Ratgeber I Steuerklassen

Übersicht aller Steuerklassen

Übersicht aller Steuerklassen2023-09-13T12:10:01+02:00

Jeder Arbeitnehmer ist in Deutschland einer Steuerklasse zugeteilt. Diese bestimmt auf dem Lohnzettel und im Zuge der Steuererklärung, wie hoch die Abzüge sind und demzufolge wie hoch die Steuerrückzahlung bzw. -nachzahlung ausfällt. Dabei gibt es Unterschiede zwischen ledigen und verheirateten Steuerzahlern, die es zu beachten gilt.

Erfahren Sie in unserem Ratgeber die Bedeutung jeder einzelnen Steuerklasse, wie besonders Verheiratete von einem Steuerklassenwechsel profitieren können und was eine Trennung oder Scheidung bezüglich der Steuerklasse für Folgen haben kann.

Lexware Quicksteuer 2023 (für die Steuererklärung 2022) - Jetzt kaufen

Lexware QuickSteuer 2023 (für die Steuererklärung 2022) – Jetzt kaufen

Erledigen Sie Ihre Steuererklärung ganz einfach und unkompliziert und übermitteln Sie diese direkt an das Finanzamt. Geeignet für Arbeitnehmer, Familien, Rentner und Studenten.

Direkt bei uns online kaufen

Was ist eine Steuerklasse?

Die Lohnsteuerklasse (kurz Steuerklasse genannt) bestimmt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit in Deutschland die Höhe der steuerlichen Abzüge, ist also für jeden Arbeitnehmer, der Steuern zahlt, relevant. Die Abzüge umfassen die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und, bei Kirchenzugehörigkeit, die Kirchensteuer.

Das Einkommensteuergesetz (kurz: EStG) unterscheidet sechs Lohnsteuerklassen, die überwiegend vom Familienstand abhängig sind. Die jeweilige Steuerklasse legt somit fest, wie hoch Ihre steuerlichen Abgaben sind, die monatlich von Ihrem Bruttogehalt an das Finanzamt abgeführt werden, bzw. was Ihr monatliches Nettogehalt im Endeffekt beträgt. Dieser Betrag kann durch die entsprechenden Freibeträge variieren. Für jeden Steuerzahler gilt somit ein festgelegter Steuersatz, der sich nach dem Einkommen richtet.

Früher wurden diese Daten auf der klassischen Lohnsteuerkarte aus farbiger Pappe festgehalten, mittlerweile sind die steuerrelevanten Informationen eines Arbeitnehmers auf der elektronischen Lohnsteuerkarte gespeichert. Dies ist auch unter dem Begriff elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale bekannt, kurz ELStAM.

Taxfix testen

Taxfix

Mit Taxfix können Sie Ihre Steuererklärung einfach und unkompliziert durchführen. Machen Sie mit dem Smartphone ein Foto Ihrer Lohnsteuerbescheinigung und testen Sie die kostenlose Berechnung der Taxfix App. Gebühren werden nur bei Abgabe der Steuererklärung fällig.

Taxfix testen

Wie unterscheiden sich die Steuerklassen voneinander?

Das deutsche Steuersystem unterscheidet sechs verschiedene Lohnsteuerklassen, die sich jeweils an der Familiensituation des Steuerzahlers orientieren:

  • Steuerklasse 1: ledige, verwitwete oder getrennte/geschiedene Steuerzahler
  • Steuerklasse 2: alleinerziehende getrenntlebende Steuerzahler
  • Steuerklasse 3: verheirateter Steuerzahler (mit einem höheren Einkommen oder Alleinverdiener, nur in Kombination der Klassen 3/5)
  • Steuerklasse 4: verheiratete Steuerzahler (beide Einkommen gleich hoch)
  • Steuerklasse 5: verheirateter Steuerzahler (mit einem geringeren Einkommen, nur in Kombination der Klassen 3/5)
  • Steuerklasse 6: Steuerzahler mit Zweit- und Nebenjob (unabhängig vom Familienstand)

Hinweis

Minijobber, also Arbeitnehmer mit maximal 520 Euro monatlichem Lohn, benötigen keine Steuerkarte, denn hier übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer. Der Minijobber hat jedoch die Möglichkeit, eine individuelle Lohnbesteuerung zu wählen. So arbeitet er auf Steuerkarte und die Besteuerung richtet sich nach den elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (ELStAM).

