Krypto-Währungen wie Bitcoin und Ethereum haben sich von Nischenprodukten zu bedeutenden digitalen Wirtschaftsgütern entwickelt. Ihre steuerliche Behandlung hängt jedoch von vielen Faktoren ab.
Unser Ratgeber richtet sich an Privatanleger und Krypto-Trader, die sich einen Überblick verschaffen möchten. Erfahren Sie, was Sie in Hinblick auf die Besteuerung von Krypto-Gewinnen beachten sollten.

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Die steuerliche Behandlung von Krypto-Währungen in Deutschland
In Deutschland werden Krypto-Währungen steuerlich als sonstige Wirtschaftsgüter gemäß § 23 des Einkommensteuergesetzes (EstG) behandelt. Diese Einordnung unterscheidet sie von gesetzlichen Zahlungsmitteln und traditionellen Kapitalanlagen. Daher fallen Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Krypto-Währungen unter die Kategorie der privaten Veräußerungsgeschäfte. Solche Gewinne sind steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Die Besteuerung erfolgt nach dem individuellen Einkommensteuersatz, der zwischen 0 Prozent und 45 Prozent liegt.
Laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) verlängert die Nutzung von Krypto-Währungen für Lending (verleihen von Krypto-Währungen) oder Staking (das Hinterlegen von Krypto-Währungen als Sicherheit) die einjährige Haltefrist nicht. Eine steuerfreie Veräußerung bleibt nach einem Jahr möglich, auch wenn solche Aktivitäten durchgeführt wurden. Im März 2025 sind Regelungen für Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten hinzugekommen. Steuerzahler sind seitdem verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen über ihre Transaktionen mit Krypto-Werten zu führen und diese bei Bedarf den Finanzbehörden vorzulegen. Diese erweiterten Pflichten dienen der Sicherstellung einer korrekten steuerlichen Erfassung und Transparenz gegenüber den Finanzbehörden.
Fristen und Freigrenzen
Bei Gewinnen aus dem Handel mit Krypto-Währungen ist eine Freigrenze zu berücksichtigen. Bis einschließlich 2023 waren Gewinne bis zu 600 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei; seit 2024 wurde diese Grenze auf 1.000 Euro erhöht. Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Halten Sie Krypto-Währungen länger als ein Jahr, sind die daraus resultierenden Gewinne steuerfrei. Veräußern Sie aber innerhalb der einjährigen Frist, werden Steuern fällig. Die Frist beginnt am Tag nach der Anschaffung und endet nach 365 Tagen; in Schaltjahren entsprechend nach 366 Tagen.
Verluste aus dem Handel mit Krypto-Währungen können steuerlich genutzt werden, um Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften zu kompensieren. Das wird als Tax Loss Harvesting bezeichnet. Wichtig ist dabei, dass nur realisierte Verluste innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist berücksichtigt werden können. Nicht genutzte Verluste können in zukünftige Steuerjahre vorgetragen werden.
Für die Steuererklärung müssen Sie Angaben zu Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkten sowie den jeweiligen Kurswerten dokumentieren.
Steuerliche Auswirkungen des Krypto-Tradings
Krypto-Trading bezeichnet den aktiven Handel mit Krypto-Währungen. Dabei kommen verschiedene Handelsformen zum Einsatz:
- Direkter Verkauf: Kauf und Verkauf von Krypto-Währungen über Krypto-Börsen.
- Tausch: Umwandlung einer Krypto-Währung in eine andere.
- Margenhandel: Handel mit geliehenem Kapital zur Hebelung von Positionen.
- Derivate: Finanzinstrumente, die ihren Wert von der Kursentwicklung einer Krypto-Währung ableiten.
Für die Gewinnermittlung beim Krypto-Trading wird in Deutschland vorrangig die FIFO-Methode (First In – First Out) angewendet. Hierbei wird angenommen, dass die zuerst erworbenen Einheiten einer Krypto-Währung auch zuerst veräußert werden. Alternativ existiert die LIFO-Methode (Last In – First Out), bei der die zuletzt gekauften Einheiten zuerst verkauft gelten. Allerdings wird LIFO steuerlich nicht anerkannt. Eine weitere Möglichkeit ist die Durchschnittsbewertung, bei der ein Durchschnittspreis aller gehaltenen Einheiten zur Gewinnermittlung herangezogen wird. Die Wahl der Methode kann die Höhe des zu versteuernden Gewinns beeinflussen.
Alle Transaktionen im Rahmen des Krypto-Tradings müssen von Ihnen in der Steuererklärung angegeben werden. Das Handelsvolumen hat dabei direkten Einfluss auf die Steuerlast, da Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen. Bei hohen Handelsvolumina kann dies zu einer höheren Steuerbelastung für Sie führen.
Handeln Sie mit hoher Frequenz und professionell, kann dies als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Kriterien hierfür sind unter anderem die Absicht, nachhaltig Gewinne zu erzielen, und der Einsatz erheblicher finanzieller Mittel. Eine gewerbliche Einstufung hat zur Folge, dass neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer und gegebenenfalls Körperschaftsteuer von Ihnen abgeführt werden müssen.

Geldwerter Vorteil
Erfahren Sie mehr darüber, wie geldwerte Vorteile bzw. Sachbezüge in der Steuererklärung behandelt und abgesetzt werden.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung
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Krypto-Gewinne versteuern
Gewinne aus dem Verkauf, Tausch oder der Nutzung von Krypto-Währungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Geben Sie die Gewinne nicht an, kann das von den Finanzbehörden als Steuerhinterziehung betrachtet werden, was zu Nachzahlungen, Zinsen und strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Beispiel für eine steuerpflichtige Transaktion:
Als Anleger erwerben Sie im Januar 2024 Bitcoin im Wert von 5.000 Euro und verkaufen sie im Juni 2024 für 7.000 Euro. Da zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und der Gewinn 2.000 Euro beträgt, überschreiten Sie damit die Freigrenze von 1.000 Euro und sind somit vollständig steuerpflichtig.
Beispiel für eine steuerfreie Transaktion:
Sie kaufen im März 2023 Ethereum für 3.000 Euro und veräußern sie im April 2025 für 6.000 Euro. Da die Haltefrist von einem Jahr überschritten wurde, ist der Gewinn von 3.000 Euro steuerfrei.
In Deutschland entsteht die Steuerpflicht auf Gewinne aus Krypto-Währungen in dem Moment, in dem diese realisiert werden. Das geschieht typischerweise durch Verkauf, Tausch oder die Verwendung von Krypto-Währungen für Zahlungen. Einkünfte aus Aktivitäten wie Staking, Mining oder Lending gelten als sonstige Einkünfte und sind bis zu einer Freigrenze von 256 Euro pro Jahr steuerfrei; darüber hinausgehende Beträge unterliegen der Einkommensteuer.
Die erzielten Krypto-Gewinne werden mit dem übrigen Einkommen zusammengerechnet und unterliegen dem progressiven Einkommensteuertarif, der zwischen 14 Prozent und 45 Prozent liegt. Zusätzlich können der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer anfallen.
Für die Dokumentation aller Transaktionen halten Sie am besten Kauf- und Verkaufsdaten, Anschaffungs- und Veräußerungspreise sowie Transaktions-IDs fest. Der Einsatz von Steuersoftware und Portfolio-Trackern (z. B. CoinTracking) kann die Organisation und Verwaltung dieser Informationen erleichtern und Sie bei der Erstellung einer Steuererklärung unterstützen.
[Autor: FR]
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