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Kompetentes Team

Buchhaltung für Gastronomie und Hotellerie

Kassenbuch, Barbelege und Tagesabschlüsse mit sevdesk

Wer ein Restaurant, Café oder Hotel führt, hat täglich mit Bargeschäften und anderen Zahlungen zu tun. Eine Korrekte Buchführung ist dabei keine Kür, sondern die Pflicht. Und Fehler kosten Zeit, Geld und Nerven.

Dieser Ratgeber richtet sich an Gastronomen und Hoteliers, die ihr Kassenbuch, ihre Barbelege und ihre Tagesabschlüsse sauber und GoBD-konform verwalten wollen. Das Ziel: weniger Aufwand, mehr Rechtssicherheit.

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sevdesk Rechnung

  • Deutsche Online-Software für die Rechnungsstellung
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Was bedeutet GoBD-konforme Buchführung mit minimalem Aufwand in der Gastronomie?

Kontext:

  • GoBD-Konformität bei minimalem Zeitaufwand
  • KI-Belegerkennung und Bank-Abgleiche als Schlüsselwerkzeuge
  • Vollständigkeit, Zeitgerechtigkeit, Unveränderbarkeit als Kernprinzipien

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) sind die verbindliche Richtlinie der Finanzverwaltung für digitale Buchführung. Sie verlangen drei Dinge: Vollständigkeit aller Belege, zeitgerechte Erfassung und Unveränderbarkeit gespeicherter Daten.

sevdesk unterstützt Sie dabei, die GoBD-Anforderungen in der Praxis umzusetzen, weil es unter anderem auf KI-Belegerkennung setzt (ab Tarif Buchhaltung). Das System liest Scan-Protokolle aus und bucht Bareinnahmen vor. Manueller Aufwand sinkt damit deutlich. Zusätzlich gleicht sevdesk Bankkonten in Echtzeit ab. Das bedeutet: möglichst wenig Handarbeit und höchstmögliche Genauigkeit.


Praxisbeispiel: Ein Restaurantbetreiber lädt täglich den Z-Bon (Tagesabschluss-Bon) seiner Kasse per App hoch. sevdesk erkennt Beträge und Steuersätze (ab Tarif Buchhaltung). Der Buchungssatz entsteht ohne manuellen Eingriff.

Welche rechtlichen Vorgaben und Systeme sind für die Kassenführung verpflichtend?

Kontext:

  • KassenSichV verpflichtet zur TSE
  • Verfahrensdokumentation ist Pflicht bei Kassen-Nachschau
  • POS, sevdesk und Bankkonto müssen sauber verknüpft sein

Die KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) schreibt seit 2020 vor, dass Kassensysteme mit einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ausgestattet sein müssen. Die TSE protokolliert jeden Kassiervorgang manipulationssicher. Wer keine TSE hat, riskiert empfindliche Bußgelder.

Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie Belege entstehen, gespeichert und archiviert werden. Fehlt sie bei einer Kassen-Nachschau (unangemeldeter Prüfung durch das Finanzamt), kann das als schwerwiegender Mangel gewertet werden. sevdesk stellt Vorlagen bereit, die individuell angepasst werden können.

Das technische Zusammenspiel ist einfach: Das POS-System (Kassensystem, z. B. Orderbird, Gastronovi) liefert tägliche Abschlussdaten. sevdesk empfängt diese Daten per Schnittstelle. Das Bankkonto wird per Echtzeit-Feed angebunden (ab Tarif Buchhaltung). So entsteht ein geschlossener Datenkreislauf.


Hinweis: Die TSE ist Bestandteil des Kassensystems und gesetzlich vorgeschrieben. sevdesk ersetzt weder die TSE noch das Kassensystem. Die Anwendung empfängt die Daten und archiviert sie nachvollziehbar für die Buchführung.

Wie verhindern klare SOPs Buchhaltungsfehler im Gastronomiebetrieb?

Kontext:

  • SOPs = Standard Operating Procedures: klare Handlungsanweisungen für das Personal
  • Buchhaltungsfehler entstehen oft am Tresen, nicht am Schreibtisch
  • Trinkgeld muss steuerlich unterschieden werden

Ein SOP (Standard Operating Procedure) ist eine schriftliche Handlungsanweisung. Im Gastrobetrieb legt sie fest, wie Servicekräfte mit der Kasse umgehen: Bon-Ausgabe ist Pflicht. Stornos müssen protokolliert werden. Bareinnahmen werden sofort gebucht, nicht gesammelt.

