Das Wichtigste in Kürze
- Beschäftigtendaten verknüpfen Gehalt, Bankdaten und teils Gesundheitsdaten oder Religionszugehörigkeit. Nach Art. 83 DSGVO drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes.
- Rechtsgrundlage der Entgeltabrechnung ist § 26 BDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Für externe Dienstleister ist zusätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO Pflicht.
- Die häufigsten Fehler in der Praxis sind unverschlüsselter E-Mail-Versand von Lohnscheinen und ein fehlendes Rollenkonzept. Beides verstößt regelmäßig gegen das Need-to-know-Prinzip.
- Sage Payroll sichert Beschäftigtendaten über ein verschlüsseltes Mitarbeiterportal, rollenbasierte Zugriffsrechte und einen digital integrierten AVV ab.
Datenschutz in der Entgeltabrechnung ist eine gesetzliche Pflicht für jedes Unternehmen mit Beschäftigten. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie Beschäftigtendaten in der Lohnabrechnung rechtskonform verwalten. Das ist wichtig, denn nach Art. 83 DSGVO drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Dieser Ratgeber richtet sich vor allem an HR-Verantwortliche, Lohnbuchhalter und Geschäftsführer kleiner Unternehmen. Aber auch Unternehmen, die von einer Desktop-Lösung zu einer Cloud-Lösung wechseln möchten, profitieren von den Informationen. Erfahren Sie, welche Probleme entstehen können und wie eine Software wie Sage Payroll sie löst.
Sage Payroll
- Erstellt Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Verwaltet Mitarbeiterdaten in digitalen Personalakten
- Bietet Self Service für Mitarbeiter
- Mit DSGVO-konformer Datenverarbeitung
- 30 Tage kostenlos testen
- Bei Kauf 50 % Rabatt für 12 Monate
Warum sind Beschäftigtendaten als Unternehmensdaten so sensibel?
- Lohndaten verknüpfen Finanz-, Gesundheits- und Familieninformationen.
- Zwischen Abrechnung und Bußgeldrisiko liegt oft nur ein schmaler Grat.
Die Lohnabrechnung verbindet Informationen über Gehalt, Bankverbindung, Steuerklasse und oft auch Gesundheitsdaten. Hinzu kommen Religionszugehörigkeit, Familienstand und teils Pfändungsinformationen, weshalb schon ein einzelner Datensatz sehr aussagekräftig ist. Diese Verknüpfung macht Lohndaten zu einem besonders wertvollen und sensiblen Datenpaket. Unverschlüsselte Anhänge oder ein unklares Berechtigungskonzept genügen, um einen DSGVO-Verstoß zu erzeugen. Die Folgen reichen von Bußgeldern bis zu ernsten Reputationsschäden. Ein Betrieb, der einmal öffentlich als datenschutzunsicher gilt, verliert schnell das Vertrauen der Belegschaft.
Welche rechtlichen Grundlagen schützen Beschäftigtendaten in der Entgeltabrechnung?
- Beschäftigtendaten gelten wegen des Machtgefälles im Arbeitsverhältnis als besonders schutzbedürftig.
- § 26 BDSG konkretisiert die europäischen DSGVO-Vorgaben für Deutschland.
- Einige Datenarten unterliegen einem noch strengeren Schutz.
Warum werden Beschäftigtendaten strenger behandelt als Kundendaten?
Zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten besteht ein strukturelles Machtgefälle. Beschäftigte können der Datenverarbeitung häufig faktisch nicht frei widersprechen, weil sie beruflich vom Arbeitgeber abhängig sind. Deshalb behandelt der Gesetzgeber ihre Daten mit erhöhter Sorgfalt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet dafür den europäischen Rahmen.
Welche Rechtsgrundlage gilt für die Entgeltabrechnung?
§ 26 BDSG ist die nationale Norm für den Beschäftigtendatenschutz. Für die Entgeltabrechnung greift sie in Deutschland in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Diese Kombination erlaubt die Verarbeitung zur Erfüllung des Arbeitsvertrags. Darüber hinaus verpflichtet Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO den Arbeitgeber zur Einhaltung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben.
Welche Datenarten sind besonders schützenswert?
Zur Entgeltabrechnung gehören Stammdaten, Bankdaten und Steuer-Identifikationsnummer. Noch sensibler sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Dazu zählt beispielsweise die Religionszugehörigkeit, die für die Kirchensteuerberechnung nötig ist. Auch Daten aus der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) fallen darunter. Ebenso schützenswert sind Pfändungs- und Pfändungsfreigrenzinformationen, da sie Rückschlüsse auf die finanzielle Situation zulassen. Für all diese Daten gilt das Need-to-know-Prinzip: Nur wer die Information für seine Aufgabe braucht, sollte sie einsehen können.
Welche Datenschutzfehler passieren in der Lohnpraxis am häufigsten?