Steuerklasse 1

In Steuerklasse 1 befinden sich alle unverheirateten Personen, die nicht alleinerziehend sind, also ledige, geschiedene oder verheiratete Arbeitnehmer, die in einer dauerhaften Trennung leben. Ausländische Arbeitnehmer, deren Ehepartner in einem Nicht-EU-Staat wohnen, werden ebenfalls in diese Steuerklasse eingeteilt, ebenso ein Arbeitnehmer, der in Deutschland Einkommen erzielt, aber dauerhaft im Ausland lebt (er ist somit beschränkt einkommensteuerpflichtig). Für verwitwete Arbeitnehmer gilt diese Steuerklasse ebenfalls, jedoch gibt es eine Besonderheit: Frische Witwer verbleiben im Todesjahr des Ehepartners und im darauffolgenden Jahr noch in Steuerklasse 3.

Aufgrund der höheren Abzüge durch den geringeren Freibetrag gilt die Steuerklasse 1 im Vergleich zu den anderen Steuerklassen als eine der ungünstigeren für Arbeitnehmer. Zudem können sie in dieser keine Entlastungsfreibeträge nutzen, wie es in Steuerklasse 2 möglich ist.

Steuerklasse 2

Diese Steuerklasse ist Alleinerziehenden vorbehalten, das heißt, es muss mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt des Steuerzahlers leben, für das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag genutzt werden kann. Darüber hinaus darf kein möglicher zusätzlicher Erziehungsberechtigter (also eine weitere volljährige Person) in diesem Haushalt leben. Nur unter diesen Umständen kann die Steuerklasse 2 beim Finanzamt beantragt werden. Auch wenn das Kind volljährig wird, kann die alleinerziehende Person noch in dieser Steuerklasse bleiben, sofern weiterhin Kindergeld bezogen oder der Kinderfreibetrag genutzt werden kann (beispielsweise, wenn das Kind eine Ausbildung macht).

Im Vergleich zu anderen Steuerklassen ist die Steuerlast in Steuerklasse 2 geringer, das heißt, Alleinerziehende können ein höheres Nettogehalt erhalten. Der Steuerfreibetrag wird hierbei um 1.908 Euro durch den sogenannten Alleinerziehendenentlastungsbetrag erhöht. Wer zudem mehr als ein Kind hat, kann für jedes Kind noch einmal einen zusätzlichen Freibetrag von 240 Euro nutzen.

Steuerklasse 3

Steuerklasse 3 können nur verheiratete Personen, die Alleinverdiener oder deren Ehepartner in Steuerklasse 5 ist, oder verwitwete Arbeitnehmer im ersten und darauffolgenden Jahr, in dem der Ehepartner verstorben ist, in Anspruch nehmen. In der Regel wird diese Kombination gewählt, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere.

Die Steuerzahler haben in dieser Klasse die höchsten Freibeträge aller Steuerklassen und somit die geringsten Abzüge. Das Nettogehalt ist also besonders hoch. Der Ehepartner hingegen kann in der Steuerklasse 5 keine Freibeträge nutzen, das heißt, seine Abzüge sind entsprechend hoch und er hat ein niedrigeres Nettogehalt. Da beide Partner verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, entsteht durch diese Kombination keine tatsächliche Steuerersparnis. Beim Lohnsteuerausgleich werden beide Gehälter zusammengerechnet und anhand des Ergebnisses die Lohnsteuer berechnet.

Steuerklasse 4

Diese Steuerklasse ist ebenfalls nur für Verheiratete. Nach der Eheschließung müssen die Eheleute nichts aktiv unternehmen, sie werden dieser Steuerklasse automatisch zugeordnet. Verdienen beide Partner in etwa gleich viel, können sie in dieser Klasse verbleiben, um die zu zahlenden Steuern gleichmäßig zu verteilen. Verdient ein Partner geringfügig mehr, empfiehlt sich die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor an – hierbei wird die Steuerlast präzise berechnet und es können Nachzahlungen nach der Steuererklärung vermieden werden.

