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Junge Menschen sitzen auf Treppenstufen

Steuererklärung für Studenten

Das Studium bringt üblicherweise begrenztes Einkommen mit sich, während gleichzeitig diverse Ausgaben wie Studiengebühren, Lehrmaterialien und Unterkunft anfallen. Diese finanzielle Balance erfordert sorgfältige Budgetierung und kluges Ressourcenmanagement. Einige dieser Ausgaben hätten Sie nicht, wenn Sie kein Student wären. Semesterbeiträge bezahlen Sie nur als Student. Da Sie während Ihres Studiums, auch wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis sind, in erster Linie als Student gelten, können Sie studienbezogene Ausgaben beim Finanzamt geltend machen. Dadurch sparen Sie Steuern.

Viele Studenten geben in ihrer Studienzeit keine Steuererklärung ab, obwohl viele von ihnen wissen, dass sich eine Steuererklärung für sie lohnt. Die Angst, etwas falsch zu machen oder die Unlust über den Aufwand, überwiegen den möglichen Nutzen.
In diesem Ratgeber von mysoftware.de erklären wir Ihnen, was Sie in Bezug auf die Steuererklärung für Studenten wissen müssen. Wir erläutern, welche rechtlichen Bestimmungen gelten und zeigen Ihnen Wege auf, mit denen Sie Ihre Steuerlast nachhaltig senken.

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Verpflichtung zur Steuererklärung für Studenten

In der Regel sind Studenten nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regel, durch die Sie als Student steuerpflichtig werden. Das ist der Fall, wenn Sie selbstständig oder freiberuflich auf Rechnung tätig sind und im Jahr mehr als den Grundfreibetrag verdienen. Dieser lag 2024 bei 11.784 Euro. Neben dem Jahreseinkommen werden zusätzlich der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro sowie ein Sonderpauschbetrag von 36 Euro berücksichtigt.

Übersteigen Sie diesen Wert in einem Jahr, müssen Sie in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben. Das ist auch der Fall, wenn Sie Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte beziehen, die gemeinsam mehr als den Grundfreibetrag ergeben. Waren Sie in einem Jahr bei mehreren Arbeitgebern angestellt, müssen Sie auch eine Steuererklärung abgeben. Es ist unerlässlich, ob Sie in diesem Jahr den Grundfreibetrag überschritten haben oder nicht. In diesen Fällen müssen Sie auch als Student verpflichtend eine Steuererklärung einreichen.

Gesetzliche Bestimmungen zur Steuererklärung

Für jeden, der eine Steuererklärung abgibt, gibt es gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Diese gelten unabhängig davon, ob Sie Student sind oder nicht.
Ihre Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden.

Das Finanzamt, bei dem Sie die Steuererklärung einreichen, muss in der Stadt oder der Region sein, in der Sie gemeldet sind. Sind Sie also beispielsweise zum Studieren nach Berlin gezogen, sind aber noch in Leipzig gemeldet, müssen Sie die Steuererklärung beim Finanzamt in Leipzig einreichen.

Sonderausgaben versus Werbungskosten

Sonderausgaben und Werbungskosten werden im Steuerrecht unterschiedlich behandelt. Sie mindern nur den Steuerbetrag in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden. Wenn Sie als Student in dem Jahr, in dem Ihre Ausgaben anfallen, keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielen, erhalten Sie auch keine Steuererstattung. Werbungskosten sind hingegen nicht begrenzt. Sie – wie auch Sonderausgaben – müssen vom Finanzamt anerkannt werden. Diese Art von Kosten kann bei einem Verlustvortrag geltend gemacht werden.

Anrechenbare Studienkosten

Für das Studium gibt es unterschiedliche Kostenarten, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Zu den größten Kostenpunkten zählen die Studiengebühren. Diese können Sie im Erststudium in einer Höhe 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzen. Im Zweitstudium können sie als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Die Zinsen für Ihren Studienkredit können Sie steuerlich absetzen. Viele Azubis und Studenten finanzieren Ihre Ausbildung mithilfe eines Bildungskredits. Die Zinsen, die sie darauf zahlen, können sie als Kosten in der Steuererklärung einreichen. Die Tilgungsraten hingegen sind nicht steuerlich absetzbar. Das gilt sowohl für das Erst- als auch für das Zweitstudium. Diese Regelungen gelten auch für ein BAföG-Darlehen.