Typische Fehlerquelle sind beispielsweise Stornos ohne Begründung. sevdesk erfasst im Kassenbuch (ab Tarif Buchhaltung) jede Storno-Position mit einer Kurznotiz. So bleibt die Nachvollziehbarkeit gewahrt.

Beim Trinkgeld gilt: Trinkgeld, das Gäste direkt an Mitarbeiter geben, ist für diese Mitarbeiter steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Trinkgeld, das in einen gemeinsamen Topf fließt und vom Unternehmer verwaltet wird, ist dagegen steuerpflichtig. In sevdesk empfiehlt sich ein eigenes Passivkonto (Verbindlichkeit gegenüber Mitarbeitern) für Trinkgelder, um Vermischungen zu verhindern.

Wie wird ein digitales Kassenbuch in sevdesk korrekt geführt?

Kontext:

  • Kontenrahmen SKR03 oder SKR04 je nach Betrieb wählen
  • Täglicher Workflow: POS-Import oder manuelle Eingabe

Bei der Einrichtung in sevdesk wählen Gastronomen in der Regel den SKR03 (Standard-Kontenrahmen für kleine und mittlere Unternehmen). Hotels können je nach Struktur auch den SKR04 nutzen. Wichtig: Der Kontenrahmen bestimmt, welche Konten für Speisen (7 % USt.), Getränke (19 % USt.) und Nebenleistungen verfügbar sind.

Normalerweise gibt es zwei Workflow-Varianten. Bei der manuellen Erfassung tragen Sie Z-Bon-Daten in das Kassenbuch ein. Bei der POS-Integration lädt sevdesk die Daten selbstständig. Die KI erkennt Bareinnahmen und ordnet Steuersätze zu.

Am Ende des Tages kommt es zum Kassensturz. Dabei wird das tatsächliche Bargeld gezählt und mit dem Buchbestand verglichen. Differenzen (Manko oder Überschuss) werden in sevdesk als eigener Buchungssatz dokumentiert. Ein Negativbestand im Kassenbuch – also rechnerisch weniger als null Euro Bargeld – ist GoBD-widrig und ein klares Prüfsignal für das Finanzamt. Sollte die KI oder der manuelle Abgleich eine Differenz feststellen, darf niemals rückwirkend geschönt werden. sevdesk dokumentiert jede Korrekturbuchung mit Zeitstempel und schafft dadurch Transparenz.


Fehlerquellen vermeiden: Falsches Steuerkonto für Getränke. Lösung in sevdesk: Buchungsvorlagen für Getränke (19 %) und Speisen (7 %) anlegen. So entstehen keine Kontozuordnungsfehler.
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sevdesk Buchhaltung

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Wie funktioniert die KI-Belegerkennung für Bar- und Bewirtungsbelege?

Kontext:

  • KI liest handschriftliche Ergänzungen auf Bewirtungsbelegen
  • Erkennung per OCR
  • Verlorene Belege: Eigenbeleg erstellen, GoBD-konform archivieren

Bewirtungsbelege haben besondere Anforderungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG): Ort, Datum, Teilnehmer und Anlass müssen dokumentiert sein. sevdesk erkennt per optischer Zeichenerkennung eingescannte Belege und extrahiert die Informationen (ab Tarif Buchhaltung).

Beim Steuersplitting trennt die KI Speisen (7 %) und Getränke (19 %) anhand der Beleganalyse. Das spart manuelle Aufteilung und reduziert Fehler. Lieferantenrechnungen, z. B. von Metro oder Großhandelsbetrieben, können per E-Rechnung in sevdesk übernommen und verarbeitet werden.

Geht ein Beleg verloren, ist ein Eigenbeleg zu erstellen. Dieser dokumentiert Datum, Betrag, Zweck und Zahlungsempfänger. In sevdesk kann der Eigenbeleg direkt hochgeladen werden. Die Smartphone-App erlaubt das sofortige Fotografieren und GoBD-konforme Archivieren von Kassenbelegen vor Ort.


