E-Rechnungen sind digitale und maschinenlesbare Nachweise für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die zur schnellen, sicheren und umweltfreundlichen Abwicklung von Zahlungen beitragen.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, was E-Rechnungen sind, warum eine baldige Umstellung im Rechnungswesen sinnvoll ist und welche rechtlichen Anforderungen elektronische Rechnungen mit sich bringen.

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Was sind E-Rechnungen?
Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist ein digital erstelltes und übermitteltes Rechnungsdokument, das den gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Verarbeitung entspricht. Im Gegensatz zu papierbasierten Rechnungen wird sie in strukturierten Datenformaten bereitgestellt, was eine automatisierte Weiterverarbeitung ermöglicht.
Die E-Rechnung kann direkt in Buchhaltungs- und ERP-Systeme importiert werden. Dadurch werden Papier und Druckkosten gespart, Fehler reduziert und die Bearbeitungszeit verringert. Die Umstellung auf E-Rechnungen leistet somit auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Effizienz innerhalb des geschäftlichen Alltags von Unternehmen.
Warum ist die Umstellung auf E-Rechnungen notwendig?
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet öffentliche Auftraggeber, elektronische Rechnungen zu akzeptieren, und setzt damit europaweit Standards für die Digitalisierung der Rechnungsstellung. In Deutschland sorgt die E-Rechnungsverordnung (ERechV) für die Durchsetzung der elektronischen Rechnungsstellung.
Mit Beginn des Jahres 2025 wird der Einsatz von elektronischen Rechnungen in der gesamten Wirtschaft zunehmen und in der Zukunft auch in Ihrem Geschäft an Bedeutung gewinnen, weswegen Sie sich mit den Änderungen vertraut machen sollten, um in Ihrer Branche auf die rechtlichen Anforderungen vorbereitet zu sein.
Was ändert sich 2025?
Ab 2025 treten weitreichende Änderungen in der Rechnungsstellung in Kraft. Eine der zentralen Neuerungen ist die Verpflichtung zur Erstellung elektronischer Rechnungen für alle inländischen B2B-Geschäfte. Damit entfällt die bisherige Wahlmöglichkeit, Rechnungen in Papierform oder als digitale Datei zu verschicken. Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen, wenn sie untereinander Leistungen abrechnen. Dadurch sollen die digitale Transformation vorangetrieben und administrative Prozesse vereinfachen sowie beschleunigt werden.
Zusätzlich werden allgemeine Format-Vorgaben für E-Rechnungen nach der EU-Norm CEN 16931 eingeführt. Diese einheitlichen Standards sorgen dafür, dass alle elektronischen Rechnungen innerhalb der EU nach denselben Kriterien erstellt und verarbeitet werden können. Das bedeutet für Unternehmen, dass sie unter Umständen ihre Rechnungssoftware anpassen müssen, um diese neuen Vorgaben zu erfüllen und sicherzustellen, dass ihre E-Rechnungen problemlos in den internationalen Zahlungsverkehr integriert werden können.

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Zielgruppen für E-Rechnungen
Dienstleister, Freiberufler, Handwerker und Unternehmen können mit E-Rechnungen Kosten senken und die Zusammenarbeit mit Partnern optimieren.
Unternehmer und Freiberufler
Für Unternehmer und Freiberufler bietet die E-Rechnung erhebliche Vorteile. Besonders kleinere Betriebe und Einzelunternehmer profitieren von der digitalen Rechnungsstellung. Durch die automatisierte Verarbeitung sparen sie Zeit und gleichzeitig sinken die Kosten für Druck, Papier und Versand.
Steuerlich erfüllt die E-Rechnung alle gesetzlichen Anforderungen, da sie ein strukturiertes Format mit klar definierten Pflichtangaben enthält. Das erleichtert nicht nur die Einhaltung der Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes, sondern auch die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.
Viele Buchhaltungsprogramme und ERP-Systeme unterstützen den direkten Import und die Verarbeitung von E-Rechnungen.
Großunternehmen und öffentliche Verwaltungen
Großunternehmen haben von E-Rechnungen Skalierungsvorteile im Massenversand. Die digitale Rechnungsstellung ermöglicht es, eine Vielzahl von Dokumenten automatisiert und fehlerfrei zu erstellen, zu übermitteln und zu archivieren.
