Das Wichtigste in Kürze
- Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss zwingend innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn digital über ELSTER eingereicht werden.
- Ihre Gewinnprognose bestimmt die Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und Ist-Versteuerung (§ 20 UStG) beeinflussen zusätzlich Ihre Liquidität.
- Seit dem 1. Januar 2025 müssen auch Kleinunternehmer strukturierte B2B-E-Rechnungen empfangen können. Zugelassen sind dabei nur ZUGFeRD und XRechnung nach der Norm EN 16931.
Dieser Ratgeber richtet sich an Freiberufler, Kleinunternehmer sowie Gründer einer GmbH oder UG in Deutschland. Er erläutert wichtige Themen rund um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: das Pflichtformular, mit dem Sie Ihr Unternehmen offiziell beim Finanzamt anmelden. Damit klären Sie von Anfang an Ihren steuerlichen Status.
Die Übermittlung erfolgt innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn elektronisch über das ELSTER-Portal an Ihr zuständiges Finanzamt. Dabei legen Sie Umsatzsteuer-Regelung und Gewinnprognose fest und vermeiden Fristversäumnisse oder unnötig hohe Nachzahlungen. Auf diese Weise stellen Sie von Beginn an eine korrekte, planbare Steuerlast sicher.
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Was müssen Sie direkt nach der Gründung erledigen?
Darum geht es:
- Die gesetzliche Abgabefrist beträgt exakt einen Monat ab Tätigkeitsbeginn und erfordert die elektronische Übermittlung über ELSTER (§ 138 AO).
- Nach erfolgreicher Bearbeitung stellt das Finanzamt automatisch Ihre Steuernummer sowie die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) aus.
- Das Ausstellen von Rechnungen ist unter bestimmten Auflagen bereits vor dem offiziellen Erhalt der Steuernummer möglich.
Die Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung bildet das Fundament für die steuerliche Einstufung jeder Neugründung. Er entscheidet verbindlich darüber, welche Steuerarten und Vorauszahlungsmodalitäten auf das Unternehmen zukommen. Ihnen wird eine Frist von einem Monat nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit gesetzt. Das ist keine feste Zahl an Wochen, sondern ein Kalendermonat. Reichen Sie zu spät ein, drohen Zwangsgeld und die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
Der behördliche Bearbeitungsprozess mündet in der Vergabe zentraler Ordnungsnummern für den Geschäftsverkehr. Neben der klassischen Steuernummer vergibt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese ersetzt aktuell keine andere Nummer, sondern ergänzt sie. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erhalten Sie dagegen nicht automatisch. Sie müssen sie im Fragebogen aktiv beantragen, wenn Sie sie benötigen, etwa für EU-Geschäfte.
Infobox: Rechnungen vor Erhalt der Steuernummer
Sie dürfen schon vor Erhalt der Steuernummer Rechnungen schreiben. Nutzen Sie übergangsweise Ihre private Steuer-Identifikationsnummer und vermerken Sie den Hinweis Steuernummer wird nachgereicht. Sobald Ihre Steuernummer da ist, korrigieren Sie künftige Rechnungen.
Wie reichen Sie den Fragebogen korrekt ein?
Darum geht es:
- Die Abgabe ist ausschließlich digital über die Plattform „Mein ELSTER“ oder ein zertifiziertes Drittanbieter-Tool zulässig.
- Ein erforderliches ELSTER-Zertifikat sollte frühzeitig beantragt werden, da die postalische Zustellung bis zu zwei Wochen in Anspruch nimmt.
- Betriebliche Ausgaben vor der Gründung sollten von Beginn an per Beleg dokumentiert werden, um den Vorsteuerabzug zu sichern.
Der Gesetzgeber schreibt für die Übermittlung von Unternehmensdaten ausnahmslos den digitalen Schnittstellenweg vor. Papierformulare akzeptiert das Finanzamt nur noch in echten Härtefällen. Am schnellsten geht es über Ihr „Mein ELSTER“-Konto. Haben Sie noch kein Konto, registrieren Sie sich sofort. Der Aktivierungsbrief mit Ihrer Aktivierungs-ID kommt per Post. Das kostet Sie wertvolle Tage. Für die Übermittlung selbst benötigen Sie in jedem Fall ein gültiges ELSTER-Zertifikat.
Parallel zur technischen Registrierung erfordert die Vorbereitung der Abgabe eine lückenlose kaufmännische Dokumentation aller Anlaufkosten. Das betrifft zum Beispiel Laptop, Büromöbel oder Beratungsleistungen. Diese Vorgründungskosten können Sie steuerlich geltend machen. Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, sichern Sie sich so den Vorsteuerabzug, aber denken Sie daran, dass es ohne Beleg nicht geht.
