Steuererklärung für Selbstständige

Erfahren Sie, mit welchen Steuertipps Sie in Ihrer Steuererklärung für Selbstständige sparen. Vor allem am Anfang Ihrer Selbstständigkeit kann jeder Euro, den Sie nicht ausgeben, ausschlaggebend für den Erfolg Ihres Unternehmens sein.

Lassen Sie von einer aktuellen Steuersoftware zuverlässig und günstig prüfen, ob Ihre Büromiete und Bewirtungs- oder Fahrtkosten absetzbar sind. Stellen Sie fest, ob Sie von Freibeträgen oder der Kleinunternehmerregelung profitieren können.

Bei der Steuererklärung für Freiberufler und Selbstständige und benötigen Sie Formulare, die Arbeitnehmer oder Rentner nicht brauchen. Die Einnahmenüberschussrechnung und die Erfassung von Umsatzsteuer und Abschreibungsmöglichkeiten sollten unbedingt zum Funktionsumfang eines Steuerprogrammes für Selbstständige gehören. Eine Datenbank, die Ihnen während der Eingabe hilfreiche Steuertipps zu Ihrer Einkommensart liefert, unterstützt Sie im Idealfall zusätzlich und verschafft Ihnen eine hohe Erstattung. Finden Sie jetzt die Steuersoftware, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Steuerprogramme für Selbstständige und Freiberufler

Moderne Steuerprogramme leiten Sie Schritt für Schritt in einem Interview-Modus durch Ihren Steuerfall. Sie liefern Ihnen praktische Steuerspartipps und prüfen Ihre Eingaben auf Plausibilität sowie Fehler.

Die Kleinunternehmerregelung – Ein Segen für Selbstständige

Diese steuerrechtliche Regelung ist interessant für Existenzgründer und Selbstständige mit geringen Umsätzen. Als Kleinunternehmer müssen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Haben Sie sich entschieden, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Ihr Umsatz darf mit der darauf anzurechnenden Steuer im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschreiten. Im laufenden Jahr sollte der Umsatz außerdem unterhalb des Betrags von 50.000 Euro bleiben.

Gewusst wie! Geld zurück mit Vorsteuerabzug & Umsatzsteuervoranmeldung

Bei mehr als 22.000 Euro Vorjahresumsatz können Selbstständige die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen. Sie setzen im Wesentlichen auf den Vorsteuerabzug und die Umsatzsteuervoranmeldung. Damit bekommen Sie für Anschaffungen und Dienstleistungen, die Sie in Anspruch genommen haben, die gezahlte Umsatzsteuer zurück. Hinweis: Haben Sie sich den Vorsteuerabzug zunutze gemacht, werden die betreffenden Anschaffungskosten kein weiteres Mal in der Steuererklärung gewinnmindern berücksichtigt. Benötigen Sie für Ihre Steuererklärung zudem mehr Zeit, beantragen Sie eine Dauerfristverlängerung.

Einnahmenüberschussrechnung: Kurz & bündig zum Gewinn

Mit der sogenannten Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln Sie auf einfache Weise Ihren Gewinn als Selbstständiger oder Freiberufler. Eine genaue Aufstellung aller Forderungen, Verbindlichkeiten und anderer Posten ist im Gegensatz zu einer Bilanzierung nicht nötig. Die EÜR empfiehlt sich für Sie, wenn Sie Ihre Bilanz nicht von einem Steuerberater erledigen lassen und Ihr Gewinn 80.000 Euro bzw. Ihr Umsatz 800.000 Euro nicht übersteigen. Bei der EÜR gilt das Zufluss- und Abflussprinzip. Nur Einnahmen und Ausgaben werden berücksichtigt, die zwischen dem ersten und letzten Tag eines Steuerjahres entstanden sind.

Junge Fraue wirft Geld in Sparschwein

Steuersoftware Vergleich 2024

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Gastfreundschaft zahlt sich aus: Bewirtungskosten von der Steuer absetzen

Sonderabschreibungen für Selbstständige sinnvoll nutzen

Abschreibungen helfen ebenfalls beim Steuern sparen. Durch sie sind abnutzbare, bewegliche, selbstständig nutzbare und geringwertige Wirtschaftsgüter als Betriebsausgaben absetzbar. Das Finanzamt orientiert sich an speziellen Listen für den Wert von Wirtschaftsgütern. Bis zu 1.000 Euro im Jahr lassen sich direkt abschreiben. Gesammelte Posten können Sie bis zu einem Betrag von 5.000 Euro innerhalb der ersten 3 Jahre mit einem Drittel pro Jahr mit Belegen steuerlich geltend machen.

Beispiele:

  • Hard- & Software / Telekommunikationsgeräte
  • Handwerkzeuge / einfache Transport- & Lagerungsutensilien
  • Büromaterial, betriebliche Gebrauchsgegenstände & Möbel

MitSPARgelegenheit: PKW-Nutzung & Fahrtkosten für Selbstständige

Auch bei Steuererklärungspflicht ist Erstattung in Sicht!

Abhängig davon, wie Sie Ihre Einkünfte erwirtschaften, sind Sie verpflichtet, eine elektronische Steuererklärung einzureichen. Moderne Steuersoftware für Selbstständige liefert dafür eine ELSTER-Schnittstelle. Über diese senden Sie Ihre ausgefüllten Steuerunterlagen direkt an die Behörden. Eine Pflichtveranlagung betrifft Selbstständige, wenn sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten.

Auch die Umsatzsteuervoranmeldung müssen Sie nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch abgeben. Haben Sie einen Gewerbebetrieb oder haben Einkünfte aus Forst- und Landwirtschaft? Dann ist eine elektronische Steuererklärung für Selbstständige ebenfalls Pflicht. Nach Lohnsteuer- und Kapitalertragssteueranmeldungen will das Finanzamt Ihre Steuerunterlagen ebenfalls sehen.