Lohnnebenkosten für Arbeitgeber

Informationen und Besonderheiten

Unser Ratgeber beantwortet Arbeitgebern detailliert alle wichtigen Fragen zu den anfallenden Lohnnebenkosten. Informieren Sie sich über alle Neuheiten und Sonderregelungen. Entdecken Sie die vielen Vorzüge von Cloud-Diensten und Software-Lösungen, die den Arbeitsaufwand für die Lohnkostenabrechnung deutlich verringern und wertvolle Zeit sparen.

Erhalten Sie wertvolle Ratschläge zur Senkung von Lohnnebenkosten. Profitieren Sie außerdem von Tipps zur Vermeidung der häufigsten Fehler, die Ihnen bei der Erstellung von fehlerfreien Lohnnebenkostenabrechnungen künftig von Nutzen sein werden. Unsere Empfehlungen sind ein unschätzbares Werkzeug für eine reibungslose und kosteneffiziente Abwicklung Ihrer Lohnnebenkosten.

Sage-Cloud

Sage Business Cloud Lohnabrechnung Standard 1 Jahr

  • Automatisiert die Lohnabrechnung online 
  • Versendet elektronisch alle gesetzlichen Meldungen und Dokumente 
  • Mit Zugang für Steuerberater inkl. DATEV-Export
0,00 €
Abo-loge-2024_packshot

Lexware lohn+gehalt 2024 - Abonnement

  • Erledigt die Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Geeignet für Freiberufler, Handwerker und kleine Unternehmen
  • Unterstützt ELStAM
326,99 € 384,13 €

Was sind Lohnnebenkosten?

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge für alle anfallenden Sozialversicherungen, wozu die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung zählen. Arbeitgeber führen stets den Arbeitgeberanteil ab.

Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenze West Beitragsbemessungsgrenze Ost
Gesetzliche Krankenversicherung 5.175 € 5.175 €
Arbeitslosenversicherung 7.550 € 7.450 €
Allgemeine Rentenversicherung 7.550 € 7.450 €
Knappschaftliche Rentenversicherung 9.300 € 9.200 €
Pflegeversicherung 5.175 € 5.175 €
Rentenversicherung individuell individuell

Ab 01.01.2024 macht der Beitrag für die Krankenkasse (KV) aus Arbeitgebersicht 7,3 Prozent aus, während für die Rentenversicherung (RV) 9,3 Prozent und für die Arbeitslosenversicherung (AV) 1,3 Prozent zu zahlen sind. Der Arbeitgeberanteil für die Pflegeversicherung (PV) beträgt bundesweit 1,7 Prozent, lediglich in Sachsen besteht eine Ausnahme, hier fallen für Sie als Arbeitgeber grundsätzlich nur 1,20 Prozent an. Ausschlaggebend für diese Sonderregelung ist nicht der Wohnort des Arbeitnehmers, sondern der vertraglich festgehaltene Standort des Unternehmens bzw. Arbeitgebers. Beiträge zur Unfallversicherung sind individuell und richten sich sowohl nach dem Entgelt als auch dem Grad der Unfallgefahr.

Arbeitgeber leisten zusätzlich zu den Sozialversicherungen einen Beitrag als Insolvenzgeldumlage. Der gesetzlich vorgeschriebene Beitrag beträgt 0,06 Prozent.

Umlage U1 und U2

Zusätzlich zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen leisten Arbeitgeber Umlagebeiträge.

Für den Fall, dass ein Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum erkrankt, greift das Umlageverfahren U1. Es schützt Arbeitgeber vor unvorhergesehenen Verdienstausfällen. Handelt es sich um einen Personalausfall aufgrund des Mutterschutzes greift das Umlageverfahren U2.

Die Beiträge, die Arbeitgeber leisten müssen, richten sich individuell je nach Krankenkasse.

Ein Abrechnungsservice wie Sage Business Cloud Lohnabrechnung unterstützt die beiden Umlageverfahren U1 und U2. Mit der Hilfe von Sage erhalten Sie übersichtliche Krankenkassen-Abstimmungslisten und passende Dokumente für Erstattungsanträge bei Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschaft.

Das müssen Sie bei den Lohnnebenkosten berücksichtigen

Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung

In der Regel teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Pflegeversicherung. Für kinderlose Arbeitnehmer wird  jedoch ein Zuschlag zum Beitragssatz von 0,6 % erhoben (Stand: 2023).