Bei Kapitalgesellschaften gelten spezifische rechtliche Rahmenbedingungen für den Betriebsausgabenabzug der Errichtungsphase. Investitionen zwischen Notartermin und Handelsregistereintrag zählen bereits als Vorgründungskosten. Bewahren Sie deshalb auch hier lückenlos alle Rechnungen und Zahlungsnachweise auf. Ihr Steuerberater (oder Ihre Buchhaltung) benötigt sie später für den korrekten Vorsteuerabzug.
Wie füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus?
Darum geht es:
- Stammdaten, Bankverbindungen und die Tätigkeitsbeschreibung dürfen im Formular nicht fehlen.
- Prognosen zu Umsatz und Gewinn bilden die direkte Bemessungsgrundlage für künftige Steuer-Vorauszahlungen.
- Ihre Entscheidung für Kleinunternehmerregelung, Ist-Versteuerung und USt-IdNr. ist eine strategische Weichenstellung bei der Gründung.
Allgemeine Angaben, Bankverbindung und W-IdNr.
Der erste Abschnitt des Fragebogens erfasst die Stammdaten und die genaue rechtliche Ausrichtung des Betriebs. Wichtig ist eine präzise Tätigkeitsbeschreibung, denn sie bestimmt die spätere Einordnung. Hinterlegen Sie außerdem eine IBAN, denn das Finanzamt zahlt Erstattungen ausschließlich auf Ihr Konto aus. Schecks werden nicht mehr versendet. Ihre W-IdNr. müssen Sie nirgends eintragen, sie wird automatisch im Hintergrund vergeben.
Die Gewinn- und Umsatzprognose
Die Ermittlung der künftigen Ertragslage ist im Prozess der steuerlichen Erfassung ausschlaggebend. Das Finanzamt fordert eine Schätzung Ihrer Einkünfte für das Eröffnungs- sowie das Folgejahr. Darauf basieren Ihre Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Schätzen Sie zu hoch, zahlen Sie unnötig viel im Voraus. Schätzen Sie zu niedrig, drohen später Nachzahlungen. Orientieren Sie sich an plausiblen Auftragszahlen, nicht an Ihrem Wunschumsatz. Das spart Ihnen im Nachgang meist Ärger und Stress. Ziehen Sie geplante Kosten direkt ab, dann bleibt ein realistischer Gewinn übrig.
Gewinnermittlungsart: EÜR vs. Bilanzierung
Rechtliche Vorgaben und die gewählte Rechtsform entscheiden über die Komplexität der Buchführungspflicht. Die meisten Gründer nutzen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Mit ihr lassen sich Einnahmen und Ausgaben einfach gegenüberstellen. Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind dagegen zur doppelten Buchführung mit Bilanz verpflichtet. Größere Gewerbebetriebe werden ebenfalls bilanzierungspflichtig, sobald sie gesetzliche Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Die steuerliche Behandlung von Umsätzen im Erfassungsbogen lässt sich über Sonderregelungen anpassen. Seit 2025 gelten neue, echte Nettogrenzen: Im Vorjahr dürfen Sie maximal 25.000 Euro Umsatz erzielt haben, im laufenden Jahr darf der Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigen. Überschreiten Sie die 100.000-Euro-Grenze unterjährig, endet die Kleinunternehmerregelung sofort ab genau diesem Umsatz. Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, haben dafür aber auch keinen Vorsteuerabzug. Diese Wahl treffen Sie direkt im Fragebogen: Sie kreuzen entweder die Kleinunternehmerregelung an oder entscheiden sich für die Regelbesteuerung. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 Euro direkt für das verbleibende Rumpfwirtschaftsjahr.
Beispiel:
Eine Grafikdesignerin erzielt im ersten Jahr 22.000 Euro Umsatz. Sie bleibt Kleinunternehmerin und schreibt Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Kauft sie einen neuen Rechner für 2.380 Euro brutto, bekommt sie die enthaltene Umsatzsteuer nicht erstattet. Bei hohen Anfangsinvestitionen kann daher ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein. Dieser Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre.
