Homeoffice Pauschale

Homeoffice steuerlich absetzen

Das Homeoffice erfreut sich immer größerer Beliebtheit in vielen Unternehmen. In den Zeiten der voranschreitenden Digitalisierung entsteht Schritt für Schritt ein neues Verständnis von Arbeit. Zahlreiche kleine, mittelständische und große Betriebe haben die Vorteile bereits für sich entdeckt. Dazu zählen sinkende Kosten für die Miete von Büroflächen und in vielen Fällen auch die Steigerung der Mitarbeitermotivation.
Arbeitnehmer profitieren häufig durch die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wegfallenden Pendelverkehr und von einem ablenkungsfreien Arbeiten abseits des Großraumbüros.
Auf der anderen Seite stehen die Herausforderungen an das Individuum.

Dazu gehören ein Mangel an sozialer Interaktion, höhere Anforderungen an die Selbstorganisation sowie steigende Kosten für Heizung, Strom und Ausstattung. Damit Arbeitnehmern kein finanzieller Schaden durch das Homeoffice entsteht, entschied sich die deutsche Regierung zur Verabschiedung einer Pauschale als Steuererleichterung.

In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Homeoffice Pauschale. Weiterhin erhalten Sie praktische Tipps und Empfehlungen, wie Sie als Steuerzahler bei der Steuererklärung durch die Pauschale sparen können.

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Was ist die Homeoffice Pauschale?

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Wie lässt sich die Homeoffice Pauschale beantragen?

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Steuerzahler mit eigenem Arbeitszimmer können die entstehenden Kosten uneingeschränkt absetzen, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist.
Bei der Erfassung der Arbeitstage im Homeoffice oder der Kosten für Ihr Arbeitszimmer helfen Ihnen selbstverständlich auch moderne Steuer Apps wie Taxfix.

Homeoffice Pauschale für Studierende und Auszubildende?

Während des Semesters oder der regulären Ausbildungszeit lassen sich Tage, an denen Studenten oder Azubis nicht an der Bildungseinrichtung sind, um an einer Veranstaltung oder dem Unterricht teilzunehmen, z. B. weil sie zu Hause lernen, als Tage im Homeoffice in der Steuererklärung absetzen. Wenn Sie also das eigene Zimmer der Bibliothek oder der Berufsschule vorziehen, profitieren Sie von einer finanziellen Entlastung durch die Pauschale. Bitte beachten Sie aber, dass Sie eine Übersicht Ihrer Unterrichtszeiten oder des Semester- und Vorlesungsplans auf Nachfrage beim Finanzamt nachreichen müssen.

Welche Kritik gibt es an der Homeoffice Pauschale?

Die Homeoffice Pauschale zielt darauf ab, vielen Steuerzahlern unbürokratisch schnelle Entlastung zu verschaffen. Es wurde jedoch bereits früh Kritik laut.

Die Formulierungen sind mitunter großzügig interpretierbar. So herrscht unter Steuerberatern und Steuerexperten Uneinigkeit, ob die Pauschale auch dann Anwendung findet, wenn der Angestellten oder dem Angestellten freigestellt wird, entweder daheim oder im Büro zu arbeiten. Darum schafft nur eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers Sicherheit.

Ein weiterer Kritikpunkt an der Pauschale ist, dass Arbeitnehmer mit geringen Werbungskosten nichts von der Pauschale für das Homeoffice haben, denn sie wird nicht zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag gewährt. Viele Angestellte, die nicht weit pendeln müssen oder keine anderen Ausgaben geltend machen können, erreichen nicht die notwendigen 1.230 Euro, um darüber hinaus von der Pauschale profitieren zu können. Die separate Absetzbarkeit von der Werbungskostenpauschale wäre wünschenswert, ist jedoch aufgrund der Befürchtung des Gesetzgebers vor einer "übermäßigen Begünstigung" und möglicher Verfassungswidrigkeit nicht vorgesehen.

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