Elektronische Rechnungen erleichtern die Einhaltung von Compliance-Anforderungen und schaffen Transparenz. Sie tragen zur Optimierung interner Abläufe bei und verbessern die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Behörden.
Dienstleister und Handwerker
Dienstleister und Handwerker können mit E-Rechnungen Zahlungsprozesse beschleunigen. Durch die strukturierte digitale Erfassung werden unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen nahezu ausgeschlossen.
Die elektronische Übermittlung der Rechnung ermöglicht es Kunden, diese schneller zu prüfen und zu begleichen. Gerade in Branchen, in denen zügige Zahlungseingänge entscheidend für die Liquidität sind, bietet die elektronische Rechnung einen klaren Nutzen.

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Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an E-Rechnungen
Es gibt einige Pflichtangaben, die in eine E-Rechnung unbedingt hineingehören, über die Sie Bescheid wissen sollten. Für elektronische Rechnungen gelten zudem auch bestimmte Sicherheitsaspekte sowie Fristen und Ausnahmen, die es zu beachten gilt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
In der Europäischen Union werden einheitliche Standards für die elektronische Rechnungsstellung durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU geregelt. In Deutschland speilt diesbezüglich die E-Rechnungsverordnung (ERechV) eine große Rolle.
Auch steuerrechtlich unterliegt die E-Rechnung klaren Vorgaben. Gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind bestimmte Pflichtangaben wie Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie eine detaillierte Leistungsbeschreibung erforderlich. Elektronische Rechnungen müssen zusätzlich in einem strukturierten Format wie ZUGFeRD oder XRechnung vorliegen, das die automatisierte Verarbeitung möglich macht.
Pflichtangaben in einer E-Rechnung
Laut § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) müssen alle Pflichtangaben vollständig und korrekt aufgeführt sein, um steuerlich anerkannt zu werden. Dazu gehören:
- Rechnungssteller: Name und vollständige Anschrift des Unternehmens
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers
- Rechnungsempfänger: Name und vollständige Anschrift des Kunden
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung: Art, Umfang und Zeitpunkt der erbrachten Leistung oder Lieferung
- Netto-Beträge, Steuersatz und ausgewiesene Mehrwertsteuer
- Gesamtbetrag, der vom Rechnungsempfänger zu zahlen ist
Datenschutz und Sicherheit
Beim Austausch von elektronischen Rechnungen sind Datenschutz und Sicherheit wichtig, da Rechnungen häufig personenbezogene Informationen wie Namen und Adressen enthalten. Die Verarbeitung und Übermittlung müssen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen.
Eine sichere Übertragung von E-Rechnungen wird durch den Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien gewährleistet. Darüber hinaus kommen Mechanismen wie elektronische Signaturen zum Einsatz, die die Echtheit und Unveränderbarkeit der Rechnungsdaten garantieren.
Fristen für die E-Rechnungspflicht
Die Einführung und Anpassung an E-Rechnungen erfolgt schrittweise, wobei Unternehmen bestimmte Übergangsfristen beachten müssen:
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen mit B2B-Umsätzen verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen, zu versenden, zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren. Der Versand von Papierrechnungen bleibt weiterhin erlaubt, jedoch dürfen Rechnungen in anderen elektronischen Formaten (z. B. klassische PDFs) nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers verschickt werden.
Ab dem 1. Januar 2027 können Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen versenden, sofern der Empfänger dem zustimmt. Diese Regelung zielt darauf ab, kleineren Unternehmen eine Übergangsfrist zu gewähren, während größere Unternehmen bereits verpflichtet sind, vollständig auf die E-Rechnung umzusteigen.
Ab dem 1. Januar 2028 wird die E-Rechnung zur Pflicht für alle B2B-Unternehmen. Rechnungen in Formaten wie Papier oder PDF dürfen dann nur noch empfangen werden, wenn der Rechnungssteller (z. B. ein Kleinunternehmer) nicht zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet ist. Diese endgültige Frist sorgt dafür, dass die Digitalisierung der Rechnungsprozesse in allen Bereichen des B2B-Verkehrs vollständig umgesetzt wird.
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht
Obwohl die E-Rechnung ab 2025 für viele Unternehmen zur Pflicht wird, gibt es dauerhafte Ausnahmen von dieser Verpflichtung. Dazu gehören insbesondere Kleinunternehmer, die gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Diese Unternehmen sind zwar verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu archivieren, jedoch nicht dazu, selbst E-Rechnungen zu erstellen.
