eine Legende beifügen. Die Tatsache, dass Sie alles so ausführlich wie möglich aufschreiben sollten, nennt sich Grundsatz der Ausführlichkeit.

Ein physisches Fahrtenbuch muss einheitlich und gebunden sein. Einzelne, zusammengeheftete Blätter sind nicht erlaubt. Excel-Dateien stellen kein elektronisches Fahrtenbuch dar. Verwenden Sie für eine lückenlose Dokumentation, die anerkannt werden soll eine Software wie WISO Fahrtenbuch 2023.

Was muss im Fahrtenbuch stehen?

Grundsätzlich gibt es drei dokumentationspflichtige Kategorien. Eine Kategorie sind dienstliche Fahrten. Jede Fahrt, die im Rahmen Ihrer Arbeit stattfindet, muss notiert werden. Fahren Sie einen Umweg zu Ihrem Termin, muss auch dieser erfasst werden.

Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz müssen ebenfalls erfasst werden. Diese Fahrten sind über die Entfernungspauschale steuerlich absetzbar.

Für einen Arbeitstag stehen Ihnen 35 Cent je Kilometer und ab dem 21. Kilometer 38 Cent zur Verfügung.

Auch private Fahrten müssen im Fahrtenbuch erfasst werden. Eine Besonderheit hierbei ist, dass kein Grund für die Fahrt angegeben werden muss. Ein Vermerk, der kennzeichnet, dass es sich um eine private Fahrt handelt, reicht in der Regel aus.

Fahrtenbuch vs. 1-%-Methode

Wenn ein Unternehmer seinen Firmenwagen mehr als die Hälfte der Zeit betrieblich verwendet, kann er zwischen zwei Besteuerungsmethoden wählen: Fahrtenbuch oder 1 %-Regelung. Bevor Sie die Entscheidung zum Fahrtenbuch oder zur 1-%-Methode treffen, denken Sie über einige Faktoren nach. Dazu gehören unter anderem die jährlich gefahrene Kilometerzahl, der Anteil der Privatnutzung, die Entfernung zur Arbeit und der Bruttolistenpreis des genutzten Wagens. Diese und noch weitere Aspekte müssen Sie beachten, wenn Sie eine Wahl treffen wollen.

Die Nutzung eines Fahrtenbuchs bietet die Möglichkeit, sämtliche dienstlichen und privaten Fahrten detailliert aufzuzeichnen. Dadurch können die tatsächlichen Kosten, die durch die private Nutzung entstehen, exakt ermittelt werden. Dies ermöglicht eine präzise steuerliche Abrechnung, die oft besonders vorteilhaft ist, wenn der private Anteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs vergleichsweise gering ist.

Im Gegensatz dazu steht die pauschale 1-%-Regelung, bei der ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil für die private Nutzung veranschlagt wird. Diese Methode ist einfacher in der Anwendung, erfordert jedoch keine genaue Aufzeichnung der tatsächlichen Kosten. In Fällen, in denen der private Nutzungsanteil höher ist, kann die 1-%-Regelung steuerlich günstiger sein.
Ein Fahrtenbuch wie die Software WISO Fahrtenbuch 2023 kann sich lohnen, wenn der private Nutzungsanteil relativ gering ist.
Sie sollten die 1-%-Methode nicht verwenden, wenn:

  • der Bruttolistenpreis sehr hoch ist. Ein Fahrtenbuch ermöglicht eine genauere Aufteilung der privaten und betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs.
  • der Firmenwagen gebraucht gekauft wurde oder relativ alt.
  • die private Nutzung des Firmenwagens gering ist.
  • die Betriebsausgaben wie Sprit, Versicherung und Steuer relativ niedrig sind.

Selbstständige sollten die 1-%-Methode ebenfalls nicht wählen, wenn das Auto bereits vollständig abgeschrieben wurde. Ein Wechsel zwischen den Abrechnungsmethoden ist nur zum Wechsel der Abrechnungsperiode oder bei einem Wechsel des Wagens möglich.


