Lexoffice Lohn und Gehalt ist ein cloudbasiertes Lohnabrechnungsprogramm, mit dem Sie online die Lohnzettel für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens erstellen. Nutzen Sie die Software im Büro oder mobil und ohne Installation über einen Webbrowser auf Ihrem PC, Mac, Smartphone oder Tablet. Automatisieren Sie viele Aufgaben der Lohnbuchhaltung mit lexoffice und sparen Sie sich externe Dienstleister. Der Service erleichtert die Firmendaten- und Mitarbeiterdatenverwaltung und unterstützt alle Mitarbeitertypen und Entgeltarten.
Lexoffice Lohn und Gehalt ist eine ideale Lösung für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit 2 bis 50 Angestellten. Organisieren Sie Abwesenheiten, Kurzarbeit sowie Onlinebanking mit lexoffice und versenden Sie Pflichtmeldungen an Sozialversicherungsträger oder an das Finanzamt. Verbessern Sie die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern dank Self Service den digitalen Abruf von Lohnbescheinigungen. Arbeiten Sie rechtssicher und zentral in einer Anwendung, ohne sich zu verzetteln. Sämtliche Buchungen sind durchsuchbar und können über integrierte Schnittstellen oder per E-Mail schnell übermittelt werden. Dabei ist der Datenschutz jederzeit durch die AES-256-Bit-Verschlüsslung und weitere Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet.
Sie können lexoffice Lohn und Gehalt 30 Tage kostenlos testen und erste Erfahrungen sammeln, wenn Sie von einem anderen System oder ihrer bisherigen Lohnbuchhaltung wechseln möchten. Sie riskieren keine Vertragsbindung. Im Testzeitraum entstehen Ihnen keine Kosten. Sie müssen den Dienst nicht kündigen. Nach der Testphase endet lexoffice automatisch.
Funktionen von lexoffice Lohn & Gehalt | lexoffice Lohn & Gehalt testen |
---|---|
Branche | |
Baugewerbe (Baulohn) | |
Öffentlicher Dienst | |
Private Haushaltshilfen | |
Landwirt. Betriebe (ohne SVLFG als Mitarbeiter-Krankenkasse) | |
Dienstleistung | |
Handel | |
Handwerk | |
Gastronomie | |
Abrechnung | |
Firmendatenverwaltung | |
Firmenanzahl | 1 |
Mitarbeiterdatenverwaltung | |
Geeignet für Mitarbeiteranzahl | 50 |
Korrekturabrechungen (Rückrechnungen) | Teilweise über den lexoffice-Support |
Mitarbeitertypen | |
450 EUR-Minijobber (Personengruppe 109) | |
Angestellte (Personengruppe 101) | |
Auszubildende (Personengruppe 102, 121) | |
Bundesfreiwilligendienst | |
Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) | |
Geschäftsführende Gesellschafter (Personengruppe 997) | |
Grenzgänger / Doppelbesteuerungsabkommen | |
Kurzfristige Beschäftigung (Personengruppe 110) | |
Praktikant (Personengruppe 105, 190) | |
Weiterbeschäftigte Rentner (Personengruppen 119, 120) | |
Werkstudenten (Personengruppe 106) | |
Entgeltarten | |
Stundenlohn | |
Gehalt | |
Abfindungen | |
Abschlag/Vorschuss | |
Ausbezahlung Überstunden | |
Betriebliche Altersvorsorge (eingeschränkt) | |
Bonus/Prämie | |
Dienstrad | |
Fahrtkostenzuschuss | |
Feiertagszuschlag | |
Firmen-Pkw | |
Internetpauschale | |
Jubiläumszahlungen | |
Jobticket | |
Kilometergeld | |
Kindergartenzuschuss | |
Kurzarbeit | |
Nachtzuschlag | |
Pauschalversteuertes Entgelt (Arbeitgeber) | |
Pfändungen | |
Sachbezug | |
Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge mit freien %-Sätzen | Anfrage über Support |
Sonntagszuschlag | |
Stromkostenzuschuss | |
Urlaubsgeld | |
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) | |
Verpflegungszuschuss | |
Versorgungsbezüge | |
Weihnachtsgeld | |
Abwesenheiten | |
Urlaub (mit/ohne Entgeltfortzahlung) | |
Krankheit (mit/ohne Entgeltfortzahlung) | |
Auslandsaufenthalt (UV-befreit) | |
Bundesfreiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst | |
Duales Studium | |
Elternzeit | |
Krankheit des Kindes | |
Kurzzeitpflege mit/ohne Pflegeunterstützungsgeld | |
Mutterschutz/Beschäftigungsverbot | |
Pflegezeit | |
Streik | |
Unbezahlter Urlaub | |
Unentschuldigtes Fehlen | |
Unwiderrufliche Freistellung bis Austritt | |
lexoffice Urlaubskonto | |
Ganze/halbe Urlaubstage | |
Automatische Kürzung des laufenden Urlaubsanspruchs (Eintritt / Austritt im laufenden Jahr) | |