Ausgenommen sind Kinderlose, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Bezieher von Bürgergeld II. Der Zuschlag entfällt, sobald der Arbeitnehmer nicht mehr kinderlos ist.
Ermäßigter Beitrag für die Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) umfasst zwei Arten von Beitragssätzen: Der allgemeingültige Beitragssatz sowie der ermäßigte Beitragssatz.
Anders als beim allgemeinen Beitrag zur KV (7,3 %), der für alle gesetzlich Versicherten gilt, fallen für Arbeitgeber bei Ermäßigung nur 7,0 % an.

Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld besitzen. Dies trifft unter anderem auf Rentner zu.
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung

Um ihre Kosten zu decken, legen Krankenkassen Zusatzbeiträge fest. Seit Januar 2021 sind Arbeitgeber vom Gesetzgeber dazu angehalten, die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrages zu übernehmen.

Je nach Krankenkasse bewegt sich der Zusatzbeitrag zwischen 0,8 % und 1,99 %. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für das Jahr 2024 auf 1,7 Prozent.
Sage-Cloud

Sage Business Cloud Lohnabrechnung Plus 1 Jahr

  • Automatisiert die Lohnabrechnung online 
  • Versendet elektronisch alle gesetzlichen Meldungen und Dokumente 
  • Mit Steuerberater-Zugang, Arbeitszeiterfassung und digitaler Personalakte
0,00 €
Abo-loge-2024_packshot

Lexware lohn+gehalt 2024 - Abonnement

  • Erledigt die Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Geeignet für Freiberufler, Handwerker und kleine Unternehmen
  • Unterstützt ELStAM
326,99 € 384,13 €

Wie wirkt sich Kurzarbeitergeld auf die Lohnnebenkosten aus?

Lohnnebenkosten für geringfügig Beschäftigte

Die klassische Anstellung auf 538-Euro-Basis (ab 01.01.2024) beschreibt die geringfügige Beschäftigung mit einer monatlichen Verdienstobergrenze von 538 Euro. Sie bietet Unternehmen den Vorteil von flexiblen Beschäftigungsverhältnissen, sind aber trotzdem mit Lohnnebenkosten verbunden. Für den Arbeitgeber fallen Pauschalbeiträge für die Kranken- und Rentenversicherung an. Zusätzlich sind Abgaben für die gesetzliche Unfallversicherung, Umlagen und Steuern zu leisten. Für die Berechnung der Lohnnebenkosten wird zwischen gewerblichen und privaten 538-Euro-Minijobs unterschieden.

Weiterführende Informationen zur korrekten Abrechnung von Minijobbern finden Sie hier. 

Gewerbliche Arbeitgeber leisten für einen Angestellten auf Minijob-Basis Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Während für die Krankenversicherung 13 Prozent zu erbringen sind, erfordert die Rentenversicherung einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent. Hier ist zu beachten: Die pauschalen Beiträge zur Rentenversicherung sind auch dann zu leisten, wenn der Angestellte bereits Rente bezieht. Hinzu kommen die Umlagen U1 und U2 von jeweils 1,1 Prozent bzw. 0,24 Prozent, die als Ausgleich bei Krankheit oder Schwangerschaft dienen. Zusätzlich leisten Arbeitgeber 0,06 Prozent als Insolvenzgeldumlage sowie eine Pauschsteuer von 2 Prozent. Für die Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen keine Beiträge an. Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung gestaltet sich individuell je nach Unfallversicherungsträger.


Arbeitgeberanteile im Minijob
Versicherung gewerblich privat
Krankenversicherung 13 % 5 %
Rentenversicherung 15 % 5 %
Pauschalsteuer 2 % 2 %
Arbeitslosenversicherung - -
Pflegeversicherung - -
Unfallversicherung individuell -
Insolvenzgeldumlage 0,06 % -
U1 Umlage 1,1 % 1,1 %
U2 Umlage 0,24 % 0,24 %

538-Euro-Jobs im privaten Haushalt erfordern geringere Abgaben. Für Angestellte im privaten Haushalt leisten Arbeitgeber pauschale 5 Prozent zur Krankenversicherung sowie pauschale 5 Prozent zur Rentenversicherung und einen individuellen Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger zur gesetzlichen Unfallversicherung. Darüber hinaus sind Beiträge zu den Umlagen U1 und U2 von jeweils 1,1 Prozent und 0,24 Prozent und eine Pauschalsteuer in Höhe von 2 Prozent zu leisten. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind keine Abgaben für die Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung oder Insolvenzgeldumlage zu zahlen. Ergänzende und nützliche Tipps zum Thema erhalten Sie auf der Webseite der zentralen Einzugs- und Meldestelle für geringfügige

Sonderfall: Kurzfristige Minijobs

Kurzfristige Minijobs werden oft auch als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet. Sie umfassen Arbeitsverhältnisse, bei denen der Minijobber im Laufe eines Kalenderjahres maximal drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage arbeitet. Für die kurzfristige Beschäftigung besteht keine Verdienstobergrenze. Wie auch beim klassischen Minijob wird bei der Abgabenbelastung zwischen privaten und gewerblichen Beschäftigungen unterschieden.