Beispiel 1 Fahrtenbuch vs. 1-%-Methode: Firmenwagen mit Verbrennungsmotor


Max Mustermann hat sich einen Verbrenner zum Bruttolistenpreis von 60.000 Euro zugelegt. Im Jahr fährt er 35.000 km, wovon 9.500 km für Privatfahrten verwendet werden. Es werden 27 Prozent privat verwendet. Die Entfernung zur Arbeit beträgt 15 km. Der Wagen wird betriebsgewöhnlich über 6 Jahre abgeschrieben und das Einkommen wird mit 30 Prozent versteuert. Tatsächlich hat Max Mustermann 45.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer für den Wagen bezahlt. Die Kosten, wie z. B. Benzin, Versicherungen und Reparatur betragen 5.000 Euro im Jahr.

nach 1-%-Methode:


Betrag Anteil Bruttolistenpreis 

1 % * auf volle Hunderte abgerundete BLP

1 % * 60.000 € = 600 €

Anteil Fahrten Wohnung und Arbeit

(0,03 % * BLP) * km zur Arbeit

(0,03 % * 60.000 €) * 15 km = 270 €

Geldwerter Vorteil

Betrag Anteil Bruttolistenpreis + Anteil Fahrten Wohnung und Arbeit

600 € + 270 € = 870 €

Monatliche Steuer

Steuersatz * Geldwerter Vorteil

30 % * 870 € = 261 €

Jährliche Steuer

Steuersatz * (12 * Geldwerter Vorteil)

30 % * (12 * 870 €) = 3.132 €

nach Fahrtenbuch:


Abschreibungsbetrag

Netto-Anschaffungspreis / Nutzungsdauer

(45.000 € / 1,19) / 6 = 6.302,52 €

Jährliche Gesamtkosten

Laufende Kosten + Abschreibungsbetrag

5.000 € + 6.302,52 € = 11.302,52 €

Jährlicher geldwerter Vorteil:

Anteil Privatnutzung * Jährliche Gesamtkosten

27 % * 11.302,52 € = 3.051,68 €

Monatlicher geldwerter Vorteil:

Jährlicher geldwerter Vorteil / Monate Abrechnungsperiode

3.051,68 € / 12 = 254,31 €

Monatliche Steuer:

Steuersatz * Monatlicher geldwerter Vorteil

30 % * 254,31 € = 76,29 €

Jährliche Steuer:

Monatliche Steuer * Monate Abrechnungsperiode

76,29 € * 12 = 915,48 €

Rechnet Max mit dem Fahrtenbuch ab, spart er über 2.200 Euro . Es lohnt sich also für ihn, ein Fahrtenbuch zu führen.


Beispiel 2 Fahrtenbuch vs. 1-%-Methode: Firmenwagen als Plug-in-Hybrid


Wir nehmen dieselben Werte wie aus Beispiel 1. Diesmal hat sich Max aber einen Plug-in-Hybrid zugelegt. Dieser hat den steuerlichen Vorteil, dass 50 Prozent des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage verwendet werden dürfen. Daraus berechnet sich der geldwerte Vorteil.

nach 1-%-Methode:


Neuer Bruttolistenpreis

50 % * auf volle Hunderte abgerundete BLP

50 % * 60.000 € = 30.000 €

Betrag Anteil Bruttolistenpreis

1 % * auf volle Hunderte abgerundete BLP

1 % * 30.000 € = 300 €

Anteil Fahrten Wohnung und Arbeit

(0,03 % * BLP) * km zur Arbeit

(0,03 % * 30.000 €) * 15 km = 135 €

Geldwerter Vorteil

Betrag Anteil Bruttolistenpreis+ Anteil Fahrten Wohnung und Arbeit

300 € + 135€ = 435 €

Monatliche Steuer

Steuersatz * Geldwerter Vorteil

30 % * 435 € = 130,50 €

Jährliche Steuer

Steuersatz * (12 * Geldwerter Vorteil)