Die Höhe der Freibeträge und Abzüge sind mit denen der Steuerklasse 1 vergleichbar – der einzige Unterschied liegt darin, dass der Kinderfreibetrag in Steuerklasse 4 zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird.

Steuerklasse 5

Wie bereits erwähnt, ist die Steuerklasse 5 für verheiratete Arbeitnehmer nur in Kombination mit Steuerklasse 3 möglich. Sie eignet sich besonders für Ehepaare mit einem großen Lohngefälle. Dabei wird der gering verdienende Partner der Steuerklasse 5 zugeordnet und es fallen hohe Abzüge an. Dieses Ehegattensplitting hat im ersten Effekt zwar die Folge, dass das Paar am Monatsende einen höheren gemeinsamen Nettolohn hat, dieser Steuervorteil wird jedoch mit dem Lohnsteuerjahresausgleich im Zuge der Steuererklärung wieder hinfällig, heißt, die Steuersumme ist für Paare bei allen Steuerklassenkombinationen gleich.

Steuerklasse 6

Steuerklasse 6 ist die einzige Steuerklasse, die zusätzlich zu einer der anderen Steuerklassen genutzt werden kann und bei der der Familienstand nicht zur Einordnung des steuerpflichtigen Arbeitnehmers hinzugezogen wird. Wer als Arbeitnehmer einen zweiten oder dritten Job ab einem Verdienst von 520 Euro monatlich hat, wird automatisch in diese Klasse eingeteilt. Die Einkünfte des Hauptjobs werden weiterhin in der ursprünglichen Steuerklasse versteuert. Da hier keinerlei Freibeträge vorgesehen sind, sind die Abzüge für den Steuerzahler besonders hoch.

Hinweis

Der Wechsel in eine andere Steuerklasse ist in der Regel nur möglich, wenn sich die Lebensumstände des Steuerzahlers ändern. Wenn ein Paar heiratet, wechseln beide automatisch in die Steuerklasse 4. Im Anschluss kann das Ehepaar die Kombination 3/5 wählen. Bekommt eine alleinerziehende Person ein Kind, kann sie die Steuerklasse 2 beantragen. Dies gilt auch für Alleinerziehende, die in Trennung leben oder geschieden sind.

Das könnte Sie auch interessieren

Steuerklassen Ehepaar

Was müssen Verheiratete bei ihren Steuerklassenkombinationen beachten?

Eine Steuerklassenkombination ist für Ehepaare und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften möglich und bedarf immer einer individuellen Betrachtung, da die richtige Kombination von den persönlichen Faktoren abhängt. Im Gegensatz zu Ledigen können Verheiratete die Lohnsteuerklasse selbst wählen und so bei geschickter Kombination und Zusammenveranlagung mehr Nettogehalt bekommen. Darüber hinaus können Sie das Arbeitslosen-, Kranken-, Erziehungs- und Mutterschaftsgeld erhöhen (unter Einbehaltung bestimmter Fristen).

Ehepaare und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden nach ihrer Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft automatisch in die Steuerklassenkombination 4/4 eingeteilt. Diese Kombination ist in der Regel am sinnvollsten, solange beide Partner ein gleich hohes Gehalt beziehen.

Sobald jedoch die Einkünfte sehr unterschiedlich sind (40 zu 60 Prozent und mehr), ist die Steuerklasse 4 für beide Partner nicht immer vorteilhaft. In diesem Falle bietet sich die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 an, wobei der Partner mit dem höheren Gehalt die Steuerklasse 3 auswählt und der andere die Klasse 5. Letzterer muss dabei zwar deutlich mehr Steuern zahlen, dennoch haben beide zusammen so mehr vom monatlichen Nettogehalt. Doch Achtung: Dieses mehr genutzte Nettogehalt wird nach der Steuererklärung als Nachzahlung fällig. Beide Partner haben als Paar also keine tatsächliche Steuerersparnis durch diese Kombination, es kann aber die Steuern über das Jahr anders verteilen.