- Unverschlüsselter E-Mail-Versand gefährdet Datensicherheit der Lohnscheine.
- Ein fehlendes Rollenkonzept öffnet unbefugten Zugriff auf Gehaltsdaten.
- Fehlende Löschkonzepte und Verträge schaffen zusätzliche Haftungsrisiken.
Fehler 1: Unverschlüsselter Versand von Lohnscheinen. PDF-Anhänge ohne durchgängige Verschlüsselung sind in der Praxis weit verbreitet. Sie verstoßen meist gegen Art. 32 DSGVO. Landet eine solche E-Mail versehentlich im falschen Postfach, liegt die gesamte Gehaltsstruktur offen.
Fehler 2: Fehlendes oder inkonsequentes Rollenkonzept. In der Praxis erhält die Assistenz der Geschäftsführung oft Admin-Rechte, um Vertretungen zu regeln. Dadurch hat sie jedoch ungehinderten Einblick in die Gehaltsgefüge aller Abteilungen, einschließlich der Abteilungsleiter. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Need-to-know-Prinzip.
Fehler 3: Missachtung von Lösch- und Sperrfristen nach Austritt. Personalakten ausgeschiedener Mitarbeiter bleiben oft über Jahre im aktiven System liegen, weil niemand konkret für die Löschung zuständig ist. Das erhöht das Risiko im Ernstfall unnötig, da mehr Daten angreifbar sind als nötig. Diese Praxis verstößt gegen die Löschpflicht nach Zweckentfall der DSGVO.
Fehler 4: Lücken im Verarbeitungsverzeichnis und fehlender AVV. Manche Unternehmen nutzen jahrelang eine Abrechnungssoftware, ohne je geprüft zu haben, ob ein aktueller Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vorliegt. Bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde fällt genau diese Lücke oft zuerst auf. Ohne AVV nach Art. 28 DSGVO haftet das Unternehmen für Versäumnisse des Anbieters mit.
Wie reduziert Sage Payroll diese Risiken systematisch?
- Ein geschütztes Mitarbeiterportal ersetzt unsichere E-Mail-Anhänge.
- Rollenbasierte Zugriffssteuerung begrenzt die Sichtbarkeit sensibler Daten.
- Zertifizierte Infrastruktur und ein integrierter AVV schaffen Rechtssicherheit.
Wie löst das Mitarbeiterportal von Sage Payroll das E-Mail-Problem?
Über das Mitarbeiterportal erhalten Beschäftigte direkten Zugriff auf ihre Unterlagen. Sie können ihre Dokumente aus der digitalen Personalakte einsehen und persönliche Informationen aktualisieren. So lassen sich Lohnscheine über die Anwendung anzeigen, statt sie unverschlüsselt per E-Mail zu versenden.
Wie funktioniert die rollenbasierte Zugriffssteuerung?
Sage Payroll nutzt ein rollenbasiertes Berechtigungssystem. Jeder Beschäftigte erhält standardmäßig die Rolle Mitarbeiter, bis ihm eine andere Rolle zugewiesen wird. Unternehmen können eigene Rollen mit individuell angepassten Berechtigungen erstellen, sodass sich Verwaltungsaufgaben und Dateneinsicht trennen lassen. Auf diese Weise sehen nur berechtigte Lohnbuchhalter und HR-Personal sensible Entgeltparameter.
Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen greifen im Hintergrund?
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sichern die Infrastruktur ab. Die zugrunde liegende Infrastruktur und die Cloud-Services von Sage sind nach ISO 27001 zertifiziert. Zudem liegen die Daten in hochsicheren Rechenzentren, die strenge Standards wie ISO 27001, SOC 1 und SOC 2 erfüllen. Die Verbindung zwischen Kunde und Rechenzentrum ist durchgängig verschlüsselt. Als native Cloud-SaaS-Lösung ist Sage Payroll immer in der aktuellen Version verfügbar.
Wie sorgt der AVV für Rechtssicherheit ab Tag eins?
Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist bei Sage Payroll in den digitalen Nutzungsbedingungen verankert. Kunden schließen ihn beim Vertragsabschluss ab, ohne ein separates Papierdokument unterschreiben zu müssen.
Sage Payroll
- Erstellt Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Verwaltet Mitarbeiterdaten in digitalen Personalakten
- Bietet Self Service für Mitarbeiter
- Mit DSGVO-konformer Datenverarbeitung
- 30 Tage kostenlos testen
- Bei Kauf 50 % Rabatt für 12 Monate
Wie lange dürfen Sie Lohndaten nach dem BEG IV aufbewahren?
- Das BEG IV verkürzt Fristen für reine Buchungsbelege.
- Lohnkonten für die Sozialversicherung folgen eigenen Regeln.
- Sage Payroll bietet Unterstützung bei der praktischen Umsetzung von Löschkonzepten.
