Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Mann an Schreibtisch in hellem Buero locker telefonierend

Änderungen bei der Steuererklärung

Erfahren Sie, welche aktuellen Änderungen bei der Steuererklärung es gibt. Finden Sie jetzt heraus, was die angepassten Rechte und Pflichten für Sie persönlich bedeuten.

Dieser Überblick informiert Sie über die wichtigsten Einzelheiten. Neu geregelt werden unter anderem Abgabefristen und Freibeträge.

Die wichtigsten Änderungen im aktuellen Steuerjahr

WISO Steuer 2025

WISO Steuer 2025 (Steuerjahr 2024)

  • Funktioniert auf allen gängigen Betriebssystemen (Windows, macOS, iOS, Android und Linux)
  • Als App und als installierbare Software nutzbar
  • Nachfolgeprodukt: Ersetzt WISO Steuer-Sparbuch, WISO Steuer-Web, WISO Steuer-Mac, WISO Steuer-Start, WISO Steuer-App und WISO Steuer-Phone
  • Sofort-Download des Aktivierungscodes (kein Abo)
  • Die Software wurde im November 2024 veröffentlicht
  • Aktuelle Jahresversion für bis zu 5 Steuererklärungen
28,99 € 44,99 €

Weitere Änderungen im aktuellen Steuerjahr

Welche Abgabefristen gelten?

Die Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 muss als Pflichtveranlagung allgemein bis zum 31. Juli 2025 beim zuständigen Finanzamt eingehen.

Erstellt ein Steuerberater die Steuererklärung, ist eine Abgabe der Pflichtveranlagung bis Ende April (30.04.) 2026 möglich.


Änderungen bei Altersvorsorge und Rente

Wer ab dem Jahr 2025 neu in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern.
Ab Januar 2025 wird der steuerpflichtige Rentenanteil von 84 auf 85 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass von der ersten vollen Jahresbruttorente 15 Prozent steuerfrei bleiben. Bestandsrenten bleiben von diesen Veränderungen unberührt und unterliegen weiterhin den ursprünglichen Regelungen.

2025 steigen die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Seit Januar 2024 gilt eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 39.322,50 Euro bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und 19.661,25 Euro bei Renten wegen voller Erwerbsminderung.


Änderungen bei Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag steigt 2025 auf 6.672 Euro (3.336 Euro je Elternteil). Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt im Steuerjahr 2025 weiterhin 4.260. Hinzu kommt ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil). Darüber hinaus liegt der Kinderzuschlag für Eltern mit begrenztem Einkommen bei bis zu 297 Euro pro Monat und Kind.

[Autor: PK]

Änderungen beim Solidaritätszuschlag

Derzeit zahlen nur Besserverdienende den Solidaritätszuschlag. Im Jahr 2025 werden die Freibeträge weiter angehoben. Wer als Alleinstehender bis zu 19.950 Euro (39.900 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten) Einkommen- oder Lohnsteuer im Jahr zahlt, ist vom Solidaritätszuschlag befreit.


Änderungen für Arbeitnehmer

Der Mindestlohn für Pflegefachkräfte steigt auf ab 1. Juli 2025 auf 20,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehelfer auf 16,10 Euro. Ausbildungsbetriebe sind zur Zahlung einer Mindestausbildungsvergütung verpflichtet, die aktuell bei 682 Euro im ersten Lehrjahr, 805 Euro im zweiten, 921 Euro im dritten und 955 Euro im vierten Lehrjahr steigt.

Der Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen steigt 2025 durchschnittlich auf 2,5 Prozent.


Änderungen für Gewerbetreibende und Unternehmer

Unternehmer sind ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu verwenden. In der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2026 können alle Rechnungsaussteller alternativ Papierrechnungen oder E-Mails mit PDF-Dateien nutzen. Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro haben Zeit bis zum 31. Dezember 2027, um auf E-Rechnungen umzustellen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Die Kleinunternehmerregelung gilt ab Januar 2025 für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt.

Die Informationen auf dieser Webseite werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und sollen nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung dienen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Die Webseite kann Verlinkungen zu Webseiten von anderen Anbietern enthalten. Wir kontrollieren oder bewerten den Inhalt dieser Seiten nicht. Wir übernehmen außerdem keine Verantwortung oder Haftung für die Produkte oder Dienstleistungen auf diesen Seiten.