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Mann an Schreibtisch in hellem Buero locker telefonierend

Lohnabrechnung online im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Testsieger: Sage Payroll – Ab 10 € (zzgl. MwSt.), vollautomatischer Entgeltlauf, GoBD-konform. Ideal für KMU, die ohne Steuerberater auskommen wollen.
  • Perfekte Ergänzung zu Lexware Office: Lexware Office Lohn – Buchhaltung und Lohn in einem Abo. Ideal geeignet für Laien ohne Steuerberater.
  • Der HR-Experte: Personio Payroll – Recruiting, Zeiterfassung und Lohn auf einer Plattform. Richtet sich an wachsende KMU mit Fokus auf Personalverwaltung.
  • Der Freund aller Steuerberater: edlohn – Mandantenfähig, native DATEV-Schnittstelle, revisionssichere Archivierung. Die Profi-Lösung für Lohnbüros.

Erfahren Sie im Vergleich, welcher Anbieter Ihnen am besten bei der Lohnabrechnung online hilft. Informieren Sie sich über den Leistungsumfang und die Vorteile der fünf Cloud-Lösungen im Test. Insbesondere kleine Unternehmen profitieren davon, wenn sie die Lohnabrechnung online selbst erledigen. Sparen Sie sich hohe Ausgaben für die betriebliche Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

Nutzen Sie als Arbeitgeber die einfachen Funktionen für das Erstellen digitaler Lohndokumente. Erfassen Sie die persönlichen Daten Ihrer Mitarbeiter zentral in einer Software für die Online Lohnabrechnung. Kommen Sie ohne langes Einlernen gesetzlichen Pflichten mit der Unterstützung der praktischen Anwendungen nach. Versenden Sie SV-Meldungen fristgerecht und automatisiert an die entsprechenden Stellen.

Die besten Anbieter für die Lohnabrechnung online

Vergleich der Top-Anbieter
Konzept / Bedienung
Getestetes Paket
Testsieger: Sage Payroll Lexware Office Lohn Dataline Lohn edlohn Personio Payroll
Anfängerfreundlich
Bedienbarkeit
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Abrechnungshilfe
SV-Meldungen (DEÜV)
Sofortmeldungen
Telefon-Support
Digitale Personalakte
Abwesenheitserfassung
Urlaubsverwaltung
Stundenlohn
Reisekostenabrechnung (nativ)
Datev-kompatibel
Betriebsprüfer-Export
GKV-Zertifikat
Lohnjournal
Lohnkonto
Buchungsbelege
SEPA-Zahlungsträger
ELStAM
Mitarbeiterverwaltung
Korrekturabrechnungen
Lohnsteueranmeldung
GoBD-konform
Cloud-only

Überblick über die Anbieter für die Online Lohnabrechnung

Sage Payroll

Testsieger: Sage Payroll

Geeignet für: Kleine Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern.

Sage Payroll zeichnet sich durch eine hervorragende Benutzerfreundlichkeit, clevere Funktionen für die Lohnbuchhaltung und einen zuverlässigen Datenschutz aus. Wer sich vor der Entscheidung für eine Lohnsoftware ein genaues Bild von dem Cloud-Dienst machen will, kann Sage Payroll vorher 30 Tage kostenlos und ohne vertragliche Verpflichtungen testen.

10,00 €
  • Digitale Personalakte
  • Erfassung von Abwesenheiten
  • Schichtplaner
  • Fehlerprüfung
  • Revisionssicher
  • Betriebsprüfer-Export fehlt
Lexware Office

Lexware Office Lohn

Geeignet für: Die rechtssichere Abrechnung aller Mitarbeitertypen und vieler Entgeltarten.

Der GoBD- und DSGVO-konforme Cloud-Service von Lexware Office versendet gesetzlich verpflichtende Meldungen an Berufsgenossenschaften, die Krankenkassen und das Finanzamt. Hosting und Datenverarbeitung finden über deutsche Server statt.

