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Junge Frau in Buero zeigt Daume hoch

E-Rechnung-Software für Freiberufler

Honorare ab 2025 korrekt abrechnen

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 01.01.2025 gilt für alle Freiberufler (z. B. Grafiker, Texter, IT-Berater) im B2B-Bereich die gesetzliche Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können. Eine E-Rechnung erfordert zwingend einen strukturierten XML-Datensatz (EN 16931-Norm), um rechtssicher zu sein und Probleme beim Vorsteuerabzug oder Bußgelder zu vermeiden.
  • Mit einer professionellen Software wie sevdesk können Freiberufler automatisch gültige ZUGFeRD- oder XRechnung-Formate erstellen, versenden und empfangen. Die Software validiert Pflichtangaben, beschleunigt den Geldeingang und sichert die Archivierung.
  • Freiberufler und Selbstständige, die B2B-Leistungen erbringen und können ihre Buchhaltung ohne technisches Vorwissen digital, revisionssicher und gesetzeskonform gestalten. Voraussetzung: Stammdaten (USt-IdNr., Steuernummer) und Kundendaten müssen im System hinterlegt sein.
  • ZUGFeRD (Hybrid aus PDF + XML) für den B2B-Alltag, XRechnung (rein maschinenlesbar) für Behörden (B2G). sevdesk unterstützt beide Formate und übersetzt XML automatisch in eine lesbare Ansicht.

Seit dem 01. Januar 2025 gilt für alle im Inland ansässigen Unternehmen im B2B-Bereich die gesetzliche Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können. Viele Freiberufler wie Grafiker, Texter oder IT-Berater unterschätzen das rechtliche Risiko, wenn sie weiterhin ausschließlich auf einfache Word-Vorlagen oder reine PDF-Dokumente setzen. Um die Anforderungen des Wachstumschancengesetzes vollständig zu erfüllen, ist der Einsatz einer professionellen E-Rechnung-Software wie sevdesk hilfreich, da sie den notwendigen strukturierten XML-Datensatz automatisch generiert. Nur durch die Einhaltung der EN 16931-Norm sichern sich Selbstständige rechtlich ab und vermeiden Probleme beim Vorsteuerabzug ihrer Geschäftskunden sowie potenzielle Bußgelder durch die Finanzbehörden.

E-Rechnung ist technologisch nicht gleich E-Rechnung, denn hinter dem Oberbegriff stehen mit der XRechnung und dem ZUGFeRD-Format zwei Standards für unterschiedliche Einsatzgebiete. Während die rein maschinenlesbare XRechnung primär für die Abrechnung mit Bundesbehörden (B2G) gefordert wird, bietet das hybride ZUGFeRD-Format durch die Kombination aus PDF und XML die ideale Lösung für den täglichen B2B-Alltag. sevdesk unterstützt beide Formate und ermöglicht der Zielgruppe der Freiberufler eine einfache Anpassung ihrer Buchhaltungsprozesse ohne tiefgreifende technische Vorkenntnisse. Durch die automatisierte Validierung der Pflichtangaben nach § 14 UStG sorgt das Tool für einen schnelleren Geldeingang und eine sichere Archivierung aller Honorarabrechnungen.

Wann gilt die E-Rechnungspflicht für Freiberufler?

Kontext:

  • Empfangspflicht gilt seit dem 01.01.2025.
  • Das Wachstumschancengesetz schafft die bisherige Zustimmungspflicht ab.

Seit dem 01. Januar 2025 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können.

Das betrifft auch Freiberufler: Grafiker, Texter, Berater, Therapeuten mit betrieblicher Klientel.

Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108), das § 14 UStG neu fasst.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Ausstellung und zum Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen.

