Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € (Ledige) bzw. 24.696 € (Verheiratete)
- Die Minijob-Grenze erhöht sich auf 603 € monatlich, der Mindestlohn auf 13,90 €/Std.
- Das Kindergeld steigt auf 259 € pro Kind, der Kinderfreibetrag auf 6.828 €
- Die Entfernungspauschale gilt 2026 einheitlich mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer
- Die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026
Das Steuerjahr 2026 bringt spürbare Entlastungen für Arbeitnehmer, Familien und Rentner. Grundfreibetrag, Kindergeld und Entfernungspauschale steigen zum 1. Januar 2026.
Auch die Minijob-Grenze und der Mindestlohn wurden angepasst. Dieser Überblick zeigt wichtige Änderungen kompakt. Finden Sie heraus, was die angepassten Rechte und Pflichten für Sie bedeuten.
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| Bereich | Wert 2025 | Wert 2026 |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag (Ledige) | 12.096 € | 12.348 € |
| Grundfreibetrag (Verheiratete) | 24.192 € | 24.696 € |
| Mindestlohn | 12,82 €/Std. | 13,90 €/Std. |
| Minijob-Grenze (monatlich) | 556 € | 603 € |
| Minijob-Grenze (jährlich) | 6.672 € | 7.236 € |
| Kindergeld | 255 € | 259 € |
| Entfernungspauschale | 30 Cent (km 1-20) / 38 Cent (ab km 21) | 38 Cent einheitlich ab km 1 |
| Beitragsbemessungsgrenze (mtl. RV) | 8.050 € | 8.450 € |
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Steueränderungsgesetz 2025
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert von 24.696 Euro. Bis zu dieser Grenze bleibt Ihr Einkommen steuerfrei. Der Freibetrag sichert das steuerliche Existenzminimum jedes Bürgers. Damit steigt er gegenüber 2025 um 252 Euro.
| Personenstand | Grundfreibetrag 2025 | Grundfreibetrag 2026 |
|---|---|---|
| Ledige | 12.096 € | 12.348 € |
| Verheiratete | 24.192 € | 24.696 € |
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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Mindestlohn und Minijob-Grenzen 2026
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro gestiegen. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Die Minijob-Grenze passt sich automatisch an, damit sie bei gleicher Stundenzahl weiterhin steuerfrei bleiben. Statt bisher 556 Euro gilt nun eine Grenze von 603 Euro monatlich. Jährlich liegt die Grenze entsprechend bei 7.236 Euro. Auch der Midijob, der Übergangsbereich, wurde angepasst. Er beginnt ab 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro brutto monatlich.
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| Kategorie | Grenze 2025 | Grenze 2026 |
|---|---|---|
| Mindestlohn | 12,82 €/Std. | 13,90 €/Std. |
| Minijob (monatlich) | 556 € | 603 € |
| Minijob (jährlich) | 6.672 € | 7.236 € |
| Midijob-Spanne | 556,01 € - 2.000 € | 603,01 € - 2.000 € |
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Familien profitieren 2026 von mehreren steuerlichen Verbesserungen. Das Kindergeld steigt einheitlich auf 259 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 6.828 Euro, also 3.414 Euro je Elternteil. Hinzu kommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2.928 Euro. Alleinerziehende erhalten weiterhin einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro. Eltern mit geringem Einkommen können zusätzlich den Kinderzuschlag nutzen. Dieser liegt bei bis zu 297 Euro pro Kind und Monat.
| Leistung/Freibetrag | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Kindergeld (pro Kind) | 255 € | 259 € |
| Kinderfreibetrag (gesamt) | 6.672 € | 6.828 € |
| Betreuungs-/Erziehungsfreibetrag | 2.928 € | 2.928 € |
| Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 4.260 € | 4.260 € |
| Kinderzuschlag (max.) | 297 € | 297 € |
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Familienportal des Bundes
Bis wann muss die Steuererklärung 2026 abgegeben werden?
Für die Steuererklärung 2025 gilt eine feste Regelfrist: 31. Juli 2026. Nutzen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist. Dann gilt der 28. Februar 2027, beziehungsweise der nächste Werktag.
