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Mann an Schreibtisch in hellem Buero locker telefonierend

Lohnabrechnung online: Die 5 besten Programme im Vergleich 2026

Das Wichtigste in Kürze

Hinweis zur Suchintention: Suchen Sie als Arbeitgeber eine Lohnabrechnungssoftware? Dann hilft Ihnen dieser Vergleichstest. Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre Gehaltsabrechnung digital abrufen möchten, nutzen Sie bitte das Mitarbeiterportal Ihres Arbeitgebers.

  • Testsieger: Sage Payroll - Vollautomatischer Entgeltlauf inklusive Telefon-Support. Ideal für kleine KMU, die ohne Steuerberater rechtssicher abrechnen wollen.
  • Der Cloud-Innovator: Rippling - Verbindet Payroll, HR-Verwaltung, Spesen und IT-Gerätemanagement auf einer Plattform. Perfekt für internationale oder hybride Teams.
  • Die Profi-Lösung vor Ort: Dataline Lohn - Windows-Desktopversion für Lohnbüros und Handwerk mit hoher Präzision und gebührenfreiem Telefon-Support.
  • Der Spezialist inkl. Baulohn: edlohn (eurodata) - ISO-27001-zertifiziert, integrierter Baulohn, automatische Plausibilitätsprüfungen und Kanzleianbindung. Die Lösung für Steuerberater und Betriebe.
  • Der HR-Experte: Personio Payroll - Recruiting, Zeiterfassung, digitale Personalakte und Lohnabrechnung mit eigener ITSG-Zertifizierung auf einer Plattform. Ideal für den Mittelstand ab ca. 15 bis 20 Mitarbeitern.

Erfahren Sie im Vergleich, welcher Anbieter Ihnen am besten bei der Lohnabrechnung hilft. Informieren Sie sich über den Leistungsumfang und die Vorteile der fünf Lösungen im Test. Insbesondere kleine Unternehmen können davon profitieren, wenn sie die Lohnabrechnung selbst erledigen. Sparen Sie sich hohe Ausgaben für die betriebliche Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

Nutzen Sie als Arbeitgeber die einfachen Funktionen für das Erstellen digitaler Lohndokumente. Erfassen Sie die persönlichen Daten Ihrer Mitarbeiter zentral in einer Software. Kommen Sie ohne langes Einlernen gesetzlichen Pflichten mit der Unterstützung der praktischen Anwendungen nach. Versenden Sie SV-Meldungen fristgerecht und automatisiert an die entsprechenden Stellen.

Die besten Anbieter von Lohnabrechnungssoftware

Vergleich der Top-Anbieter
Konzept / Bedienung
Getestetes Paket
Testsieger: Sage Payroll Rippling Dataline Lohn edlohn Personio Payroll
Anfängerfreundlich
Bedienbarkeit
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Abrechnungshilfe Eingeschränkt
SV-Meldungen (DEÜV)
Sofortmeldungen
Telefon-Support Eingeschränkt Eingeschränkt
Digitale Personalakte
Abwesenheit erfassen via edtime
Urlaubsverwaltung Eingeschränkt
Stundenlohn
Native Abrechnung der Reisekosten Eingeschränkt Eingeschränkt
Datev-kompatibel
Betriebsprüfer-Export
GKV-Zertifikat
Lohnjournal
Lohnkonto
Buchungsbelege
SEPA-Zahlungsträger
ELStAM
Mitarbeiterverwaltung
Korrekturabrechnung
Lohnsteueranmeldung

Überblick über die Anbieter für die Lohnabrechnung

Sage Payroll

Testsieger: Sage Payroll

Geeignet für: Kleine Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern.

Sage Payroll bietet das ausgewogenste Gesamtpaket für kleine und mittlere Unternehmen. Die Cloud-Software führt Schritt für Schritt durch den Abrechnungslauf und übermittelt alle SV-Meldungen, Lohnsteueranmeldungen sowie eAU-Daten an Behörden und Krankenkassen.