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sevdesk Buchhaltung

  • Deutsche Online-Software für einfache und doppelte Buchhaltung
  • Geeignet für Selbstständige, Kleinunternehmer und Handwerksbetriebe
  • Installation, Wartung oder Updates nicht erforderlich
  • Kann E-Rechnungen erfassen, empfangen, versenden und verarbeiten
  • Unterstützt mobile App
  • 60 % Rabatt: MYSOFTWARE60 / Preis pro Monat ab
10,36 €

Was ändert sich 2025 und danach bei der E-Rechnung rechtlich?

Kontext:

  • Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung mehr.
  • Keine Zustimmungspflicht: Kunden müssen E-Rechnungen akzeptieren.
  • Übergangsfristen gelten nur für den Versand und nicht für den Empfang.

Die Definition der E-Rechnung

Ein PDF ist eine Bilddatei, die lesbar ist für Menschen, aber nicht für alle Buchhaltungssysteme.

Eine E-Rechnung im rechtlichen Sinne enthält zwingend einen strukturierten Datensatz: ein XML-Element.

XML (Extensible Markup Language) ist ein maschinenlesbares Datenformat, ähnlich einem codierten Steckbrief.

Nur dieser XML-Kern macht eine Rechnung im Sinne von § 14 UStG zur E-Rechnung.

Zeitplan für Freiberufler

2025 und 2026: Jedes Unternehmen darf noch Papier- oder PDF-Rechnungen versenden. Für PDF ist weiterhin die Zustimmung des Empfängers erforderlich. Die 800.000-Euro-Grenze spielt hier noch keine Rolle.

Ab 01.01.2027: Wer im Jahr 2026 mehr als 800.000 Euro Umsatz erzielt hat, muss zwingend E-Rechnungen versenden. Wer darunterliegt, darf mit Empfänger-Zustimmung noch Papier oder PDF nutzen.

Ab 01.01.2028: Die Pflicht zum E-Rechnungsversand gilt für alle im Inland ansässigen Unternehmen im B2B-Bereich.

Wichtig: Die Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) schützt weder vor der Empfangspflicht noch dauerhaft vor der Versandpflicht. Wer B2B-Leistungen erbringt, muss E-Rechnungen empfangen können – unabhängig vom Steuerstatus.

Für den Versand gilt: Ab 2028 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen stellen, sofern der Rechnungsbetrag über 250 Euro liegt. Lediglich für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sieht § 34a UStDV eine dauerhafte Ausnahme vor – hier bleibt das einfache PDF weiterhin zulässig.

Welches E-Rechnungsformat müssen Freiberufler verwenden?

Kontext:

  • Das XML-Element ist das Herzstück jeder gültigen E-Rechnung.
  • XRechnung: rein maschinenlesbar, Pflichtformat für Behörden.
  • ZUGFeRD: Hybrid aus PDF und XML

XRechnung

Die XRechnung ist der offizielle Standard im B2G-Bereich (Business-to-Government), also für Leistungen an Behörden und öffentliche Auftraggeber.

Die XRechnung besteht ausschließlich aus XML

Wer Rechnungen an Bundesbehörden stellt, muss dieses Format zwingend verwenden.

ZUGFeRD

ZUGFeRD kombiniert ein PDF mit einer eingebetteten XML-Datei.

Menschen lesen das PDF und Buchhaltungssysteme verarbeiten die Informationen in der XML-Datei.

Das Format folgt der europäischen Norm EN 16931 (ein EU-weit gültiger Datensatz-Standard für E-Rechnungen). EN 16931 definiert, welche Pflichtfelder das XML enthalten muss (z. B. Steuernummer, Leistungsdatum und Betrag).

Welche Vorteile bringt die E-Rechnung für Freiberufler?

Kontext:

  • Schnellerer Geldeingang durch automatisierte Rechnungsverarbeitung bei Großkunden.
  • Weniger Rückfragen durch integrierte Validierung vor dem Versand.
  • Die elektronische Archivierung ersetzt Aktenordner und Papierberge.

Liquiditäts-Boost durch schnellere Zahlung

Das stärkste Argument für die E-Rechnung ist Liquidität.