12,90 €
  • Für viele Branchen
  • GKV-Zertifikat
  • Mobile App
  • inApp Messenger
  • GoBD-konform
  • Kein Baulohn/TVöD
Dataline

Dataline Lohn

Geeignet für: Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Lohnbüros und Steuerberater.

Dataline Lohn liefert professionelle Unterstützung für die Lohnabrechnung. Die Software automatisiert komplexe Prozesse, gewährleistet Rechtssicherheit und bleibt durch regelmäßige Updates immer aktuell. Mit Funktionen wie Arbeitszeiterfassung, Mandantenabrechnung und digitaler Steuerprüfung sparen Unternehmen und Lohnbüros Zeit und vermeiden Fehler.

99,00 €
  • Datensicherung in DATALINE Cloud
  • euBP
  • Pfändungstabellen
  • GKV-Zertifikat
  • Mandantenfähig
  • Nicht cloud-only
edlohn Logo

edlohn

Geeignet für: Steuerberater, Buchhalter und KMU aller Branche.

edlohn ist eine cloudbasierte, ISO-zertifizierte Software für die digitale Lohn- und Gehaltsabrechnung. Sie bietet Pay-per-Use, automatische Updates, Support, flexible Rechtevergabe, eLohnakte, Baulohnabrechnung, Schnittstellen für Steuer/Sozialversicherung und DSGVO-konforme Datensicherheit in einem deutschen Rechenzentrum.

39,00 €
  • Pay-per-Use
  • DEÜV-/ITSG-Zertifikat
  • Rechtevergabe
  • euBP
  • Baulohnabrechnung
  • Kein GoBD-Zertifikat
Personio-professional_logo

Personio Payroll

Geeignet für: Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

Bei dem Cloud-Dienst handelt es sich um eine HR- und Lohnabrechungslösung, die Daten in Echtzeit synchronisiert. Sie bietet ITSG-zertifizierte Compliance, direkte Kommunikation mit Behörden und optionale Unterstützung durch einen Steuerberater-Zugang.

13,00 €
  • ITSG-Zertifikat
  • eAU
  • ELStAM
  • DATEV-Anbindung
  • Verschlüsselung
  • Kein KUG

Fazit zum Online Lohnabrechnung Vergleich

Online die Lohnabrechnung erstellen, spart Zeit und Geld im Personalwesen. Aus diesem Grund ist die Alternative zu Lohnabrechnungsprogrammen vor allem für Kleinunternehmer und Betriebe mit einer überschaubaren Anzahl an Angestellten interessant.

Die sogenannten Software-as-a-Service Anbieter sparen Ihnen Geld für Mitarbeiter, Hard- und Software, Wartung und Upgrades. Die Voraussetzungen für den Einsatz sind gering. Sie benötigen lediglich einen Internetanschluss und einen ausreichend schnellen Computer. Durch digitale Assistenten und Automatisierungsfunktionen sinken Arbeits- und Zeitaufwand.

Im Vergleich der TOP 5 Anbieter für die Online Lohnabrechnung ist Sage Payroll Testsieger und damit Erstplatzierter. Der Cloud-Dienst beeindruckt durch einen leichten Einstieg dank des Abrechnungsassistenten und vieler Erklärungen. Dazu kommen der Leistungsumfang sowie die hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Datenverarbeitung. Ein freundlicher Support hilft schnell und fachkundig bei Fragen zur Lohnabrechnung sowie zu den Funktionen der webbasierten Anwendung weiter.

Platz 2 im Vergleich holt sich Lexware Office Lohn. Der plattformübergreifende Cloud-Service punktet neben seiner unkomplizierten Handhabung und den vielseitigen Funktionen für die Erstellung von elektronischen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen mit seinen Datenschutzrichtlinien. Sämtliche Verarbeitungsschritte und Übermittlungen geschehen EU-DSGVO- und GoBD-konform. Sie können mit dem Lexware-Office-Login unterwegs und im Büro auf die Daten zugreifen und dabei sicher sein, dass Personaldaten und SV-Meldungen auf deutschen Hosting-Servern gespeichert werden. Die Sicherheitsstandards stehen unter einer ständigen Prüfung und sind mit einem GKV-Zertifikat, einem GoBD-Testat einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einer ISO 27001-Zertifizierung anerkannt.

