Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Sonderausgaben

Sparen bei der ETF Steuer

So hilft aktuelle Software für die Steuerklärung

Exchange Traded Funds (ETF) sind eine beliebte Anlageform. Doch die steuerliche Behandlung dieser Fonds wirft bei vielen Privatanlegern Fragen auf. Unser Ratgeber bietet einen Überblick über die Besteuerung von ETFs in Deutschland.

Lernen Sie aktuelle Software kennen, die Sie bei der Steuererklärung mit ETF unterstützt. Profitieren Sie als Privatanleger von den Optimierungsmöglichkeiten, die Ihnen die Steuerhelfer zeigen.

WISO Steuer 2025 Packshot

WISO Steuer 2025 (Steuerjahr 2024)

  • Funktioniert auf allen gängigen Betriebssystemen (Windows, macOS, iOS, Android und Linux)
  • Als App und als installierbare Software nutzbar
  • Nachfolgeprodukt: Ersetzt WISO Steuer-Sparbuch, WISO Steuer-Web, WISO Steuer-Mac, WISO Steuer-Start, WISO Steuer-App und WISO Steuer-Phone
  • Sofort-Download des Aktivierungscodes (kein Abo)
  • Die Software wurde im November 2024 veröffentlicht
  • Aktuelle Jahresversion für bis zu 5 Steuererklärungen
28,99 € 44,99 €
Steuersparerklaerung 2025 Plus mit Siegeln Packshot

SteuerSparErklärung Plus 2025 (Steuerjahr 2024)

  • Liefert Tipps und Tricks sowie Zugriff auf eine riesige Datenbank mit Steuerwissen
  • Prüft den Steuerbescheid auf Fehler, Vollständigkeit und Plausibilität
  • Führt im Frage-und-Antwort-Stil durch die Steuererklärung
  • Geeignet für PC und Mac
34,99 € 49,95 €

Regeln für die ETF-Besteuerung

Exchange Trades Funds (ETFs) sind börsengehandelte Investmentfonds, die einen Index nachbilden und Anlegern eine günstige Möglichkeit bieten, in diverse Märkte zu investieren. Im Vergleich zu klassischen Investmentfonds zeichnen sich ETFs durch ihre Transparenz und Flexibilität aus. Die Verwaltungsgebühren sind meist erschwinglich, da sie passiv verwaltet werden und ohne Fondsmanager auskommen. In diesem Zusammenhang gewinnen digitale Broker und sogenannte Robo-Adviser wie Traders Place oder cominvest bei Privatanlegern immer mehr an Beliebtheit. Sie ermöglichen nicht nur den günstigen Handel mit ETFs, sondern bieten auch praktische automatisierte Anlagelösungen.

Seit einer Investmentsteuerreform im Jahr 2018 werden inländische und ausländische ETFs unabhängig von ihrer Replikationsart (physisch oder synthetisch) oder Ertragsverwendung (ausschüttend oder thesaurierend) einheitlich besteuert.

Verkaufen Sie einen ETF mit Kursgewinn, gilt dieser als Kapitalertrag. Darauf zahlen Sie in Deutschland 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Besteuert wird die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs abzüglich der Ordergebühren. Die jährliche Abgeltungssteuer auf eine festgelegte Vorabpauschale wird direkt von der Depotbank einbehalten.

  • 25 Prozent pauschale Abgeltungssteuer
  • zusätzlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag
  • gegebenenfalls 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter der Abgeltungssteuer, können Sie eine Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall zahlen Sie auf Ihre Kapitalerträge nur Ihren individuellen Steuersatz und erhalten die die Differenz zurück. Das lohnt sich in der Regel bei einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 20.000 Euro im Jahr.

Wichtige Aspekte wie der Sparerpauschbetrag, der seit 2023 bei 1.000 Euro für Einzelpersonen (für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften auf 2.000 Euro) liegt, beeinflussen die Steuerlast erheblich. Die Einführung steuerfreier Vorsorgedepots, wie sie Mitte/Ende 2024 von Teilen der damaligen Bundesregierung vorgeschlagen wurden, kann zu weiteren Veränderungen in der ETF-Besteuerung führen. Die Einzahlungen in solch ein Depot soll bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei sein, und auch die Erträge aus dem Depot sollen erst in der Rentenphase versteuert werden.