Konzerne verarbeiten E-Rechnungen vollautomatisch und ohne manuelle Dateneingabe.

Eine klassische PDF-Rechnung landet zuerst beim Menschen, dann im System. Das kostet Zeit.

Eine E-Rechnung wird direkt eingelesen und freigegeben, was in der Regel schneller geht als bei der klassischen Handhabung.

Für Freiberufler bedeutet das, dass das Honorar meist früher auf dem Konto ist.

Fehlerprävention

Software prüft vor dem Versand, ob alle Pflichtangaben vorhanden sind.

Fehler werden abgefangen, bevor Sie beim Kunden Missmut verursachen.

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung verlangen eine revisionssichere Archivierung. Die Anforderungen dafür sind: Unveränderbarkeit, Auffindbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit über 10 Jahre.

Welche Software eignet sich für E-Rechnungen als Freiberufler?

Kontext:

  • Word-Vorlagen und Excel-Listen sind keine rechtssichere Grundlage.
  • ZUGFeRD und XRechnung erstellen.
  • Vergleich zwischen sevdesk und Lexware Office.

Warum Insellösungen nicht optimal sind

Eine Microsoft-Word-Vorlage kann kein gültiges XML erzeugen.

Wer weiterhin mit solchen Vorlagen arbeitet, erstellt seit 2025 keine rechtlich einwandfreie E-Rechnung.

Das Finanzamt kann diese Art von Rechnungen nicht als E-Rechnung anerkennen.

sevdesk: Highlights für Freiberufler

sevdesk erstellt ZUGFeRD-Rechnungen und XRechnungen direkt aus der Benutzeroberfläche.

sevdesk übersetzt den kryptischen XML-Code in eine lesbare Ansicht.

Anwender sehen keine XML-Rohdaten, sondern eine strukturierte Rechnungsdarstellung.

Eingehende Belege liest sevdesk per OCR (Optical Character Recognition) automatisch aus und überträgt die Daten ins System.

Schnittstellen zu DATEV und der Bankabgleich vereinfachen den Austausch mit dem Steuerberater.

sevdesk vs. Lexware Office

Beide Programme gehören zu den meistgenutzten Buchhaltungslösungen für Freiberufler in Deutschland. Sie decken die wichtigsten Buchhaltungsfunktionen ab: Rechnungen, Belege, Steuer-Vorbereitung und Banking. Und beide unterstützen die ab 2025 gesetzlich geforderten Formate ZUGFeRD und XRechnung.

Wo sevdesk punktet

sevdesk hat seine Stärken beim Schreiben von Rechnungen, Lexware Office sticht beim einfachen Buchen von Belegen und Geschäftskonten hervor.

Für Freiberufler, die primär Honorarrechnungen erstellen und keine komplexe Belegflut verwalten, ist das ein klares Argument für sevdesk.

Beim Rechnungsversand kann in sevdesk das gewünschte Format direkt gewählt werden. Die Software generiert dann automatisch die benötigte XML-Datei beziehungsweise das passende PDF/A-3 mit eingebettetem XML.

Wo Lexware Office die Nase vorn hat

Lexware Office lohnt sich vor allem, wenn Lohnabrechnung integriert sein soll oder die Zusammenfassende Meldung (für EU-weite B2B-Geschäfte) benötigt wird.

Lexware Office gilt als ein Standard-Partner für DATEV-Steuerberater. Der Export ist optimiert, und viele Kanzleien kennen die Software bereits aus dem Alltag.

Fazit für Freiberufler

Für die meisten Selbstständigen und Freiberufler ohne Mitarbeiter ist sevdesk die flexiblere und günstigere Lösung. Wer dagegen eine Lohnabrechnung benötigt oder eng mit einer DATEV-Kanzlei zusammenarbeitet, ist mit Lexware Office gut beraten.