Platz 3 im Test belegt Dataline Lohn. Die Software ist keine cloudbasierte Anwendung, kann jedoch an lokalen Arbeitsplätzen verwendet werden und bietet Erweiterungen für die Online-Datensicherung sowie automatische Updates. Sie erledigt für KMU, Steuerberater oder Lohnbüros viele Aufgaben – von der Lohnabrechnung über die digitale Steuer- und SV-Prüfung. Es gibt verschiedene Pakete mit unterschiedlichem Funktionsumfang. Alle Tarife zeichnen sich durch Benutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit aus. Sie profitieren unter anderem von einer umfassenden Arbeitszeiterfassung und dem gebührenfreien Kundenservice.

Platz 4 im Vergleich geht an die Cloud-Lösung edlohn. Die Online-Software für Lohn- und Gehaltsabrechnung unterstützt unter anderem die Baulohnabrechnung sowie über 50 vollautomatische Meldungsarten (z. B. AAG, EEL, BEA), Prüferzugang für euBP und Sofortmeldungen. Die automatisierte Dokumentenablage und das optionale Mitarbeiterportal sorgen für reibungslose Abläufe in Ihre Kanzlei oder Ihrem Unternehmen. Für Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung lässt sich edlohn mit edtime (ebenfalls von der eurodata AG) verknüpfen, wodurch eine durchgängige Personalzeit- und Entgeltabrechnung aus einer Hand möglich wird.

Platz 5 im Test sichert sich Personio Payroll. Die Cloud-Lösung eignet sich für die Lohnabrechnung online sowie die Verwaltung von Mitarbeiterdaten inklusive Self-Service-Option. Vom Anbieter zur Verfügung gestellte interaktive Schulungen und Tutorials helfen bei der Implementierung im eigenen Unternehmen. Der Online-Service bietet eine verschlüsselte Anbindung an Systeme wie DATEV, wodurch Lohndaten sicher an externe Rechenzentren übermittelt werden können. Neben der Lohnabrechnung ermöglicht das System den Versand von SV-Meldungen und unterstützt damit die Einhaltung von Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern.

Unsere Testkriterien für den Online Lohnabrechnung Vergleich

Verglichen haben wir die Lohnabrechnungsdienstleister im Test unter folgenden Kriterien: Leistungsumfang, Benutzerfreundlichkeit, Integrationen und Schnittstellen sowie Flexibilität in der Erweiterung bei steigender Mitarbeiterzahl. Für den Vergleich sind die Online Gehaltsrechner über einen Zeitraum von mehreren Monaten betrachtet worden. Die Auswahl der Module und Preismodelle in der Untersuchung erfolgte aus den offiziellen Paketzusammenstellungen der Anbieter. Die Unternehmen halten sich die fortwährende Anpassung und Optimierung Ihrer Angebote vor, weswegen unsere Redaktion keine Gewähr für künftige Änderungen an Funktionen und Konditionen übernehmen kann.

Unsere Redaktion setzt sich aus mehreren Personen zusammen. Die Mitarbeiterdaten der Redakteure wurden von den Online Lohnabrechnern im Test verarbeitet und geprüft. In das Ergebnis des Vergleichs fließen die Erfahrungen der Redakteure sowie die Erkenntnisse von Fachkräften des Personalwesens ein, um eine fundiertere Beurteilung mit zahlreichen Perspektiven zu erhalten. Für das Fazit des Tests sind neben den Beobachtungen und Eindrücken aus der Praxis auch Analysen und Berichte anderer seriöser Fachportale zurate gezogen und hinterfragt worden. Als Resultat ergibt sich daraus die Gewichtung sowie die Platzierung im Vergleich der Anbieter für die Lohnabrechnung online.