10,00 €
  • Digitale Personalakte
  • Erfassung von Abwesenheiten
  • Schichtplaner
  • Fehlerprüfung
  • Revisionssicher
  • Betriebsprüfer-Export fehlt
Rippling

Rippling

Geeignet für: International und hybrid arbeitende Teams.

Rippling verbindet Payroll, HR-Verwaltung und IT-Gerätemanagement auf einer Plattform. Das System synchronisiert Daten in Echtzeit und eignet sich für zukunftsorientierte Unternehmen sowie Firmen mit internationalen Teams oder mehreren Standorten.

Angebot auf Anfrage
  • HR-Workflows
  • Zeiterfassung
  • Internationale Payroll
  • DATEV-kompatibel
  • Self-Service
  • Nicht für Kleinstbetriebe ohne IT-/HR geeignet
Dataline

Dataline Lohn

Geeignet für: Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Lohnbüros und Steuerberater.

Dataline Lohn ist eine etablierte Lösung für Unternehmen, die ihre Daten bevorzugt auf lokalen Arbeitsplätzen (Windows) verwalten, aber nicht auf Cloud-Backups und automatische Programmaktualisierungen verzichten möchten. Die Software ist bei Lohnbüros und Handwerksbetrieben geschätzt.

99,00 €
  • Datensicherung in DATALINE Cloud
  • euBP
  • Pfändungstabellen
  • GKV-Zertifikat
  • Mandantenfähig
  • Nicht cloud-only
edlohn Logo

edlohn

Geeignet für: Steuerberater, Buchhalter und KMU aller Branche.

edlohn (aus dem Hause eurodata) ist die etablierte Cloud-Lösung für Unternehmen, Lohnbüros und Steuerberater, die höchste Ansprüche an Abrechnungssicherheit und Systemstabilität stellen. Die plattformunabhängige Web-Anwendung punktet mit stark automatisierten Plausibilitätsprüfungen, einer nahtlosen Einbindung von Zeiterfassung (via edtime) sowie einer zuverlässigen Abwicklung von behördlichen Meldungen.

39,00 €
  • Pay-per-Use
  • DEÜV-/ITSG-Zertifikat
  • Rechtevergabe
  • euBP
  • Baulohnabrechnung
  • Kein GoBD-Zertifikat
Personio-professional_logo

Personio Payroll

Geeignet für: Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

Personio ist eine HR-Software mit integriertem Modul Personio Payroll (oder den Payroll Expert Plan in Kooperation mit Kanzleien) für die Lohnabrechnung direkt aus den Stamm- und Zeiterfassungsdaten.

13,00 €
  • ITSG-Zertifikat
  • eAU
  • ELStAM
  • DATEV-Anbindung
  • Verschlüsselung
  • Kein KUG

Fazit zum Online Lohnabrechnung Vergleich

Die Umstellung auf eine digitale Lohnabrechnung spart Arbeitsstunden in der Administration, schützt durch automatisierte Prüfläufe vor Fristversäumnissen und senkt laufende Verwaltungskosten.

  • Sage Payroll: Testsieger für kleine Unternehmen (1 bis 20 MA). Erfüllt die gesetzlichen Pflichten (eAU, DEÜV, ELStAM) bei transparenter Preisgestaltung.
  • Rippling: Ideal geeignet für Unternehmen, die Payroll mit HR-Prozessen und IT-Hardware-Verwaltung verknüpfen wollen.
  • Dataline Lohn: Desktop-Software für Lohnbüros und Handwerk mit Fokus auf lokale Datenhaltung.
  • edlohn: Preistipp für budgetbewusste Kleinbetriebe.
  • Personio Payroll: Umfassende HR-Gesamtlösung für den Mittelstand ab ca. 20 Mitarbeitern.

