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lexoffice Lohn & Gehalt

Jetzt die Lohnabrechnung mit lexoffice online erledigen

Lexoffice Lohn und Gehalt ist ein cloudbasiertes Lohnabrechnungsprogramm, mit dem Sie online die Lohnzettel für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens erstellen. Nutzen Sie die Software im Büro oder mobil und ohne Installation über einen Webbrowser auf Ihrem PC, Mac, Smartphone oder Tablet. Automatisieren Sie viele Aufgaben der Lohnbuchhaltung mit lexoffice und sparen Sie sich externe Dienstleister. Der Service erleichtert die Firmendaten- und Mitarbeiterdatenverwaltung und unterstützt alle Mitarbeitertypen und Entgeltarten. Lexoffice Lohn und Gehalt ist eine ideale Lösung für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit 2 bis 50 Angestellten. Organisieren Sie Abwesenheiten, Kurzarbeit sowie Onlinebanking mit lexoffice und versenden Sie Pflichtmeldungen an Sozialversicherungsträger oder an das Finanzamt.

Verbessern Sie die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern dank Self Service den digitalen Abruf von Lohnbescheinigungen. Arbeiten Sie rechtssicher und zentral in einer Anwendung, ohne sich zu verzetteln. Sämtliche Buchungen sind durchsuchbar und können über integrierte Schnittstellen oder per E-Mail schnell übermittelt werden. Dabei ist der Datenschutz jederzeit durch die AES-256-Bit-Verschlüsslung und weitere Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet. Sie können lexoffice Lohn und Gehalt 30 Tage kostenlos testen und erste Erfahrungen sammeln, wenn Sie von einem anderen System oder ihrer bisherigen Lohnbuchhaltung wechseln möchten. Sie riskieren keine Vertragsbindung. Im Testzeitraum entstehen Ihnen keine Kosten. Sie müssen den Dienst nicht kündigen. Nach der Testphase endet lexoffice automatisch.

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lexoffice Lohn & Gehalt

  • Webbasiertes Lohnabrechnungsprogramm
  • DSGVO-konform, GoBD-testiert und ITSG-zertifiziert
  • Geeignet für für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit 2 bis 50 Angestellten
0,00 €

 

Funktionen von lexoffice lohn & gehalt lexoffice lohn & gehalt testen
Branche
Cloud

Mobil

Browser

Handwerk

Abrechnung
Firmendatenverwaltung

Firmenanzahl 1
Mitarbeiterdatenverwaltung

Geeignet für Mitarbeiteranzahl 50
Korrekturabrechungen (Rückrechnungen) Teilweise über den lexoffice-Support
Mitarbeitertypen
538 EUR-Minijobber (Personengruppe 109)

Angestellte (Personengruppe 101)

Auszubildende (Personengruppe 102, 121)

Bundesfreiwilligendienst

 

Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)

 

Geschäftsführende Gesellschafter (Personengruppe 997)

Grenzgänger / Doppelbesteuerungsabkommen

 

Kurzfristige Beschäftigung (Personengruppe 110)

Praktikant (Personengruppe 105, 190)

Weiterbeschäftigte Rentner (Personengruppen 119, 120)

Werkstudenten (Personengruppe 106)

Entgeltarten
Stundenlohn

Gehalt

Abfindungen

Abschlag/Vorschuss

Ausbezahlung Überstunden

Betriebliche Altersvorsorge (keine Altverträge vor 2005)

Bonus/Prämie

Dienstrad

Fahrtkostenzuschuss

Feiertagszuschlag (125 % / 150 % steuerfrei)

Firmen-Pkw (1-%-Regel, 0,03-%-Regel, inkl. Berücksichtigung der steuerlichen Förderung von Elektromobilität)

Firmen-Fahrrad

Inflationsausgleichprämie (steuerfrei)

Internetpauschale

Jubiläumszahlungen

Jobticket

Kilometergeld

Kindergartenzuschuss

Kurzarbeit

Nachtzuschlag (25 % / 40 % steuerfrei)

Pauschalversteuertes Entgelt (Arbeitgeber)

Pfändungen

Sachbezug

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge mit freien %-Sätzen Anfrage über Support
Sonntagszuschlag (50 % steuerfrei)