Des Weiteren gibt es für Ausfuhrgeschäfte und Lieferungen in Drittländer besondere Ausnahmen. Hier kann es weiterhin vorkommen, dass Rechnungen in traditionellen Formaten wie Papier oder PDF ausgestellt werden, wenn dies durch internationale Geschäftsbeziehungen oder rechtliche Rahmenbedingungen gefordert wird. Diese Ausnahmen sorgen dafür, dass der internationale Handel nicht unnötig durch die digitale Rechnungsstellung eingeschränkt wird.

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Umsetzung der E-Rechnungspflicht
Die Formate ZUGFeRD, XRechnung und PEPPOL sind von wesentlicher Bedeutung in der elektronischen Rechnungsstellung. Sie machen einen strukturierten Austausch und die Verarbeitung von Informationen erst möglich. Verschieden Software-Lösungen nutzen die Formate für die automatisierte Erstellung und den Versand.
Formate für E-Rechnungen
In Deutschland und Europa gibt es verschiedene Formate für E-Rechnungen, die den Austausch und die Verarbeitung von Rechnungen standardisieren. Die gängigsten Formate sind ZUGFeRD, XRechnung und PEPPOL.
- ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) kombiniert ein PDF-Dokument mit eingebetteten XML-Daten und ist besonders benutzerfreundlich. Es wird hauptsächlich für B2B-Rechnungen genutzt und bietet eine einfache Möglichkeit der automatisierten Verarbeitung.
- XRechnung ist das standardisierte Datenformat für den öffentlichen Sektor in Deutschland und basiert auf XML. Es wird besonders für die elektronische Rechnungsstellung an Behörden und öffentliche Auftraggeber benutzt.
- PEPPOL (Pan-European Public Procurement On-Line) ist ein internationaler Standard, der die grenzüberschreitende elektronische Rechnungsstellung innerhalb der EU und darüber hinaus unterstützt.
Software zur Erstellung und Verwaltung von E-Rechnungen auswählen
Für die Erstellung und Verwaltung von E-Rechnungen gibt es eine Vielzahl an Softwarelösungen, die auf die speziellen Buchhaltungs- und Rechnungsanforderungen ausgelegt sind. Marken wie sevDesk, Lexware, Buhl oder BuchhaltungsButler bieten Ihnen praktische Tools an. Die Anwendungen dieser Hersteller liefern nicht nur Funktionen für E-Rechnungen, sondern auch für andere Aufgaben der elektronischen Buchhaltung.
Bei der Auswahl einer Software sollten Sie die Kompatibilität mit den gängigen E-Rechnungsformaten wie ZUGFeRD, XRechnung und PEPPOL sowie die Anbindungsmöglichkeiten an bestehende Systeme berücksichtigen. Viele Lösungen bieten Schnittstellen zu Steuerberatungssoftware und ERP-Systemen für die einfachere und rechtssichere Weiterverarbeitung.

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Erstellung von E-Rechnungen
Die Art und Weise wie E-Rechnungen erstellt werden, hängt in vielen Fällen von der genutzten Softwarelösung ab. Hier einige häufige Szenarien:
- Vom Angebot zur Rechnung: Der ideale Prozess ermöglicht es, aus einem erstellten Angebot mit nur einem Klick eine E-Rechnung zu generieren. Moderne Rechnungssoftware bietet oft die Möglichkeit, Angebote direkt in Rechnungen umzuwandeln. Dabei müssen alle relevanten Daten wie der Leistungszeitpunkt, Menge, Preis und MwSt.-Satz automatisch übernommen werden.
- Arbeitszeiten abrechnen: Für Dienstleister im Projektgeschäft ist es essenziell, Arbeitszeiten zu erfassen und korrekt abzurechnen. Eine Rechnungssoftware, die Arbeitszeiterfassungen integriert, ermöglicht es, diese Zeiten in einer E-Rechnung abzubilden. Bei größeren Projekten können zudem Anzahlungs- und Teilzahlungsrechnungen erstellt werden.
- Abonnements und wiederkehrende Leistungen: Für Unternehmen, die wiederkehrende Zahlungen abwickeln müssen, ist es von Vorteil, wenn die Software wiederkehrende Rechnungen automatisch generiert. E-Rechnungen für Abonnements oder Wartungsverträge können mit entsprechenden Intervallen (monatlich, vierteljährlich) direkt ausgestellt werden.