Für kurzfristige Minijobs im gewerblichen Bereich sind keinerlei Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen oder Rentenversicherung zu leisten. Für die Umlagen U1 und U2 müssen Arbeitgeber 1,1 Prozent bzw. 0,24 Prozent abgeben, für die Insolvenzgeldumlage 0,06 Prozent. Der gesetzliche Beitrag zur Unfallversicherung richtet sich nach dem individuellen Beitrag des Unfallversicherungsträgers. Steuern sind an das zuständige Finanzamt zu leisten.

Die Lohnnebenkosten für kurzfristige Beschäftigungen im privaten Haushalt gestalten sich ähnlich. Auch hier leisten Arbeitgeber keine Abgaben für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für die Umlagen U1 und U2 sind ebenfalls 0,9 Prozent bzw. 0,29 Prozent fällig. Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung belaufen sich auf 1,6 Prozent. Steuern führen Arbeitgeber genauso wie im gewerblichen Bereich an das zuständige Finanzamt ab.

Verringerte Lohnnebenkosten für Arbeitgeber im Midi-Job

Obwohl den wenigsten Arbeitgebern bekannt, gibt es neben dem häufig gewählten Modell der geringfügigen Beschäftigung auch die Übergangsform des sogenannten Midi-Jobs in der Gleitzone. Wenn Arbeitnehmer im Midijob-Bereich angestellt werden, dürfen diese zwischen 538,01 Euro und 2.000,00 Euro verdienen. Dabei profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von deutlich reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. So minimieren sich durch das Midijob-Modell folglich auch die Lohnnebenkosten. Die genaue Abgabesumme berechnet sich individuell für jede einzelne Versicherung – dafür bestimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich den Faktor F.

Zielsetzung der Gleitzone

Alternative zum Minijob bieten

Arbeitnehmer besser absichern

Sozialversicherungsträger entlasten

Lohnnebenkosten einfach erfassen, verwalten und abrechnen

Junge Frau mit Aktenstapel laechelt

Sage Business Cloud Lohnabrechnung jetzt testen

Berechnen Sie Lohnnebenkosten problemlos mit der risikofreien Sage Business Cloud Lohnabrechnung. Profitieren Sie von der flexiblen Online-Lösung im Büro und von unterwegs.

Junger Mann haelt Tablet in seiner Hand

Steuersoftware von Lexware für kleine Unternehmen

Lexware bietet praktische Softwarelösungen für Kleinunternehmer, um Einnahmen, Ausgaben und Steuern problemlos zu verwalten, ohne buchhalterisches Fachwissen.

Einfache Tipps und Tricks zur Senkung von Lohnnebenkosten

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten der Lohnnebenkostensenkung unterschieden. Auf der einen Seite können Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehaltes in steuerfreie Leistungen umwandeln, um Lohnnebenkosten aus Arbeitgebersicht zu verringern. Andererseits haben Arbeitgeber die Möglichkeit, steuerfreie Leistungen zusätzlich zum Bruttogehalt zu leisten. So gewähren Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern mit den sogenannten Lohnbausteinen Boni, ohne die Lohnnebenkosten zu erhöhen.
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) setzt häufig voraus, dass Zusatzleistungen ergänzend zum Bruttogehalt geleistet werden, um die nebenkostensparende Lohnumwandlung zu vermeiden.

Zuschüsse zur Gesundheitsförderung

Attraktive Zusatzleistungen sind steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge zur Gesundheitsförderung wie zum Beispiel Yoga-Kurse, Seminare zur gesunden Ernährungsweise oder Rückengymnastik. Diese Leistungen sind nur dann steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Lohn erbracht werden. Derzeit gilt für Gesundheitsextras eine Obergrenze von bis zu 600 Euro jährlich (Stand: 2024).