Stromkostenzuschuss

Urlaubsgeld

Vermögenswirksame Leistungen (VWL)

Verpflegungszuschuss

Versorgungsbezüge

Weihnachtsgeld

Abwesenheiten
Urlaub (mit/ohne Entgeltfortzahlung)

Krankheit (mit/ohne Entgeltfortzahlung)

Auslandsaufenthalt (UV-befreit)

Bundesfreiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst

Duales Studium

Elternzeit

Krankheit des Kindes

Kurzzeitpflege mit/ohne Pflegeunterstützungsgeld

Mutterschutz/Beschäftigungsverbot

Pflegezeit

Streik

Unbezahlter Urlaub

Unentschuldigtes Fehlen

Unwiderrufliche Freistellung bis Austritt

lexoffice Urlaubskonto
Ganze/halbe Urlaubstage

Automatische Kürzung des laufenden Urlaubsanspruchs (Eintritt / Austritt im laufenden Jahr)

Automatische Neuberechnung des laufenden Urlaubsanspruchs (bei vertraglicher Änderung)

Berechnung des laufenden Urlaubsanspruchs bei Wiedereintritt

Übernahme der Differenz vertraglich vereinbarter Urlaubsanspruch

Übernahme des laufenden Urlaubsanspruchs als Resturlaub beim Jahreswechsel

Manuelle Änderungsmöglichkeit des laufenden Urlaubsanspruchs

Meldewesen
Versand aller SV-Meldungen und der Beitragsnachweise an Krankenkassen

Versand von Sofortmeldungen an Krankenkassen

Versand der Lohnsteueranmeldungen, ELStAM, Lohnsteuerbescheinigungen (Finanzamt)

Versand der Stammdatenabfragen und Lohnnachweise an Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaft)

Dokumentenverwaltung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Verdienstnachweise

Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV)

Sofortmeldungen

Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld

Beitragsabrechnung (Einzelnachweis zur SV-Beitragsberechnung)

Beitragsabrechnung UV/elektronischer Lohnnachweis

Beitragsnachweis an die Krankenkassen

Erstattungsanträge Arbeitsunfähigkeit (U1) aus dem AAG-Verfahren

Erstattungsanträge Beschäftigungsverbot (U2) aus dem AAG-Verfahren

Erstattungsanträge Mutterschaft (U2) aus dem AAG-Verfahren

Gesonderte Meldung 57 bei Rentenantrag/Versorgungsausgleich

Lohnjournal  
Lohnkonto

Lohnsteuer-Anmeldung

Lohnsteuerbescheinigungen

Restschuldermittlung zum Beitragsnachweis

rvBEA BEE

rvBEA ZUZ

SEPA-Überweisungsträger

SV-Jahresmeldung Meldegrund 50

UV-Jahresmeldung Meldegrund 92

Zahlungsliste

Mitarbeiter Self Services
Digitale Bereitstellung der Lohnabrechnung

Automatische Information der Mitarbeiter über neue Dokumente

Weitere Funktionen
Mitarbeiter direkt aus lexoffice bezahlen

AES-256-Verschlüsselung der Datenbank

Einladung für Steuerberater

Export für den Steuerprüfer (DLS)

Betriebsprüfung mit euBP

Abfrage eAU

DSGVO-konform

Die Online Lohnabrechnung mit lexoffice einfach selber machen

Flexibel arbeiten

Unabhängig von Lohnbuchhaltungsdienstleistern erledigen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung von jedem Ort mit einer stabilen Breitbandinternetverbindung auf dem Computer, dem Laptop, dem Smartphone oder dem Tablet.

Risikolos testen

Machen Sie sich 30 Tage lang ganz in Ruhe mit den Funktionen der webbasierten Lohnabrechnungssoftware vertraut. Die Probephase endet ohne eine automatische Verlängerung. Gefällt Ihnen lexoffice Lohn & Gehalt, wählen Sie das passende Preismodell.

Kosten kontrollieren

Die Kosten für lexoffice Lohn & Gehalt hängen von der von Ihnen gewählten Mitarbeiteranzahl ab. Besonders günstig ist es, wenn Sie nicht mehr als als 2 Mitarbeiter beschäftigen. Größere Unternehmen nutzen das Paket für die Abrechnung von 21 bis 50 Mitarbeiter.