- E-Commerce und Online-Shops: Bei E-Commerce-Unternehmen wird die E-Rechnung oft im direkten Zusammenhang mit einer Shop-Software oder einem Warenwirtschaftssystem erstellt. Nach einer Bestellung wird die Rechnung automatisch generiert und in Form einer E-Rechnung versendet. Zudem werden ergänzend Lieferscheine und Versanddokumente erstellt, die für den Versand notwendig sind.
Versand und Empfang von E-Rechnungen
Der Versand und Empfang von E-Rechnungen kann über verschiedene elektronische Übertragungswege geschehen. Validierung und Archivierung gewährleisten die rechtskonforme und ordnungsgemäße Verarbeitung und Speicherung.
Elektronische Übertragung
Für den Versand von E-Rechnungen stehen verschiedene elektronische Übertragungswege zur Verfügung, die den Anforderungen an Sicherheit und Effizienz gerecht werden. Eine der am häufigsten genutzten Plattformen ist das PEPPOL-Netzwerk, das speziell für den internationalen Austausch von elektronischen Rechnungen entwickelt wurde. Es bietet eine standardisierte und sichere Infrastruktur für den Versand von E-Rechnungen über Landesgrenzen hinweg.
Alternativ können E-Rechnungen als E-Mail-Anhang versendet werden, wobei hierbei oft zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung notwendig sind, um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. Viele Unternehmen setzen zudem auf Kundenportale, in denen Rechnungen hochgeladen und abgerufen werden können.
Fehlervermeidung und Prüfung
Die automatisierte Validierung von E-Rechnungen vor dem Versand ist ein entscheidender Schritt, um Fehler zu vermeiden und die Rechtskonformität sicherzustellen. Viele moderne Softwarelösungen bieten integrierte Prüfmechanismen, die sicherstellen, dass alle erforderlichen Pflichtangaben (z. B. Steuernummer, Leistungszeitpunkt, Gesamtbetrag) korrekt ausgefüllt sind. Die Validierung erfolgt in Echtzeit und prüft auch, ob die E-Rechnung dem vorgesehenen Datenformat entspricht.
Speicherung und Archivierung
Nach § 14 UStG sind E-Rechnungen in der Regel zehn Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrung muss dabei in einem Format erfolgen, das die Unveränderbarkeit der Rechnungsdaten garantiert, sodass sie nicht nachträglich manipuliert werden können. Häufig werden hierfür spezielle Archivierungslösungen genutzt, die eine sichere Speicherung sowie die einfache Wiederauffindbarkeit gewährleisten. Dabei ist es wichtig, dass die Rechtssicherheit durch Technologien wie Verschlüsselung und Signaturen gewährleistet wird, um die Authentizität der E-Rechnung zu wahren.
Cloudbasierte Software für die E-Rechnung
Was leistet kostenlose Software für E-Rechnungen?
Kostenlose Softwarelösungen zur Erstellung von E-Rechnungen sind insbesondere für Kleinunternehmer, Freiberufler und Startups eine Alternative zu teureren Programmen. Kostenlose Software ermöglicht Gewerbetreibenden das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen im korrekten Format (z. B. PDF oder ZUGFeRD). Häufig beinhalten diese Lösungen auch grundlegende Funktionen wie das Speichern von Kundendaten und die Verwaltung von Rechnungsnummern.
Es gilt zu beachten, dass kostenlose Software hat in der Regel begrenzte Funktionen in Bezug auf die Automatisierung und die Integration mit anderen Anwendungen wie Buchhaltungssoftware oder CRM-Systeme aufweisen. Oft fehlt es an Erweiterungsmöglichkeiten, die für Unternehmen mit komplexeren Anforderungen (z. B. Projektabrechnung) erforderlich sind. Außerdem bieten diese Tools selten Schnittstellen zu ERP-Systemen oder Zahlungsdienstleistern.
Kostenlose Softwarelösungen garantieren nicht immer den gleichen Schutz oder die gleichen Datenschutzmaßnahmen wie kommerzielle Produkte, die meist speziell auf DSGVO-Konformität und den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten ausgerichtet sind.
