Muenzen in Saeulen nebeneinander gestappelt

Vermögenswirksame Leistungen

So investieren Sie in Ihre finanziell abgesichterte Zukunft

Geld sinnvoll anlegen und Vermögen aufbauen sind zusammengenommen ein entscheidender Schritt für eine finanziell abgesicherte Zukunft. Diese Sicherung der eigenen finanziellen Zukunft sollte für jeden von uns von großer Bedeutung sein. Vermögenswirksame Leistungen bieten in diesem Zusammenhang eine hervorragende Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen.

Vermögenswirksame Leistungen sind ein Instrument, das Ihnen dabei helfen kann, Ihr Geld gewinnbringend anzulegen und gleichzeitig staatliche Zuschüsse zu erhalten. Ob Sie Arbeitnehmer, Auszubildender oder Angestellter sind – vermögenswirksame Leistungen können für viele Beschäftigungsverhältnisse eine wertvolle Zusatzleistung darstellen.

Unser Ratgeber bietet Ihnen umfassende Informationen über vermögenswirksame Leistungen: von den verschiedenen Arten der staatlichen Unterstützung über die Auswahl geeigneter Anlageprodukte bis hin zu steuerlichen Aspekten und Tipps zur optimalen Nutzung. Ganz gleich, ob Sie neu im Bereich der vermögenswirksamen Leistungen sind oder bereits Erfahrungen gesammelt haben – dieser Ratgeber bietet für jeden Leser wertvolle Erkenntnisse.

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Was sind vermögenswirksame Leistungen?


Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL oder VwL) sind Bestandteil des Arbeitslohns und werden üblicherweise direkt in die vom Arbeitnehmer ausgewählte Anlageform investiert. Die Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen kann zusätzlich zum Grundgehalt des Arbeitnehmers erfolgen, basierend auf dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Prinzipiell kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass bestimmte Teile seines Arbeitslohns, sprich seines Grundgehalts, vermögenswirksam angelegt werden. Die Beantragung der vermögenswirksamen Leistungen erfolgt hierbei durch den Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber, der die Zahlungen dann gemäß dem Vermögenswirksamen-Leistungen-Vertrag (kurz: VL-Vertrag) tätigt.

Die folgenden Gruppen (teilzeit- sowie vollzeitbeschäftigt) haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen:

Angestellte & Arbeiter

Auszubildende

Beamte

Richter

Soldaten

Keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben:

Selbstständige

Freiberufler

Studenten

Rentner

Personen, die ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft beziehen

Welche staatlichen Zuschüsse gibt es?

Einnahmen und Ausgaben auf Papier dargestellt

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Welche vermögenswirksamen Leistungen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Anlageformen, die Sie je nach Ihren finanziellen Zielen und Präferenzen in Betracht ziehen können.

Banksparplan

Mit einem Banksparplan können Sie vermögenswirksame Leistungen über eine sechsjährige Ansparphase auf einem Sparkonto ansammeln. Im Anschluss erfolgt eine einjährige Ruhephase ohne zusätzliche Einzahlungen bis zum Ende des Kalenderjahres. Erst dann werden die vermögenswirksamen Leistungen samt Zinsen und – je nach Vertrag – eventuellem Schlussbonus ausgezahlt. Die Zinsen können entweder fest oder variabel vereinbart werden. Es fallen keine Gebühren für den Abschluss oder die Kontoführung an. Wenn ein Banksparplan nur in Verbindung mit einem Girokonto eröffnet werden kann, sollten Sie alle potenziellen Kosten für das Girokonto bei Ihren Überlegungen berücksichtigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei dieser Sparform keine staatliche Unterstützung gewährt wird. Die Anlage in einen Banksparplan kann jedoch sinnvoll sein, wenn Sie eine sichere Anlage bevorzugen, bei der kein Kapitalverlust droht und Ihre Rendite bereits mit Vertragsabschluss feststeht. Der Banksparplan unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung, was bedeutet, dass Guthaben bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Kreditinstitut abgesichert sind.