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Was ist Lohnabrechnung-Software und wer braucht sie?

Lohnabrechnung-Software (auch: Lohnabrechnungsprogramm, Gehaltsabrechnungssoftware oder Entgeltabrechnungssystem) übernimmt die gesetzeskonforme Berechnung von Brutto- und Nettogehältern, übermittelt Meldungen automatisch an Finanzämter und Sozialversicherungsträger und archiviert alle Dokumente revisionssicher nach GoBD-Standard.

Sie ist verpflichtend relevant, wenn Sie:

  • Mitarbeiter (Vollzeit, Teilzeit, Minijob) beschäftigen
  • Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer abführen
  • Pflichtmeldungen (ELSTER, eAU-Abruf ab 2023, AAG-Anträge) übermitteln
  • Lohnabrechnungen GoBD-konform digital archivieren müssen

Was muss gute Lohnabrechnungssoftware 2026 können?

Im Jahr 2026 muss eine gute Lohnabrechnungssoftware neben der reinen Entgeltberechnung vor allem den automatischen eAU-Abruf, die revisionssichere GoBD-Archivierung sowie digitale Schnittstellen wie ELSTER, ELStAM und DATEV beherrschen.

Lohnabrechnungssoftware muss über reine Brutto-Netto-Berechnungen hinausgehen. Das sind die gesetzlich relevanten und modernen Pflicht-Funktionen:

Gesetzliche Pflichtfunktionen (Stand 2026)

  • ELStAM-Abruf: Elektronischer Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale direkt vom Finanzamt (zwingend erforderlich für jeden Arbeitgeber).
  • eAU-Abruf (seit Januar 2023 Pflicht): Arbeitgeber müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch bei der Krankenkasse abrufen.
  • ELSTER-Übermittlung: Automatische Übermittlung der Lohnsteueranmeldung ans Finanzamt.
  • SV-Meldungen: Automatische Beitragsübermittlung an Krankenkassen über das DEÜV-Verfahren.
  • GoBD-konforme Archivierung: Lohnabrechnungen müssen revisionssicher und unveränderbar archiviert werden (Aufbewahrungspflicht: 6 bis 10 Jahre).

Moderne Standard-Funktionen (empfohlen)

  • Employee-Self-Service (ESS): Mitarbeiter greifen selbst auf ihre Gehaltszettel zu und reduzieren administrativen Aufwand in der Personalabteilung.
  • Automatische Gesetzesanpassungen: Mindestlohnerhöhungen, Sozialversicherungsbeiträge und Steuergesetzänderungen werden ohne manuelles Eingreifen aktualisiert.
  • DATEV-Schnittstelle: Export für den Steuerberater ohne Medienbruch.
  • Baulohnabrechnung: Für Unternehmen im Baugewerbe mit tariflichen Sonderregelungen.

Wie unterscheidet sich moderne Online-Lohnabrechnung von traditioneller Lohnsoftware?

  • Überall nutzbar, keine Installation nötig: Cloud-Dienste laufen im Browser oder per App auf jedem Gerät und Betriebssystem, ob im Büro, unterwegs und standortübergreifend mit mehreren Nutzern gleichzeitig.
  • Fehlerfreie und gesetzeskonforme Abrechnung: Geprüfte Vorlagen, Abrechnungsassistenten und automatische Updates sorgen für Rechtssicherheit und fristgerechte Übermittlung aller Pflichtmeldungen.
  • Kalkulierbare Kosten ohne IT-Infrastruktur: Teure Hardware, Wartung und IT-Personal entfallen. Zusatzfunktionen wie Zeiterfassung oder DATEV-Export lassen sich bei Bedarf günstig hinzubuchen.
  • Zertifizierte Datensicherheit: Achten Sie auf DEÜV-, ITSG-, TÜV- und GoBD-Zertifikate sowie ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren. Sie garantieren gesetzeskonforme Verarbeitung und Schutz vor Datenverlust.
  • Skalierbar mit Ihrem Unternehmen: Wächst die Mitarbeiterzahl oder eröffnen Sie einen neuen Standort, lässt sich ein modularer Cloud-Service wie Sage Payroll oder Lexware lohn + gehalt pro einfach erweitern.
  • Kostenlos testen vor dem Kauf: Viele Anbieter bieten Testzeiträume an.

