Selbstständig arbeiten mit Lexware

Buchhaltungssoftware für Selbstständige & Freiberufler

Sie gehören zu den Menschen, die selbstständig arbeiten oder einer Tätigkeit als Freiberufler nachgehen? Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Buchhaltung dann ein notwendiges Übel für Sie. Konzentrieren Sie sich endlich wieder mehr auf Ihre Ziele und weniger auf die operativen Bereiche Ihres Geschäfts. Überlassen Sie die lästige Pflicht den hervorragenden kaufmännischen Programmen von Lexware.

Lexware Buchhaltungssoftware bietet einen Funktionsumfang, der auf die Bedürfnisse von Selbstständigen, Gründern und Freiberuflern optimiert ist.

Wollen Sie Ihre Büroaufgaben schnell und mühelos organisieren, liefern Ihnen Lexware büro easy und lexoffice ausgezeichnete Ergebnisse. Verwalten Sie Angebote, Aufträge und Rechnungen. Erstellen Sie die EÜR. Automatisieren Sie Buchhaltungsprozesse und nutzen Sie sicheres Online-Banking. Amtliche Formulare senden Sie entweder per ELSTER an das Finanzamt oder über eine DATEV-Schnittstelle an Ihren Steuerberater. Mit lexoffice erhalten Sie darüber hinaus dank der Anbindung an die Online-Cloud von überall Zugriff auf Ihre Buchhaltungsdaten.

Steuersoftware für Selbstständige & Freiberufler

Abo-BE-2024_packshot

Lexware büro easy 2024 - Abonnement

  • Erstellt Angebote und Rechnungen
  • Automatisiert die Buchhaltung
  • Vereinfacht das Onlinebanking
156,99 € 184,21 €

Kaufmännische Software für Selbstständige & Freiberufler

Macht der Erfolg es möglich, neue Mitarbeiter anzustellen? Spielen Sie mit der Idee, Ihr Angebot im großen Stil auszubauen? In diesen Fällen steht Ihnen die Organisation von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie der Lagerverwaltung ins Haus. Um den Überblick über Ihre Lohnunterlagen zu behalten, empfiehlt sich Lexware lohn + gehalt 2024. Die Warenwirtschaft und viele zusätzliche Aufgaben für Ihr Geschäft erledigen Sie zum Beispiel mit Lexware business plus 2024 oder dem kaufmännischen Multitalent Lexware financial office 2024.


Häufige Fragen & Antworten

Frage: Welche Belege sind für die Steuererklärung als Selbstständiger wichtig?

Antwort: Für die Steuererklärung als Selbstständiger sollten Sie folgende Belege sorgfältig sammeln: Lieferscheine, Kreditoren- und Debitorenrechnungen, Quittungen für Barzahlungen, Überweisungsbelege, Tankbelege (falls Sie einen Firmenwagen haben), Bankauszüge vom Geschäftskonto und Jahresbescheinigungen der Bank. Es spielt keine Rolle, ob die Ware mit oder ohne Mehrwertsteuer gekauft wurde.

Frage: Wie sollten Selbstständige Belege für die Steuererklärung organisieren?

Antwort: Es empfiehlt sich, verschiedene Ordner anzulegen, um die Belege systematisch abzulegen. Sie können einen Ordner für die Rechnungen der Schuldner (Debitoren), einen für die Rechnungen der Gläubiger (Kreditoren), einen für Verträge und Bankunterlagen sowie einen für die betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) verwenden. Eine alternative Methode besteht darin, die Belege in einem einzigen Ordner in chronologischer Reihenfolge abzulegen und sie zum besseren Überblick alphabetisch oder nach Monaten zu sortieren. Wenn ein Steuerberater Ihre Buchhaltung übernimmt, sollten Sie zusätzlich einen Ordner für den Steuerberater anlegen und die monatlichen Unterlagen darin ablegen. Moderne Steuersoftware von Lexware hilft Ihnen bei der Organisation Ihrer Belege. Digitalisieren Sie Ihre Dokumente per Scan oder Foto und legen Sie sie in Ihrem Programm ab.

Frage: Wann müssen Selbstständige eine EÜR oder eine Bilanz erstellen?

Antwort: Wenn Sie selbstständig arbeiten, haben Sie die Wahl zwischen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und Bilanz. GmbHs und AGs müssen immer eine Bilanz erstellen. Gewerbetreibende müssen zur doppelten Buchführung übergehen, wenn sie bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten. Freiberufler können unabhängig von Umsatz und Gewinn ihre Einkünfte per EÜR ermitteln, während Personengesellschaften die Einkünfte ihrer Gesellschafter in der Einkommensteuererklärung angeben und versteuern müssen.

Frage: Welche Steuern müssen Selbstständige zahlen?

Antwort: Selbstständige müssen in der Regel Einkommensteuer auf ihren Gewinn zahlen. Zusätzlich dazu können je nach Tätigkeitsfeld auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls weitere Steuern anfallen. Die genauen Steuerarten und -sätze hängen von den individuellen Umständen und der Rechtsform des Unternehmens ab.

Die Informationen auf dieser Webseite werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und sollen nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung dienen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Die Webseite kann Verlinkungen zu Webseiten von anderen Anbietern enthalten. Wir kontrollieren oder bewerten den Inhalt dieser Seiten nicht. Wir übernehmen außerdem keine Verantwortung oder Haftung für die Produkte oder Dienstleistungen auf diesen Seiten.