Clever digitalisieren

lexoffice Lohn & Gehalt verwaltet Firmen- und Mitarbeiterdaten zentral in einer gesicherten Cloud. Der Lohnabrechnungsservice erstellt und versendet zudem blitzschnell Meldungen an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt.

Aktuell und gesetzeskonform

In der Cloud arbeiten Sie immer mit der neuesten und DSGVO-konformen Version von lexoffice Lohn & Gehalt. Die Datenverarbeitung, die Archivierung und die elektronische Übermittlung sind GoBD-testiert, geprüft und unter anderem ITSG-zertifiziert

Nah am Nutzer

Bei Fragen helfen Ihnen die kompetenten Ansprechpartner des lexoffice-Supports schnell weiter. Via Chat, E-Mail und Helpcenter finden Sie mühelos eine Lösung für Ihr Anliegen. Video-Tutorials erklären Ihnen außerdem viele der Funktionen auf anschauliche Weise.

Integrativ

lexoffice Lohn & Gehalt nimmt Ihnen manuelle Aufgaben ab. Die clevere Online-Lohnsoftware besitzt Anbindungen und Schnittstellen an zahlreiche bekannte Buchhaltungs- oder Büroprogramme und bietet eine breite Formatunterstützung für unterschiedliche Zwecke.

Leicht verständlich

Sie benötigen kein ausgwiesenes buchhalterisches Fachwissen oder eine Ausbildung im Personalwesen. lexoffice Lohn & Gehalt ist ausgestattet mit zahlreichen Assistenzfunktionen sowie einer intuitiv gestalteten einsteigerfreundlichen Nutzerführung.

Häufige Fragen und Antworten zu lexoffice Lohn & Gehalt

Antwort: Nein. lexoffice Lohn und Gehalt kann auch ohne die lexoffice Unternehmenssoftware genutzt werden. Sie müssen sich lediglich einmalig als Kunde registrieren.

Antwort: lexoffice übermittelt automatisch Beitragsnachweise, Sofortmeldungen, SV-Meldungen (An-, Ab- und Entgeltmeldungen), SV-Meldungen an die Minijob-Zentrale, Umlage-Erstattungsanträge bei Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot und Mutterschaft sowie Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaft, Änderungen der Betriebsdaten (Anschrift, Ansprechpartner), GKV-Monatsmeldungen, A1-Meldungen (Entsendung), Entgeltbescheinigungen (Kranken- und Verletztengeld, Kinderkranken- und Kinderverletztengeld sowie Mutterschaftsgeld).

Antwort: Nein. Lexoffice Lohn und Gehalt bietet kein Lohnjournal.

Antwort: Die Lohnsoftware eignet sich für Selbstständige, Freiberufler, Handwerksbetriebe und andere Kleinunternehmen. Der cloudbasierte Dienst ist für viele Branchen einsetzbar. Dazu zählen unter anderem das Baugewerbe, das Dienstleistungsgewerbe, der Handel, die Gastronomie, die Landwirtschaft oder der öffentliche Dienst.

Antwort: Vereinfachen Sie den Prozess der Mitarbeiteranmeldung mit wenigen Klicks. Wollen Sie einen neuen Mitarbeiter anmelden, führt Sie der Cloud-Service Schritt für Schritt durch die Administration. Halten Sie die persönlichen Daten des Mitarbeiters, die Steuernummer, die Betriebsnummer sowie die Mitgliedsnummer der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft des Angestellten bereit. Darüber hinaus sollten Sie den Arbeitsvertrag und gegebenenfalls einen ausgefüllten Personalfragebogen zur Hand haben. Die Software fragt Sie für die Anmeldung und die Anlage der elektronischen Personalakte strukturiert ab.

Antwort: Wählen Sie die Mitarbeiter in lexoffice Lohn und Gehalt aus und klicken Sie auf den Punkt „Arbeitsverhältnis beenden“. Legen Sie Enddatum des Arbeitsvertrags und den Austrittsgrund fest.