Für Unternehmen, die skalierbare und rechtlich abgesicherte Lösungen mit erweiterten Funktionen benötigen, bieten kommerzielle Programme wie Lexware faktura + auftrag plus oder Lexware warenwirtschaft pro daher einen klaren Vorteil.
Zukunft der E-Rechnung
Die E-Rechnung wird sich in den kommenden Jahren weiterentwickeln, insbesondere durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). KI-gestützte Systeme ermöglichen eine noch präzisere Rechnungsverarbeitung, indem sie automatisch fehlerhafte oder unvollständige Daten erkennen und korrigieren. Diese Technologie kann auch dazu beitragen, die Dokumentenverifikation zu beschleunigen und die Compliance in Echtzeit zu überwachen.
Darüber könnte die Integration von Blockchain-Technologie in den Rechnungsprozess zunehmend an Bedeutung gewinnen. Durch die dezentralisierte Speicherung von Rechnungen könnten Manipulationen nahezu ausgeschlossen und die Transparenz erhöht werden.
[Autor: PK]
Häufige Fragen und Antworten zur E-Rechnung
Antwort: Eine E-Rechnung kann durch eine Stornorechnung oder eine Gutschrift korrigiert werden. Beide Methoden haben spezifische Anwendungen und Anforderungen, die es zu beachten gilt.
Stornorechnung:
- Definition: Eine Stornorechnung wird ausgestellt, wenn eine E-Rechnung aufgrund eines Fehlers ungültig ist (z. B. bei einer falschen Leistungsbeschreibung oder fehlerhaften Mehrwertsteuer).
- Anforderungen: Die korrigierte Rechnung muss die ursprüngliche Rechnung eindeutig referenzieren und den ursprünglichen Betrag aufheben. Sie muss als elektronische Rechnung versendet werden und den gleichen formalen Anforderungen wie die ursprüngliche E-Rechnung entsprechen.
- Fehlerbenennung: In der Stornorechnung sollte der Fehler klar benannt werden, und die Beträge müssen in entgegengesetzter Richtung aufgeführt werden.
Gutschrift:
- Definition: Eine Gutschrift ist eine korrigierte Rechnung, die kleinere Fehler (z. B. eine fehlerhafte Adresse oder Rechnungsnummer) berichtigt. Sie kann auch verwendet werden, um bereits gezahlte Beträge zu erstatten.
- Anforderungen: Auch die Gutschrift muss als E-Rechnung ausgestellt werden und enthält alle relevanten Informationen zur ursprünglichen Rechnung, wie die ursprüngliche Rechnungsnummer und den Korrekturbetrag.
- Fehlerbenennung: Es ist wichtig, dass die Gutschrift klar und eindeutig die Korrektur des Fehlers sowie die Bezugnahme auf die ursprüngliche Rechnung enthält.
Rechtliche und technische Aspekte:
Die Korrektur muss in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfolgen, insbesondere im Hinblick auf das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV). In Deutschland und der EU müssen elektronische Rechnungen, die über das öffentliche Beschaffungswesen abgerechnet werden, ebenfalls in einem standardisierten Format korrigiert werden.
Antwort: E-Rechnungen sind grundsätzlich sehr sicher, wenn sie unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen und technologischen Standards erstellt und übermittelt werden. Die Sicherheit von E-Rechnungen hängt von mehreren Faktoren ab:
- Verschlüsselung und Authentifizierung: Die Datenübertragung von E-Rechnungen sollte über gesicherte Kanäle (z. B. HTTPS) erfolgen, um Datendiebstahl- und Manipulationsrisiken zu minimieren. Zudem ist die Verwendung digitaler Signaturen und Zertifikate ratsam, um die Authentizität und Integrität der Rechnung sicherzustellen.
- Zugriffs- und Änderungsprotokolle: Die Speicherung und Archivierung von E-Rechnungen muss sicher erfolgen, z. B. durch den Einsatz von sicherer Software und Protokollen, die nachweisen, wer wann auf die Rechnung zugegriffen oder Änderungen vorgenommen hat. Diese Protokolle sind nicht nur für die Sicherheit wichtig, sondern auch für die gesetzlich vorgeschriebene Nachvollziehbarkeit und Prüfungen.
- Rechtliche Anforderungen: In der EU unterliegen E-Rechnungen strengen Vorschriften zum Datenschutz und zur Revisionssicherheit. Diese Standards garantieren, dass die Rechnungen vor Manipulation geschützt und langfristig nachvollziehbar sind.