Unser Tipp: So wählen Sie die richtige Software

Wenn Sie weniger als 10 Mitarbeiter haben und Lohn ohne Steuerberater selbst erstellen wollen: Sage Payroll

Wenn Sie 10 bis 100 Mitarbeiter haben und HR und Lohn aus einer Plattform steuern wollen: Personio Payroll

Wenn Sie Steuerberater oder Lohnbüro sind und mehrere Mandanten verwalten: edlohn

Wenn Sie bewusst auf Cloud-Software verzichten und lokal arbeiten wollen: Dataline Lohn

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Lohnabrechnung Vergleich

Antwort: Worum es sich bei einer Lohnabrechnung handelt, ist schnell erklärt. Eine Lohnabrechnung ist eine regelmäßig erstellte Auskunft über das Arbeitsentgelt eines Angestellten. Verfasst wird sie vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer. Sie dient als schriftlicher Nachweis über die Auszahlung des Lohns für eine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung. Die Lohnabrechnung muss Informationen über die Identität des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers und die Art des Beschäftigungsverhältnisses nachvollziehbar ausweisen. Daten zur Lohnsteuerklasse und Sozialleistungen, die für die Steuererklärung von Bedeutung sind, gehören ebenfalls auf die Lohnabrechnung.

Wie hoch der monatliche Steuerabzug vom (Brutto-)Gehalt ausfällt, hängt von Einkommen des Angestellten ab. Bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft wie der evangelischen oder katholischen Kirche gehen vom Lohn des Arbeitnehmers überdies die bundeslandabhängigen Kirchsteuern ab.

Sozialabgaben oder Lohnnebenkosten sind indirekte Arbeitskosten. Sie werden je nach Kostenart vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam abgeführt. Zu ihnen zählen unter anderem Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Sozialbeiträge zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung, Aufwendungen für Berufskleidung und Umzüge, Lohn- und Gehaltsfortzahlung sowie freiwillige Sozialleistungen und Beihilfen.

Antwort: Der Arbeitgeber muss laut Gesetz eine Lohnabrechnung erstellen und sie seinen Arbeitnehmern und dem Finanzamt fristgerecht zustellen. Der Inhalt der Lohnabrechnung wird durch die Vorgaben der Gewerbeordnung (§ 108) definiert. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, grundlegende Angaben über Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen und sonstigen Vergütungen sowie Art und Höhe von Abzügen, Abschlagszahlungen und Vorschüssen zu machen. Damit erhalten Arbeitnehmer und Behörden eine Übersicht über Entgelte, Steuerklassen, gewährte Freibeträge, Versicherungen, Umlageverfahren und Personengruppenschlüssel.

Eine Ausnahme von der Regel ergibt sich, sollte das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers immer gleich sein. Geschehen keine Änderungen gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Lohnabrechnung, muss eine erneute Auskunft in Textform nicht erstellt werden. In solchen Fällen, in denen die Lohn- und Gehaltsdaten unverändert bleiben, kann auf die erneute Erstellung einer schriftlichen Auskunft verzichtet werden. Dies spart Zeit und Ressourcen, sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass diese Ausnahmen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften einhalten. Daher ist es ratsam, sich mit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Erstellung von Lohnabrechnungen vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

WICHTIGER HINWEIS: Laut Entgeltbescheinigungsverordnung muss die Lohnabrechnung auch geldwerte Vorteile oder vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber aufführen.