Wichtige Anmerkungen:

  1. Telefon-Support:

    • Sage Payroll: Bietet direkten telefonischen Kundensupport im Standardangebot an.
    • Rippling und Personio: Setzen primär auf digitale Ticket-Systeme, Live-Chats und Help-Center. Ein telefonischer Ansprechpartner ist meist nur in teureren Enterprise-Tarifen oder über Partner-Lohnbüros verfügbar.
    • edlohn: Richtet sich vor allem an Steuerberater und Lohnbüros. Support erfolgt dort größtenteils via E-Mail und Ticketsystem.

  2. Reisekostenabrechnung (nativ):

    • Rippling ist der einzige Anbieter im Vergleich, der ein vollwertiges, natives Modul für globale und lokale Spesen- und Reisekostenabrechnung (mit Beleg-Upload via Smartphone) direkt in der Kernplattform anbietet.
    • Sage bietet die Reisekostenabrechnung über ein kostenpflichtiges Zusatzmodul / die Sage HR Suite an. Bei edlohn und Personio muss auf Partner-Integrationen zurückgegriffen werden.

  3. GKV-Zertifikat / ITSG:

    • Alle Systeme, die Abrechnungen im deutschen Recht durchführen (einschließlich edlohn von eurodata), verfügen über die notwendigen ITSG-Zertifikate, um das elektronische Meldewesen (DEÜV, eAU, AAG) legal und geschützt durchzuführen.

  4. Digitale Personalakte:

    • Personio und Rippling verfügen über moderne Personalakten mit Employee Self-Service (Zugriff auf Verträge, Qualifikationen, Onboarding-Dokumente).
    • Dataline deckt dies als reine Lohnsoftware nur in Form der gesetzlich vorgeschriebenen Stammdatenverwaltung ab.

Alternativen für die Lohnabrechnung

Für Kleinstbetriebe und Freiberufler, die Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung zwingend in einer gemeinsamen Cloud-Oberfläche kombinieren möchten, bietet sich Lexware Office mit dem Modul Lexware Office Lohn an.

Unsere Testkriterien für den Lohnabrechnungssoftware Vergleich

Wir haben die Lohnabrechnungslösungen nach vier Kriterien verglichen: Leistungsumfang, Benutzerfreundlichkeit, Integrationen und Schnittstellen sowie Erweiterbarkeit bei steigender Mitarbeiterzahl. Grundlage für Module und Preismodelle sind die offiziellen Paketangebote der Anbieter. Anbieter passen ihre Angebote laufend an. Für künftige Änderungen an Funktionen und Konditionen können wir deshalb keine Gewähr übernehmen. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen vor Vertragsabschluss beim Anbieter.

Die Bewertung erfolgte durch unsere Redaktion, die sich aus mehreren Personen zusammensetzt. Die Mitarbeiterdaten der Redakteure wurden von den Lohnabrechnern im Test verarbeitet und geprüft. Zusätzlich flossen Einschätzungen von Fachkräften aus dem Personalwesen ein, um die Beurteilung aus mehreren Perspektiven abzusichern. Für das Fazit haben wir außerdem Analysen und Berichte anderer Fachportale herangezogen und kritisch geprüft. Daraus ergeben sich Gewichtung und Platzierung im Vergleich. Der Vergleich ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Sie möchten mehr entdecken?

Benötigen Sie ein alternatives Lohnprogramm? Bei mysoftware.de finden Sie Anwendungen und Cloud-Lösungen als versandkostenfreien Sofort-Download.

Hier geht es zur Produktkategorie Lohnabrechnung

Welche Software passt zu Ihrem Betrieb?

