Mobilitätsprämie

Steuerbonus für Geringverdiener

Die Pendlerpauschale ist ein Begriff, der den meisten Arbeitnehmern bekannt ist. Sie ermöglicht es Erwerbstätigen, ihre täglichen Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen. Angesichts der zunehmenden CO2-Problematik hat die Bundesregierung im Rahmen des Bundesklimaschutzgesetzes zusätzlich die Mobilitätsprämie ins Leben gerufen. Arbeitnehmer können ihre Fahrtkosten steuerlich geltend machen und werden dadurch finanziell entlastet. Gleichzeitig sollen Anreize für eine umweltfreundliche Fortbewegung geschaffen und gefördert werden.

Dieser Ratgeber führt Sie durch die wichtigsten Aspekte der Mobilitätsprämie, angefangen bei den Hintergründen und Voraussetzungen bis hin zur konkreten Berechnung und Beantragung. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf den finanziellen Vorteilen, sondern auch auf der Verknüpfung mit Werbungskosten und der gezielten Ausrichtung auf unterschiedliche Beschäftigungsformen, darunter Minijobs und Midijobs.
Machen Sie sich bereit, das volle Potenzial dieser Prämie zu entdecken und herauszufinden, ob sie auch für Sie von Interesse ist.

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Was ist die Mobilitätsprämie?

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Wann gilt die Mobilitätsprämie?

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem das Einkommen eines Arbeitnehmers steuerfrei bleibt. Er wurde 2024 von 10.908 Euro auf 11.604 Euro angehoben. Für verheiratete Paare gelten die doppelten Werte. Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen unter dieser Grenze liegt, gilt als Geringverdiener und hat somit Anspruch auf die Mobilitätsprämie. Folgende Punkte müssen dabei berücksichtigt werden:

  • Der Jahresbruttoverdienst liegt unterhalb des Grundfreibetrags.
  • Der einfache Arbeitsweg beträgt mindestens 21 km.
  • Die entstandenen Fahrkosten übersteigen den Pauschalbetrag von 1.230 Euro.
  • Die Mobilitätsprämie muss mindestens 10 Euro betragen. Auszahlungen mit geringeren Werten nehmen die Finanzämter nicht vor.
  • Die Mobilitätsprämie ist auf den Betrag beschränkt, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet. Bei zusammen veranlagten Ehegatten gilt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen und der doppelte Grundfreibetrag.

Festsetzung der Mobilitätsprämie?

Die Berechnung der Mobilitätsprämie erfolgt in zwei Schritten. Grundsätzlich muss kalkuliert werden, wie sich die erhöhte Pendlerpauschale auswirken würde, wenn Sie Steuern zahlen müssten. Zuerst werden dabei die Werbungskosten berechnet.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt 2023 an 180 Arbeitstagen im Jahr zu seiner ersten Tätigkeitsstätte, die 40 km von seinem Wohnort entfernt liegt. Sein zu versteuerndes Einkommen beträgt 8.000 Euro im Jahr, die übrigen Werbungskosten belaufen sich auf 400 Euro.

Werbungskosten berechnen

Als Werbungskosten hierfür sind abzugsfähig:

160 Tage × 20 km × 0,30 €/km = 960 €

160 Tage × 20 km × 0,35 €/km = 1.120 €

Gesamt = 2.080 €

Die gesamten Werbungskosten belaufen sich somit jährlich auf 2.480 Euro (2.080 Euro + 400 Euro). Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird um 1.250 Euro überschritten. Von diesen 1.250 Euro entfallen 1.120 Euro auf die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer.

Abzug des Grundfreibetrages

Im nächsten Schritt wird das zu verteuernde Einkommen vom Grundfreibetrag abgezogen, um zu schauen, inwieweit der Arbeitnehmer diesen unterschreitet.

11.604 € – 8.000 € = 3.604 €

Das zu versteuernde Einkommen liegt 3.604 Euro unterhalb des Grundfreibetrags von 11.604 Euro.

Im folgenden Schritt werden die beiden Beträge miteinander verglichen. Der kleinere Betrag wird dabei für die Mobilitätsprämie herangezogen, da er keine steuerliche Entlastung gebracht hat. Damit liegt die Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie bei 1.120 Euro. Sie beträgt 14 % von 1.120 € = 156,80 €.

Wie wird die Mobilitätsprämie beantragt?

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Für wen lohnt sich die Mobilitätsprämie?