Mit einem cloudbasierten Service wie Sage Payroll oder Sage Business Cloud Lohnabrechnung bearbeiten Sie komplizierte Abrechnungsfälle ohne große Mühe. Erfassen und berechnen Sie mit der cleveren Lösung Altersteilzeit, Zuschläge, Kurzarbeit, Versorgungsbezüge und die betriebliche Altersvorsorge vollständig und korrekt. Sollten schnelle Änderungen notwendig sein, lassen sich Abrechnungswerte wie Gehalt, Stunden, Stundenlohn oder auch Zu- und Abschläge mit wenigen Klicks korrigieren.

Antwort: Der Arbeitgeber ist im Allgemeinen verpflichtet, eine Lohnabrechnung auszustellen, sobald er Lohn an Arbeitnehmer auszahlt. Die Lohnabrechnung muss alle relevanten Informationen zu den Verdiensten, Abzügen und Steuern enthalten. Darüber hinaus muss die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge unter Berücksichtigung der Steuerklasse des Mitarbeiters in der Lohnabrechnung aufgeführt sein.

Antwort: Das Bruttoentgelt ist die Gesamtvergütung vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Nettolohn hingegen ist das tatsächliche Entgelt, das einem Arbeitnehmer nach Berücksichtigung aller gesetzlichen Abzüge und Sozialversicherungsbeiträge zur Verfügung steht.

Antwort: Eine rechtsgültige Lohnabrechnung sollte folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  • Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  • Steuer-ID
  • Steuerklasse und Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
  • Beginn bzw. Ende des Beschäftigungsverhältnisses
  • Abrechnungszeitraum
  • Firmenstempel oder Unterschrift des Arbeitgebers

Darüber hinaus sind alle Bestandteile des Arbeitsentgelts wie Bruttolohn, Sozialversicherungsbeiträge, Steuerabgaben, Zuschläge, Zulagen sowie Nettolohn und Auszahlungsbetrag anzugeben.

Antwort: Ein Lohnjournal ist ein Buchhaltungsdokument, das verwendet wird, um alle relevanten Informationen über Löhne und Gehälter eines Unternehmens festzuhalten. Es dient als zentrales Aufzeichnungsinstrument für die Erfassung von lohnbezogenen Transaktionen und ist eine wichtige Komponente der Lohnbuchhaltung.

Antwort: In Deutschland gibt es keine gesetzliche Festlegung bezüglich des Zahlungsweges für Löhne und Gehälter. Arbeitgeber haben die Wahl zwischen Überweisung und Barzahlung. Allerdings ist die Barzahlung aus verschiedenen Gründen ungünstig. Erstens gibt es einen erhöhten Dokumentationsaufwand, da der Empfang der Lohnzahlung vom Angestellten quittiert werden muss: Dabei sind Angaben wie der Zahlungszweck, die Zahlungssumme mit Währung, der Ort und das Datum der Zahlung, die Unterschrift des Zahlungsempfängers und gegebenenfalls der Firmenstempel erforderlich. Zweitens führt die Notwendigkeit, den Auszahlungsort zu regeln, zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Drittens kann es zu Schwierigkeiten kommen, insbesondere wenn ein Angestellte sich mit einer Kontopfändung konfrontiert sieht.

Sollte dennoch eine Barzahlung erfolgen, ist es wichtig, eine ordnungsgemäße Dokumentation vorzunehmen, beispielsweise durch die Nutzung eines Kassenbuchs. Damit lassen sich Zahlungszeitpunkt, Zahlungsbetrag und Zahlungszweck erfassen.

Antwort: Wenn ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss der daraus resultierende geldwerte Vorteil in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Dieser geldwerte Vorteil ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Firmenwagen zu versteuern: entweder mit einem Fahrtenbuch, das die tatsächlichen Verbrauchskosten darlegt, oder mithilfe der Ein-Prozent-Regel.

