Steuerspartipps

Steuern sparen für Startups

Steuern sparen für Startups leicht gemacht

Mit der richtigen Unterstützung ist das Steuern sparen für Startups ein maßgeblicher Punkt, der dazu beiträgt, das Kapital eines Unternehmens in den ersten Monaten und Jahren einer Neugründung zu schonen. Noch bevor es

richtig losgeht, sehen sich kleine Firmen und Selbstständige in den allermeisten Fällen mit beträchtlichen Investitionen konfrontiert, die erfreulicherweise zu einem Teil von der Steuer absetzbar sind.

Betriebsausgaben und Werbungskosten absetzen

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Steuerliche Förderung und Zuschüsse für Startups

In Deutschland gibt es verschiedene steuerliche Förderungen, die speziell auf Startups ausgerichtet sind. Hier sind einige der wichtigsten Möglichkeiten Programme zum Steuern sparen im Überblick:

Investitionszulage

Die Investitionszulage ist ein Förderprogramm, das Investitionen in bestimmte Regionen Deutschlands unterstützt. Startups können von einer Zulage in Form eines Prozentsatzes der förderfähigen Investitionskosten profitieren, wenn sie in wirtschaftsschwachen Gebieten investieren.

Existenzgründerzuschuss

Der Existenzgründerzuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für erwerbslose Personen, die sich selbstständig machen möchten. Es handelt sich nicht um eine direkte steuerliche Förderung, sondern um eine finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt in den ersten Monaten der Gründung.

Forschungszulage

Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Anreiz für Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchführen. Startups können einen Teil der Personalkosten und Aufwendungen für Forschung und Entwicklung als steuerliche Zulage geltend machen.

Steuerliche Verlustverrechnung

Startups haben die Möglichkeit, Verluste mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Dies kann dazu beitragen, die steuerliche Belastung in den ersten Jahren der Unternehmensgründung zu reduzieren.

Wagniskapitalgesetz

Das Wagniskapitalgesetz ermöglicht es Investoren, bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionen in Startups steuerlich geltend zu machen. Diese Investitionen sollen das Wachstum und die Entwicklung von innovativen Unternehmen fördern.

Steuerliche Sonderregelungen für junge innovative Unternehmen

Spezielle steuerliche Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten für junge Unternehmen in der Gründungsphase, die Startups bei der Finanzierung unterstützen sollen, werden durch Deutschland und die EU gewährt. Zu den wichtigsten gehören:

ERP-Gründerkredit Startgeld: Stellt bis zu 125.000 Euro Fremdkapital für Gründer und kleine Unternehmen zur Verfügung, die bis zu 5 Jahre bestehen. Die Laufzeiten betragen entweder 5 oder 10 Jahre. Besonders kleinere Gründungen werden gefördert, und die Hausbank erhält eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent.

ERP-Kapital für Gründung: Gründer und Unternehmensnachfolger, die weniger als 3 Jahre bestehen, können ein unbesichertes Nachrangdarlehen von bis zu 500.000 Euro zu zinsgünstigen Konditionen erhalten. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, wobei die ersten sieben Jahre tilgungsfrei sind. Eine 100-prozentige Haftungsfreistellung auf Basis einer Bundesgarantie entlastet die Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) von den Risiken. Das Ziel ist die Stärkung der Eigenkapitalausstattung, um weitere Investitionen in Gründung und Festigung zu ermöglichen. Förderfähig sind ausschließlich Investitionen.

ERP-Innovationsfinanzierung: Für Unternehmen in der Gründungsphase verfügbar. Innovationskredite richten sich an kleine und mittelständische Unternehmen oder Freiberufler. Sie dienen der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsprojekten sowie von Investitionen und Betriebsmitteln für innovative Unternehmen. Das Ziel ist es, langfristige Finanzierungsmöglichkeiten für marktnahe Forschung, Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen zu bieten. Die KfW-Bankengruppe führt die Programme der ERP-Innovationsfinanzierung im Auftrag des ERP-Sondervermögens durch.

  • Mikrokreditfonds Deutschland: Der Fonds richtet sich an kleine und junge Unternehmen, Gründer sowie Personen mit Migrationshintergrund oder kreative Selbstständige. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens mit Kreditbeträgen von 1.000 Euro bis zu 25.000 Euro und einer Laufzeit von bis zu vier Jahren.
  • EXIST: Weitreichendes Programm, das Absolventen und Wissenschaftlern während der (Vor-) Gründungsphase eine einjährige finanzielle Unterstützung für die Umsetzung ihres Businessplans bietet (ca. 200 Vorhaben pro Jahr). Die Höhe des persönlichen Gründerstipendiums richtet sich nach dem Grad der Qualifikation der Gründerinnen und Gründer: Studierende erhalten 1.000 Euro / Monat, technische Mitarbeiter 2.000 Euro / Monat, Absolventen 2.500 Euro / Monat und Promovierte 3.000 Euro / Monat. Zusätzlich können Sachausgaben von bis zu 30.000 Euro und Coaching bis zu 5.000 Euro gefördert werden.

