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Stundenlohn berechnen

Stundenlohn berechnen

Als Arbeitgeber und Unternehmer müssen Sie meist den Stundenlohn berechnen, um Ihr Budget zu planen. Je nachdem, ob Sie Ihren Angestellten einen variablen Lohn oder ein festes Gehalt zahlen, ist es darüber für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben von großer Bedeutung, den Mindestlohn zu berücksichtigen.

Der Stundenlohn beschreibt den Verdienst pro Arbeitsstunde. Auftraggeber veranschlagen vor allem bei körperlichen Arbeiten einen Stundenlohn. Im Gegensatz dazu ist das Gehalt eine monatliche Fixzahlung. Für geistige Arbeit zahlt ein Arbeitgeber häufig einen monatlichen Fixbetrag. Nach einer Studie des Statistischen Bundesamts verdienten Beschäftigte durchschnittlich in Deutschland im Jahr 2024 25,94 Euro pro Stunde.

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn sollen Arbeitnehmer vor Ausbeutung geschützt werden. Um gegen steigende Lebensmittelpreise, Renten und die Inflation anzukommen, wurde am 01. Januar 2015 der Mindestlohn eingeführt. Seit der Einführung des Mindestlohns hat das Thema „Stundenlohn“ noch einmal an Relevanz zugenommen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Stundenlohn berechnen und welcher Stundenlohn in ausgewählten Branchen verdient wird. Sie erhalten Rechenbeispiele und Software-Tipps.
Außerdem entdecken Sie vielfältige SaaS-Lösungen und Programme, die Ihnen bei der effizienten Erhebung Ihrer Personalkosten günstig und zeitsparend weiterhelfen.

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Wie berechnet sich der Stundenlohn?

Warum lohnt es sich, den Stundenlohn zu kennen?

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Welcher Stundenlohn ist angemessen?

Der Mindestlohn ist der Stundenlohn, den Arbeitgeber in Deutschland Angestellten als Untergrenze zahlen müssen. Seit dem 01.01.2026 liegt er bei 13,90 Euro.

Wollen Sie wissen, ob Ihr Stundenlohn angemessen ist, schauen Sie sich auf einem der zahlreichen Vergleichsportale an, wie viel andere Arbeitnehmer im Durchschnitt in Ihrem Berufszweig verdienen.

Welche Rechte gibt es in Anstellung beim Stundenlohn?

Ein Angestellter, der auf Stundenlohnbasis angestellt ist, steht für ein Unternehmer gewissermaßen auf Abruf bereit. Damit Unternehmer diesen Zustand nicht ausnutzen, gelten einige gesetzliche Regelungen, die die Arbeitnehmer schützen sollen.

Auch Angestellte, die auf Stundenlohn-Basis arbeiten, müssen einen Arbeitsvertrag mit konkreten Arbeitszeiten erhalten. Diese Arbeitszeiten müssen regelmäßig sein. Haben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer keine konkrete Arbeitszeit im Arbeitsvertrag vereinbart, gilt die betriebsübliche Arbeitszeit.

Spätestens einen Monat nach Antritt des Arbeitsverhältnisses müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen, also auch die regelmäßige Arbeitszeit, im Arbeitsvertrag festhalten. Eine ständige Abrufbereitschaft also auch in der Nacht, an Feiertagen und an Wochenenden ist nicht möglich. Das Risiko für eine schlechte Auftragslage trägt ausschließlich der Arbeitgeber. Ist zeitweise nicht viel zu tun, dürfen Angestellte nicht dafür bestraft werden. Sie haben ein Recht auf die Bezahlung der gewöhnlich vereinbarten Arbeitszeiten.

Zusätzlich hat jeder volljährige Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn. Die einzigen Ausnahmen von dieser Regelung sind Schüler und Studierende in einem Pflichtpraktikum, Auszubildende, Volontäre und ehrenamtliche Mitarbeiter.

Für Minijobber gelten zusätzlich gesonderte Regelungen. Sie dürfen bis zu 603 Euro im Monat verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Der Arbeitgeber muss dem Minijobber vier Tage im Voraus mitteilen, wann er arbeiten soll. Diese 4-Tage-Regel schützt Minijobber vor überraschenden Arbeitseinsätzen.

[Autor: FR]

Bei Arbeit an Sonn- und Feiertagen besteht Anspruch auf einen Ersatzruhetag. In einem Arbeits- oder Tarifvertrag kann durchaus etwas anderes geregelt sein. Genauso verhält es sich beim Nachtzuschlag. Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschlag. In § 6 Abs. 5 ArbZG wird geregelt, dass der Arbeitgeber entweder einen angemessenen Zuschlag zahlen muss oder für Ausgleichserholungstage sorgt.


Rechte beim Stundenlohn auf einen Blick:

  • Regelmäßige Arbeitszeiten
  • Konkrete Arbeitszeiten
  • Abrufbereitschaft mit Frist
  • Steuerbefreite Lohnzuschläge
  • Vertrag innerhalb eines Monats
  • Durchgehende Bezahlung
  • Auftragsrisiko beim Arbeitgeber
  • 4-Tage-Regel für Minijobber
  • Mindestlohnanspruch

Quellen:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-2/stundenlohnl.html

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