Die Kleingewerbeanmeldung kann relativ schnell durchgeführt werden. Doch auch wenn es sich nach wenig Aufwand anhört, sollte das Kleingewerbe selbst bei nebenberuflicher Ausführung nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Was Sie alles bei der Anmeldung Ihres Kleingewerbes beachten sollten und welche Schritte Sie machen müssen, um erfolgreich und ohne rechtliche Probleme in die Selbstständigkeit zu starten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

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Was ist ein Kleingewerbe?
Welche Schritte sind bei der Kleingewerbeanmeldung zu beachten?
Bei der Anmeldung Ihres Kleingewerbes sind bestimmte Schritte notwendig, die Sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich und finanziell einzuhalten haben. Es empfiehlt sich daher, sich mit jedem einzelnen Punkt auseinanderzusetzen bzw. entsprechend zu handeln.
Gewerbeschein beim Gewerbeamt beantragen
Die Kleingewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert im Allgemeinen nur einen Tag, in vielen Gemeinden ist mittlerweile sogar eine Online-Anmeldung möglich. Egal, ob Sie das Kleingewerbe haupt- oder nebenberuflich betreiben wollen – der grundsätzliche Aufbau ist immer der gleiche. (Felder, die sich auf das Handelsregister beziehen, können Sie dabei frei lassen.) Das betrifft die Angaben zum Betriebsinhaber, zur Person und zum Betrieb.
Bei den Angaben zum Betrieb sind für das Kleingewerbe folgende Punkte am wichtigsten:
- Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter im Falle einer GbR
- Adresse der Betriebsstätte mit Kontaktdaten
- Angaben zur Tätigkeit
- Nebenerwerb: Ja oder Nein
- Angaben zu Mitarbeitern
- Entsprechende Genehmigungen oder Zulassungen als Anlage
Die Kosten für eine Kleingewerbeanmeldung unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde und schwanken zwischen 20 und 65 Euro. Diese doch sehr überschaubaren Kosten sind lediglich Bearbeitungsgebühren des Gewerbeamtes.
Geschäftskonto einrichten
Es ist keine gesetzliche Pflicht, doch empfiehlt es sich, für eine bessere Übersicht ein Geschäftskonto einzurichten. So behalten Sie Ihre Finanzen und den Zahlungsverkehr besser im Auge und es erfolgt eine gezielte Trennung von Ihrem privaten Vermögen. Darüber hinaus hat es einen weiteren Vorteil, wenn Sie ein Geschäftskonto bei Ihrer Hausbank einrichten: Sie haben Ihren Finanzierungspartner gleich zur Hand.
Folgende Gedanken müssen Sie sich im Vorfeld machen, um auf das Gespräch mit Ihrem Berater vorbereitet zu sein:
- Ist das Konto für Kleingewerbetreibende geeignet?
- Brauchen Sie ein Konto mit guter Bargeldversorgung für Ein- und Auszahlungen?
- Sind Finanzierung und Beratung wichtige Kriterien für Sie?
- Wie hoch sind Grundgebühr und Kosten für Überweisungen und Bargeldtransaktionen?
- Bietet die Bank Debit- und Kreditkarten an?
Beim Finanzamt anmelden
Neben dem Gewerbeschein benötigen Sie für Ihr Kleingewerbe eine Steuernummer vom Finanzamt (und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den Fall, dass Sie Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben wollen). Letztere wird durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben.
Im Anschluss fordert das Finanzamt Kleingewerbetreibende auf, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch auszufüllen. Dazu ist ein Konto bei ELSTER (Abkürzung für ELektronische STeuerERklärung), dem elektronischen Finanzamt, erforderlich.
Von der Beantragung bis zum Erhalt der Steuernummer kann es einige Tage oder sogar Wochen dauern. Doch Sie müssen nicht so lange warten, sondern können Ihre selbstständige Tätigkeit bereits aufnehmen und Rechnungen erstellen – Sie müssen Ihre Kunden nur darauf hinweisen, dass Sie Ihre Steuernummer bereits beantragt haben.

