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Lexware Office Lohn

Jetzt die Lohnabrechnung mit Lexware Office online erledigen

Lexware Office Lohn ist eine cloudbasierte Lohnabrechnung, mit dem Sie online die Lohnzettel für Ihre Mitarbeiter. Nutzen Sie die Software im Büro oder mobil und ohne Installation über einen Webbrowser auf Ihrem PC, Mac, Smartphone oder Tablet. Der Service erleichtert die Firmendaten- und Mitarbeiterdatenverwaltung und unterstützt alle Mitarbeitertypen und Entgeltarten. Lexware Office Lohn ist eine ideale Lösung für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen. Organisieren Sie Abwesenheiten, Kurzarbeit sowie Onlinebanking mit Lexware Office und versenden Sie Pflichtmeldungen an Sozialversicherungsträger oder an das Finanzamt.

Verbessern Sie die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern dank Self Service den digitalen Abruf von Lohnbescheinigungen. Arbeiten Sie rechtssicher und zentral in einer Anwendung, ohne sich zu verzetteln. Sämtliche Buchungen sind durchsuchbar und können über integrierte Schnittstellen oder per E-Mail schnell übermittelt werden. Dabei ist der Datenschutz jederzeit durch die AES-256-Bit-Verschlüsslung und weitere Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet. Sie können ganz einfach auf Lexware Office Loh von Ihrer bisherigen Lohnbuchhaltung wechseln.

Lexware Office

Lexware Office Lohn

  • Webbasierte Lohnabrechnungssoftware
  • DSGVO-konform, GoBD-testiert und ITSG-zertifiziert
  • Geeignet für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit 2 bis 50 Angestellte
11,90 €

 

Funktionen von Lexware Office Lohn Lexware Office Lohn
Branche
Cloud

Mobil

Browser

Handwerk

Abrechnung
Firmendatenverwaltung

Firmenanzahl 1
Mitarbeiterdatenverwaltung

Geeignet für Mitarbeiteranzahl 50
Korrekturabrechungen (Rückrechnungen) Teilweise über den Lexware-Office-Support
Mitarbeitertypen
556 EUR-Minijobber (Personengruppe 109)

Angestellte (Personengruppe 101)

Auszubildende (Personengruppe 102, 121)

Bundesfreiwilligendienst

 

Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)

 

Geschäftsführende Gesellschafter (Personengruppe 997)

Grenzgänger / Doppelbesteuerungsabkommen

 

Kurzfristige Beschäftigung (Personengruppe 110)

Praktikant (Personengruppe 105, 190)

Weiterbeschäftigte Rentner (Personengruppen 119, 120)

Werkstudenten (Personengruppe 106)

Entgeltarten
Stundenlohn

Gehalt

Abfindungen

Abschlag/Vorschuss

Ausbezahlung Überstunden

Betriebliche Altersvorsorge (keine Altverträge vor 2005)

Bonus/Prämie

Dienstrad

Fahrtkostenzuschuss

Feiertagszuschlag (125 % / 150 % steuerfrei)

Firmen-Pkw (1-%-Regel, 0,03-%-Regel, inkl. Berücksichtigung der steuerlichen Förderung von Elektromobilität)

Firmen-Fahrrad

Inflationsausgleichprämie (steuerfrei)

Internetpauschale

Jubiläumszahlungen

Jobticket

Kilometergeld

Kindergartenzuschuss

Kurzarbeit

Nachtzuschlag (25 % / 40 % steuerfrei)

Pauschalversteuertes Entgelt (Arbeitgeber)

Pfändungen

Sachbezug

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge mit freien %-Sätzen Anfrage über Support
Sonntagszuschlag (50 % steuerfrei)

Stromkostenzuschuss

Urlaubsgeld

Vermögenswirksame Leistungen (VWL)

Verpflegungszuschuss

Versorgungsbezüge

Weihnachtsgeld

Abwesenheiten
Urlaub (mit/ohne Entgeltfortzahlung)

Krankheit (mit/ohne Entgeltfortzahlung)