Bei eingeschränkter privater Nutzung des Firmenwagens ist es für den Arbeitnehmer in den meisten Fällen einfacher und kostengünstiger, sich für die Ein-Prozent-Regel zu entscheiden. Dabei wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zuzüglich eventueller Kosten für Sonderausstattung als geldwerter Vorteil versteuert. Diese Regelung gilt gleichermaßen für gekaufte, gebrauchte, gemietete und geleaste Fahrzeuge. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte einen monatlichen Wert von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz pauschal versteuern. Die monatliche Gesamtsumme, die in der Lohnabrechnung zu versteuern ist, ergibt sich aus diesen beiden Komponenten.

Antwort: Die Anbieter im Vergleich für Online-Lohnsoftware nutzen moderne Technologien und Sicherheitsstandards, um Risiken wie Datenlecks und Hackerangriffe zu minimieren. Beim Auswählen einer passenden Online-Lohnsoftware ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Anbieter verschiedene Sicherheitsmaßnahmen unterstützt, wie zum Beispiel Passwörter oder Multi-Faktor-Authentifizierung. Zudem sollten sichere Übertragungsprotokolle wie HTTPS und eine starke Datenverschlüsselung verwendet werden, um Ihre Daten zu schützen. Es empfiehlt sich, vor der Übermittlung sensibler Informationen an den Dienst die Datenschutzbestimmungen des Anbieters sorgfältig zu prüfen.

Antwort:

A = Abfindung

AV = Arbeitslosenversicherung

AVMG = Altersvermögensgesetz

BGRS = Beitragsgruppenschlüssel

E = Einmalbezug

F = Frei

GB = Gesamtbrutto

H = Hinzurechnungsbetrag

J = Bestandteil des Gesamtbruttos

Ki.Frbtr. = Kinderfreibetrag

KiSt = Kirchensteuer

KK = Krankenkasse

KK % = Beitrag zur Krankenkasse inkl. Zusatzbeitrag

KV = Krankenversicherung

KUG = Kurzarbeitergeld

L = Laufender Bezug

LSt = Lohnsteuer

M = Mehrjährige Versteuerung

N = Nachberechnung

MFB = Mehrfachbeschäftigung

P = Pauschalversteuerung

PGRS = Personengruppenschlüssel

PV = Pflegeversicherung

RV = Rentenversicherung

S = Sonstiger Bezug

St = Steuer-Brutto

Steuer-ID = Steuerliche Identifikationsnummer

StKl = Steuerklasse

SV = Sozialversicherung

Um = Umlageverfahren

V = Vorjahr

VKZ = Verarbeitungskennzeichen

W = Wertguthaben

Z = Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose

ZB = Einkommensabhängiger Zusatzbeitrag

ZVK = Zusatzversorgungskasse

Antwort: Der Einsatz von Lohnabrechnungssoftware bringt Unternehmen erhebliche Vorteile, insbesondere durch die Automatisierung zahlreicher Aufgaben. Zeit und Kosten für externe Dienstleister können eingespart werden. Prozessanpassungen lassen sich schneller durchführen.

SaaS-Lösungen werden über das Internet vom Anbieter gehostet und als Abonnementdienst bereitgestellt. Das bedeutet, dass Unternehmen keine eigene IT-Infrastruktur benötigen, keine Installation oder Wartung vornehmen müssen und auf die aktuelle Version der Software zugreifen können. SaaS bietet hohe Skalierbarkeit und Flexibilität. Das Auslagern von Daten an externe Server weckt allerdings auch Datenschutzbedenken. Besonders dann, wenn keine Informationen über Sicherheitsstandards und Zertifizierungen von einem Anbieter geliefert werden. Darüber hinaus ist für eine Cloud-Software eine Internetverbindung zwingend erforderlich.

