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Sonderausgaben

Günstigerprüfung

Funktion und Vorteile

Die Günstigerprüfung zielt darauf ab, Steuerpflichtigen die vorteilhafteste steuerliche Behandlung zu gewährleisten. Unser Ratgeber richtet sich unter anderem an Arbeitnehmer, Familien, Kapitalanleger und Rentner, die von den Vorteilen der Günstigerprüfung profitieren möchten.

Lernen Sie als Steuerzahler verschiedene Anwendungsbereiche für die Günstigerprüfung kennen. Erfahren Sie mehr darüber, wie sie Ihnen beim Familienleistungsausgleich oder bei der Altersvorsorge und bei Sonderausgaben und Werbungskosten nützlich sein kann.

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Was ist eine Günstigerprüfung?

Die Günstigerprüfung ist ein Verfahren im deutschen Steuerrecht, bei dem das Finanzamt ermittelt, welche steuerliche Regelung für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Ziel ist es, die Steuerlast zu minimieren, indem automatisch oder auf Antrag geprüft wird, welche Besteuerungsvariante die beste ist.

Rechtlich basiert die Günstigerprüfung auf verschiedenen Paragrafen des Einkommensteuergesetzes (EStG). Beispielsweise regelt § 31 EStG die Prüfung beim Familienleistungsausgleich, ob Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder günstiger sind. Bei der Riester-Rente erfolgt gemäß § 10a EStG eine Prüfung, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug vorteilhafter ist. Für Kapitalerträge kann nach § 32d Abs. 6 EStG auf Antrag geprüft werden, ob die individuelle Besteuerung günstiger ist als die Abgeltungsteuer.

Arten der Günstigerprüfung

Es gibt zwei Arten der Günstigerprüfung: die automatische und die beantragte Günstigerprüfung.

Automatische Günstigerprüfung

In bestimmten Fällen führt das Finanzamt ohne Zutun des Steuerpflichtigen eine automatische Günstigerprüfung durch, bei der kein zusätzlicher Antrag erforderlich ist. Ein Beispiel hierfür ist die Riester-Rente.

Beantragte Günstigerprüfung

Eine Günstigerprüfung beantragen müssen Sie unter anderem bei Kapitalerträgen. Liegt der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz, kann es vorteilhaft sein, die Kapitalerträge nach dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuer wird direkt von der der Bank oder einem anderen inländischen Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, wodurch die Steuerschuld des Anlegers grundsätzlich abgegolten ist.

Für Anleger mit einem persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 Prozent kann es jedoch sinnvoll sein, eine Günstigerprüfung zu beantragen. Sie können das in der Anlage KAP in Zeile 4 tun. Wichtig ist, dass dabei alle Kapitalerträge und bereits einbehaltene Steuern vollständig angegeben werden. Beachten Sie, dass auch im Rahmen der Günstigerprüfung lediglich der Sparerpauschbetrag von 801 Euro (bei Einzelveranlagung) beziehungsweise 1.602 Euro (bei Zusammenveranlagung) als Werbungskosten berücksichtigt wird; ein Abzug tatsächlicher Werbungskosten ist ausgeschlossen.

Besonders für Personen mit geringem Einkommen wie Studenten oder Rentner kann die Günstigerprüfung zu einer Steuerersparnis führen, da ihr persönlicher Steuersatz häufig unter dem Abgeltungssteuersatz liegt.

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Günstigerprüfung bei Familienleistungsausgleich

Der Familienleistungsausgleich dient dazu, Eltern finanziell zu unterstützen. Dies geschieht entweder durch das Kindergeld oder durch steuerliche Freibeträge, namentlich den Kinderfreibetrag sowie den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

Konkret bedeutet das: Während das Kindergeld monatlich ausgezahlt wird, reduzieren die Freibeträge das zu versteuernde Einkommen der Eltern, was zu einer geringeren Steuerlast führt. Im Rahmen der Steuerberechnung prüft das Finanzamt automatisch, ob die Steuerersparnis durch die Freibeträge die Summe des erhaltenen Kindergeldes übersteigt. Ist das der Fall, werden die Freibeträge angesetzt, und das bereits ausgezahlte Kindergeld wird von der errechneten Steuerersparnis abgezogen. Andernfalls verbleibt es beim Kindergeld als günstigere Option.

Diese automatische Günstigerprüfung stellt sicher, dass Eltern stets die für sie finanziell vorteilhafteste Unterstützung erhalten, ohne dass sie selbst aktiv werden müssen. Es ist jedoch wichtig, alle relevanten Informationen zu den Kindern korrekt und vollständig in der Steuererklärung anzugeben, damit das Finanzamt die Prüfung ordnungsgemäß durchführen kann.

Günstigerprüfung bei Altersvorsorgeaufwendungen

Altersvorsorgeaufwendungen, insbesondere Beiträge zur Riester-Rente, können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro jährlich geltend gemacht werden. Diese Beiträge werden staatlich gefördert, entweder durch direkte Zulagen oder durch steuerliche Abzüge. Das Finanzamt führt hierbei eine Günstigerprüfung durch. Ist der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug größer als die gewährten Zulagen, wird die Differenz erstattet.

Für eine optimale steuerliche Berücksichtigung ist es entscheidend, die Anlage AV der Steuererklärung korrekt auszufüllen und alle relevanten Beiträge anzugeben. Auch wenn keine Zulagen beantragt wurden, berücksichtigt das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung den theoretischen Zulageanspruch.

Bei Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartnern), von denen nur einer unmittelbar zulagenberechtigt ist, wird die Günstigerprüfung ausschließlich für den unmittelbar Berechtigten durchgeführt. Beiträge des mittelbar berechtigten Ehepartners können jedoch im Rahmen des gemeinsamen Höchstbetrags von 2.100 Euro berücksichtigt werden, sofern der unmittelbar Berechtigte seinen Abzugsrahmen nicht ausschöpft. Dies erfordert eine sorgfältige Abstimmung der Beiträge beider Ehepartner, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen.

Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Einkünfte

Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen werden auch bei einer Günstigerprüfung vom Finanzamt berücksichtigt.

Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten gelten. Beispiele hierfür sind Kirchensteuer, Spenden oder Beiträge zur Altersvorsorge.

Werbungskosten hingegen sind Aufwendungen, die für den Erwerb oder die Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Dazu zählen beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Fachliteratur oder Fortbildungskosten.

Außergewöhnliche Belastungen betreffen Kosten, die zwangsläufig entstehen und die über das übliche Maß hinausgehen, wie etwa Kosten durch Krankheit oder Aufwendungen bei Naturkatastrophen.

Steuerprogramme und Steuer-Apps helfen bei der Günstigerprüfung

Aktuelle Steuersoftware kann die Durchführung der Günstigerprüfung erheblich erleichtern. Anwendungen wie WISO SteuerSteuerSparErklärungTaxman oder Smartsteuer führen Sie schrittweise durch Ihren Steuerfall und weisen auf Steuersparpotenzial hin. Die elektronischen Assistenten prüfen Ihre Eingaben auf Fehler, Lücken und Plausibilität und berechnen Erstattung bzw. Nachzahlung genau.

Einige der Steuerprogramme und Steuer-Apps ermöglichen die automatische Berücksichtigung von Aspekten wie Familienleistungsausgleich oder Altersvorsorge. Nutzen Sie die bereitgestellte Hilfe und die mitgelieferten und Anleitungen, um Eingabefehler zu vermeiden, eine Günstigerprüfung zu beantragen und alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.

[Autor: PK]

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