Fehlerquellen vermeiden: sevdesk zeigt offene Belege ohne Belegzuordnung gesondert an. Wöchentliches Durcharbeiten dieser Liste verhindert Lücken und verhindert, dass Sie Belege vergessen.

Was benötigt ein GoBD-konformer Tagesabschluss?

Kontext:

  • Z-Bon liefert Tagesumsatz, Stornos, Zahlarten und Steuersätze
  • Transit-Konto trennt Barumsatz von EC- und Kreditkartenumsatz
  • Buchungsvorlagen erleichtern den täglichen Abschluss

Der Z-Bon ist der Tagesabschluss-Bon des POS-Systems. Er enthält alle Umsätze, Stornos, Zahlarten und Steueraufteilungen. In sevdesk wird daraus ein Buchungssatz: Bareinnahmen ins Kassenbuch, unbare Zahlungen auf ein Transit-Konto.

Das Transit-Konto ist ein Hilfskonto. Es nimmt EC- und Kreditkartenzahlungen auf, bis die tatsächliche Bankgutschrift eingeht. Erst dann wird das Transit-Konto ausgeglichen. So werden Doppelbuchungen beim Bank-Import vermieden. Das ist die sauberste Lösung für das sogenannte Kartenzahlungs-Problem.

Für wiederkehrende Tagesabschlüsse lohnen sich Vorlagen. Einmal eingerichtet, spart die Vorlage täglich mehrere Minuten. Wichtig: Die Vorlage muss Steuersätze, Konten und Buchungstext korrekt vorbefüllt haben.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten in der Hotellerie?

Kontext:

  • Übernachtung 7 %, Frühstück 19 % – getrennte Ausweisung Pflicht
  • Kurtaxe und City-Tax als durchlaufende Posten behandeln
  • Anzahlungen und No-Show-Gebühren steuerlich korrekt buchen

Hotels haben komplexe Leistungsbündel. Eine Übernachtung unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Ein Frühstück wird dagegen mit 19 % veranschlagt. Werden beide Leistungen gemeinsam als Paket verkauft, müssen sie in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. sevdesk unterstützt dafür Splittbuchung.

Kurtaxe und City-Tax werden für die Gemeinde erhoben. Das Hotel kassiert sie stellvertretend und leitet sie weiter. In sevdesk werden sie als durchlaufende Posten gebucht. Sie sind also nicht als Betriebseinnahme des Hotels zu verstehen, denn sie landen auf einem eigenen Verbindlichkeitskonto.

No-Show-Gebühren (Stornopauschalen bei Nichterscheinen): Bleibt das Zimmer leer oder der Tisch am Abend unbesetzt, stellt sich die Frage der Umsatzsteuer. Hier gilt die Faustregel:

  • Echter Schadenersatz (0 % MwSt.): Verlangen Sie eine Gebühr für das bloße „Nichterscheinen“ (No-Show), ohne dass eine Leistung erbracht wurde, handelt es sich um echten Schadenersatz. Dieser ist nicht steuerbar. Sie buchen den Betrag in sevdesk ohne Umsatzsteuer.
  • Mindestverzehr oder Bereitstellung: Wird die Gebühr jedoch als Entgelt für eine konkrete Bereitstellung (z. B. ein fest gebuchtes Menü, das bereits produziert wurde) gewertet, kann das Finanzamt Umsatzsteuer fordern.
  • Profi-Tipp: Nutzen Sie in sevdesk die Textbausteine für Stornorechnungen, die explizit auf „Schadenersatz wegen Nichterscheinens“ verweisen, um bei einer Prüfung die Steuerfreiheit zu rechtfertigen.

Anzahlungen aus Buchungsportalen: Anzahlungen (z. B. via Booking.com oder die eigene Website) sind zum Zeitpunkt des Geldeingangs noch kein Umsatz, sondern eine Verbindlichkeit.