Änderungen bei Rente und Altersvorsorge 2026
Wer 2026 neu in den Ruhestand geht, zahlt mehr Steuern auf die Rente. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt auf 84 Prozent. Damit bleiben nur noch 16 Prozent der ersten Jahresbruttorente steuerfrei. Bestandsrenten sind von dieser Änderung nicht betroffen. Neu ist außerdem die Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Auch die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten wurden angehoben.
| Rentenart/Fall | Regelung 2026 |
|---|---|
| Neurentner ab 2026 | 84 % steuerpflichtig |
| Bestandsrenten | unverändert |
| Aktivrente (Zuverdienst) | bis 2.000 €/Monat steuerfrei |
| Teilweise Erwerbsminderung (Mindesthinzuverdienst) | 41.527,50 €/Jahr |
| Volle Erwerbsminderung (Mindesthinzuverdienst) | 20.763,75 €/Jahr |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Solidaritätszuschlag 2026
Nur Besserverdienende zahlen weiterhin den Solidaritätszuschlag. Die Freibeträge dafür wurden 2026 erneut angehoben. Alleinstehende sind bis zu einem Einkommen von 20.350 Euro befreit. Bei zusammen veranlagten Ehegatten liegt die Grenze bei 40.700 Euro.
Entfernungspauschale 2026: Was sich für Pendler ändert?
Die Entfernungspauschale wurde zum 1. Januar 2026 grundlegend vereinfacht. Sie beträgt jetzt einheitlich 38 Cent je Kilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Grundlage dafür ist das Steueränderungsgesetz 2025. Bisher galt eine gestaffelte Regelung. Für die ersten 20 Kilometer gab es nur 30 Cent. Erst ab dem 21. Kilometer griffen die 38 Cent. Seit 2026 entfällt diese Staffelung vollständig. Ein Beispiel verdeutlicht die Wirkung: Bei 10 Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche steigen die jährlichen Werbungskosten um rund 176 Euro.
| Regelung | Bis 2025 | Ab 2026 |
|---|---|---|
| Erste 20 Kilometer | 30 Cent | 38 Cent |
| Ab dem 21. Kilometer | 38 Cent | 38 Cent |
| Verkehrsmittel | unabhängig | unabhängig |
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Steueränderungsgesetz 2025
Weitere Änderungen für Arbeitnehmer 2026
Auch im Gesundheits- und Pflegebereich gibt es 2026 neue Werte. Der Mindestlohn für Pflegefachkräfte steigt ab 1. Juli 2026 auf 21,03 Euro. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten künftig 17,80 Euro. Für Pflegehelfer gilt ein Satz von 16,52 Euro. Zusätzlich steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Er liegt 2026 bei rund 2,9 Prozent.
| Position | Wert 2026 |
|---|---|
| Mindestlohn Pflegefachkräfte | 21,03 €/Std. |
| Mindestlohn qualifizierte Pflegehilfskräfte | 17,80 €/Std. |
| Mindestlohn Pflegehelfer | 16,52 €/Std. |
| Zusatzbeitrag Krankenkassen (Ø) | 2,9 % |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit / GKV-Spitzenverband
CO2-Preis und Energiekosten 2026
Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe steigt zum 1. Januar 2026. Er liegt jetzt bei 60 Euro pro Tonne. Betroffen sind unter anderem Heizöl, Gas und Benzin. Dadurch gewinnt die Homeoffice-Pauschale zusätzlich an Bedeutung.
Änderungen für Gewerbetreibende und Unternehmer
Auch Unternehmer und Selbstständige profitieren von neuen Regelungen. Die Umsatzsteuer für Speisen in Restaurants sinkt wieder auf 7 Prozent. Zuvor lag der Satz bei 19 Prozent. Weiter ausgerollt wird außerdem die Wirtschafts-Identifikationsnummer, kurz W-IdNr. Sie ersetzt langfristig die bisherige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Auch die Pauschalbeträge für Ehrenamt und Übungsleiter steigen. Die Ehrenamtspauschale erhöht sich auf 960 Euro. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro.
| Regelung | Wert 2026 |
|---|---|
| Umsatzsteuer Gastronomie (Speisen) | 7 % |
| Ehrenamtspauschale | 960 € |
| Übungsleiterpauschale | 3.300 € |
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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[Autor: PK]
Häufige Fragen und Antworten zu den Steueränderungen 2026
Antwort: Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Ledige. Verheiratete profitieren vom doppelten Wert von 24.696 Euro. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei.
Antwort: Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat. Das gilt unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie.
Antwort: Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten einheitlich 38 Cent je Kilometer. Die frühere Staffelung mit 30 Cent bis Kilometer 20 entfällt.
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