Seit 2010 gibt es die Möglichkeit, die Kombination der Steuerklassen 4 und 4 mit Faktor zu wählen. Dieses Faktorverfahren wurde eingeführt, um die Lohnsteuerlasten zwischen beiden Partnern gerechter zu verteilen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Fall die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend ist.

Um von den steuerlichen Vorteilen als Paar optimal profitieren zu können, ist es seit dem Jahre 2020 möglich, die Steuerklassen mehrmals im Jahr zu ändern. Der entsprechende Antrag muss jedoch bis spätestens 30.11. des laufenden Jahres beim Finanzamt vorliegen. Zudem kann innerhalb der Steuerklassenkombination 3/5 ein Partner allein den Wechsel beim Finanzamt beantragen. Die Unterschrift des Partners ist hierfür nicht erforderlich. Beide Steuerzahler werden dann in die Steuerklasse 4 eingeteilt.

Bei der Insolvenz eines Ehegatten oder der Pfändung seines Gehalts kann mit einem Wechsel der Lohnsteuerklasse Geld gespart werden. Dabei muss bei der Kombination 3/5 der andere Partner die größere Steuerlast tragen, also Klasse 5 wählen. Das ist gesetzlich erlaubt (Finanzgericht Münster, Urteil vom 04.10.2012, Az. 6 K 301/10 E).

Auf einen Blick

  • Steuerklassen 4/4: Vorteilhaft, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen (Einkünfte liegen nicht mehr als 10 Prozent auseinander)
  • Steuerklassen 3/5: Vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Einkommensverhältnis von 40 zu 60 Prozent oder mehr)
  • Steuerklassen 4/4 mit Faktor: Vorteilhaft, wenn die Einkommen weiter auseinanderliegen (jeder Partner zahlt nur den Anteil an der Lohnsteuer, den er auch zum gemeinsamen Einkommen beiträgt)

Beispiel für einen sinnvollen Steuerklassenwechsel

Martina ist Einzelhandelskauffrau und verdient monatlich als Vollzeitkraft 2.400 Euro brutto. Ihr Mann Michael arbeitet als Bürokaufmann und erhält für diese Vollzeitstelle monatlich 2.500 Euro. Da die Höhe der Gehälter sehr ähnlich ist, sind beide in der Steuerklasse 4. Nun möchte Michael sein Hobby als Tischler mehr ausüben und reduziert seine Arbeitsstunden – er wechselt also in eine Teilzeitstelle. Sein monatliches Bruttogehalt würde dann bei 1.000 Euro liegen. Da sich die Einkünfte des Ehepaars deutlich unterscheiden würden, bietet sich ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 an.

Faktorverfahren

Erachtet ein Paar weder die Steuerklassenkombination 4/4 noch die 3/5 als optimal für ihre Einkommen geeignet, bietet das Faktorverfahren der Kombination 4/4 eine Alternative. Beide Partner befinden sich demnach in der Steuerklasse 4 – diese ist mit einem zusätzlichen Faktor versehen, der vom Finanzamt anhand der jährlichen Bruttoverdienste beider Partner ermittelt wird.

In dem Faktorverfahren steht jedem der beiden Partner der Grundfreibetrag und ggf. der Kinderfreibetrag zu. Ein Ausgleich zum Jahresende ist in diesem Zusammenhang nicht notwendig. Parallel dazu ist die Differenz zwischen Lohnsteuerabzug im Laufe des Jahres und Steuerschuld am Jahresende besonders niedrig. Daher erwarten die Steuerzahler innerhalb dieser Kombination keine hohe Nachzahlung, eine Rückzahlung vom Finanzamt fällt dabei aber auch sehr gering aus (Ausnahme: Das Paar kann größere Posten absetzen). Die abgezogene Lohnsteuer wird darüber hinaus durch einen Faktor gemindert, der kleiner als 1 ist und vom Finanzamt immer individuell berechnet wird.

Um das Faktorverfahren in Anspruch nehmen zu können, muss das Paar gemeinsam einen Antrag beim Finanzamt stellen und dabei die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres angeben. Das Faktorverfahren gilt dann für zwei Jahre – danach muss es neu beantragt werden. Zudem ist die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich.