30 % * (12 * 435 €) = 1.566 €

nach Fahrtenbuch:


Abschreibungsbetrag

Netto-Anschaffungspreis / Nutzungsdauer

(45.000 € / 1,19) / 6 = 6.302,52 €

Neuer Abschreibungsbetrag

Abschreibungsbetrag / 2

6.302,52 € / 2 = 3.151,26 €

Jährliche Gesamtkosten

Laufende Kosten + Abschreibungsbetrag

5.000 € + 3.151,26 € = 8.151,26 €

Jährlicher geldwerter Vorteil:

Anteil Privatnutzung * Jährliche Gesamtkosten

27 % * 8.151,26 € = 2.200,84 €

Monatlicher geldwerter Vorteil:

Jährlicher geldwerter Vorteil / Monate Abrechnungsperiode

2.200,84 € / 12 = 183,40 €

Monatliche Steuer:

Steuersatz * Monatlicher geldwerter Vorteil

30 % * 183,40 € = 55,02 €

Jährliche Steuer:

Monatliche Steuer * Monate Abrechnungsperiode

55,02 € * 12 = 660,24 €

Auch bei einem Plug-in-Hybrid spart Max fast 1.000 Euro.


Beispiel 3 Fahrtenbuch vs. 1-%-Methode: Firmenwagen als Elektroauto


Auch hier nehmen wir wieder dieselben Werte wie aus Beispiel 1 und 2. Diesmal hat sich Max aber ein Elektroauto zugelegt. Dieses hat den steuerlichen Vorteil, dass 25 Prozent des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage verwendet werden dürfen. Daraus berechnet sich der geldwerte Vorteil.

nach 1-%-Methode:


Neuer Bruttolistenpreis

25 % * auf volle Hunderte abgerundete BLP

25 % * 60.000 € = 15.000 €

Betrag Anteil Bruttolistenpreis

1 % * auf volle Hunderte abgerundete BLP

1 % * 15.000 € = 150 €

Anteil Fahrten Wohnung und Arbeit

(0,03 % * BLP) * km zur Arbeit

(0,03 % * 15.000 €) * 15 km = 135 €

Geldwerter Vorteil

Betrag Anteil Bruttolistenpreis + Anteil Fahrten Wohnung und Arbeit

150 € + 67,50 € = 217,50 €

Monatliche Steuer

Steuersatz * Geldwerter Vorteil

30 % * 217,50 € = 65,25 €

Jährliche Steuer

Steuersatz * (12 * Geldwerter Vorteil)

30 % * (12 * 217,50 €) = 783 €

nach Fahrtenbuch:


Abschreibungsbetrag

Netto-Anschaffungspreis / Nutzungsdauer

(45.000 € / 1,19) / 6 = 6.302,52 €

Neuer Abschreibungsbetrag

Abschreibungsbetrag / 4

6.302,52 € / 4 = 1.575,63 €

Jährliche Gesamtkosten

Laufende Kosten + Abschreibungsbetrag

5.000 € + 1.575,63 € = 6.575,63 €

Jährlicher geldwerter Vorteil:

Anteil Privatnutzung * Jährliche Gesamtkosten

27 % * 6.575,63 € = 1.775,42 €

Monatlicher geldwerter Vorteil:

Jährlicher geldwerter Vorteil / Monate Abrechnungsperiode

1.775,42 € / 12 = 147,95 €

Monatliche Steuer:

Steuersatz * Monatlicher geldwerter Vorteil

30 % * 147,95 € = 44,39 €

Jährliche Steuer:

Monatliche Steuer * Monate Abrechnungsperiode

44,39 € * 12 = 532,68 €

Auch mit einem Elektroauto spart Max über 200 Euro, wenn er ein Fahrtenbuch statt der 1-%-Methode verwendet.