Automatische Neuberechnung des laufenden Urlaubsanspruchs (bei vertraglicher Änderung) | |
Berechnung des laufenden Urlaubsanspruchs bei Wiedereintritt | |
Übernahme der Differenz vertraglich vereinbarter Urlaubsanspruch | |
Übernahme des laufenden Urlaubsanspruchs als Resturlaub beim Jahreswechsel | |
Manuelle Änderungsmöglichkeit des laufenden Urlaubsanspruchs | |
Meldewesen | |
Versand aller SV-Meldungen und der Beitragsnachweise an Krankenkassen | |
Versand von Sofortmeldungen an Krankenkassen | |
Versand der Lohnsteueranmeldungen, ELStAM, Lohnsteuerbescheinigungen (Finanzamt) | |
Versand der Stammdatenabfragen und Lohnnachweise an Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaft) | |
Dokumentenverwaltung | |
Lohn- und Gehaltsabrechnungen | |
Verdienstnachweise | |
Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV) | |
Sofortmeldungen | |
Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld | |
Beitragsabrechnung (Einzelnachweis zur SV-Beitragsberechnung) | |
Beitragsabrechnung UV/elektronischer Lohnnachweis | |
Beitragsnachweis an die Krankenkassen | |
Erstattungsanträge Arbeitsunfähigkeit (U1) aus dem AAG-Verfahren | |
Erstattungsanträge Beschäftigungsverbot (U2) aus dem AAG-Verfahren | |
Erstattungsanträge Mutterschaft (U2) aus dem AAG-Verfahren | |
Gesonderte Meldung 57 bei Rentenantrag/Versorgungsausgleich | |
Lohnjournal | |
Lohnkonto | |
Lohnsteuer-Anmeldung | |
Lohnsteuerbescheinigungen | |
Restschuldermittlung zum Beitragsnachweis | |
rvBEA ZUZA | |
SEPA-Überweisungsträger | |
SV-Jahresmeldung Meldegrund 50 | |
UV-Jahresmeldung Meldegrund 92 | |
Zahlungsliste | |
Mitarbeiter Self Services | |
Digitale Bereitstellung der Lohnabrechnung | |
Automatische Information der Mitarbeiter über neue Dokumente | |
Weitere Funktionen | |
AES-256-Verschlüsselung der Datenbank | |
Einladung für Steuerberater | |
Export für den Steuerprüfer (DLS) | |
Betriebsprüfung mit euBP | |
lexoffice Lohn & Gehalt | lexoffice Lohn & Gehalt testen |
Flexibel arbeiten
Unabhängig von Lohnbuchhaltungsdienstleistern erledigen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung von jedem Ort mit einer stabilen Breitbandinternetverbindung auf dem Computer, dem Laptop, dem Smartphone oder dem Tablet.
Risikolos testen
Machen Sie sich 30 Tage lang ganz in Ruhe mit den Funktionen der webbasierten Lohnabrechnungssoftware vertraut. Die Probephase endet ohne eine automatische Verlängerung. Gefällt Ihnen lexoffice Lohn & Gehalt, wählen Sie das passende Preismodell.
Kosten kontrollieren
Die Kosten für lexoffice Lohn & Gehalt hängen von der gewählten Mitarbeiteranzahl ab. Besonders günstig ist es, beschäftigen Sie nicht mehr als 2 Mitarbeiter. Größere Unternehmen nutzen das Paket für die Abrechnung von 21 bis 50 Mitarbeiter.
Clever digitalisieren
lexoffice Lohn & Gehalt verwaltet Firmen- und Mitarbeiterdaten zentral in einer gesicherten Cloud. Der Lohnabrechnungsservice erstellt und versendet zudem blitzschnell Meldungen an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt.
Aktuell und gesetzeskonform
In der Cloud arbeiten Sie immer mit der neuesten und DSGVO-konformen Version von lexoffice Lohn & Gehalt. Die Datenverarbeitung, die Archivierung und die elektronische Übermittlung sind GoBD-testiert, geprüft und unter anderem ITSG-zertifiziert.
Nah am Nutzer
Bei Fragen helfen Ihnen die kompetenten Ansprechpartner des lexoffice-Supports schnell weiter. Via Chat, E-Mail und Helpcenter finden Sie mühelos eine Lösung für Ihr Anliegen. Video-Tutorials erklären Ihnen außerdem viele der Funktionen auf anschauliche Weise.
Integrativ
lexoffice Lohn & Gehalt nimmt Ihnen zahlreiche manuelle Aufgaben ab. Die Online-Lohnsoftware besitzt Anbindungen und Schnittstellen an viele bekannte Buchhaltungs- oder Büroprogramme und bietet eine breite Formatunterstützung.
Leicht verständlich
Sie benötigen kein buchhalterisches Fachwissen oder eine Ausbildung im Personalwesen. lexoffice Lohn & Gehalt ist ausgestattet mit zahlreichen Assistenzfunktionen und einer intuitiv gestalteten Nutzerführung.