Soll- vs. Ist-Versteuerung (§ 20 UStG) für optimale Liquidität
Der Fälligkeitszeitpunkt der Umsatzsteuerzahllast richtet sich nach der gewählten Versteuerungsart im Antragsformular. Bei der Soll-Versteuerung führen Sie Umsatzsteuer schon bei Rechnungsstellung ab. Das gilt völlig unabhängig vom tatsächlichen Zahlungseingang. Bei der Ist-Versteuerung wird sie erst fällig, sobald das Geld tatsächlich eingeht. Das schont Ihre Liquidität bei langen Zahlungszielen. Die Ist-Versteuerung können Sie beantragen, wenn Ihr Vorjahresumsatz 800.000 Euro nicht übersteigt. Diese Grenze wurde 2024 von vormals 600.000 Euro angehoben. Freiberufler nach § 18 EStG dürfen die Ist-Versteuerung unabhängig vom Umsatz nutzen.
Beispiel:
Sie stellen im Dezember eine Rechnung über 5.000 Euro plus Umsatzsteuer. Der Kunde zahlt erst im Februar. Bei Soll-Versteuerung führen Sie die Umsatzsteuer schon für Dezember ab, obwohl das Geld fehlt. Bei Ist-Versteuerung wird sie erst im Februar fällig, zusammen mit dem tatsächlichen Zahlungseingang. Diese beantragen Sie formlos beim Finanzamt, am besten direkt im Fragebogen.
Beantragung USt-IdNr. für EU-Geschäfte und SEPA-Mandat
Grenzüberschreitender Dienstleistungs- und Warenverkehr setzt spezifische Kennnummern im Erfassungsbogen voraus. Planen Sie Geschäfte mit anderen EU-Ländern, dann beantragen Sie am besten direkt die USt-IdNr. Sie ist Voraussetzung für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen. Sie können sie auch als Kleinunternehmer beantragen. Darüber hinaus hinterlegen Sie im Fragebogen ein SEPA-Lastschriftmandat. Auf diese Weise kann das Finanzamt spätere Vorauszahlungen automatisch einziehen, ohne dass Sie selbst etwas überweisen müssen.
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Was passiert nach dem Absenden beim Finanzamt?
Darum geht es:
- Die behördliche Prüfungs- und Bearbeitungszeit nimmt in der Regel zwei bis sechs Wochen in Anspruch.
- Das Finanzamt nimmt die Validierung vor und weist die zuständige Betriebsstätte zu.
- Die finale Erteilung der Steuernummer und W-IdNr. erfolgt digital im ELSTER-Postfach.
Mit der elektronischen Abgabe startet der behördliche Prüfungs- und Zuordnungsprozess bei den Finanzbehörden. Das Finanzamt ordnet Sie anhand Ihrer Adresse einer Betriebsstätte zu. Die Bearbeitung dauert je nach Auslastung zwei bis sechs Wochen. Erst mit Erhalt der Steuernummer dürfen Sie regelkonforme Rechnungen mit vollständigen Pflichtangaben stellen. Ihre W-IdNr. erhalten Sie parallel automatisch, ohne separaten Antrag, direkt im ELSTER-Postfach.
Wie organisieren Sie Ihre Buchhaltung nach Erhalt der Steuernummer?
Darum geht es:
- Die sofortige Hinterlegung der Steuernummer im Buchhaltungssystem stellt die Konformität künftiger Rechnungen sicher.
- Gesetzliche Vorgaben zur E-Rechnung unterscheiden strikt zwischen Empfangs- und Ausstellungspflicht.
- Eine direkte ELSTER-Schnittstelle im System vereinfacht periodische Umsatzsteuervoranmeldungen.
Die Erteilung der offiziellen Steuernummer markiert den Startschuss für die operative Finanzbuchhaltung Ihres Unternehmens. Bei dieser kann Ihnen beispielsweise sevdesk helfen. sevdesk ist eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware für Rechnungen, Belege und Steuervoranmeldungen.
In Abgrenzung zu den behördlichen Meldeportalen unterstützt eine dedizierte Software das laufende kaufmännische Tagesgeschäft. Für den Fragebogen selbst nutzen Sie sevdesk nicht, dafür ist ELSTER zuständig. Aber sevdesk kann Ihnen viele wiederkehrende Aufgaben rund um Ihre Buchhaltung abnehmen und den Geschäftsalltag erleichtern.
Stammdaten, Steuernummer und Pflichtangaben auf Rechnungen hinterlegen
Die rechtssichere Rechnungsstellung erfordert die exakte Einbindung aller behördlich zugewiesenen Ordnungsmerkmale. Tragen Sie Ihre Steuernummer sofort in der von Ihnen genutzten Buchhaltungslösung (beispielsweise sevdesk) ein, sobald sie die Nummer erhalten haben. So stellen Sie sicher, dass dieses wichtige Pflichtfeld auf allen künftigen Rechnungen erscheint. Zu den gesetzlichen Pflichtangaben zählen unter anderem Name, Anschrift und fortlaufende Rechnungsnummer. Fehlerhafte Pflichtangaben gefährden im Zweifel den Vorsteuerabzug Ihres Kunden.