Sachverhalt Details
Abgeltungssteuer 25 %
Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die Abgeltungssteuer
Kirchensteuer (falls zutreffend) 8 – 9 % auf die Abgeltungssteuer
Sparerpauschbetrag (Einzelperson) 1.000 €
Sparerpauschbetrag (Ehepaare) 2.000 €
Günstigerprüfung Optional bei persönlichem Steuersatz unter 25 %
Vorabpauschale Besteuerung auch ohne Ausschüttung (bei thesaurierenden ETFs)
Zeitpunkt der Versteuerung Januar des Folgejahres

Pflichtveranlagung oder freiwillige Steuererklärung

Bei der steuerlichen Behandlung von ETFs ist es wichtig, zwischen Pflichtveranlagung und freiwilliger Steuererklärung zu unterscheiden. Die Pflichtveranlagung ist unter anderem für Selbstständige oder Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkünften vorgesehen. Dabei sind jährlich wechselnde Steuerfristen zu beachten.

Die freiwillige Steuererklärung, auch Antragsveranlagung genannt, eignet sich dazu, zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen, insbesondere wenn Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen vorliegen. Die Abgabe ist bis zu vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres rückwirkend möglich.

Bei der Pflichtveranlagung müssen steuerlich relevante Aspekte wie Verluste oder die Anrechnung der Quellensteuer geltend gemacht werden, wodurch die Steuerlast reduziert werden kann. Für ETF-Anleger kann aber auch die freiwillige Abgabe der Steuererklärung sinnvoll sein, beispielsweise wenn der Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde.

Konsequenzen bei Nichtabgabe oder fehlerhaften Angaben:

Bei Pflichtveranlagung resultiert die Nichtabgabe zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt, was oft zu höheren Steuern führt. Bei freiwilliger Abgabe können Fehler zu Nachforderungen oder Verzögerungen bei der Steuererstattung führen. Daher ist es ratsam, alle relevanten Einkünfte und Ausgaben korrekt anzugeben.

Aktuelle Steuersoftware und Steuer-Apps unterstützt Sie dabei, die korrekte Deklaration von ETF-Erträgen sicherzustellen. Sie leistet Hilfestellung und führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Formulare und Anlagen (zum Beispiel Anlage KAP). Darüber hinaus berechnen Steuerprogramme Erstattungen bzw. Nachzahlungen nach den neuesten Gesetzen und rechtlichen Vorgaben.

Vorabpauschale für ETF-Anleger

Die Vorabpauschale ist ein steuerlicher Mechanismus, der bei thesaurierenden ETFs zur Anwendung kommt. Sie stellt sicher, dass Anleger jährlich auf die Wertsteigerung ihrer Fondsanteile Steuern zahlen, auch wenn keine Ausschüttungen erfolgen. Das verhindert einen Steuerstundungseffekt, bei dem Gewinne über Jahre hinweg steuerfrei wachsen. Die Vorabpauschale wird in der Regel im Januar des Folgejahres versteuert, basierend auf einer fiktiven Wertsteigerung der ETF-Anteile.

Berechnung der Vorabpauschale:

Die Vorabpauschale wird anhand des Basiszinssatzes berechnet, der jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt wird. Für das Jahr 2024 betrug der Basiszinssatz für die Vorabpauschale beispielsweise 2,29 Prozent (§ 18 Absatz 4 InvStG). Bei einem Fondsvolumen von 10.000 Euro ergibt sich daraus folgende Berechnung:

10.000 € × 2,29 % × 0,7 = 160,30 €

Dieser Betrag stellt die fiktiven Erträge dar, die im Januar 2025 versteuert werden. Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale ändert sich jedes Jahr. Für 2025 wird er 2,53 Prozent betragen und ab Januar 2026 zur Berechnung der Vorabpauschale herangezogen.

Die Vorabpauschale wird nur erhoben, wenn der Freistellungsauftrag oder Sparerpauschbetrag überschritten wird. Falls die tatsächlichen Erträge des ETF die Vorabpauschale übersteigen, wird die Differenz bei der Steuererklärung berücksichtigt. Auch Verluste aus anderen Anlageformen können mit der Vorabpauschale verrechnet werden. Bitte beachten Sie, dass die Vorabpauschale bei einem ausschüttenden ETF entfällt, da hier die Erträge direkt ausgeschüttet und versteuert werden.