Fondssparplan

Bei der Einrichtung eines Fondssparplans werden die vermögenswirksamen Leistungen über einen Zeitraum von sechs Jahren in einem Investmentfonds angespart. Nach Ablauf dieser Ansparphase ruht der Vertrag bis zum Ende des Kalenderjahres. Die angesammelten Fondsanteile können dann verkauft werden. Damit ein Fonds als Anlage vermögenswirksamer Leistungen angeboten werden darf, muss der Aktienanteil am Fondsvermögen mindestens 60 Prozent betragen. Fondssparpläne bieten aufgrund der Schwankungen von Aktien und anderen Wertpapieren die Möglichkeit auf höhere Renditen, gehen jedoch auch mit dem Risiko von Verlusten, zum Beispiel durch Kurseinbrüche, einher.

Ein Fondssparplan ist mit Kosten verbunden. Das Basisinformationsblatt und die sogenannte Ex-ante-Kosteninformation, die Ihnen vor Vertragsabschluss immer zur Verfügung gestellt werden, unterstützen Sie beim Vergleich verschiedener Angebote in Bezug auf Risiken und Kosten.

Bei einem eher geringen Einkommen fördert der Staat das Fondssparen durch die Arbeitnehmersparzulage. Diese Zulage beträgt 20 Prozent, jedoch höchstens 80 Euro pro Jahr. Zudem darf das zu versteuernde Einkommen höchstens 40.000 Euro im Jahr 2024 betragen (zuvor: 20.000 Euro). Ehepaare erhalten den doppelten Betrag.

Bausparvertrag

Der Bausparvertrag kombiniert einen Sparvertrag mit einem zweckgebundenen Darlehen. In der Regel strebt der Bausparer an, nach einer Ansparzeit das Recht auf ein zinsgünstiges Baudarlehen zu erhalten. Die Zinssätze für Guthaben und Darlehen sind bei Vertragsabschluss festgelegt und damit gut planbar. Die vermögenswirksamen Leistungen werden über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren angespart. Frühestens nach sieben Jahren besteht die Möglichkeit, über das angesparte Guthaben zu verfügen oder das Darlehen in Anspruch zu nehmen.

Das Sparguthaben ist – sofern keine Wohnungsbauprämie für einen nach 2009 geschlossenen Bausparvertrag beansprucht wird – nicht zweckgebunden. Im Gegensatz dazu darf das Bauspardarlehen nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden (einzige Ausnahme: Bei Vertragsabschluss sind Sie unter 25 Jahre alt). Dies kann beispielsweise den Neubau oder Umbau eines Wohnhauses, den Kauf einer Eigentumswohnung, den Erwerb eines Grundstücks für eine spätere Bebauung, Modernisierungsmaßnahmen oder die Ablösung von Grund- und Hypothekenschulden umfassen.

Beachten Sie, dass bei einem Bausparvertrag auch Kosten wie Abschlussgebühren und jährliche Kontoführungsgebühren anfallen können. Auch hier können Personen mit einem eher geringen Einkommen unter bestimmten Bedingungen von der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie profitieren:

  • Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 Prozent, jedoch höchstens 43 Euro pro Jahr. Zudem darf das zu versteuernde Einkommen höchstens 35.000 Euro im Jahr 2024 betragen (zuvor: 17.900 Euro). Ehepaare erhalten den doppelten Betrag.
  • Die Wohnungsbauprämie umfasst 10 Prozent bzw. höchstens 80 Euro pro Jahr (vermögenswirksame Leistungen werden hierbei nicht angerechnet). Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 35.000 Euro betragen. Auch hier verdoppeln sich die Beträge für Ehepaare.

Baukredittilgung

Wenn Sie bereits eine Immobilie abzahlen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre vermögenswirksamen Leistungen zur Entschuldung von Wohneigentum zu nutzen. Dabei gibt es zwei Hauptansätze:

  • Einerseits können Sie einen Teil Ihrer eigenen Zahlungen durch die vermögenswirksamen Leistungen ersetzen. Die monatliche Darlehensrate bleibt dabei konstant, aber durch die zusätzlichen vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers können Sie Ihre finanzielle Belastung verringern.
  • Andererseits können Sie versuchen, die monatliche Tilgung in der Darlehensrate um den Betrag der vermögenswirksamen Zusatzleistung des Arbeitgebers zu erhöhen, um insgesamt den Kredit schneller zurückzuzahlen und somit die Zinslast zu mindern.

Die Möglichkeit zusätzlicher Tilgungen bei Baufinanzierungen hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Bei Bausparkassen besteht oft die Option zu Sondertilgungen gemäß den Allgemeinen Bausparbedingungen. Bei Banken und Sparkassen hängt es davon ab, ob im geschlossenen Kreditvertrag das Recht auf Sondertilgung oder die Möglichkeit der Änderung des Tilgungsanteils der Darlehensrate vereinbart wurde.