E-Rechnungspflicht (B2B): Wer muss was wann können?
Moderne Standards im Geschäftsverkehr schreiben strukturiert verarbeitbare Datenformate für den Dokumentenaustausch vor. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das gilt ausnahmslos, auch für Kleinunternehmer. Beim Ausstellen sieht es anders aus. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht dauerhaft befreit und dürfen weiterhin PDF- oder Papierrechnungen nutzen. Für alle anderen gilt: Bis Ende 2026 dürfen flächendeckend herkömmliche Formate genutzt werden. Ab 2027 wird die E-Rechnung für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz Pflicht, kleinere Betriebe erhalten ein weiteres Jahr Aufschub. Ab 2028 wird die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft flächendeckend zur Pflicht. Es gibt dann nur noch wenige Ausnahmen, wie etwa bei Kleinunternehmern oder Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.
Rechtliche Normen trennen klassische Bilddateien klar von maschinenlesbaren E-Rechnungsformaten. Ein einfaches PDF genügt den neuen Anforderungen nicht mehr. Zugelassen sind ausschließlich strukturierte elektronische Formate wie XRechnung und ZUGFeRD, beide nach der europäischen Norm EN 16931. Eine per E-Mail verschickte PDF-Datei gilt seit 2025 rechtlich nur noch als „sonstige Rechnung“, nicht als E-Rechnung. Während der Übergangsfristen bleibt sie mit Zustimmung des Empfängers weiterhin zulässig.
ELSTER-Schnittstelle in sevdesk aktivieren (UStVA-Automatisierung)
Automatisierte Datenübertragungen reduzieren den administrativen Aufwand bei regelmäßigen Behördenmeldungen. sevdesk bietet Ihnen deswegen eine integrierte ELSTER-Schnittstelle. Damit erstellen und versenden Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung aus der Software, ohne eigenes Zertifikat. Das spart bei jeder Voranmeldung Zeit. Auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt sevdesk auf Basis Ihrer laufenden Buchungen.
Der passende sevdesk-Tarif für Gründer
Die Tarifstruktur von cloudbasierten Buchhaltungssystemen orientiert sich häufig am tatsächlichen Belegvolumen und dem Funktionsbedarf. sevdesk bietet aktuell vier Tarifstufen an. Die folgende Tabelle zeigt die regulären Monatspreise bei monatlicher Laufzeit im Überblick.
| Tarif | Preis pro Monat* | Enthält u. a. |
|---|---|---|
| Kostenlos | 0,00 € | 3 Rechnungen/E-Rechnungen pro Monat, ZUGFeRD & XRechnung |
| Rechnung | 12,90 € | Unbegrenzt Rechnungen & Angebote, E-Rechnungen schreiben, DATEV-Schnittstelle |
| Buchhaltung | 25,90 € | EÜR, UStVA direkt über ELSTER, Online-Banking-Anbindung, Belegerfassung |
| Buchhaltung Pro | 34,90 € | Zusätzlich BWA, Kostenstellen, REST-API-Schnittstelle |
Stand: August 2026, Quelle: sevdesk.de/preise, Preise netto zzgl. MwSt. bei monatlicher Laufzeit. Bei 12- oder 24-monatiger Laufzeit sinkt der Preis pro Monat. Befristete Rabattaktionen sind hier nicht berücksichtigt und können variieren.
Sie sollten berücksichtigen, dass langfristige Vertragslaufzeiten bei einer Softwarelizenz oder einem Software-as-a-Service-Anbieter wie sevdesk zusätzliche Einsparpotenziale liefern. Für die meisten Erstgründer passt der Tarif sevdesk Buchhaltung am besten. Er enthält die Möglichkeit, die EÜR zu nutzen, eine ELSTER-Anbindung für die UStVA und eine DATEV-Schnittstelle für den Austausch mit dem Steuerberater.
Funktionelle Unterschiede zeigen sich vor allem im Umfang der automatisierten Belegverarbeitung und Archivierung. Im kostenlosen Tarif und im Tarif sevdesk Rechnung können Sie E-Rechnungen nur schreiben. Eingehende E-Rechnungen automatisiert erfassen und GoBD-konform archivieren können Sie erst ab dem Tarif sevdesk Buchhaltung. Wer nur gelegentlich Rechnungen schreibt, kommt zunächst mit dem kleineren Tarif sevdesk Rechnung aus. Wächst das Belegvolumen, lohnt sich der Wechsel zu sevdesk Buchhaltung für die automatisierte Verarbeitung eingehender Rechnungen.