Unternehmensprofil Empfohlene Software Hauptvorteil
Kleine KMU (1 bis 20 MA) ohne komplexe HR-Sonderwünsche Sage Payroll Hohe Verlässlichkeit und gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
Tech-Firmen und internationale Teams mit IT-Anbindung Rippling Verbindet Payroll, HR und IT-Hardware in einem System
Lohnbüros und Handwerk (Fokus auf Desktop/Windows) Dataline Lohn Mandantenfähig und kostengünstig im Jahrestarif
Budgetbewusste Betriebe edlohn Niedrige Monatskosten
Wachsender Mittelstand (ab 20 MA) mit HR-Fokus Personio Payroll Verbindung aus HR-Suite und Entgeltabrechnung

Was ist Lohnabrechnung-Software und wer braucht sie?

Eine Lohnabrechnungssoftware übernimmt die automatische und gesetzeskonforme Berechnung von Brutto- und Nettogehältern. Sie übermittelt Pflichtmeldungen an Finanzämter und Krankenkassen und archiviert Abrechnungsdokumente.

Sie ist gesetzlich verpflichtend relevant, sobald Sie:

  • Mindestens einen Mitarbeiter (Vollzeit, Teilzeit, Minijob) beschäftigen
  • Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer berechnen und abführen müssen
  • Pflichtmeldungen (ELSTER, eAU-Abruf, DEÜV, AAG-Anträge) digital einreichen müssen
  • Entgeltunterlagen GoBD-konform aufbewahren müssen

Was muss gute Lohnabrechnungssoftware können?

Neben der Entgeltberechnung gelten folgende gesetzliche und funktionale Standards als Pflicht:

Gesetzliche Pflichtfunktionen

  • eAU-Abruf (elektronische Arbeitsunfähigkeit): Verpflichtender digitaler Abruf von Krankmeldungen direkt bei den gesetzlichen Krankenkassen.
  • ELStAM und ELSTER: Automatische Abfrage der Steuerklassen / Freibeträge und fristgerechte Übermittlung der Lohnsteueranmeldung.
  • DEÜV- und SV-Meldungen: Automatische Übermittlung der Beitragsnachweise an die Einzugsstellen (GKV / ITSG-zertifiziert) .
  • Aktuelle Steuer- und Beitragsgrenzen: Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns (13,90 € pro Std.) sowie der angepassten Minijob-Grenze (603 € pro Monat) im Übergangsbereich (Midijob) .
  • GoBD-konforme Archivierung: Revisionssichere Aufbewahrung (Lohnkonto: 6 Jahre; Buchungsbelege und Lohnlisten: 8 Jahre nach BEG IV).

Komfort-Funktionen

  • Employee Self-Service (ESS): Mitarbeiter greifen per App oder Webportal selbst auf Lohnscheine und Lohnsteuerbescheinigungen zu.
  • Dienstwagen-Abrechnung: Korrekte Anrechnung des 0,25-%-Satzes für E-Fahrzeuge (Bruttolistenpreis bis 100.000 € bei Neuanschaffungen ab Mitte 2025/2026) und Verrechnung von Wallbox-Ladekosten gemäß aktuellen BMF-Vorgaben.
  • DATEV-Export: Übergabe der Buchungsbelege an das Steuerbüro.

Wie unterscheidet sich moderne Online-Lohnabrechnung von traditioneller Lohnsoftware?

  • Überall nutzbar, keine Installation nötig: Cloud-Dienste laufen im Browser oder per App auf jedem Gerät und Betriebssystem, ob im Büro, unterwegs und standortübergreifend mit mehreren Nutzern gleichzeitig.
  • Fehlerfreie und gesetzeskonforme Abrechnung: Geprüfte Vorlagen, Abrechnungsassistenten und automatische Updates sorgen für Rechtssicherheit und fristgerechte Übermittlung aller Pflichtmeldungen.
  • Kalkulierbare Kosten ohne IT-Infrastruktur: Teure Hardware, Wartung und IT-Personal entfallen. Zusatzfunktionen wie Zeiterfassung oder DATEV-Export lassen sich bei Bedarf günstig hinzubuchen.
  • Zertifizierte Datensicherheit: Achten Sie auf DEÜV-, ITSG-, TÜV- und GoBD-Zertifikate sowie ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren. Sie garantieren gesetzeskonforme Verarbeitung und Schutz vor Datenverlust.
  • Skalierbar mit Ihrem Unternehmen: Wächst die Mitarbeiterzahl oder eröffnen Sie einen neuen Standort, lässt sich ein modularer Cloud-Service wie Sage Payroll oder Lexware lohn + gehalt pro einfach erweitern.
  • Kostenlos testen vor dem Kauf: Viele Anbieter bieten Testzeiträume an.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Lohnabrechnung Vergleich