Digitaler Arbeitsplatz mit moderner Ausstattung

Häusliches Arbeitszimmer

Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, unter denen Sie ein häusliches Arbeitszimmer absetzen können.

Arbeitender Mensch an einem Laptop

Homeoffice Pauschale

Finden Sie die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Homeoffice Pauschale.

Anrechnung und Steuerfreiheit von ETFs

In Deutschland können Erträge aus einem ETF unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Einige Fondsarten unterliegen nur zu einem Teil mit ihren Erträgen der Besteuerung. Bei Aktien-ETFs beispielsweise bleiben 30 Prozent der Gewinne und Ausschüttungen steuerfrei. Diese Regelung gilt für Fonds, die mindestens 51 Prozent ihres Vermögens in Aktien investieren. Für Mischfonds beträgt die Teilfreistellung 15 Prozent.

Zusätzlich zur Teilfreistellung können Anleger von weiteren steuerlichen Vorteilen wie dem Sparerpauschbetrag profitieren.

Steuerliche Vorteile und optimale Nutzung:

Um die genannten steuerlichen Vorteile vollständig auszuschöpfen, empfiehlt es sich, folgende Schritte zu beachten:

  • Freistellungsauftrag erteilen: Durch die rechtzeitige Einrichtung eines Freistellungsauftrags bei der Depotbank können Kapitalerträge bis zum festgelegten Freibetrag automatisch von der Abgeltungssteuer befreit werden.
  • Teilfreistellung berücksichtigen: Bei der Auswahl und dem Kauf eines ETFs ist es sinnvoll, die Teilfreistellung zu berücksichtigen, um den steuerpflichtigen Anteil der Erträge zu minimieren.
  • Steuerliche Änderungen im Blick behalten: Es ist wichtig, über aktuelle steuerliche Regelungen und geplante Änderungen informiert zu bleiben, um die eigene Steuerstrategie entsprechend anzupassen.

Software für die ETF-Besteuerung

Ob für Privatanleger oder Börsen-Experten – Steuersoftware erleichtert Ihnen die korrekte Angabe von Kapitalerträgen und die Einhaltung gesetzlicher Regelungen. Lassen Sie sich von einer dieser beliebten Lösungen helfen.

WISO Steuer 2025 Business zeichnet sich durch eine benutzerfreundliche Oberfläche aus. Als Privatanleger werden Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung geführt. Die Steuer-Automatik füllt viele Felder automatisch für Sie aus, wobei sich Daten aus der Vorjahresversion oder einer vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) übernehmen lassen. WISO Steuer unterstützt Sie bei der korrekten Angabe von Kapitalerträgen, der Beantragung der Günstigerprüfung und berücksichtigt die Vorabpauschale. Durch die Steuer-Banking-Funktion lassen sich Bankkonten mit der Software verknüpfen, um steuerlich relevante Buchungen automatisch zu kategorisieren. Anschauliche Erklärvideos und Tipps erklären Ihnen, was Sie bei den Eingaben in die Anlage KAP beachten müssen.

SteuerSparErklärung Plus 2025 bietet Anlegern Funktionen zur genauen Berechnung der Vorabpauschale. Die Software berücksichtigt die Teilfreistellung entsprechend der jeweiligen ETF-Kategorie und hilft Ihnen bei der Erstellung der Steuererklärung auf PC und Mac. Der Versand Ihres Steuerfalls an das zuständige Finanzamt geschieht auf elektronischem Weg über eine sichere ELSTER-Schnittstelle.

Taxman professional 2025 richtet sich an Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine und Buchhaltungsbüros, aber auch private Steuerzahler. Die Software ermöglicht die Bearbeitung von bis zu 50 Steuerfällen. Ein integrierter Steuerprüfer überprüft die Eingaben auf Korrektheit sowie Plausibilität und weist auf mögliche Steuersparmöglichkeiten für Anleger und andere Einkunftsarten hin.

[Autor: PK]

Die Informationen auf dieser Webseite werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und sollen nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung dienen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Die Webseite kann Verlinkungen zu Webseiten von anderen Anbietern enthalten. Wir kontrollieren oder bewerten den Inhalt dieser Seiten nicht. Wir übernehmen außerdem keine Verantwortung oder Haftung für die Produkte oder Dienstleistungen auf diesen Seiten.