Gewerbesteuer

Gewerbesteuer sparen

In unserem Ratgeber erfahren selbstständige Gewerbetreibende und Unternehmer, was es bei der Gewerbesteuer zu beachten gilt. Holen Sie sich jetzt die Antworten auf die wichtigsten Fragen sowie Tipps zu Cloud-Diensten und Programmen, die Ihnen beim Erstellen einer korrekten und vollständigen Gewerbesteuererklärung helfen. Mit einer professionellen Software oder SaaS-Lösung erledigen Sie die Pflichtveranlagung im Handumdrehen.

Nutzen Sie die Erklärungen und Informationen des Ratgebers und finden Sie mehr über die Aufgaben, die Verwendung und den Zweck der Gewerbesteuer in Deutschland heraus. Lernen Sie außerdem mehr über die Grundlagen der Berechnung sowie Freibetragsgrenzen und steuerliche Abzugsmöglichkeiten.

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Was ist die Gewerbesteuer?

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

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Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Wie lässt sich die Gewerbesteuer absetzen?

Die Gewerbesteuer lässt sich in bestimmten Fällen auf die Einkommensteuer von Einzelunternehmern oder Gesellschaftern anrechnen. Sie können unter anderem den Anteil der Einkommensteuer absetzen, der auf Einkünfte aus Ihrem Gewerbebetrieb erhoben wird. Dabei kann die Steuerermäßigung die Gewerbesteuerschuld nicht übersteigen.
Nutzen Sie das ELSTER-Portal oder Steuersoftware wie tax professional und SteuerSparErklärung Plus.

Tragen Sie die erforderlichen Angaben für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG in Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) in Zeile 16 für den Gewerbesteuermessbetrag und in Zeile 17 für die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer ein. Die Gewerbesteuer kann nur mit der Einkommensteuer von Einzelunternehmen und Gesellschaftern verrechnet werden. Eine Verrechnung der Gewerbesteuer mit der zu entrichtenden Körperschaftssteuer von Kapitalgesellschaften ist nicht möglich.

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Welche Fristen gelten für die Gewerbesteuererklärung?

Die Gewerbesteuererklärung für das vergangene Steuerjahr muss bis zum 31. Juli des aktuellen Jahres beim Finanzamt eingehen.
Gewerbetreibende und Unternehmer, die professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater erhalten, haben sogar noch länger Zeit für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung. Für sie verlängert sich die Frist grundsätzlich auf den 28./29. Februar des Zweitfolgejahres.

Für die Abschlagszahlungen auf die Jahresgewerbesteuerschuld, also die quartalsweise Gewerbesteuervorauszahlung, gelten darüber hinaus feste Termine (an Feiertagen und Wochenenden verschieben sich die Fristen auf den nächsten Werktag): 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (nachzulesen in § 19 GewStG – Vorauszahlungen).