Antwort: Nach § 108 GewO müssen Arbeitgeber bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilen. Gesetzlich vorgeschrieben sind der Abrechnungszeitraum, die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts (z. B. Grundlohn, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge) sowie Art und Höhe der Abzüge, Abschläge und Vorschüsse. Dazu zählen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, soweit sie anfallen, und die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Angaben wie Name, Anschrift, Steuerklasse oder Versicherungsnummer sind in der Praxis üblich und für die Nachvollziehbarkeit sinnvoll. Zusammen mit dem Geburtsdatum und weiteren Daten gehören sie zum Lohnkonto (§ 41 EStG), nicht zu den Mindestinhalten des § 108 GewO. Bei unveränderten Angaben kann die Abrechnung entfallen. Üblich ist trotzdem eine monatliche Abrechnung.

Antwort: Ja. Mit einer für die Entgeltabrechnung geeigneten Software ist das für kleine und mittlere Unternehmen gut machbar. Die Software berechnet Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, erstellt die Meldungen für Krankenkassen und Finanzamt (u. a. Lohnsteuer-Anmeldung über ELSTER) und führt die Lohnkonten. Die Verantwortung für die Richtigkeit bleibt beim Arbeitgeber, auch haftungsrechtlich. Ein Steuerberater oder Lohnbüro lohnt sich vor allem bei Sonderfällen wie Baulohn, Kurzarbeit, Auslandsentsendung oder komplexeren Vergütungsmodellen.

Antwort: Der Bruttolohn ist das vereinbarte Gesamtentgelt einschließlich Zuschlägen und steuerpflichtigen Sachbezügen. Davon zieht der Arbeitgeber Lohnsteuer (ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab und führt sie an Finanzamt und Krankenkassen ab. Der Rest ist der Nettolohn, der ausgezahlt wird.

Antwort: Die private Nutzung ist ein geldwerter Vorteil, der monatlich zum Bruttolohn addiert und versteuert wird. Standard ist die 1-%-Regel auf den Bruttolistenpreis, alternativ ein Fahrtenbuch. Für Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge gilt ein geringerer Ansatz der Bemessungsgrundlage:

  • Reine Elektrofahrzeuge: Die 0,25-%-Regelung gilt für vollelektrische Firmenwagen bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2031 angeschafft werden. Bei höherem Bruttolistenpreis gilt 0,5 %. Für Fahrzeuge, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, gelten niedrigere Preisgrenzen (60.000 Euro bzw. 70.000 Euro je nach Anschaffungsjahr).
  • Plug-in-Hybride: 0,5 % gelten bei mindestens 80 km rein elektrischer Reichweite (WLTP) oder höchstens 50 g CO2 pro km. Andernfalls gilt wie beim Verbrenner 1 %.
  • Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung (inkl. Sonderausstattung), nicht der tatsächliche Kaufpreis. Maßgeblich ist außerdem der Zeitpunkt der Anschaffung bzw. des Leasing-Beginns.

Hinzu kommt der Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer, bei Elektro entsprechend reduziert).

