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Lohnabrechnung

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Die Lohnabrechnung ist ein Nachweis, den ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ausstellt, wenn er ihnen Löhne oder Gehälter auszahlt. Die Lohnabrechnung gibt Auskunft über verschiedene Aspekte wie die Berechnung von Stundenlöhnen, Überstunden, Urlaubs- und Krankheitstagen sowie Prämien und Lohnerhöhungen. Darüber hinaus informiert der Nachweis über die Berechnung von Steuern und Sozialabgaben.

Durch die sorgfältige Dokumentation der Lohn- und Gehaltsabrechnungen gewährleisten Arbeitgeber die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und den Nachweis der Entlohnung ihrer Angestellten. Arbeitnehmer können anhand dieser Abrechnungen überprüfen, ob sie korrekt entlohnt wurden. Außerdem erfahren sie, wie Steuern und Abzüge berechnet werden.

Ordnungsgemäß erstellte Lohnabrechnungen können auch bei Betriebsprüfungen oder Rechtsstreitigkeiten eine wichtige Rolle für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer spielen.

Welche Bestandteile hat eine Lohnabrechnung in Deutschland?

Eine Lohnabrechnung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dazu gehören unter anderem folgende:

  • Bruttolohn: Dabei handelt es sich um das Entgelt, das einem Arbeitnehmer vor Steuern und Abzügen zusteht. Der Bruttoverdienst umfasst das vereinbarte Gehalt einschließlich aller Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld und anderer Prämien.
  • Steuern: Die Lohnsteuer ist Teil der Einkommensteuer und wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Sie hängt vom Bruttogehalt, der Steuerklasse und anderen Faktoren ab.
  • Beiträge zur Sozialversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge in die verschiedenen Sozialversicherungssysteme wie die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge orientieren sich am Bruttolohn und werden in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
  • Sonstige Abzüge: Hierzu zählen beispielsweise Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen oder auch Steuerfreibeträge wie die Pendlerpauschale.
  • Nettolohn: Dabei handelt es sich um den Betrag, den ein Arbeitnehmer nach Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Abzügen vom Bruttolohn erhält.

Es gibt noch einige andere Bestandteile, die je nach individueller Situation relevant sein können. Einige Beispiele sind:

  • Vergütung von Überstunden: Wenn ein Arbeitnehmer Überstunden geleistet hat, müssen diese in der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden.
  • Sachbezüge: Falls Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt auch Sachbezüge wie etwa einen Firmenwagen oder eine betriebliche Altersvorsorge gewähren, müssen diese ebenfalls in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
  • Einmalzahlungen: Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern beispielsweise eine Jubiläumsprämie oder eine Einmalzahlung, muss auch diese in der Lohnabrechnung gesondert aufgeführt werden.

Welche gesetzlichen Vorschriften müssen Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung beachten?

Eine korrekte und vollständige Lohnabrechnung ist nicht nur wichtig für Arbeitnehmer, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland gibt es verschiedene Vorgaben und Meldepflichten, die Arbeitgeber bei der Erstellung einer Lohnabrechnung beachten müssen.

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zur Lohnabrechnung in Deutschland sind im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Lohnabrechnungen den Anforderungen dieser Gesetze entsprechen. Dazu gehören unter anderem:

  • Angabe des Brutto- und Nettoentgelts: In der Lohnabrechnung müssen das Bruttoentgelt des Arbeitnehmers sowie alle Abzüge, Steuern und Beiträge detailliert aufgeführt sein. Auch die Höhe des ausgezahlten Nettolohns muss angegeben werden.
  • Berücksichtigung steuerfreier und steuerbegünstigter Entgeltbestandteile: Bei der Lohnabrechnung müssen auch steuerfreie und steuerbegünstigte Entgeltbestandteile wie z. B. Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge oder zum Jobticket berücksichtigt werden.
  • Meldungen an die Sozialversicherungsträger: Arbeitgeber müssen die Lohnabrechnungen ihrer Arbeitnehmer an die zuständigen Sozialversicherungsträger melden.
  • Dokumentationspflichten: Arbeitgeber müssen die Lohnabrechnungen aufbewahren und Arbeitnehmern auf Verlangen eine Kopie aushändigen. Auch bei Betriebsprüfungen müssen die Lohnabrechnungen vorgelegt werden können.