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sevdesk Buchhaltung

  • Deutsche Online-Software für einfache und doppelte Buchhaltung
  • Geeignet für Selbstständige, Kleinunternehmer und Handwerksbetriebe
  • Installation, Wartung oder Updates nicht erforderlich
  • Kann E-Rechnungen erfassen, empfangen, versenden und verarbeiten
  • Unterstützt mobile App
  • 60 % Rabatt: MYSOFTWARE60 / Preis pro Monat ab
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Wie erstelle ich als Freiberufler eine E-Rechnung mit sevdesk?

Kontext:

  • Stammdaten pflegen.
  • E-Rechnungs-Optionen aktivieren und Validierung nutzen.
  • Kunden proaktiv über die Umstellung informieren.

Schritt 1: Stammdaten aktualisieren

Hinterlegen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in den Stammdaten.

Für Aufträge an Behörden benötigen Sie zusätzlich die Leitweg-ID des Auftraggebers.

Die Leitweg-ID ist eine Adressierungskennung für die Übermittlung an Behörden-Portale.

Schritt 2: E-Rechnungs-Optionen in sevdesk aktivieren

Navigieren Sie in sevdesk zu Einstellungen > Rechnungen > E-Rechnung.

Wählen Sie das gewünschte Format: ZUGFeRD für B2B, XRechnung für Behörden.

Die E-Rechnungs-Erstellung ist in sevdesk ab dem Tarif „Buchhaltung“ verfügbar.

Schritt 3: Kunden informieren

Informieren Sie Ihre Kunden kurz per E-Mail über die Umstellung, sofern Sie vorher noch nicht mit E-Rechnungen gearbeitet haben.

Muster: Ab sofort erhalten Sie meine Rechnungen im ZUGFeRD-Format - ein PDF mit eingebettetem XML.

Schritt 4: Erstellen und validieren

sevdesk prüft im Hintergrund automatisch, ob alle Pflichtangaben nach § 14 UStG vorhanden sind.

Fehlende Felder werden markiert. Die Rechnung kann erst dann versendet werden.

Schritt 5: Versenden und archivieren

sevdesk versendet die Rechnung per E-Mail und speichert sie im System.

Das Dokument ist unveränderbar gespeichert. Die Revisionssicherheit ist automatisch gewährleistet.

Wie empfange und verarbeite ich E-Rechnungen korrekt?

Kontext:

  • XML-Dateien sind für Menschen ohne Hilfsmittel nicht lesbar.
  • sevdesk visualisiert eingehende E-Rechnungen automatisch in einer lesbaren Ansicht.

Viele Freiberufler denken nur ans Versenden, aber auch die Empfangspflicht gilt seit dem 01.01.2025.

Wer eine XML-Datei per E-Mail bekommt und sie nicht öffnen kann, verletzt bereits seine Pflichten.

sevdesk löst dieses Problem. Eingehende E-Rechnungen werden direkt in eine lesbare Ansicht übersetzt.

Die Daten aus dem XML werden automatisch ins Buchhaltungssystem übertragen.

Die Informationen werden aus dem E-Mail-Postfach in die Buchhaltung übernommen. Das spart Zeit und verhindert Übertragungsfehler.

Typischer Fehler: Eingehende E-Rechnungen werden ausgedruckt und abgeheftet.

Damit wird der XML-Inhalt zunichtegemacht und die Maschinenlesbarkeit verhindert.

Welche Fehler bei der E-Rechnung sollten Freiberufler vermeiden?

Kontext:

  • Fehler 1: Schein-E-Rechnung.
  • Fehler 2: Fehlende Pflichtangaben nach § 14 UStG.
  • Fehler 3: Medienbruch durch Ausdrucken.

Fehler 1: Die Schein-E-Rechnung

Problem: Eine Rechnung als PDF per E-Mail zu versenden gilt nicht als E-Rechnung.