  • Eingehende Anzahlungen werden in sevdesk zunächst auf dem Konto „Erhaltene Anzahlungen“ (z. B. Konto 1718 im SKR03) geparkt.
  • Automatisierung: Dank des Echtzeit-Bankabgleichs liefert die sevdesk-KI Unterstützung bei der Zuordnung von Buchungsparametern (ab Tarif Buchhaltung). Bei der späteren Endabrechnung (Check-out) wird die Anzahlung mit der Schlussrechnung verrechnet und die Steuer erst dann final fällig. Dies verhindert, dass Sie Steuern auf Umsätze vorab abführen, die eventuell noch storniert werden.

Wie werden POS-Systeme und Zahlungsanbieter korrekt angebunden und verbucht?

Kontext:

  • POS-Anbindung per Direktintegration oder CSV-Import
  • SumUp oder PayPal: Netto-Auszahlung buchen, Gebühren separat als Betriebsausgabe
  • Disagio-Gebühren mindern den Gewinn, darum ist eine korrekte Kontierung entscheidend

sevdesk bietet Anbindungen an gängige POS-Systeme wie Orderbird, Gastronovi und Lightspeed  (ggf. tarifabhängig). Wo keine direkte Integration besteht, ist ein CSV-Import möglich. Der Import sollte täglich erfolgen, um Zeitgerechtigkeit (gemäß GoBD) zu gewährleisten.

Zahlungsanbieter wie SumUp oder PayPal zahlen Netto-Beträge aus (also abzüglich ihrer Gebühren). Dort kommt es zu einer häufigen Fehlerquelle: Wer den Brutto-Umsatz bucht und die Gebühr vergisst, weist zu hohe Einnahmen aus.

In sevdesk buchen Sie Zahlungsanbieter-Umsätze korrekt, indem Sie den Brutto-Umsatz als Einnahme erfassen und die Anbietergebühr als Betriebsausgabe auf dem Konto „Bankgebühren und Disagio“ verbuchen. Beim automatischen Bankabgleich erkennt sevdesk Abweichungen und schlägt Ihnen die passende Gegenbuchung vor.

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sevdesk Buchhaltung Pro

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  • Erstellt E-Rechnungen (inkl. ZUGFeRD und xRechnung)
  • Mit REST-API-Schnittstelle
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Wie wird die Buchhaltung optimal für Steuerberater und Monatsabschluss vorbereitet?

Kontext:

  • Ready-for-Tax-Check: KI prüft Belegvollständigkeit
  • USt-Voranmeldung direkt aus sevdesk
  • DATEV-Export für reibungslose Übergabe an den Steuerberater

Einmal monatlich prüft sevdesk mit seiner KI alle Buchungen auf fehlende Belege. Das ist der Ready-for-Tax-Check (abhängig vom gewählten Tarif). Buchungen ohne Beleg werden markiert. Mit diesem Check haben Sie am Monatsende eine vollständige Belegbasis.

Als Selbstbucher können Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung aus sevdesk elektronisch übermitteln (ab Tarif Buchhaltung). Das ist per ELSTER-Schnittstelle möglich. Wichtig: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingehen, sofern keine Dauerfristverlängerung beantragt wurde.

Arbeiten Sie mit einem Steuerberater zusammen, können Sie Ihre Daten per DATEV-Export zur Verfügung stellen (ab Tarif Buchhaltung). sevdesk erzeugt eine DATEV-konforme Datei. Der Berater importiert diese in seine Kanzleisoftware. Kontenrahmen und Buchungsschlüssel müssen dafür jedoch zwischen Betrieb und Kanzlei abgestimmt sein.

Wie wird gelingt eine Betriebsprüfung ohne Stress?

Kontext:

  • TSE-Exporte und Kassenberichte müssen auf Knopfdruck bereitstehen
  • Typische Prüffelder: Privatentnahmen, Personalverpflegung, Stornoquoten
  • Selbstcheck: Bin ich prüfungssicher?

Bei einer Kassen-Nachschau erscheint ein Prüfer unangemeldet und verlangt sofortigen Zugriff auf Kassendaten. sevdesk ermöglicht Ihnen den Export von TSE-Protokollen, Kassenberichten und Buchungshistorien auf Knopfdruck.

Typische Prüffelder sind: Privatentnahmen (wurden diese korrekt als solche gebucht?), Personalverpflegung (Eigenverbrauch muss versteuert werden) und Stornoquoten (hohe Stornoraten sind ein Warnsignal). sevdesk zeigt Ihnen Ihre Stornoquoten im Dashboard an. Auffällige Werte sollten Sie dokumentieren und begründen können.


