Steuererklärung: Auch Beamte können sparen

Erfahren Sie in dem folgendem Ratgeber kurz und knapp, wie eine freiwillige Steuererklärung Beamte dabei unterstützten kann, ihre Steuerlast zu mindern.

Es ist einfacher als gedacht, denn neben der Angabe von Werbungskosten wirken sich viele weitere Aufwendungen steuermildernd aus.

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Werbungskosten

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Krankenversicherung

Generell können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Damit ist jedoch nur die Grundversorgung abgedeckt. Wenn Sie im Krankheitsfall Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer von der Steuer absetzen wollen, können Sie diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dazu zählen beispielsweise auch die Fahrtkosten zu Arztterminen.

Als Beamter haben Sie die Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Mehrheit der Beamten entscheidet sich für die private Krankenversicherung, da sie oft kostengünstiger und leistungsstärker ist. Bei einer privaten Versicherung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe, die je nach Bundesland, Familienstand und Anzahl der Kinder zwischen 50 und 80 Prozent Ihrer Krankheitskosten deckt. Den verbleibenden Betrag müssen Sie entweder selbst tragen oder durch eine private Krankenversicherung absichern.

Sie können zwischen einer Kostenerstattung oder einer Direktabrechnung wählen, abhängig davon, ob Sie die Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus direkt erhalten oder ob Ihre private Krankenversicherung die Abrechnung direkt mit dem Leistungserbringer übernimmt.

Für diejenigen, die sich gesetzlich versichern möchten, besteht seit 2018 die Möglichkeit, eine pauschale Beihilfe zu beantragen. Dies ist ein Zuschuss des Dienstherrn zu Ihrem gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag. Die Höhe der pauschalen Beihilfe variiert je nach Bundesland, Familienstand und Anzahl der Kinder und beträgt zwischen 30 und 80 Prozent. Diese Maßnahme ist darauf ausgerichtet, die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte durch eine erhöhte finanzielle Unterstützung attraktiver zu gestalten und somit eine nachhaltig verbesserte Versorgung im Gesundheitswesen zu gewährleisten.

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Änderungen bei der Steuererklärung

Erfahren Sie, welche aktuellen Änderungen bei der Steuererklärung es gibt. Finden Sie jetzt heraus, was die angepassten Rechte und Pflichten für Sie persönlich bedeuten.
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Pauschalen in der Steuererklärung

Als Steuerzahler können Sie in Ihrer Steuererklärung Pauschalen nutzen, die Ihre Steuerlast teilweise beträchtlich reduzieren. Nutzen Sie diese Pauschalen und steigern Sie Ihre Rückerstattung.

Altersvorsorgeaufwendungen

Eine solide Altersvorsorge ist für Beamte von großer Bedeutung, um im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Altersvorsorgeaufwendungen steuermindernd geltend zu machen.

Durch regelmäßige Einzahlungen in einen Riester-Vertrag können Beamte nicht nur für ihr Alter vorsorgen, sondern auch von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Die eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden und mindern so die zu zahlende Steuerlast. Zudem sind die Auszahlungen im Rentenalter steuerpflichtig, wobei Beamte in der Regel von einem niedrigeren Steuersatz profitieren.

Sie können Beiträge für die Rürup-Rente als Sonderausgaben angeben, um von einer steuerlichen Entlastung zu profitieren. Die steuerliche Förderung der Rürup-Rente erfolgt durch den sogenannten Altersvorsorgebeitrag, der jedes Jahr steuerlich absetzbar ist. Bei der Auszahlung im Rentenalter wird die Rürup-Rente dann versteuert.

Wer einen Teil seiner Bezüge direkt in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umwandelt, senkt seine zu versteuernde Einkommensgrundlage, wodurch in der Steuererklärung Beamte mit einer geringeren Steuerlast rechnen können. Es ist jedoch zu beachten, dass die Auszahlungen im Ruhestand steuerpflichtig sind.

Hinweis: Bei der Planung der Altersvorsorge und der Nutzung steuerlicher Vorteile kann es ratsam sein, sich von einem Finanz- oder Steuerberater beraten zu lassen.

Steuererklärung als Beamtenanwärter

Als Beamtenanwärter genießen Sie auch steuerliche Privilegien. Neben dem Versorgungsfreibetrag und zahlreichen Aufwendungen, die Sie als Werbungskosten absetzen können, hat der Gesetzgeber einen Grundfreibetrag festgesetzt, den Sie nicht zu versteuern brauchen. Seit dem 1. Januar 2024 liegt dieser Betrag für Ledige bei 11.604 Euro. Im Jahr 2023 waren es 10.908 Euro.


Im Ruhestand die Steuerlast senken

Als Staatsdiener zahlen Sie während Ihrer aktiven Laufbahn keinerlei Renten- oder Sozialabgaben in die Staatskassen ein. Deswegen sind Sie als Beamter im Ruhestand dazu verpflichtet, Ihre Versorgungsbezüge voll zu versteuern. Allerdings können Sie als pensionierter Beamter einen Steuerfreibetrag geltend machen. Dieser Freibetrag beträgt im Jahr 19 Prozent der letzten erhaltenen Bezüge. Das bedeutet, dass Sie von Ihren Versorgungsbezügen einen bestimmten Prozentsatz steuerfrei behalten können.

Zusätzlich zu diesem Steuerfreibetrag können pauschale Werbungskosten von 102 Euro ohne Nachweis jährlich abgesetzt werden. Diese Pauschale dient zur Abdeckung allgemeiner Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als pensionierter Beamter entstehen können.

Häufige Fragen und Antworten zur Steuererklärung für Beamte

Antwort: Ja, für Beamte gelten die gleichen Abgabefristen wie für andere Steuerpflichtige.

Antwort: Ja, es gibt weitere steuerliche Aspekte, die Beamte beachten sollten. Dazu gehören zum Beispiel die steuerliche Behandlung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, die Besteuerung von Sachbezügen und geldwerten Vorteilen sowie die steuerliche Auswirkung von Nebentätigkeiten. Es empfiehlt sich, sich bei Fragen zu diesen Themen im Zweifel an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.

Antwort: Beamte müssen möglicherweise Steuern nachzahlen, wenn die Mindestvorsorgepauschale für die private Kranken- und Pflegeversicherung höher angesetzt ist als die tatsächlich gezahlten Beiträge. In diesem Fall kann der tatsächliche Lohnsteuerabzug zu gering sein und eine Steuernachzahlung erforderlich machen.

Antwort: Beamte erhalten eine Pension, die von den Dienstjahren und den letzten Gehaltsklassen abhängt. Je länger Sie als Beamter gearbeitet haben, desto höher steigt dieser Prozentsatz. Zusätzlich gibt es Versorgungsbezüge, für die ein Versorgungsfreibetrag gewährt wird. Der Freibetrag ist abhängig vom Eintrittsjahr.

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