Auslandsaufenthalt (UV-befreit)

Bundesfreiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst

Duales Studium

Elternzeit

Krankheit des Kindes

Kurzzeitpflege mit/ohne Pflegeunterstützungsgeld

Mutterschutz/Beschäftigungsverbot

Pflegezeit

Streik

Unbezahlter Urlaub

Unentschuldigtes Fehlen

Unwiderrufliche Freistellung bis Austritt

Lexware Office Urlaubskonto
Ganze/halbe Urlaubstage

Automatische Kürzung des laufenden Urlaubsanspruchs (Eintritt / Austritt im laufenden Jahr)

Automatische Neuberechnung des laufenden Urlaubsanspruchs (bei vertraglicher Änderung)

Berechnung des laufenden Urlaubsanspruchs bei Wiedereintritt

Übernahme der Differenz vertraglich vereinbarter Urlaubsanspruch

Übernahme des laufenden Urlaubsanspruchs als Resturlaub beim Jahreswechsel

Manuelle Änderungsmöglichkeit des laufenden Urlaubsanspruchs

Meldewesen
Versand aller SV-Meldungen und der Beitragsnachweise an Krankenkassen

Versand von Sofortmeldungen an Krankenkassen

Versand der Lohnsteueranmeldungen, ELStAM, Lohnsteuerbescheinigungen (Finanzamt)

Versand der Stammdatenabfragen und Lohnnachweise an Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaft)

Dokumentenverwaltung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Verdienstnachweise

Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV)

Sofortmeldungen

Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld

Beitragsabrechnung (Einzelnachweis zur SV-Beitragsberechnung)

Beitragsabrechnung UV/elektronischer Lohnnachweis

Beitragsnachweis an die Krankenkassen

Erstattungsanträge Arbeitsunfähigkeit (U1) aus dem AAG-Verfahren

Erstattungsanträge Beschäftigungsverbot (U2) aus dem AAG-Verfahren

Erstattungsanträge Mutterschaft (U2) aus dem AAG-Verfahren

Gesonderte Meldung 57 bei Rentenantrag/Versorgungsausgleich

Lohnjournal  
Lohnkonto

Lohnsteuer-Anmeldung

Lohnsteuerbescheinigungen

Restschuldermittlung zum Beitragsnachweis

rvBEA BEE

rvBEA ZUZ

SEPA-Überweisungsträger

SV-Jahresmeldung Meldegrund 50

UV-Jahresmeldung Meldegrund 92

Zahlungsliste

Mitarbeiter Self Services
Digitale Bereitstellung der Lohnabrechnung

Automatische Information der Mitarbeiter über neue Dokumente

Weitere Funktionen
Mitarbeiter direkt aus Lexware Office bezahlen

AES-256-Verschlüsselung der Datenbank

Einladung für Steuerberater

Export für den Steuerprüfer (DLS)

Betriebsprüfung mit euBP

Abfrage eAU

DSGVO-konform

Die Online Lohnabrechnung mit Lexware Office einfach selber machen

Flexibel arbeiten

Unabhängig von Lohnbuchhaltungsdienstleistern erledigen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung von jedem Ort mit einer stabilen Breitbandinternetverbindung auf dem Computer, dem Laptop, dem Smartphone oder dem Tablet.

Schnell versenden

Lexware Office versendet DEÜV-SV- sowie Steuermeldungen, ELStAM und Lohnsteueranmeldung elektronisch über integrierte Schnittstellen an Krankenkassen, Knappschaften und Finanzbehörden. Das erleichtert die Lohnbuchhaltung erspart Ihnen einen erheblichen Aufwand.

Kosten kontrollieren

Die Kosten für Lexware Office Lohn hängen von der von Ihnen gewählten Mitarbeiteranzahl ab. Besonders günstig ist es, wenn Sie nicht mehr als als 2 Mitarbeiter beschäftigen. Größere Unternehmen nutzen die Pakete für die Abrechnung von bis zu 50 Mitarbeiter.