Checkliste: Bin ich prüfungssicher?

Kassensystem und TSE

  • [ ] Das Kassensystem ist mit einer zugelassenen TSE ausgestattet
  • [ ] TSE-Protokolle sind lückenlos gespeichert und exportierbar
  • [ ] Alle Kassenvorgänge (inkl. Stornos) sind in der TSE protokolliert
  • [ ] Die TSE ist nicht abgelaufen oder defekt

Verfahrensdokumentation

  • [ ] Eine Verfahrensdokumentation ist vorhanden und schriftlich fixiert
  • [ ] Sie beschreibt den gesamten Belegfluss vom POS bis zur Archivierung
  • [ ] Sie ist auf dem aktuellen Stand (letzte Änderung am System dokumentiert)
  • [ ] Sie ist im Betrieb griffbereit und kann dem Prüfer sofort vorgelegt werden

Kassenbuch und Tagesabschlüsse

  • [ ] Alle Z-Bons sind vollständig archiviert (lückenlos, täglich)
  • [ ] Es gibt keine Negativbestände im Kassenbuch
  • [ ] Kassensturz-Protokolle sind dokumentiert
  • [ ] Differenzen (Manko/Überschuss) sind mit Buchungssatz erklärt
  • [ ] Tagesabschlüsse wurden zeitnah (spätestens am Folgetag) gebucht

Barbelege und Bewirtungsbelege

  • [ ] Alle Barbelege sind vorhanden oder durch Eigenbelege ersetzt
  • [ ] Bewirtungsbelege enthalten: Datum, Ort, Teilnehmer, Anlass, Betrag
  • [ ] Steuersplitting (Speisen 7 % / Getränke 19 %) ist auf Belegen erkennbar
  • [ ] Digitalisierte Belege sind GoBD-konform archiviert (unveränderbar, lesbar)

Stornos und Sonderposten

  • [ ] Jeder Storno ist mit Begründung dokumentiert
  • [ ] Die Stornoquote ist nachvollziehbar (kein auffälliger Ausreißer ohne Erklärung)
  • [ ] Retouren und Eigenverbrauch sind korrekt als solche gebucht

Privatentnahmen und Personalverpflegung

  • [ ] Privatentnahmen sind als Entnahme gebucht, nicht als Betriebsausgabe
  • [ ] Personalverpflegung (Eigenverbrauch Mitarbeiter) ist versteuert
  • [ ] Unternehmer-Mahlzeiten sind mit dem pauschalen Eigenverbrauchswert angesetzt

Trinkgeld

  • [ ] Mitarbeiter-Trinkgelder (direkt vom Gast) sind nicht als Betriebseinnahme gebucht
  • [ ] Unternehmer-Trinkgelder (Topf-Modell) sind als steuerpflichtige Einnahme erfasst
  • [ ] Die Trennung ist intern dokumentiert und nachvollziehbar

Zahlungsabgleiche und Schnittstellen

  • [ ] EC- und Kreditkartenumsätze laufen über ein Transit-Konto (keine Direktbuchung ins Kassenbuch)
  • [ ] Anbietergebühren (SumUp, PayPal usw.) sind als Betriebsausgabe gebucht
  • [ ] Bank-Importe zeigen keine Doppelbuchungen
  • [ ] Alle Bankkonten sind vollständig in sevdesk abgebildet

Hotellerie (sofern zutreffend)

  • [ ] Übernachtung (7 %) und Frühstück (19 %) sind getrennt ausgewiesen
  • [ ] Kurtaxe und City-Tax sind als durchlaufende Posten gebucht
  • [ ] Anzahlungen aus Online-Buchungsportalen sind als Verbindlichkeit geparkt
  • [ ] No-Show-Gebühren sind steuerlich korrekt behandelt und dokumentiert

Umsatzsteuer und Abgaben

  • [ ] Die USt-Voranmeldungen wurden fristgerecht übermittelt
  • [ ] Steuersätze sind konsequent und korrekt zugeordnet
  • [ ] Es gibt keine ungeklärten Buchungen ohne Beleg

[Autor: PK]