Wenn Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auf Ihr Gehaltskonto überweist, müssen Sie ihm durch eine Bestätigung des Kreditgebers nachweisen, dass Sie die zusätzlichen Zahlungen ausschließlich zur Darlehenstilgung verwenden. Eine alternative Vorgehensweise besteht darin, dass Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das Darlehenskonto überweist. Bevor Sie dies umsetzen, sollten Sie sich im Vorfeld an die kreditgebende Bank, Sparkasse oder Bausparkasse wenden, wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen zur Tilgung des Baudarlehens nutzen möchten.

Diese Option der vermögenswirksamen Leistungen eignet sich insbesondere für Verbraucher, die bereits ein Baudarlehen bedienen und von einem Arbeitgeberzuschuss oder der Arbeitnehmersparzulage profitieren.


VL-Art Laufzeit Arbeitnehmersparzulage Wohnungsbauprämie Kosten Besonderheiten
Banksparplan 7 Jahre Nein Nein Keine Abschluss-
gebühren
  • 6 Jahre Einzahlung, 1 Jahr Ruhepause
  • Unterliegt der gesetzl. Einlagensicherung
Fondssparplan 7 Jahre Ja
(max. 20 % bzw. max. 80 €/Jahr; max. zu versteuerndes Einkommen: 40.000 €/Jahr)
Nein Ggf. Kursverluste und andere Kosten
  • 6 Jahre Einzahlung, 1 Jahr Ruhepause
  • Aktienanteil: mind. 60 %
Bausparvertrag/
Baukredittilgung
Mind. 7 Jahre Ja
(max. 9 % bzw. max. 43 €/Jahr; max. zu versteuerndes Einkommen: 40.000 €/Jahr)
Ja
(max. 10 % bzw. max. 80 €/Jahr; max. zu versteuerndes Einkommen: 35.000 €/Jahr)
Ggf. Kontoführungs- und Abschluss-
gebühren
  • Fortwährende Einzahlung
  • Bauspardarlehen nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendbar

Wie kann der Antrag auf vermögenswirksame Leistungen gestellt werden?

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Wie werden vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung angegeben?

Die Angabe von vermögenswirksamen Leistungen in der Steuererklärung erfolgt in der Regel im Rahmen der Anlage N, die für die Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit vorgesehen ist. Hier sind die Schritte, die Sie bei der Angabe von vermögenswirksamen Leistungen beachten sollten:

  1. Anlage N ausfüllen: Tragen Sie alle relevanten Daten in die Anlage N ein, insbesondere Ihre Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit.
  2. Angabe der vermögenswirksamen Leistungen: Die vermögenswirksamen Leistungen müssen separat angegeben werden. Hierfür gibt es auf der Anlage N spezielle Zeilen, in denen Sie die erhaltenen vermögenswirksamen Leistungen eintragen können. Dies betrifft sowohl die Beträge, die direkt auf Ihr Gehaltskonto überwiesen wurden, als auch Zulagen oder Prämien, die Sie im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen erhalten haben.
  3. Anlage VL ausfüllen (falls erforderlich): In einigen Fällen, besonders wenn Sie vermögenswirksame Leistungen für eine wohnwirtschaftliche Verwendung nutzen (wie einen Bausparvertrag), müssen Sie möglicherweise auch die Anlage VL ausfüllen. Diese ist für die Angabe von vermögenswirksamen Leistungen und Wohnungsbauprämien vorgesehen.
  4. Steuerermäßigungen prüfen: Beachten Sie, dass vermögenswirksame Leistungen selbst nicht direkt steuermindernd sind. Die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie, die Sie aufgrund der vermögenswirksamen Leistungen erhalten können, sind jedoch steuermindernd. Diese sollten Sie separat prüfen und gegebenenfalls in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
  5. Bestätigungen und Nachweise beifügen: Es ist ratsam, alle relevanten Bescheinigungen und Nachweise, wie etwa Jahresbescheinigungen Ihres Arbeitgebers oder Ihres Kreditinstituts, die Ihnen die vermögenswirksamen Leistungen bestätigen, Ihrer Steuererklärung beizufügen.

Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt um Unterstützung zu bitten, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt gemacht werden und Sie mögliche steuerliche Vorteile optimal nutzen.

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