Clever digitalisieren

Lexware Office Lohn verwaltet Firmen- und Mitarbeiterdaten zentral in einer gesicherten Cloud. Der Lohnabrechnungsservice erstellt und versendet zudem blitzschnell Meldungen an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt.

Aktuell und gesetzeskonform

In der Cloud arbeiten Sie immer mit der neuesten und DSGVO-konformen Version von Lexware Office Lohn. Die Datenverarbeitung, die Archivierung und die elektronische Übermittlung sind GoBD-testiert, geprüft und unter anderem ITSG-zertifiziert

Nah am Nutzer

Bei Fragen helfen Ihnen die kompetenten Ansprechpartner des Lexware-Supports schnell weiter. Via Chat, E-Mail und Helpcenter finden Sie mühelos eine Lösung für Ihr Anliegen. Video-Tutorials erklären Ihnen außerdem viele der Funktionen auf anschauliche Weise.

Integrativ

Lexware Office Lohn nimmt Ihnen manuelle Aufgaben ab. Die clevere Online-Lohnsoftware besitzt Anbindungen und Schnittstellen an zahlreiche bekannte Buchhaltungs- oder Büroprogramme und bietet eine breite Formatunterstützung für unterschiedliche Zwecke.

Leicht verständlich

Sie benötigen kein ausgwiesenes buchhalterisches Fachwissen oder eine jahrelange Ausbildung im Personalwesen. Lexware Office Lohn ist ausgestattet mit zahlreichen Assistenzfunktionen sowie einer intuitiv gestalteten und einsteigerfreundlichen Nutzerführung.

Häufige Fragen und Antworten zu Lexware Office Lohn

Antwort: Nein. Lexware Office Lohn kann auch ohne die Lexware Office Unternehmenssoftware genutzt werden. Sie müssen sich lediglich einmalig als Kunde registrieren.

Antwort: Lexware Office übermittelt automatisch Beitragsnachweise, Sofortmeldungen, SV-Meldungen (An-, Ab- und Entgeltmeldungen), SV-Meldungen an die Minijob-Zentrale, Umlage-Erstattungsanträge bei Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot und Mutterschaft sowie Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaft, Änderungen der Betriebsdaten (Anschrift, Ansprechpartner), GKV-Monatsmeldungen, A1-Meldungen (Entsendung), Entgeltbescheinigungen (Kranken- und Verletztengeld, Kinderkranken- und Kinderverletztengeld sowie Mutterschaftsgeld).

Antwort: Nein. Lexware Office bietet kein Lohnjournal.

Antwort: Die Lohnsoftware eignet sich für Selbstständige, Freiberufler, Handwerksbetriebe und andere Kleinunternehmen. Der cloudbasierte Dienst ist für viele Branchen einsetzbar. Dazu zählen unter anderem das Baugewerbe, das Dienstleistungsgewerbe, der Handel, die Gastronomie, die Landwirtschaft oder der öffentliche Dienst.

Antwort: Vereinfachen Sie den Prozess der Mitarbeiteranmeldung mit wenigen Klicks. Wollen Sie einen neuen Mitarbeiter anmelden, führt Sie der Cloud-Service Schritt für Schritt durch die Administration. Halten Sie die persönlichen Daten des Mitarbeiters, die Steuernummer, die Betriebsnummer sowie die Mitgliedsnummer der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft des Angestellten bereit. Darüber hinaus sollten Sie den Arbeitsvertrag und gegebenenfalls einen ausgefüllten Personalfragebogen zur Hand haben. Die Software fragt Sie für die Anmeldung und die Anlage der elektronischen Personalakte strukturiert ab.

Antwort: Wählen Sie die Mitarbeiter in Lexware Office Lohn aus und klicken Sie auf den Punkt „Arbeitsverhältnis beenden“. Legen Sie Enddatum des Arbeitsvertrags und den Austrittsgrund fest.