Der Einstieg ist einfach

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Häufige Fragen und Antworten zur Buchhaltung für Gastronomie und Hotellerie

Antwort: Die Verbuchung von Trinkgeld hängt strikt vom Empfänger ab:

  • Mitarbeiter (Direkt): Steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Nicht buchen, da Privatvorgang. Bei Kartenzahlung in sevdesk lediglich als Transitposten (Durchlauf) behandeln.
  • Unternehmer: Betriebseinnahme. Umsatzsteuerpflichtig (meist 19 %). In sevdesk auf „Sonstige Erlöse Trinkgeld“ erfassen.
  • Pool-Modell (Vom Betrieb verwaltet): Oft lohnsteuerpflichtig. In sevdesk als Verbindlichkeit gegenüber Mitarbeitern (Passivkonto) parken. So wird der Gewinn nicht künstlich aufgebläht, bevor das Geld ausgezahlt wird.

Tipp: Dokumentieren Sie die Freiwilligkeit der Zahlung (z. B. auf dem POS-Bon), um den Steuerfreibetrag der Mitarbeiter bei Prüfungen zu retten.

Antwort: Die GoBD fordern, dass ein digitalisierter Beleg lesbar, unveränderbar und vollständig erfasst wird. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie den Beleg fotografieren oder scannen und zeitnah in sevdesk hochladen müssen, wobei das Original ohne abgeschnittene Ecken oder unleserliche Beträge abgebildet sein muss. Seit 2026 ist dabei besonders zu beachten, dass digitale Rechnungen (E-Rechnungen) im Original-Datensatz importiert werden müssen, während Papierbelege durch den Scan-Vorgang revisionssicher archiviert werden. Um den Grundsatz der Zeitgerechtigkeit zu erfüllen, sollte die Digitalisierung innerhalb von zehn Tagen erfolgen, da eine wochenlange Sammlung einen schwerwiegenden GoBD-Verstoß darstellt. Die sevdesk-Smartphone-App unterstützt diese Anforderung durch die direkte Erfassung vor Ort. Sollte ein Beleg verloren gehen, erstellen Sie einen Eigenbeleg mit Angabe von Datum, Bruttobetrag, Zahlungsempfänger sowie dem betrieblichen Zweck und laden diesen als Ersatzdokument hoch.

Antwort: Antwort: Die steuerliche Behandlung von Gutscheinen erfordert eine präzise Unterscheidung, da die pauschale Annahme, ein Gutschein sei erst bei Einlösung eine Einnahme, eine gefährliche Falle bei Betriebsprüfungen darstellt. Bei einem Einzweck-Gutschein steht bereits beim Verkauf fest, welche Leistung erbracht wird und welcher Steuersatz gilt, wie etwa bei einem reinen Frühstücksbuffet mit 19 % Umsatzsteuer, weshalb die Steuerlast sofort mit dem Verkauf entsteht. Im Gegensatz dazu wird bei einem Mehrzweck-Gutschein, beispielsweise einem 50-Euro-Wertgutschein für Übernachtung oder Barverzehr, die Umsatzsteuer erst bei der tatsächlichen Einlösung fällig, da der Steuersatz vorher unklar ist. sevdesk hilft Ihnen dabei, indem das System beim Anlegen eines Gutscheins gezielt abfragt, ob es sich um einen Wertgutschein handelt, um damit die korrekte Steuerlogik zu unterstützen und Fehler zu reduzieren.

Antwort: sevdesk verbindet Bankkonten über eine Banking-Schnittstelle (FinTS/HBCI oder eine offene Banking-API, je nach Bank und ab Tarif Buchhaltung). Nach der Einrichtung werden Kontoumsätze in sevdesk eingelesen. Das System schlägt dann für jeden Kontoeingang und Kontoausgang eine passende Gegenbuchung vor, entweder auf Basis bestehender offener Posten oder anhand von Buchungsregeln, die Sie selbst hinterlegen.

Antwort: Aktuell bietet sevdesk drei kostenpflichtige Tarife an: Rechnung, Buchhaltung und Buchhaltung Pro. KI-gestützte Belegerkennung und der automatische Bankabgleich sind ab dem Tarif „Buchhaltung" enthalten. Der Tarif „Rechnung" enthält sie nicht.

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