Erfahren Sie, welche aktuellen Änderungen bei der Steuererklärung es gibt. Finden Sie jetzt heraus, was die angepassten Rechte und Pflichten für Sie persönlich bedeuten.
Dieser Überblick informiert Sie über die wichtigsten Einzelheiten. Neu geregelt werden unter anderem Abgabefristen und Freibeträge.
Die wichtigsten Änderungen im neuen Steuerjahr
Weitere Änderungen im neuen Steuerjahr
Welche Abgabefristen gelten?
Die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 muss als Pflichtveranlagung allgemein bis zum 31. Juli 2026 beim zuständigen Finanzamt eingehen.
Erstellt ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, verlängert sich die Frist für das Steuerjahr 2025 auf den 28. Februar 2027 (oder den nächsten Werktag, also 1. März 2027)
Änderungen bei Altersvorsorge und Rente
Wer ab dem Jahr 2026 neu in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern.
Ab Januar 2026 wird der steuerpflichtige Rentenanteil auf 84 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass von der ersten vollen Jahresbruttorente 16 Prozent steuerfrei bleiben. Bestandsrenten bleiben von diesen Veränderungen unberührt und unterliegen weiterhin den ursprünglichen Regelungen.
Wer 2026 die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen.
Seit Januar 2026 gilt die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit jährlich einer Mindesthinzuverdienstgrenze von 41.527,50 Euro bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und 20.763,75 Euro bei Renten wegen voller Erwerbsminderung.
Änderungen bei Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag steigt 2026 auf 6.828 Euro (3.414 Euro je Elternteil) und das Kindergeld einheitlich auf 259 Euro pro Kind. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt im Steuerjahr 2026 weiterhin 4.260 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil). Darüber hinaus liegt der Kinderzuschlag für Eltern mit begrenztem Einkommen bei bis zu 297 Euro pro Monat und Kind.
[Autor: PK]
Änderungen beim Solidaritätszuschlag
Derzeit zahlen nur Besserverdienende den Solidaritätszuschlag. Im Jahr 2026 werden die Freibeträge weiter angehoben. Wer als Alleinstehender bis zu 20.350 Euro (40.700 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten) Einkommen- oder Lohnsteuer im Jahr zahlt, ist vom Solidaritätszuschlag befreit.
Änderungen für Arbeitnehmer
Der Mindestlohn für Pflegefachkräfte steigt auf ab 1. Juli 2026 auf 21,03 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro und für Pflegehelfer auf 16,52 Euro.
Der Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen steigt 2026 durchschnittlich auf 2,9 Prozent.
Änderungen für Gewerbetreibende und Unternehmer
Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Entfernungspauschale einheitlich auf 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer (zuvor galt dies erst ab dem 21. Kilometer).
Zum 1. Januar 2026 wurde die Umsatzsteuer für Speisen in Restaurants wieder auf 7 % gesenkt (von zuvor 19 %)
Ab 2026 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) flächendeckend vergeben. Sie ersetzt langfristig die bisherige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Pauschalbeträge (Ehrenamt und Übungsleiter)
Auch hier wurden die Freibeträge angehoben: Ehrenamtspauschale: von 840 Euro auf 960 Euro / Übungsleiterpauschale: von 3.000 Euro auf 3.300 Euro.
CO2-Preis und Energiekosten
Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe (z. B. Heizöl, Gas, Benzin) ist zum 01. Januar 2026 auf 60 Euro pro Tonne gestiegen. Das macht unter anderem die Homeoffice Pauschale wichtiger.
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