Wollen Sie als Arbeitnehmer Steuern sparen, empfiehlt es sich eigentlich fast immer, eine sogenannte freiwillige Veranlagung abzugeben. Durch die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung können Sie im Gegensatz zu Steuerzahlern, die keine Erklärung einreichen, in der Regel von verschiedenen Freibeträgen profitieren.
Sie haben die Möglichkeit außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten, Betreuungsaufwendungen für im Haushalt lebende Kinder, Unterhaltskosten und andere Sonderausgaben sowie Handwerkerleistungen von der Steuer abzusetzen. Diese Maßnahme kann dazu beitragen, Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren und Ihr zu versteuerndes Einkommen zu optimieren.
Die wichtigsten Steuerfreibeträge
Freibeträge können in die Einkommensteuererklärung einfließen oder sie werden auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Bei letzterem können Sie bei der Steuererklärung für Arbeitnehmer sparen, indem unter anderem die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag verringert werden.
Die Steuerfreibeträge wurden vor allem deswegen eingeführt, um soziale Unterschiede zwischen den verschiedenen Einkommensarten auszugleichen. Außerdem soll mit Ihnen die Besteuerung unterschiedlicher Fälle vereinfacht werden.
Ein Steuerfreibetrag, der jedem Steuerzahler zu Gute kommt, ist der Grundfreibetrag. Dieser liegt für das Steuerjahr 2023 bei 10.908 Euro und wird 2024 auf 11.784 Euro angehoben. Eine ledige Person muss auf diesen Betrag keine Steuern zahlen. Einkommen, das höher liegt wird versteuert. Der Grundfreibetrag wird bei der Berechnung der Steuererklärung für Arbeitnehmer automatisch einbezogen.
Grundfreibetrag
Behindertenpauschbetrag
Versorgungsfreibetrag
Rabattfreibetrag
Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag
Kinderfreibetrag
Ausbildungsfreibetrag
Altersentlastungsbetrag
Überleitungsfreibetrag
Zukunftssicherungsfreibetrag
Steuersoftware – Speziell für Arbeitnehmer
Beziehen Sie Ihr Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, können Sie viel Geld sparen, wenn Sie die Steuererklärung abgeben. Vor allem die Werbungskosten sichern Ihnen unter Umständen eine satte Rückerstattung. Profitieren Sie jetzt von den Steuersparmöglichkeiten, die Ihnen der deutsche Staat als Arbeitnehmer bietet und entscheiden Sie sich für eine aktuelle Steuersoftware. Besonders erfreulich ist, dass Sie die Anschaffungskosten für ein Steuerprogramm absetzen können.
[Autor: PK]
Diese Kosten können Sie als Arbeitnehmer von der Steuer absetzen
Werbungskosten | Kinderzuschusskosten | Handwerkerleistungen | Sonderausgabenabzug | Außergewöhnliche Belastungen |
Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale) |
Kinderbetreuungskosten (z. B. Krippe, Kita) |
Kosten durch Anstellung eines Hausmeisters |
Spenden |
Zuzahlungen zu Brillen |
Fortbildungs- oder Bewerbungskosten |
Tagesmutter |
Malerarbeiten in Haus oder Wohnung |
Kirchensteuern |
Zuzahlungen Zahnersatz |
Vorwiegend beruflich genutztes Arbeitszimmer |
Professionelle Hausaufgabenbetreuung |
Instandsetzung von Fenster & Türen |
Riester-Beiträge |
Zuzahlungen Medikamente |
Durch Arbeitsunfälle verursachte Kosten |
Sachleistungen für betreuende Personen |
Reparaturarbeiten an Dach & Fassade |
Unterhaltszahlungen |
Augen-OP bei Fehlsichtigkeit |
Kosten durch doppelte Haushaltsführung |
Steuererstattung durch Kinderfreibetrag & Kindergeld |
Kosten für Wartung von Heizungsanlagen |
Beiträge der Rentenversicherung |
Kassenfremde Krankheitskosten |
Arbeitsmittel & Berufskleidung |
Kosten durch private Schulgeldzahlungen |
Kosten für Schornsteinfegerinspektionen |
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Kosten durch beruflich bedingte Umzüge |
Kosten für die Gebühren eines Internats |
Modernisierungsarbeiten in Küche & Bad |
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Auswärtstätigkeitskosten: Fahrt & Verpflegung |
Kranken- & Pflegeversicherungsbeiträge |
Erneuerung / Verlegung von Teppich & Parkett |
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