- Fehler durch den Anwender oder Software: Wie bei jeder elektronischen Transaktion gibt es auch bei E-Rechnungen Risiken, die durch fehlerhafte Software, unsachgemäße Handhabung oder unzureichende Updates entstehen können. Um diese Risiken zu reduzieren, sollten Unternehmen auf bewährte, regelmäßig gewartete Softwarelösungen setzen.
Antwort: Microsoft Excel kann E-Rechnungen erstellen, allerdings nur in einem begrenzten Rahmen und unter bestimmten Voraussetzungen. In Excel können Sie alle notwendigen Rechnungsinformationen eingeben und berechnen. Das kann entweder manuell oder durch Automatisierungen und Makros erfolgen. Um eine E-Rechnung im richtigen Format zu erstellen, müssen die in Excel enthaltenen Daten in ein strukturiertes Format exportiert werden, das den Anforderungen der jeweiligen E-Rechnungsstandards entspricht.
Microsoft Excel bietet keine direkte Exportfunktion für diese Formate, aber es ist möglich, mithilfe von Erweiterungen eine Exportfunktion zu erstellen, die die Daten in ein standardisiertes XML-Format umwandelt. Es gibt Drittanbieter-Lösungen, die Excel mit Funktionen zur Erstellung von E-Rechnungen ausstatten können. Diese Tools ermöglichen es Ihnen, Rechnungsdaten aus Excel zu importieren und automatisch in ein E-Rechnungsformat zu konvertieren.
Die eigentliche Übermittlung der E-Rechnung erfolgt in der Regel über spezialisierte Plattformen oder Systeme, die für den Versand und Empfang von E-Rechnungen konzipiert sind, wie etwa über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE Bund) in Deutschland oder über eine Software, die E-Rechnungen direkt an das Finanzamt oder den Empfänger übermitteln können.
Antwort: Ja, eine E-Rechnung kann in einer Fremdwährung erstellt werden, solange die relevanten rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt sind. In Deutschland und anderen EU-Ländern sind E-Rechnungen in jeder Währung zulässig, solange sie den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, wie etwa der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der korrekten Mehrwertsteuerberechnung und den spezifischen E-Rechnungsstandards wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Antwort: E-Rechnungen bieten zahlreiche Vorteile. Allerdings gibt es auch einige Nachteile.
Vorteile von E-Rechnungen:
- Effizienz und Zeitersparnis: E-Rechnungen ermöglichen eine schnellere Erstellung, Bearbeitung und Übermittlung im Vergleich zu traditionellen Papierrechnungen.
- Kostenersparnis: Der Versand und die Archivierung von E-Rechnungen sind deutlich günstiger als bei Papierdokumenten, da Druck-, Versand- und Lagerkosten entfallen.
- Rechtliche Sicherheit: Durch die Verwendung standardisierter Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD wird die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur Steuer- und Dokumentationspflicht erleichtert.
- Nachhaltigkeit: Da keine Papierdokumente erzeugt und versendet werden müssen, tragen E-Rechnungen zur Reduktion des Papierverbrauchs und damit zur Schonung der Umwelt bei.
- Bessere Archivierung und Nachverfolgbarkeit: E-Rechnungen können elektronisch archiviert werden, wodurch sie einfach und sicher aufbewahrt und schnell abgerufen werden können. Das reduziert Fehler und erleichtert die Suche sowie die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen.
Nachteile von E-Rechnungen:
- Technische Anforderungen: Die Nutzung von E-Rechnungen erfordert meist eine spezialisierte Software.
- Komplexität bei internationalen Transaktionen: Bei grenzüberschreitenden E-Rechnungen müssen unterschiedliche gesetzliche Vorschriften und steuerliche Regelungen beachtet werden. Der Umrechnungskurs und die Steuerberechnung können zusätzliche Komplexität mit sich bringen.
- Datensicherheit: Auch wenn E-Rechnungen in der Regel sicherer als Papierdokumente sind, besteht bei elektronischen Daten immer ein gewisses Risiko hinsichtlich der Datensicherheit.
- Akzeptanz bei Geschäftspartnern: Es gibt immer noch Geschäftspartner, die technische Schwierigkeiten bei der Verarbeitung von E-Rechnungen haben. In solchen Fällen kann es notwendig sein, weiterhin Papierdokumente zu verwenden.
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