Für wen lohnt sich ein Fahrtenbuch?

Per se ist niemand verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen. Jeder Fahrzeughalter kann auch mit der 1-%-Methode seine steuerlichen Abgaben berechnen. Ein Fahrzeughalter kann aber von einer Behörde dazu verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen. Das geschieht meistens, nachdem etwas mit dem Wagen passiert ist und der Fahrer zum Zeitpunkt nicht der Fahrzeughalter war. Grundlagen für die Verpflichtung sind z. B. Unfälle.

Durch die Anwendung der sogenannten Fahrtenbuchauflage wollen Behörden sicherstellen, dass der tatsächliche Fahrer eines Fahrzeugs bei einem Vergehen ermittelt werden kann. Sollte etwas während der Fahrt passieren, liegen die Daten schnell und nachvollziehbar vor. Ist das nicht möglich, muss der Fahrzeughalter im Schadensfall haften.

Taschenrechner und Fueller

Geldwerter Vorteil

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Welche Arten von elektronischen Fahrtenbüchern gibt es?


Ein elektronisches Fahrtenbuch ist nicht an eine formelle Vorgabe gebunden. Elektronische Fahrtenbücher werden grundsätzlich vom Finanzamt akzeptiert.

Bei Premium-Autoherstellern gibt es Navigationssysteme mit eingebauten Fahrtenbüchern. Dort starten Sie Ihr Programm direkt im Wagen und zeichnen Ihre Fahrtstrecken auf. Einige Dienstleister bieten Geräte zum Aufzeichnen Ihrer Fahrten an. Sie mieten sich einen Stick oder etwas ähnliches vom Hersteller und müssen ihn selbst einrichten. Dann zeichnet das Gerät Ihre Fahrten auf und übermittelt die Ergebnisse an den Hersteller.

Mit einer Software wie beispielsweise WISO Fahrtenbuch 2023 behalten Sie die Kontrolle über Ihr Fahrtenbuch. Verbinden Sie die Software mit einer App und lassen Sie die automatische Aufzeichnung beginnen. Am Computer reichen einige wenige zusätzliche Angaben aus, um Ihr Fahrtenbuch für die Übermittlung an den Arbeitgeber oder das Finanzamt fertigzumachen.

Hinweise zum Fahrtenbuch führen

Vor allem für Arbeitgeber haben sich in den letzten Jahren einige Erfahrungswerte angesammelt. Diese machen Ihnen das Leben leichter. Haben Sie noch keine Erfahrungen mit dem Führen eines Fahrtenbuchs, müssen Sie mit vorläufigen Werten rechnen. Gängige Praxis ist es, jeden gefahrenen Kilometer mit 0,001 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern. Zum Ende des Jahres müssen die tatsächlichen Werte zu Berechnung verwendet werden. Im nächsten Jahr verwenden Sie diese Werte. Der voraussichtliche monatliche Nutzungswert ist 1/12 des Vorjahresbetrages. Auch im aktuellen Jahr muss der Arbeitgeber anhand des Fahrtenbuchs die gesamte Abrechnungsperiode neu ausrechnen und die Differenz nachversteuern.

Wenn Sie als Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führen, ist Ihr Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, auf Basis des Fahrtenbuchs abzurechnen. Rechnet Ihr Arbeitgeber nicht mit dem Fahrtenbuch ab, müssen Sie den geldwerten Vorteil in der Steuererklärung selbst korrigieren.

Fahren Sie nur schnell zum Supermarkt oder holen Sie einen Verwandten von Hauptbahnhof ab, müssen Sie auch diese Fahrten eintragen.