Arbeitgeber sollten sich mit den gesetzlichen Bestimmungen und Meldepflichten vertraut machen und gegebenenfalls eine professionelle Lohnbuchhaltung in Anspruch nehmen, um mögliche Fehler oder Versäumnisse zu vermeiden.

Was ist der Lohnabrechnungszeitraum?

Der Lohnabrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Lohn- und Gehaltszahlungen berechnet. In der Regel entspricht der Lohnabrechnungszeitraum einem Kalendermonat, kann aber auch abweichend vereinbart werden. Während dieses Zeitraums sammelt der Arbeitgeber die Arbeitszeitdaten für die Berechnung der entsprechenden Lohn- und Gehaltszahlungen.

Die Wahl des Lohnabrechnungszeitraums hat Auswirkungen auf die Lohnabrechnung, insbesondere in Hinblick auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Für Arbeitgeber ist es wichtig, den Lohnabrechnungszeitraum ordnungsgemäß zu dokumentieren und die entsprechenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben abzuführen. Fehler in der Lohnabrechnung können schwerwiegende Folgen haben, einschließlich Strafen und Nachzahlungen. Für Arbeitnehmer ist der Lohnabrechnungszeitraum wichtig, da er sich auf den Zeitpunkt der Lohnzahlung auswirkt.

Welche Lohnabrechnungssoftware hilft Arbeitgebern?

Die Erstellung von Lohnabrechnungen kann für Arbeitgeber eine zeitaufwendige und komplexe Aufgabe sein. Um diesen Prozess zu vereinfachen, gibt es eine Vielzahl von Software-Lösungen auf dem Markt.

Lexware bietet verschiedene Programme an, mit denen Arbeitgeber die Lohnabrechnung für Ihre Angestellten erstellen können. Beliebte Anwendungen wie Lexware lohn + gehalt automatisieren und vereinfachen mit ihren praktischen Funktionen die Berechnung von Löhnen und Gehältern. Sie übernehmen darüber hinaus von Daten an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt.

Neben Programmen für die Lohnabrechnung gibt es auch cloudbasierte Lohnabrechnungssoftware. Bekannt SaaS-Lösungen sind unter anderem lexoffice Lohn und Gehalt sowie Sage Business Cloud Lohnabrechnung.

Sage Business Cloud Lohnabrechnung

Sage Business Cloud Lohnabrechnung liefert kleinen Unternehmen Funktionen für die automatische Berechnung von Löhnen und Gehältern, unterstützt Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und kümmert sich um die Übermittlung wichtiger Meldungen an Behörden und Krankenkassen. Die Cloud-Software für die Lohnabrechnung erstellt außerdem Auswertungen und Bericht für einen besseren Überblick sowie Schnittstellen für den Import und Export von Daten aus anderen Anwendungen.

lexoffice Lohn und Gehalt

lexoffice Lohn und Gehalt für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bietet als cloudbasierte Softwarelösung Unterstützung bei der Organisation der Entgeltabrechnungen für Ihrer Angestellten. Die Software berechnet automatisch die Lohnsteuer, wichtige Sozialversicherungsbeiträge und andere Abzüge. Darüber hinaus übermittelt lexoffice Beitragsnachweise und Meldungen elektronisch an die Sozialträger und Finanzbehörden.

Sind Sie auf der Suche nach einer Lohnabrechnungssoftware, empfehlen wir Ihnen, vor dem Kauf Ihre Anforderungen zu ermitteln. Außerdem sollten Sie verschiedene Rezensionen und Bewertungen zurate ziehen. Im Lohnabrechnungssoftware Vergleich von mysoftware.de erfahren Sie mehr über die Vor- und Nachteile der beliebtesten Anbieter für die Lohnabrechnung online.

Wie wirken sich Steuerklassen auf die Berechnung der Lohnsteuer aus?