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Buchhaltung und Steuern organisieren
Mitglied bei der IHK oder HWK werden
Mit der Kleingewerbeanmeldung sind Sie verpflichtet, Mitglied in einer Kammer zu werden. Gewerbliche Unternehmen müssen sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden, gewerbliche Unternehmen des Handwerks an die Handwerkskammer (HWK):
- IHK: Das Gewerbeamt informiert die IHK über die Gründung Ihres Kleingewerbes. Sie erhalten im Anschluss von Ihrer zuständigen IHK ein Schreiben mit allen weiteren Informationen zur Mitgliedschaft. Kleingewerbliche Gründer mit Gewinnen unterhalb von 25.000 Euro im Jahr zahlen in den ersten beiden Jahren keine Beiträge.
- HWK: Bereits vor der Kleingewerbeanmeldung müssen Sie in Erfahrung bringen, ob das Gewerbe in die Handwerksrolle eingetragen werden muss oder nicht. Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis aller Betriebsinhaber zulassungspflichtiger Handwerke, die anschließend die Handwerkskarte erhalten. Geführt wird die Handwerksrolle von der entsprechenden Handwerkskammer vor Ort. Wenn Sie also einen gewerblichen Handwerksbetrieb gründen wollen, informieren Sie sich ausführlich über Meisterpflicht und Handwerksrolle.
Bei der Berufsgenossenschaft anmelden
Für gesundheitliche Aspekte im Unternehmen ist die Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner. Sie müssen sich hier innerhalb von einer Woche nach Kleingewerbeanmeldung eintragen, um die gesetzliche Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können. Die ersten Beitragszahlungen werden jedoch erst dann fällig, wenn Sie in Ihrem kleingewerblichen Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen. Wenn Sie das Unternehmen ohne Mitarbeiter führen wollen, ist die Eintragung keine Pflicht und Sie können sich dort freiwillig versichern.
Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen
Sobald Sie Ihren ersten Mitarbeiter einstellen, sind Sie ebenfalls verpflichtet, bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer zu beantragen. Diese Nummer ist für die Anmeldung zur Sozialversicherung und der Krankenkasse notwendig. Übrigens: Die Betriebsnummer muss auch beantragt werden, wenn Sie Minijobber oder Auszubildende einstellen. Sofern Sie einen Betrieb übernehmen, müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen.
Versicherungen abschließen
Weitere zuständige Ämter
Je nach Berufsfeld bzw. Branche können nach all den hier aufgeführten Schritten noch weitere Ämter für Ihre Selbstständigkeit von Bedeutung sein:
- Gewerbeaufsichtsamt: Dieses Amt überprüft die Einhaltung des Arbeits- und Umweltschutzes und kann ggf. Bußgelder erteilen.
- Bauamt: Wollen Sie bspw. Ihr Ladengeschäft umbauen, sollten Sie frühzeitig mit der örtlichen Baubehörde Kontakt aufnehmen.
- Gesundheitsamt: Dieses Amt überwacht u. a. die Lebensmittelhygiene in Handel und Gastronomie und ist direkter Ansprechpartner, wenn bspw. ansteckende Krankheiten in Ihrem Unternehmen auftauchen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Behörde für Ihr Gewerbe oder Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie sich an einen einheitlichen Ansprechpartner in Ihrem Bundesland wenden. Er weiß Bescheid, welche Genehmigungen, Anforderungen oder zu unternehmende Schritte für ein bestimmtes Gewerbe erforderlich sind.
[Autor: PK]
Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes auf einen Blick
Vorteile | Nachteile |
Einfache, schnelle und kostengünstige Anmeldung | Einschränkungen bei der Rechtsformwahl |
Kein Mindeststartkapital notwendig | Unbeschränkte persönliche Haftung |
Vereinfachte Buchhaltung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung | Einschränkungen bei der Geschäftsbezeichnung |
Keine doppelte Buchführung | Schlechte Erfolgsaussichten bei Investoren |
Kein Jahresabschluss nötig | Einschränkungen im Hinblick auf Umsatz und Gewinn |
Keine Einhaltung der strengen Vorgaben des HGB | Buchhaltung für Kleingewerbe |
Häufig Vergünstigungen bei der IHK bzw. HWK | |
Häufig Wegfall der Gewerbesteuer aufgrund des Freibetrags |
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