Antwort: Lexware Office Lohn können Sie innerhalb der Fristen des von Ihnen gewählten Tarifs kündigen. Begeben Sie sich dafür zu Ihrem Account und wählen Sie „kündigen“. Bevor Sie kündigen, überprüfen Sie, ob Sie keine Korrekturen an bereits erstellten Lohnabrechnungen durchführen müssen. Sollten Sie Korrekturen durchführen müssen, melden Sie sich vor der Kündigung beim Support von Lexware. Archivieren Sie für einen Systemwechsel oder den Wechsel zur Lohnabrechnung durch den Steuerberater anschließend Ihre Unternehmensdaten in Lexware Office und denken Sie daran, dass Sie Ihre Mitarbeiter mit Meldegrund 36 bei den jeweiligen Krankenkassen abmelden. Lexware Office erstellt auch die Teil-Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaften und versendet Sie über eine integrierte Schnittstelle. Abschließend deaktiviert Lexware Office das automatische Meldewesen.

Antwort: Ja. Lexware Office Lohn bietet Unterstützung für die Betriebsprüfer-Exports für Lohnsteuer (DLS) und Rentenversicherung euBP. (Stand: 2025)

Antwort: Lexware Office bietet unter 0800 3000 777 (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr) telefonischen Support an. Bei Problemen nutzen Sie unter anderem auch den inApp Messenger sowie den Chat auf der offiziellen Webseite von Lexware Office und informieren sich in den FAQ oder Videotutorials auf der offiziellen Webseite von Lexware oder Sie schreiben eine E-Mail an: info@lexoffice.de

Antwort: Nutzen Sie das webbasierte Lohnabrechnungsprogramm bereits ab 11,90 € pro Monat (zuzüglich Mehrwertsteuer). Der Preis steigt gestaffelt an und hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab, die Sie abrechnen möchten: bis 2 Mitarbeiter: 11,90 € pro Monat, bis 5 Mitarbeiter: 23,90 € pro Monat, bis 10 Mitarbeiter: 34,90 € pro Monat, bis 20 Mitarbeiter: 59,90 € pro Monat, bis 25 Mitarbeiter: 79,90 € pro Monat, bis 30 Mitarbeiter 99,90 € pro Monat, bis 35 Mitarbeiter 119,90 € pro Monat, bis 40 Mitarbeiter 139,90 € pro Monat, bis 45 Mitarbeiter 159,90 € pro Monat, bis 50 Mitarbeiter 179,90 € pro Monat. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Support. Die Kündigung ist monatlich möglich. Lexware Office gewährt für Neukunden regelmäßig Rabatte. (Stand: 2025)

Antwort: Bei den Zahlungsweisen wählen Sie zwischen Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) oder Kreditkarte (Visa und Mastercard).

Antwort: Um Mitarbeitern einen direkten und digitalen Zugriff auf die mit Lexware Office erstellten Lohnabrechnungen zu gewähren, gibt es den Self Service. Damit lassen sich elektronische Lohndokumente über das Internet in der Web-App einsehen. Laden Sie Ihre Angestellten per E-Mail dazu ein. Nach einer kurzen Registrierung in einem aktuellen Webbrowser werden Ihren Mitarbeitern alle Dokumente über app.lexoffice.de/selfservices bereitgestellt. Eine E-Mail oder eine Push-Nachricht geben Bescheid, wenn eine neue Lohnabrechnung auf sie wartet.

Antwort: Lexware Office Lohn ist ausgestattet mit einem Kurzarbeit-Assistenten. Der elektronische Assistent prüft, ob die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllt werden, und berechnet den genauen Betrag. Zum Schluss erstellt Lexware Office auch den Antrag auf Erstattung.

Antwort: Die Testphase dient dazu, sich mit dem Service vertraut zu machen. Sie können beliebig viele Mitarbeiter anlegen. Echte Lohnabrechnungen lassen sich nicht versenden. Bei den erzeugten Dokumenten handelt es sich um Vorschau-Dokumente. Test-Lohnabrechnungen können für genau eine Abrechnungsperiode erstellt werden. Meldungen an die SV-Träger oder das Finanzamt sowie die Erstellung einer Überweisung oder die Übergabe von Daten an die Finanzbuchhaltung sind im Testzeitraum nicht möglich.