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Lohnsteuer

Lohnsteuer abführen als Arbeitgeber

Wir beantworten Ihnen in diesem Ratgeber Ihre Fragen zur Lohnsteuer und stellen Ihnen günstige Online-Lösungen von Anbietern wie Sage vor.

Erfahren Sie als Arbeitgeber mehr über die Voraussetzungen für die Lohnsteueranmeldung oder den Lohnsteuerjahresausgleich.

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Was ist die Lohnsteuer?

Wer braucht eine Lohnsteuerbescheinigung?

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Wie funktioniert der Lohnsteuerjahresausgleich?

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Lohnabrechnung für Teilzeitarbeit

In unserem Ratgeber finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um das Thema Teilzeitarbeit sowie hilfreiche Tipps zu Lohnabrechnungsprogrammen.

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So erstellen Arbeitgeber die korrekte Lohnabrechnung für Minijobs

In unserem Ratgeber erfahren Arbeitgeber, was es bei der Lohnabrechnung für Minijobs im Jahr 2025 zu beachten gilt.

Wer hilft bei der Lohnsteuerabrechnung?

Software für das Lohn- und Gehaltswesen oder Dienste für die Online-Lohnabrechnung sind ausgestattet mit Optionen für einen korrekten Lohnsteuerjahresausgleich. In Sage Business Cloud Lohnabrechnung legen Sie mit einem Klick fest, ob die Arbeitnehmerdaten geprüft werden sollen oder nicht. Die Anwendung macht die nötige Dezemberabrechnung und erstellt automatisch ein Protokoll mit den Ergebnissen des Ausgleichs. Erstattungsbeträge oder Nachzahlungen verrechnet Sage direkt mit der Lohnsteuer für den entsprechenden Monat.

Arbeitgeber haben zudem auch die Möglichkeit, sich bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung ihrer Angestellte die Hilfe eines Steuerberaters zu suchen. Üblicherweise veranschlagt der Steuerberater nach Vereinbarung ein Zeithonorar oder ein Pauschalhonorar in Abhängigkeit zur Mitarbeiterzahl des Unternehmens.

Wichtige Punkte der Lohnsteuerrichtlinie 2025

Zuschüsse zu privaten Krankenversicherungen oder Pflegepflichtversicherungen sind nur steuerfrei, wenn eine Bescheinigung des Arbeitnehmers vorliegt, aus der hervorgeht, dass die betreffenden Leistungen den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuches V und XI entsprechen.

[Autor: MH]

Bei Verwendung einer Lohnsoftware muss die Bescheinigung digital archiviert und auf Abruf bereitgestellt werden. Die Übermittlung an die zuständigen Behörden erfolgt in elektronischer Form.

Die für die Sonn- und Feiertagsarbeit wichtige Beurteilung, ob ein Arbeitstag ein gesetzlicher Feiertag ist, richtet sich stets nach dem Ort der Tätigkeit und nicht nach der Verortung es Firmensitzes.

Bei Gestellung einer Wohnung durch den Arbeitnehmer muss der ortsübliche Mietwert angesetzt werden (außer bei Anwendung des Rabattfreibetrags). Mietvorteile bleiben außer Ansatz, wenn sie zusammen mit den anderen Sachbezügen die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro nicht übersteigen.

Bei Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs für die Fahrt zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit kommt bei weniger als 180 Fahrten im Jahr die 0,03 %-Regelung zum Einsatz. Bei mehr als 180 Fahrten wird die 0,002 %-Regelung angesetzt.

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