On-Premises-Software wird klassisch als Kaufmodell auf den Servern des Unternehmens installiert und betrieben. Hosting, Wartung, Sicherheit und Updates übernimmt das Fachpersonal des eigenen Unternehmens. Die Vorteile von On-Premises-Software liegen in der vollständigen Datenkontrolle, der Möglichkeit umfangreicher Individualisierungen und der Nutzung auch ohne durchgehende Internetverbindung. Die Investitionskosten sind zu Beginn höher, und Erweiterungen oder Updates erfordern oft zusätzlichen Aufwand. Die Skalierbarkeit ist weniger flexibel, da bei zunehmendem Bedarf Hardware und Systeme erweitert werden müssen.

Ja. Mit Cloud-Lohnabrechnungssoftware können auch Laien ohne Vorkenntnisse die Lohnabrechnung selbst erstellen. Die Software berechnet automatisch alle Abzüge, übermittelt Pflichtmeldungen im Hintergrund an Finanzamt und Krankenkassen und archiviert Abrechnungen GoBD-konform. Ein Steuerberater ist nicht zwingend erforderlich, kann aber für komplexe Sonderfälle (Kurzarbeit, Baulohn, Betriebsprüfungen) hinzugezogen werden.

Ja. Seit dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend dazu, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen (eAU-Verfahren). Der klassische "gelbe Schein" entfällt. Alle fünf in diesem Vergleich vorgestellten Lohnprogramme unterstützen den eAU-Abruf vollständig.

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". GoBD-konforme Lohnabrechnung bedeutet: Dokumente werden unveränderbar, vollständig, nachvollziehbar und für den vorgeschriebenen Zeitraum (Lohnunterlagen: 6 Jahre, Lohnsteuerbescheinigungen: 10 Jahre) archiviert. Ohne GoBD-konforme Archivierung drohen bei einer Betriebsprüfung ernsthafte steuerliche Konsequenzen.

Alle getesteten Programme bieten DATEV-Kompatibilität an. Native, vollautomatisierte DATEV-Integration bieten edlohn (speziell für Steuerberater konzipiert), Sage Payroll und Personio Payroll. Dataline Lohn und Lexware ermöglichen DATEV-Export, erfordern jedoch teilweise manuelle Schritte.

Der Grundlohn (auch Tariflohn oder Basislohn) ist die vertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Mindestgrundvergütung für eine bestimmte Arbeitszeit – ohne Zulagen, Zuschläge oder Sonderzahlungen.

Der Effektivlohn ist das tatsächlich ausgezahlte Bruttoentgelt, das der Arbeitnehmer erhält. Er setzt sich zusammen aus dem Grundlohn zuzüglich aller weiteren Entgeltbestandteile: Überstundenzuschläge, Schichtzulagen, Leistungsprämien, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und sonstige Zulagen. Der Effektivlohn liegt in der Praxis fast immer über dem Grundlohn.

Der Tariflohn ist das durch Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband festgelegte Mindestentgelt für eine bestimmte Berufsgruppe oder Branche. Er gilt für alle Betriebe, die tarifgebunden sind, und kann durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung auch auf nicht organisierte Unternehmen ausgeweitet werden.

Außertarifliche Vergütung (AT-Vergütung) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer, in der Regel aufgrund besonderer Qualifikation oder Führungsverantwortung, ein Entgelt erhält, das die höchste Tarifgruppe der jeweiligen Branche deutlich übersteigt. AT-Verträge werden individuell ausgehandelt und sind nicht an Tariferhöhungen gebunden, bieten Arbeitgebern aber mehr Flexibilität bei der Gehaltsgestaltung.

Vollwertige, gesetzeskonforme Lohnabrechnung-Software ist in Deutschland nicht kostenfrei verfügbar. Anbieter wie Sage Payroll bieten jedoch kostenlose Testzeiträume an, um die Software unverbindlich zu testen.

Für Fragen zum Vergleich wenden Sie sich an: redaktion@mysoftware.de


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