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- Deutsche Online-Software für die Rechnungsstellung
- Geeignet für Selbstständige, Kleinunternehmer und Handwerksbetriebe
- Installation, Wartung oder Updates nicht erforderlich
- Schreibt E-Rechnungen (inkl. ZUGFeRD und xRechnung)
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Wie gehen Sie die ersten 30 Tage nach der Gründung strukturiert an?
Darum geht es:
- Eine fristgerechte Einreichung der Unterlagen verhindert die Festsetzung von Zwangsgeldern und Schätzungen.
- Strategische Abwägungen zur Umsatzsteuerpflicht und Versteuerungsart sichern die betriebliche Liquidität.
- Der Einsatz digitaler Softwarelösungen minimiert den Routineaufwand nach der behördlichen Erfassung.
Ein strukturierter Zeitplan vereinfacht die Abwicklung aller steuerrelevanten Anmeldeschritte nach der Gründung. Mit einem Monat Zeit, sauberen Belegen und einer realistischen Prognose vermeiden Sie die größten Fehler. Sie sollten gut darüber nachdenken, ob Sie sich für die Kleinunternehmerregelung, Soll- oder Ist-Versteuerung und die E-Rechnungspflicht entscheiden. Ein digitales Buchhaltungstool wie sevdesk nimmt Ihnen im Anschluss viel Routinearbeit ab.
Als Orientierung dient Ihnen diese Reihenfolge für die ersten 30 Tage:
- Dokumentieren Sie die Gewerbeanmeldung bzw. freiberufliche Tätigkeiten .
- Registrieren Sie Ihr ELSTER-Konto und warten Sie das Zertifikat ab.
- Sammeln Sie Belege zu Gründungskosten.
- Kalkulieren Sie Gewinn- und Umsatzprognose realistisch.
- Entscheiden Sie sich bewusst und überlegt für Kleinunternehmerregelung und Versteuerungsart.
- Senden Sie den Fragebogen fristgerecht und innerhalb eines Monats ab.
- Aktualisieren Sie nach dem Erhalt Ihrer Steuernummer Ihr Buchhaltungstool (wenn Sie bereits eines haben) und Ihre Rechnungsvorlagen.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Angaben zu Fristen, Grenzwerten und Preisen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder eine Steuerberatung.
[Autor: PK]
Häufige Fragen und Antworten zu ersten Gründungsschritten
Antwort: Das hängt von Ihrer Tätigkeit ab, nicht von Ihrer Wahl. Katalogberufe wie Ärzte, Berater oder Designer gelten meist als freiberuflich, geregelt in § 18 EStG. Diese Personen melden sich ausschließlich über den Fragebogen beim Finanzamt an. Handel, Handwerk oder viele E-Commerce-Modelle gelten dagegen als Gewerbe. Hier ist zusätzlich eine Anmeldung beim Gewerbeamt Pflicht. Das Finanzamt entscheidet verbindlich anhand Ihrer Tätigkeitsbeschreibung im Fragebogen.
Antwort: Bei einer echten Nebentätigkeit bleiben Sie meist über Ihren Arbeitgeber krankenversichert. Ihre Krankenkasse prüft dafür Zeitaufwand und Einkommen im Vergleich zur Anstellung. Übersteigt die Selbstständigkeit diese Grenzen dauerhaft, gilt sie als hauptberuflich. Dann sind Sie verpflichtet, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Melden Sie Ihre Nebentätigkeit deshalb frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse an.
Antwort: Kleinere Fehler oder veraltete Angaben müssen Sie nicht komplett neu einreichen. Eine formlose Mitteilung über Ihr ELSTER-Postfach an das Finanzamt genügt meist. Geben Sie klar an, welche Angabe sich geändert hat. Bei größeren Änderungen, etwa der Rechtsform, verlangt das Finanzamt oft neue Belege. Bewahren Sie jede Korrespondenz mit dem Finanzamt sorgfältig auf.
Antwort: Ja, das ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist der Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist nach Ihrem Verzicht. Zusätzlich müssen Sie erneut die aktuellen Umsatzgrenzen einhalten. Die Rückkehr teilen Sie Ihrem Finanzamt formlos schriftlich mit. Prüfen Sie vorher, ob sich der Wechsel für Ihre Kundenstruktur überhaupt lohnt.
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