In Deutschland ist die Steuerklasse für die Berechnung Lohnsteuer von großer Bedeutung. Arbeitnehmer haben in der Regel eine Steuerklasse, die vom Finanzamt festgelegt wird und die auf der Lohnsteuerkarte vermerkt ist. Die Steuerklasse richtet sich unter anderem nach dem Familienstand, der Anzahl der eigenen Kinder und weiteren Einkünften.

Änderungen in der Steuerklasse können sich auf die Lohnabrechnung auswirken, da sie die Höhe der Lohnsteuer beeinflussen. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise von Steuerklasse I (für ledige Arbeitnehmer ohne Kinder) zu Steuerklasse III (für verheiratete Arbeitnehmer mit höherem Einkommen) wechselt, wird weniger Lohnsteuer einbehalten. Dies liegt daran, dass die Steuerklasse III einen höheren Freibetrag hat als die Steuerklasse I.

Wechselt ein Arbeitnehmer in eine niedrigere Steuerklasse, wird mehr Lohnsteuer einbehalten, da die Freibeträge in der niedrigeren Steuerklasse geringer sind.

Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Steuerklasse ihrer Arbeitnehmer sorgfältig zu prüfen. So wird sichergestellt, dass die richtigen Steuersätze angewendet werden. Eine genaue Lohnabrechnung mit korrekter Berücksichtigung der Steuerklasse ist unbedingt notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen und Ärger mit Ihren Arbeitnehmern zu vermeiden. Informieren Sie sich am besten in einer Steuerklassenübersicht oder lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem professionellen Lohnbuchhaltungsbüro beraten.

Welche Arbeitnehmerdaten werden für die Lohnabrechnung benötigt?

Zu den Arbeitnehmerdaten, die für die Lohnabrechnung erforderlich sind, gehören Name, Anschrift, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer sowie die Arbeitsstunden oder -tage, die der Arbeitnehmer in einem bestimmten Lohnabrechnungszeitraum gearbeitet hat.

Darüber hinaus sind die steuerlichen Daten des Arbeitnehmers zu erfassen, insbesondere die Steuerklasse, die Anzahl der Freibeträge, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Zahlt der Arbeitnehmer Krankenversicherungsbeiträge, sind auch diese Angaben zu erfassen. Der Arbeitgeber ist zusätzlich verpflichtet, gegebenenfalls Daten über weitere Abzüge wie Renten-, Arbeitslosen- und private Krankenversicherungsbeiträge zu erheben.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Informationen korrekt und aktuell sind, da falsche oder veraltete Daten zu fehlerhaften Lohnberechnungen führen können. Auch wenn sich die Daten des Arbeitnehmers ändern, z. B. durch Heirat oder Geburt eines Kindes, müssen diese rechtzeitig aktualisiert werden, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.

In der Regel gibt es auch gesetzliche Bestimmungen darüber, wie lange Arbeitgeber Arbeitnehmerdaten aufbewahren müssen. In Deutschland sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitnehmerdaten mindestens sechs Jahre lang aufzubewahren. Die genauen Aufbewahrungsfristen können jedoch je nach Bundesland und Art der Daten unterschiedlich sein. Wollen Sie mehr dazu wissen, wenden Sie sich an eine der lokalen Arbeitsagenturen, die Finanzbehörden oder die Industrie- und Handelskammer.

Ist eine Lohnabrechnung bei Minijob Pflicht?

Die Lohnabrechnung ist auch bei einem Minijob Pflicht. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer monatlich eine Lohnabrechnung ausstellen, in der der gezahlte Lohn und die darauf entfallenden Abgaben und Steuern aufgeführt sind.

Zu beachten ist, dass es Ausnahmen von dieser Pflicht gibt. Wird der Minijobber in einem Privathaushalt beschäftigt und der Lohn bar ausgezahlt, muss keine Lohnabrechnung erstellt werden. Allerdings müssen auch in diesem Fall Aufzeichnungen über das Beschäftigungsverhältnis und den gezahlten Lohn geführt werden. Es ist empfehlenswert, sich hierzu bei der Minijob-Zentrale oder einem Steuerberater zu informieren.