Zuschüsse zur Kinderbetreuung

Für kleine Kinder im noch nicht schulpflichtige Alter können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge zur monatlichen Kinderbetreuung gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass die Zusatzleistung über den vereinbarten Bruttolohn hinaus geleistet wird. Steuerfreie Zuschüsse zur Kinderbetreuung unterliegen keiner Obergrenze.

Steuerfreie Sachzuwendungen

Zu den steuerfreien Zuwendungen zählen sämtliche Sachbezüge, die steuer- und sozialversicherungsfrei geleistet werden. Einige der Sachzuwendungen durch den Arbeitgeber dürfen ausschließlich zusätzlich zum vereinbarten Lohn erbracht werden, andere dürfen auf den Lohn angerechnet werden. Im Jahr 2024 beträgt die Obergrenze für steuerfreie Zuwendungen bis zu 50 Euro monatlich.

Häufige Fehler bei der Abrechnung von Lohnnebenkosten

Fehler bei der Lohnkostenabrechnung führen schnell zu bösen Überraschungen und lassen sich unter Beachtung einiger Aspekte leicht vermeiden. In erster Linie haften Arbeitgeber, wenn Steuer- oder Sozialversicherungsbeiträge in falscher Höhe abgeführt werden. Besonders bei der Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen stehen Arbeitgeber gegenüber den Versicherungsträgern als Schuldner dar, weswegen an dieser Stelle besondere Sorgfalt gefragt ist.

Falsche Einschätzung der Sozialversicherungspflicht

Ein Großteil der Fehler bei der Lohnabrechnung basiert auf einer falschen Einschätzung der Sozialversicherungspflicht. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen oder Unfallversicherung sowie diverse Umlagen unterliegen zahlreichen Sonderregelungen, die es zu beachten gilt.

Seien Sie sich als Arbeitgeber Ihrer Pflicht bewusst und informieren Sie sich vor der Einstellung neuer Mitarbeiter lückenlos und bis ins Detail über die Sozialversicherungspflicht der einzelnen Beschäftigungsverhältnisse. Die Nutzung von Software wie Sage Business Cloud Lohnabrechnung bietet Ihnen Abrechnungsassistenten, die Sie bei der Lohnabrechnung individuell unterstützen.

Hektik und fehlende Konzentration bei der Lohnabrechnung

Nicht immer ist fehlendes Wissen die Fehlerursache. Umso näher die monatlichen Fristen für Abgaben rücken, desto häufiger verfallen Verantwortliche in zeitliche Bedrängnis. Es ist keine Überraschung, dass Lohnabrechnungen, die im Stress angefertigt werden, häufiger Fehler enthalten.

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und bearbeiten Sie Lohnabrechnung konzentriert und in Ruhe. Darüber hinaus empfiehlt sich die Verwendung von unterstützender Software wie Sage Business Cloud Lohnabrechnung, um Flüchtigkeitsfehler zu umgehen.

Abrechnung von nicht besteuerten Lohnbausteinen

Zur Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden im Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerfreie Zusatzleistungen festgehalten. Diese sind von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen befreit und sollten bei der Lohnnebenkostenabrechnung gesondert betrachtet werden. Vermeiden Sie unbedingt, steuer- und sozialversicherungsfreie Zusatzleistungen auf gleiche Weise wie das Bruttoentgelt abzurechnen.

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Zusatzprämien gewähren, sind Sie dazu verpflichtet, sich über diesbezügliche Freibeträge und Sonderregelungen in Kenntnis zu setzen. Diese werden im Einkommensteuergesetz nach § 37b EStG festgehalten.

Die verschiedenen Modelle des 538-Euro-Jobs werden nicht beachtet

Beschäftigungsverhältnisse auf 538-Euro-Basis sollten bei der Lohnbuchhaltung nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Je nachdem, ob es sich um gewerbliche oder private Beschäftigungsverhältnisse handelt, fallen Lohnnebenkosten in unterschiedlicher Höhe an. Darüber hinaus wird zwischen typischen 538-Euro-Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen unterschieden.

Sage Business Cloud Lohnabrechnung berücksichtigt alle verschiedenen Mitarbeitertypen und vermeidet Fehler, bevor sie Schaden anrichten.

Die Informationen auf dieser Webseite werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und sollen nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung dienen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Die Webseite kann Verlinkungen zu Webseiten von anderen Anbietern enthalten. Wir kontrollieren oder bewerten den Inhalt dieser Seiten nicht. Wir übernehmen außerdem keine Verantwortung oder Haftung für die Produkte oder Dienstleistungen auf diesen Seiten.