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verkürzt seit 2025 wichtige Fristen. Buchungsbelege müssen nach § 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden. Zu diesen Buchungsbelegen zählen ausdrücklich auch Lohn- und Gehaltslisten sowie Lohnabrechnungen. Diese Verkürzung gilt jedoch nicht für alle Lohnunterlagen gleichermaßen, da das Sozialrecht eigene Fristen vorsieht. Entgeltunterlagen für die Sozialversicherung sind nach § 28f Abs. 1 SGB IV bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren. Da Betriebsprüfungen mindestens alle vier Jahre stattfinden, ergibt sich daraus eine eigene, variable Aufbewahrungsdauer. Unternehmen sollten diese unterschiedlichen Fristen beachten und trennen, weil eine Vermischung schnell zu Fehlern führt. In der Praxis werden Buchungsbelege häufig zu früh gelöscht, während Sozialversicherungsunterlagen noch aktiv geprüft werden könnten. Beim Mitarbeiteraustritt hilft deshalb das Prinzip „Sperren statt Löschen“. Daten werden für den Tagesbetrieb gesperrt, bleiben aber für Prüfungen weiterhin verfügbar. Sage Payroll unterstützt Unternehmen mit systemseitigen Funktionen bei dieser Fristenverwaltung, sodass sich Löschkonzepte praktisch und nachvollziehbar umsetzen lassen.
Was sollten Entscheider jetzt konkret tun?
Datenschutz in der Lohnabrechnung schützt Beschäftigte und bewahrt Unternehmen vor Regressansprüchen. Nutzen Sie diese Checkliste als schnellen Einstieg:
- Keinen unverschlüsselten E-Mail-Versand für Lohnscheine mehr nutzen.
- Rollen- und Rechtekonzept im Lohnsystem regelmäßig auditieren.
- Geprüften AVV nach Art. 28 DSGVO mit dem Softwareanbieter vorliegen haben.
- Auf eine Cloud-Lösung mit integriertem Mitarbeiter-Self-Service setzen.
Sage Payroll bündelt genau diese Bausteine in einer Lösung. Rollenbasierte Rechte, ein geschütztes Mitarbeiterportal und ein digital integrierter AVV sparen dabei spürbar Aufwand.
[Autor: PK]
Der Einstieg ist einfach
50 % Rabatt sichern. Jetzt Sage Payroll kaufen.
Häufige Fragen und Antworten zum Datenschutz in der Entgeltabrechnung
Antwort: In den meisten Fällen ja. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei neuer Software stützt sich zentral auf § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht entfällt nur, wenn die Datenverarbeitung nicht einzelnen Beschäftigten zugeordnet werden kann. Bei einer Lohnsoftware ist genau das aber praktisch immer der Fall. Planen Sie die Einbindung des Betriebsrats daher frühzeitig ein.
Antwort: Die DSGVO schreibt vor, dass Sie unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats reagieren müssen. Diese Frist kann in komplexen Fällen um zwei weitere Monate (auf insgesamt maximal drei Monate) verlängert werden. Über eine Fristverlängerung müssen Sie den Mitarbeiter innerhalb des ersten Monats informieren. Ein rollenbasiertes System wie Sage Payroll erleichtert das schnelle Zusammenstellen der angeforderten Daten.
Antwort: Alle Kundendaten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union gespeichert. Zusätzlich kommen TLS-Verschlüsselungen für den Datentransfer sowie eine AES-256-Bit-Verschlüsselung für die Speicherung der Daten zum Einsatz. Sage betreibt zudem eigene Standorte in Frankfurt, Leipzig, Mönchengladbach und Donaueschingen. Eine Datenübertragung in unsichere Drittstaaten ist damit nicht Teil des Standardbetriebs.
Antwort: Nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO haften Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter gesamtschuldnerisch für den Schaden. Betroffene können sich also aussuchen, von wem sie Schadenersatz fordern. Der Verantwortliche kann sich dieser Verantwortung durch den Einsatz eines Auftragsverarbeiters nicht entziehen. Ein sorgfältig geprüfter AVV bleibt deshalb für Ihr Unternehmen unverzichtbar.
Antwort: Ja, das Prinzip gilt unabhängig von der Beschäftigungsart. Auch bei Minijobbern fallen sensible Daten wie Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer an. Der Zugriffsschutz darf hier keinesfalls lockerer gehandhabt werden als bei Vollzeitkräften. Rollenbasierte Systeme wie Sage Payroll wenden ihre Berechtigungslogik unabhängig vom Beschäftigungsumfang an.
Die Informationen auf dieser Webseite werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und sollen nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung dienen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Die Webseite kann Verlinkungen zu Webseiten von anderen Anbietern enthalten. Wir kontrollieren oder bewerten den Inhalt dieser Seiten nicht. Wir übernehmen außerdem keine Verantwortung oder Haftung für die Produkte oder Dienstleistungen auf diesen Seiten.