Häufig gestellte Fragen & Antworten
Antwort: Die Lohnsoftware eignet sich für Selbstständige, Freiberufler, Handwerksbetriebe und andere Kleinunternehmen. Der cloudbasierte Dienst ist für viele Branchen einsetzbar. Dazu zählen unter anderem das Baugewerbe, das Dienstleistungsgewerbe, der Handel, die Gastronomie, die Landwirtschaft oder der öffentliche Dienst.
Antwort: Vereinfachen Sie den Prozess der Mitarbeiteranmeldung mit wenigen Klicks. Wollen Sie einen neuen Mitarbeiter anmelden, führt Sie der Cloud-Service Schritt für Schritt durch die Administration. Halten Sie die persönlichen Daten des Mitarbeiters, die Steuernummer, die Betriebsnummer sowie die Mitgliedsnummer der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft des Angestellten bereit. Darüber hinaus sollten Sie den Arbeitsvertrag und gegebenenfalls einen ausgefüllten Personalfragebogen zur Hand haben. Die Software fragt Sie für die Anmeldung und die Anlage der elektronischen Personalakte strukturiert ab.
Antwort: lexoffice Lohn und Gehalt können Sie innerhalb der Fristen des von Ihnen gewählten Tarifs kündigen. Begeben Sie sich dafür zu Ihrem Account und wählen Sie „kündigen“. Bevor Sie kündigen, überprüfen Sie, ob Sie keine Korrekturen an bereits erstellten Lohnabrechnungen durchführen müssen. Sollten Sie Korrekturen durchführen müssen, melden Sie sich vor der Kündigung beim Support von lexoffice. Archivieren Sie für einen Systemwechsel oder den Wechsel zur Lohnabrechnung durch den Steuerberater anschließend Ihre Unternehmensdaten in lexoffice und denken Sie daran, dass Sie Ihre Mitarbeiter mit Meldegrund 36 bei den jeweiligen Krankenkassen abmelden. Lexoffice erstellt auch die Teil-Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaften und versendet Sie über eine integrierte Schnittstelle. Abschließend deaktiviert lexoffice das automatische Meldewesen. Den kostenlosen Testzeitraum müssen Sie nicht kündigen. Er endet ohne Verlängerung nach Ablauf.
Antwort: Nein. lexoffice Lohn und Gehalt bietet keine Unterstützung der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung (euBP). (Stand: 2023)
Antwort: Vergleichen Sie lexoffice Lohn und Gehalt im Test der beliebtesten Online Lohnabrechnungssoftware und erfahren Sie mehr über Vor- und Nachteile des webbasierten Dienstes.
Antwort: Lexoffice bietet keinen telefonischen Support für Fragen im Zusammenhang mit dem Lohnabrechnungsprogramm an. Bei Problemen nutzen Sie den inApp Messenger sowie den Chat auf der offiziellen Webseite von lexoffice und informieren sich in FAQ oder Videotutorials auf der offiziellen Webseite von lexoffice oder Sie schreiben eine E-Mail an: lohn@lexoffice.de
Antwort: Nutzen Sie das webbasierte Lohnabrechnungsprogramm bereits ab 9,90 € pro Monat (zuzüglich Mehrwertsteuer). Der Preis steigt gestaffelt an und hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab, die Sie abrechnen möchten: bis 2 Mitarbeiter: 9,90 € pro Monat, bis 5 Mitarbeiter: 19,90 € pro Monat, bis 10 Mitarbeiter: 29,90 € pro Monat, bis 20 Mitarbeiter: 49,90 € pro Monat und ab 21 bis 50 Mitarbeiter von 69,90 € bis 169,90 € pro Monat. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Support. Die Kündigung ist monatlich möglich. Lexoffice gewährt für Neukunden regelmäßig Rabatte. Sie können lexoffice Lohn und Gehalt kostenlos testen. (Stand: 2023)
Antwort: Bei den Zahlungsweisen wählen Sie zwischen Bankeinzug (Lastschrift) oder Kreditkarte (Visa und Mastercard).
Antwort: Um Mitarbeitern einen direkten und digitalen Zugriff auf die mit lexoffice erstellten Lohnabrechnungen zu gewähren, gibt es den Self Service. Damit lassen sich elektronische Lohndokumente über das Internet in der Web-App einsehen. Laden Sie Ihre Angestellten per E-Mail dazu ein. Nach einer kurzen Registrierung in einem aktuellen Webbrowser werden Ihren Mitarbeitern alle Dokumente über app.lexoffice.de/selfservices bereitgestellt. Eine E-Mail oder eine Push-Nachricht geben Bescheid, wenn eine neue Lohnabrechnung auf sie wartet.
Antwort: Die Lohnabrechnungssoftware besitzt eine digitale Lohnschnittstelle (DLS).
Antwort: lexoffice Lohnsoftware ist ausgestattet mit einem Kurzarbeit-Assistenten. Der elektronische Assistent prüft, ob die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllt werden, und berechnet den genauen Betrag. Zum Schluss erstellt lexoffice auch den Antrag auf Erstattung.
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