Die Mobilitätsprämie unterstützt Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und langen Arbeitswegen. Sie kann beantragt werden, wenn das jährlich zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und der einfache Arbeitsweg mehr als 21 Kilometer beträgt. Darüber hinaus gilt sie auch bei wöchentlichen Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.
Sie lohnt sich daher insbesondere für Arbeitnehmer in Mini- und Midijob, sowie für Auszubildene mit einem langen Arbeitsweg.

Mini- und Midijobs tragen zur Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt bei. Minijobs erleichtern es insbesondere Studierenden, Rentnern oder Menschen in Teilzeit, zusätzliches Geld zu verdienen, ohne ihre steuerliche Belastung zu erhöhen. Midijobs bieten eine Zwischenlösung für diejenigen, die sich mehr Einkommen wünschen, aber nicht die vollen sozialen Abgaben eines regulären Arbeitsverhältnisses tragen möchten.

Minijob

Bei einem Minijob erhält der Arbeitnehmer maximal 538 Euro monatliches Entgelt. Dieses Beschäftigungsverhältnis ist für den Arbeitnehmer steuerfrei, während der Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Sozialversicherung leistet und auch für die Anmeldung bei der Minijobzentrale verantwortlich ist.
Der Minijob gestattet es Menschen, zusätzliches Einkommen zu erzielen, ohne die Komplexität einer vollen sozialversicherungspflichtigen Anstellung.

Lohnabrechnungsprogramme und Online-Lösungen für die Lohnabrechnung, wie Sage Business Cloud Lohnabrechnung, bieten sichere Schnittstellen an, um die gesetzlich vorgeschriebene Datenübertragung für erforderliche Meldungen zu gewährleisten.


Alle Infos zum Minijob im Überblick:

Verdienstgrenze wurde 2024 von 520 € auf 538 €/Monat angehoben

Ideal als Zuverdienst neben Studium oder in der Rente

Anspruch auf Mindestlohn von 12,41 €/h

Lohnsteuerfrei

Sozialversicherungsfrei

Rentenversicherungspflicht (Befreiung möglich)

Zusätzlich zur Hauptbeschäftigung möglich

Personen mit geringen Qualifikationen finden leichter eine Arbeitsstelle

Arbeitszeit abhängig vom Stundenlohn (max. 43 Stunden; Stand 2024)

Für 2 Monate kann der Arbeitnehmer die Verdienstgrenze überschreiten, solange der Jahresverdienst von 6.456 € eingehalten wird

Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt

Der Arbeitnehmer muss sich selbst um die Krankenversicherung kümmern

Wenig berufliche Perspektive

Geringer Verdienst

Beitragszahlungen müssen vom Arbeitgeber komplett übernommen werden

Midijob

Übersteigt das jährliche Einkommen die Grenze von 6.456 €, findet ein Wechsel in den Übergangsbereich des Midijobs statt. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ein monatliches Einkommen zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro brutto zu erzielen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren dabei von erheblich reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. Dies führt zu einer entsprechenden Minimierung der Lohnnebenkosten. Die genaue Höhe der Beiträge wird individuell für jede Versicherung berechnet, wobei das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich den Faktor F festlegt.

Im Midijob hängt die Höhe der Lohnsteuer von der Lohnsteuerklasse ab. In Klasse III ist der Midijob steuerfrei, in I, II oder IV fällt kein oder nur ein geringer Betrag an. In den Klassen V oder VI ist Lohnsteuer zu entrichten. Bei einem Midijob als Zweitjob gilt automatisch Steuerklasse VI, ohne die üblichen steuerlichen Vorteile bei den Sozialabgaben.
Studenten müssen nur für die Rentenversicherung Steuern und Beiträge zahlen. Rentner zahlen Krankenkassenbeiträge und Steuern. Die Renten- und Arbeitslosenversicherung entfällt, da sie bereits Rente beziehen.


Alle Infos zum Midijob im Überblick:

Höheres Einkommen: 538,01 € - 2.000 €

Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge (gestaffelt von 11-21 %)

Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitszeit abhängig vom Stundenlohn (max. 161 Stunden; Stand 2024)

Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung); Arbeitnehmeranteil gestaffelt zwischen 11 und 21 Prozent; Arbeitgeberanteil ca. 19,875 Prozent

Steuerliche Vorteile, aufgrund des höheren Einkommens

Verbesserte Work-Life-Balance

Geringere Abgaben als bei Vollzeitbeschäftigung

Begrenzte Einkommensmöglichkeiten

Geringe Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Rente durch geringere Beiträge

Nebenberufliche Midijobs: volle Beiträge für Vollzeitbeschäftigte

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