SteuerSparErklärung plus 2023 (für Steuerjahr 2022) - Jetzt kaufen

SteuerSparErklärung plus 2023 (für Steuerjahr 2022) – Jetzt kaufen

Erledigen Sie Ihre Steuererklärung ganz einfach und unkompliziert und übermitteln Sie diese direkt an das Finanzamt. Geeignet für Arbeitnehmer, Familien, Rentner, Gewerbetreibende und Kapitalanleger.

Direkt bei uns online kaufen

Steuerklassen bei Trennung und Scheidung

Im Falle, das Paar will die Beziehung bzw. Ehe beenden und sie leben dauernd getrennt, müssen beide generell in die Steuerklasse 1. Bis zum Ende des Trennungsjahres können jedoch beide noch in ihrer jeweiligen Steuerklasse verbleiben. Dabei ist es unerlässlich, ob die Trennung am 01.01. oder am 31.12. erfolgte. Ab dem 01.01. des Folgejahres werden beide in die Steuerklasse 1 eingeteilt. Lebt noch ein minderjähriges Kind in einem der Haushalte, dann gilt die Steuerklasse 2 für denjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist.

Es ist gesetzlich ab dem Zeitpunkt der Trennung erlaubt, dass sich beide Steuerzahler im Trennungsjahr noch zusammen veranlagen lassen, wenn es der eine Partner verlangt und dem anderen den daraus entstehenden Steuernachteil ersetzt. Oftmals lässt sich eine einvernehmliche Zusammenveranlagung besonders bei Trennungen nicht realisieren, sodass nur die Einzelveranlagung bleibt.

Im Falle eines Versöhnungsversuchs, das heißt, das Paar lebt wieder zusammen und nicht mehr dauernd getrennt, kann das Ehepaar dies dem Finanzamt mitteilen und eine Zusammenveranlagung bei der nächsten Steuererklärung vornehmen.

Bringen alle Versöhnungsversuche nichts und es kommt bei dem Ehepaar schließlich zu einer Scheidung, erfolgt auch die steuerliche Trennung. Zu erwartende Steuerrückerstattungen werden dann auf beide verteilt, abhängig davon, wie viele Steuern jeder innerhalb des Steuerjahres abgeführt hat.

Beispiel

Ein seit fünf Jahren verheiratetes Paar trennt sich am 14.12.2021. Der Mann war bislang in Steuerklasse 3, seine Frau in Klasse 5. Für das Jahr 2021 beantragt sie beim Finanzamt die Einzelveranlagung. Verlangt der Ehemann eine Zusammen-veranlagung, muss sie dem zustimmen und er muss ihr ihren Steuernachteil ab dem Zeitpunkt erstatten, als sie diesen erlitten hat. Würde die Ehefrau im Gegenzug bei einer Einzelveranlagung eine Steuer-erstattung bekommen, diese fällt jedoch bei der Zusammenveranlagung weg, so muss der Ehemann ihr diesen Betrag auszahlen. Obwohl dies im ersten Moment nachteilig für den Mann klingt, profitiert er in der Regel dennoch von der gemeinsamen Veranlagung.

Steuererklärung online machen | ...

Steuererklärung online machen Wollen Sie Ihre Steuererklärung online machen und Geld sparen? Im erhalten Sie eine Übersicht, die Ihnen zeigt, welche Funktionen Ihnen liefern ...
Weiterlesen …

Steuererklärung selber machen: A...

Jetzt die Steuererklärung mit dem Testsieger selber machen Mit der Steuersoftware bekommen Sie alle wichtigen Formulare und viele praktische Tipps. Fehlerfrei und ohne Vorwissen ...
Weiterlesen …

Steuersoftware Vergleich 2023

Steuersoftware Vergleich 2023 Finden Sie im die fünf besten Steuerprogramme . Informieren Sie sich im ausführlichen Test detailliert über Funktionen und Vorteile der Anwendungen ...
Weiterlesen …

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität sind. Die hier dargestellte Übersicht ersetzt keine fachliche Beratung.