[Autor: PK]

  • EXIST-Forschungstransfer: Unterstützt technologisch anspruchsvolle Gründungsvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es fördert zunächst die Produktentwicklung an der wissenschaftlichen Einrichtung und anschließend die Gründungsphase des Unternehmens (ca. 40 Vorhaben pro Jahr). In der ersten Förderphase können Personalausgaben für bis zu vier Personalstellen sowie Sachausgaben von bis zu 250.000 Euro gefördert werden. In der zweiten Förderphase wird ein Zuschuss von bis zu 180.000 Euro gewährt.
  • High-Tech Gründerfonds (HTGF): Frühphasenfonds für hochinnovative technologieorientierte Unternehmen, die seit maximal drei Jahren operativ tätig sind. Voraussetzungen für eine Finanzierung sind vielversprechende Forschungsergebnisse, eine innovative technologische Basis und gute Marktchancen. Neben Kapital bietet der Fonds auch Managementunterstützung für junge Startups. Der Fonds beteiligt sich initial mit bis zu 1.000.000 Euro und stellt in der Regel bis zu drei Millionen Euro pro Unternehmen zur Verfügung.
  • INVEST: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt private Investoren durch Zuschüsse bei Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen. Business Angels erhalten einen Erwerbszuschuss in Höhe von 20 Prozent der investierten Summe für ihre Investments in innovative Startups. Natürliche Personen können einen Exit-Zuschuss von pauschal 25 Prozent des Veräußerungsgewinns erhalten, um die Steuerlast auf den Veräußerungsgewinn abzudecken. Die Zuschüsse sind für den Investor steuerfrei. Die förderfähige Investitionssumme pro Investor beträgt maximal 500.000 Euro pro Jahr, während die Obergrenze für förderfähige Beteiligungen pro Unternehmen bei maximal 3.000.000 Euro pro Jahr liegt. Die Beteiligungen können entweder als natürliche Personen oder über eine Beteiligungsgesellschaft (GmbH oder UG, jedoch kein Exit-Zuschuss) erfolgen. Anschlussfinanzierungen und bereits durch INVEST geförderte Anteile sowie Beteiligungen über Wandeldarlehen sind ebenfalls förderfähig.
  • Mikromezzaninfonds: Vergibt stille Beteiligungen von bis zu 50.000 Euro für kleine Unternehmen und Existenzgründer. Unternehmen, die bestimmten Zielgruppen angehören, können bis zu 150.000 Euro erhalten. Zu diesen Zielgruppen zählen Unternehmen, die ausbilden, von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden oder aus der Erwerbslosigkeit heraus gegründet wurden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds unter den Konditionen der besonderen Zielgruppe nutzen. Der Fonds wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des ERP-Sondervermögens finanziert.
  • German Accelerator: Förderinstrument des BMWi, das vielversprechende deutsche Start-ups bei ihrer internationalen Expansion unterstützt. Durch maßgeschneiderte Programme in renommierten Innovationszentren wie dem Silicon Valley, New York, Boston und Singapur können die teilnehmenden Start-ups von führenden Experten lernen und Zugang zu den größten Märkten in den USA und Asien erhalten. Dies ermöglicht den Start-ups ein schnelleres Wachstum und einen deutlichen Wettbewerbsvorteil. Das Angebot des German Accelerator umfasst verschiedene Programme, von Orientierungsangeboten zur Internationalisierung bis hin zu individualisierten Hilfen, die Start-ups beim Markteintritt in Asien und den USA begleiten und unterstützen. Das Programm Kickstart International bereitet Start-ups gezielt auf ihre internationale Expansion vor, vermittelt ihnen Grundlagen zur Internationalisierung und bewertet, ob sie bereit für diesen Schritt sind. Für Start-ups, die ihr Geschäftsmodell im asiatischen Raum weiterentwickeln möchten, bietet der German Accelerator ein zweiwöchiges Market-Discovery-Programm, das einen ersten Einblick und wertvolle Kontakte in den asiatischen Zielmärkten vermittelt. Im Rahmen des Market-Access-Programms erhalten die Teilnehmer die intensivste Unterstützung durch individuell abgestimmte Maßnahmen. Der German Accelerator wird von German Entrepreneurship im Auftrag des BMWi betrieben. Alle Programme werden von erfahrenen Gründern und Unternehmern durchgeführt und greifen auf das große Netzwerk von German Entrepreneurship zurück.

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