Fahrtkosten können ebenfalls abgesetzt werden. Das beinhaltet Wege zur Universität, zu Lerngemeinschaften und zu Praktika. Hierbei müssen Sie darauf achten, womit Sie diese Wege bewältigen. Für gängige Verkehrsmittel wie Auto, Fahrrad oder Bahn gelten unterschiedliche Pauschalbeträge. Mit einer Software wie WISO Steuer passieren hier keine Fehler.

Ausgaben für Arbeitsmittel wie beispielsweise Fachliteratur, Büromaterial und Notebook können abgesetzt werden. Diese Kosten stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrem Studium und gelten somit als Sonderausgaben beziehungsweise Werbungskosten.
Abschluss- und Seminararbeiten müssen in einer besonderen Form abgegeben werden. Für das Drucken und Binden der Arbeiten entstehen Kosten. Diese können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Beachten Sie, dass für Belege und Quittungen eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren besteht. Sie müssen Ihrer Steuererklärung keine Belege beifügen. Das Finanzamt kann aber innerhalb von 10 Jahren einen Nachweis über die Ausgaben verlangen.
Für viele Kostenpunkte existieren Höchstgrenzen oder Pauschalbeträge, um die Rechnung für den Steuerpflichtigen einfacher zu gestalten. Hier haben Sie eine Übersicht über die wichtigsten Kostenpunkte, die in Ihrem Studium anfallen können und wie sie steuerrechtlich behandelt werden:

Fahrtkosten
0,35 €/km (01.01.2021 bis zum 20. Kilometer)
0,38 €/km (01.01.2022 ab dem 21. Kilometer)
Verpflegungsmehraufwand32 €/Tag; (16 € bei mehr als 8 h Abwesenheit)
Arbeitsmittel
110 €/Jahr
Telefon/Internet
20 €/Monat bzw. 240 €/Jahr
Bewerbung8,50 €/Bewerbungsmappe oder
2,50 € pro Online-Bewerbung
Kontoführung
16 €/Jahr
Umzug964 € pro Umzug in die Universitätsstadt

Junge Menschen sitzen auf einer Treppe

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Erstellung einer Steuererklärung für Studenten

Für Studenten ist es generell einfacher, eine Steuererklärung zu erstellen. Es sind weniger Felder auszufüllen und Studenten haben im Normalfall wenige Aus- und Einnahmen, die steuerpflichtig sind. Ein Steuerberater ist von daher meist nicht notwendig. Steuerformulare sind aber vorwiegend für Arbeitnehmer konzipiert. Von daher wird es schnell unübersichtlich und unklar, ob bestimmte Felder einen Studenten betreffen oder nicht.
Haben Sie ein Ferienjob oder ein Praktikum absolviert, lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung in jedem Fall. Bei beiden wurde Ihnen vom Gehalt Lohnsteuer abgezogen, die Sie sich zurückholen können. Auch alle Ausgaben, die eindeutig im Zuge einer Ausbildung oder eines Studiums entstehen, lassen sich durch die Werbungskosten zurückholen.
Mit einem Service wie WISO Steuer wickeln Sie den Prozess ganz einfach ab. Noch einfacher ist ein Dienst wie Taxfix. Der Anbieter übernimmt beinahe den gesamten administrativen Aufwand für Sie. In nur wenigen Minuten erhalten Sie eine Schätzung für Ihre Steuerrückerstattung.

[Autor: PK]

Steuerliche Erleichterungen für Eltern von Studenten

Nach § 33a Abs. 1 EStG können einige Kosten für Eltern abgesetzt werden. Dafür müssen aber Bedingungen gelten. Zum einen dürfen die Eltern kein Kindergeld für das Kind beziehen. Zum anderen darf das Kind keine eigenen Einkünfte erzielen.
Das bedeutet im Normalfall, dass die Eltern für alles bezahlen müssen. Im Jahr 2024 können die Eltern in ihrer Steuererklärung 11.784 Euro geltend machen. Damit sollen die Eltern für ihre Ausgaben entschädigt werden. Beinhaltet sind unter anderem Kosten wie Miete, Lebensmitteleinkauf, Taschengeld und die Kosten im Zusammenhang mit dem Studium.
Das Finanzamt lässt auch die Zahlungen der Eltern zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zu.
Das BAföG muss nicht als Einkommen in die Steuererklärung eingetragen werden. Es soll der Finanzierung des Lebensunterhalts dienen und ist deshalb steuerfrei.

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