Lösung in sevdesk (ab Tarif Buchhaltung): Im Rechnungsdialog Format ZUGFeRD oder XRechnung auswählen.

sevdesk bettet das XML automatisch in das PDF ein, und zwar ohne großen technischen Aufwand.

Fehler 2: Fehlende Pflichtangaben nach § 14 UStG

Problem: § 14 UStG schreibt Pflichtangaben vor (z. B. Steuernummer, Leistungsdatum und Rechnungsnummer).

Fehlen diese, ist die Rechnung steuerlich ungültig.

Lösung in sevdesk (ab Tarif Buchhaltung): Das System validiert vor dem Versand und markiert fehlende Felder rot.

Stammdaten sollten einmal korrekt hinterlegt werden. sevdesk befüllt die Felder selbstständig.

Fehler 3: Medienbruch durch Ausdrucken

Problem: Wer eine E-Rechnung ausdruckt, zerstört den maschinenlesbaren XML-Teil.

Das Papier-Dokument ist dann wieder eine einfache Bilddatei und keine E-Rechnung mehr.

Lösung in sevdesk: Alle Belege digital im System speichern und nie ausdrucken.

Stornos und Korrekturen

Eine fehlerhafte E-Rechnung darf nicht einfach korrigiert werden.

In sevdesk gibt es eine Storno-Funktion, die die ursprüngliche Rechnung buchhalterisch aufhebt (ab Tarif Buchhaltung).

Danach wird eine neue, korrekte E-Rechnung mit neuer Rechnungsnummer erstellt.

Beide Dokumente, das neue und das alte, bleiben im System archiviert.

Was müssen Freiberufler zur E-Rechnungspflicht konkret vorbereiten?

Checkliste für die E-Rechnungspflicht

Checkliste für die E-Rechnungspflicht

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerrechtliche Beratung. Bitte konsultieren Sie bei individuellen Fragen Ihren Steuerberater.

[Autor: PK]

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur E-Rechnungspflicht für Freiberufler

Antwort: Das hängt vom Zeitpunkt ab. Von Januar 2025 bis Ende 2026 dürfen alle Rechnungsaussteller statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung ausstellen. Ein PDF per E-Mail ist dabei nur zulässig, wenn der Empfänger dem Format zustimmt. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis Ende 2027. Ab 2028 ist jedoch Schluss mit den Ausnahmen. Wer dann noch PDFs ohne XML verschickt, stellt rechtlich keine gültige Rechnung mehr aus. Das hat konkrete Folgen. Eine nicht ordnungsgemäße Rechnung berechtigt den Empfänger nicht zum Vorsteuerabzug. Außerdem können Bußgelder verhängt werden, und der Empfänger kann zivilrechtlich eine korrekte Rechnung einfordern.

Ein praktisches Risiko schon heute: Verweigert ein Geschäftspartner das PDF, gilt eine versendete E-Rechnung dennoch als rechtswirksam. Der Empfänger gerät direkt in Zahlungsverzug und riskiert Skontoverluste, wenn er sie nicht verarbeiten kann.

Antwort: Ja. Die E-Mail ist der Übertragungsweg – und dafür reicht ein normales Postfach aus. Entscheidend ist, was als Anhang ankommt: Das muss eine XML-Datei sein (z. B. ZUGFeRD oder XRechnung), kein reines PDF. Die E-Mail ist sozusagen der Postbote – das XML ist der eigentliche Brief. Wer also eine ZUGFeRD-Datei per E-Mail erhält, erfüllt die gesetzliche Anforderung vollständig.

Antwort: Nein. Eine digitale Signatur ist für E-Rechnungen nicht mehr erforderlich. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts können stattdessen durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren sichergestellt werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein EDI-Verfahren sind weiterhin möglich, aber nicht zwingend. In der Praxis übernimmt diese Kontrollfunktion die Buchhaltungssoftware. Sie validiert das XML vor dem Versand und stellt sicher, dass alle Pflichtfelder korrekt befüllt sind.