Antwort: Barzahlung ist rechtlich zulässig, aber unpraktisch. Jede Auszahlung muss durch Quittungen lückenlos belegt werden, damit sie bei Betriebsprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen nachweisbar ist. Eine SEPA-Überweisung ist dagegen automatisch dokumentiert, zeitsparend und bei Prüfungen leichter nachzuweisen. Unabhängig von der Zahlungsart gelten beim Mindestlohn Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit (§ 17 MiLoG), zum Beispiel für Minijobber und in bestimmten Branchen.

Antwort:

  • Lohnjournal: Monatliche Sammelauswertung aller abgerechneten Mitarbeiter mit Brutto-, Netto- und Abzugsbeträgen, vor allem für die Buchhaltung. Es ist kein eigenes gesetzliches Formular.
  • Lohnkonto: Pro Arbeitnehmer verpflichtend zu führende Aufzeichnung der Lohnabrechnungsdaten nach § 41 EStG. Lohnkonto und zugehörige Unterlagen müssen sechs Jahre aufbewahrt werden.

Antwort: Der Grundlohn ist die vertraglich vereinbarte Basisvergütung je Stunde oder Monat. „Effektivlohn” wird umgangssprachlich für das tatsächlich verdiente Entgelt verwendet, also Grundlohn plus variable Bestandteile wie Überstundenzuschläge, Schichtzulagen, Prämien oder Sachbezüge. Der Begriff ist nicht gesetzlich definiert und wird unterschiedlich verwendet. Maßgeblich ist die Definition im jeweiligen Vertrag oder Tarifvertrag.

Antwort: Ja. Seit dem 01.01.2023 müssen Arbeitgeber die AU-Daten gesetzlich Versicherter elektronisch bei der Krankenkasse abrufen, der Arbeitnehmer muss keine Papierbescheinigung mehr vorlegen. Die Pflicht des Arbeitnehmers, Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich zu melden, bleibt bestehen, denn der Abruf setzt diese Meldung voraus. Ausnahmen mit weiterhin papierbasiertem Nachweis sind u. a. Privatversicherte, Behandlungen im Ausland, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie Minijobs in Privathaushalten. Lohnsoftware kann den Abruf automatisiert durchführen.

Antwort: Für Lohnunterlagen gelten mehrere Fristen aus unterschiedlichen Gesetzen parallel:

  • Lohnkonto (§ 41 EStG): 6 Jahre.
  • Buchungsbelege wie Lohn- und Gehaltslisten als Beleg (§ 147 AO, § 257 HGB): 8 Jahre. Durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde die Frist von 10 auf 8 Jahre verkürzt, sie gilt für Fristen, die am 01.01.2025 noch nicht abgelaufen waren.
  • Entgeltunterlagen der Sozialversicherung (§ 28f SGB IV): bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf die letzte Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV folgt.
  • Bilanzen, Jahresabschlüsse: weiterhin 10 Jahre.

Maßgeblich ist jeweils die längste anwendbare Frist. Die digitale Archivierung muss den GoBD entsprechen (unveränderbar, auffindbar, maschinell auswertbar).

Antwort: Nein. Nach § 108 GewO genügt die Textform. Eine Bereitstellung als PDF im Mitarbeiterportal ist zulässig, sofern der Arbeitnehmer die Abrechnung tatsächlich abrufen und dauerhaft speichern kann. Unterschrift oder Firmenstempel sind nicht erforderlich.

Antwort:

  • Sicherheit: Seriöse Anbieter verschlüsseln Daten nach aktuellem Stand der Technik, bieten Rechenzentren in Deutschland oder der EU an und schließen mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Achten Sie auf Zertifizierungen und darauf, dass die Software für die Meldeverfahren (z. B. an Krankenkassen) systemgeprüft ist.
  • Kostenlos: Vollumfängliche, dauerhaft kostenlose Lösungen für wachsende Betriebe sind selten. Es gibt aber Gratis- oder Einstiegstarife mit Begrenzung bei Mitarbeiterzahl oder Funktionen sowie kostenlose Testphasen. Die amtlichen Portale selbst (z. B. ELSTER) sind kostenlos.

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