Antwort: lexoffice Lohn und Gehalt können Sie innerhalb der Fristen des von Ihnen gewählten Tarifs kündigen. Begeben Sie sich dafür zu Ihrem Account und wählen Sie „kündigen“. Bevor Sie kündigen, überprüfen Sie, ob Sie keine Korrekturen an bereits erstellten Lohnabrechnungen durchführen müssen. Sollten Sie Korrekturen durchführen müssen, melden Sie sich vor der Kündigung beim Support von lexoffice. Archivieren Sie für einen Systemwechsel oder den Wechsel zur Lohnabrechnung durch den Steuerberater anschließend Ihre Unternehmensdaten in lexoffice und denken Sie daran, dass Sie Ihre Mitarbeiter mit Meldegrund 36 bei den jeweiligen Krankenkassen abmelden. Lexoffice erstellt auch die Teil-Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaften und versendet Sie über eine integrierte Schnittstelle. Abschließend deaktiviert lexoffice das automatische Meldewesen. Den kostenlosen Testzeitraum müssen Sie nicht kündigen. Er endet ohne Verlängerung nach Ablauf.

Antwort: Ja. lexoffice Lohn und Gehalt bietet Unterstützung für die Betriebsprüfer-Exports für Lohnsteuer (DLS) und Rentenversicherung euBP. (Stand: März 2024)

Antwort: lexoffice bietet keinen telefonischen Support für Fragen im Zusammenhang mit dem Lohnabrechnungsprogramm an. Bei Problemen nutzen Sie unter anderem auch den inApp Messenger sowie den Chat auf der offiziellen Webseite von lexoffice und informieren sich in den FAQ oder Videotutorials auf der offiziellen Webseite von lexoffice oder Sie schreiben eine E-Mail an: lohn@lexoffice.de

Antwort: Nutzen Sie das webbasierte Lohnabrechnungsprogramm bereits ab 11,90 € pro Monat (zuzüglich Mehrwertsteuer). Der Preis steigt gestaffelt an und hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab, die Sie abrechnen möchten: bis 2 Mitarbeiter: 11,90 € pro Monat, bis 5 Mitarbeiter: 23,90 € pro Monat, bis 10 Mitarbeiter: 34,90 € pro Monat, bis 20 Mitarbeiter: 59,90 € pro Monat und ab 21 bis 50 Mitarbeiter von 69,90 € bis 169,90 € pro Monat. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Support. Die Kündigung ist monatlich möglich. lexoffice gewährt für Neukunden regelmäßig Rabatte. Sie können lexoffice Lohn und Gehalt kostenlos testen. (Stand: 2024)

Antwort: Bei den Zahlungsweisen wählen Sie zwischen Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) oder Kreditkarte (Visa und Mastercard).

Antwort: Um Mitarbeitern einen direkten und digitalen Zugriff auf die mit lexoffice erstellten Lohnabrechnungen zu gewähren, gibt es den Self Service. Damit lassen sich elektronische Lohndokumente über das Internet in der Web-App einsehen. Laden Sie Ihre Angestellten per E-Mail dazu ein. Nach einer kurzen Registrierung in einem aktuellen Webbrowser werden Ihren Mitarbeitern alle Dokumente über app.lexoffice.de/selfservices bereitgestellt. Eine E-Mail oder eine Push-Nachricht geben Bescheid, wenn eine neue Lohnabrechnung auf sie wartet.

Antwort: lexoffice Lohnsoftware ist ausgestattet mit einem Kurzarbeit-Assistenten. Der elektronische Assistent prüft, ob die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllt werden, und berechnet den genauen Betrag. Zum Schluss erstellt lexoffice auch den Antrag auf Erstattung.

Antwort: Die Testphase dient dazu, sich mit dem Service vertraut zu machen. Sie können beliebig viele Mitarbeiter anlegen. Echte Lohnabrechnungen lassen sich nicht versenden. Bei den erzeugten Dokumenten handelt es sich um Vorschau-Dokumente. Test-Lohnabrechnungen können für genau eine Abrechnungsperiode erstellt werden. Meldungen an die SV-Träger oder das Finanzamt sowie die Erstellung einer Überweisung oder die Übergabe von Daten an die Finanzbuchhaltung sind im Testzeitraum nicht möglich.