Mit einer Woche Nachtragungszeit werden diese auch vom Finanzamt akzeptiert. Tank- und Werkstattfahrten werden besonders genau geprüft, da das Finanzamt bei der Abgabe des Fahrtenbuchs hier einen direkten Zusammenhang erkennt. Reichen Sie eine Tankquittung ein, ohne die passende Fahrt eingetragen zu haben, liegt der Verdacht nah, dass das Fahrtenbuch nicht korrekt ausgefüllt worden ist. Bei groben Verstößen ist eine Nachforderung möglich. Dazu schätzt das Finanzamt den Anteil des privaten Nutzungsanteils. Wann ein Verstoß eklatant ist, liegt dabei im Ermessen der Behörde. Aber auch das Finanzamt muss kleinere Ungenauigkeiten annehmen. Nach einem richterlichen Urteil (Az.: 9 K 276/19) haben Steuerzahler einen gewissen Spielraum für Abkürzungen in ihrem Fahrtenbuch. Das Ergebnis ist, dass Fahrtziele verständlich sein müssen oder sich eindeutig aus den vorhandenen Kunden- und Adresslisten ergeben müssen. Tankstopps während einer Dienstfahrt sind nicht einzutragen. Erleben Sie einen ähnlichen Fall, können Sie Einspruch dagegen einlegen. Wir empfehlen aber, das Fahrtenbuch so genau wie möglich zu führen, um einen solchen Grenzfall zu vermeiden. Sie müssen sowohl schriftliche als auch elektronische Fahrtenbücher 10 Jahre archivieren.


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Steuererklärung für Selbstständige

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Steuern sparen mit einem Fahrtenbuch

Für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen gab es in den letzten Jahren einige Änderungen:
Für reine Elektrofahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden und einen Bruttolistenpreis bis 40.000 Euro haben, wird die Bemessungsgrundlage (=Bruttolistenpreis) von einem Viertel angesetzt (sog. 0,25%-Regelung). Beträgt der Bruttolistenpreis mehr als 40.000 Euro, halbiert sich die Bemessungsgrundlage (sog. 0,5%-Regelung).
Für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.01.2020 und vor dem 1.1.2024 angeschafft wurden, ist die 0,25 %-Regelung anzuwenden, wenn der Bruttolistenpreis 60.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem Bruttolistenpreis von mehr als 60.000 Euro greift die 0,5%-Regelung. Die Anhebung der Grenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro hat aufgrund der Anwendungsregelung des § 52 EStG keine Auswirkungen auf das Jahr 2019, sondern erst auf den Ansatz der Privatnutzung ab dem Jahr 2020.
Haben Sie einen Elektroroller, E-Scooter, ein E-Bike oder ein S-Pedelec von Ihrem Arbeitgeber erhalten, gilt ebenfalls diese Vergünstigung. Diesen Preis dürfen Sie nicht mit der Umweltprämie gegenrechnen, um ihn unter die Grenze zu drücken.

Wurde das Fahrzeug vor 2019 angeschafft oder geleast, dürfen Sie die Kosten für das Batteriesystem aus dem Listenpreis herausrechnen. Sie dürfen bis zu 7.500 Euro einsparen. Das gilt auch für Brennstoffzellenfahrzeuge.
Der Bruttolistenpreis gilt immer als Grundlage für die Berechnung. Auch bei einem Gebrauchtwagen gilt der Listenpreis für ein Neufahrzeug. Für Elektrofahrzeuge, die ab 2024 angeschafft wurden, erhöht sich die Obergrenze für die Abschreibung auf 70.000 Euro. Kosten für die Sonderausstattung und Extras dürfen nur dann verrechnet werden, wenn sie bereits bei der Erstzulassung des Fahrzeugs eingebaut waren. Wurden sie später eingebaut, sind Sie irrelevant für die Steuer.

Verwenden Sie den Dienstwagen auch für Ihren Weg zur Arbeit, sind diese Fahrten nicht von der 1-%-Regel betroffen. Pro Entfernungskilometer können Sie 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises auf das Gehalt aufschlagen lassen. Bei der Abgabe der Steuererklärung können Sie eine Vergünstigung dafür einfordern. Diese beträgt 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises.

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