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Lehrer schreibt an Tafel

Steuererklärung für Lehrer

Wie bei anderen Arbeitnehmern und Selbstständigen sind es besonders die Werbungskosten, durch die Sie als Lehrer auf eine Steuererstattung hoffen können. Arbeitsmittel, die Sie aus beruflichen Gründen gekauft haben, gehören ebenso zu den Werbungskosten wie Gewerkschaftsbeiträge und dienstlich angefallene Fahrtkosten.

Allein für den täglichen Weg (unabhängig vom Verkehrsmittel) zwischen Ihrer Wohnstätte und der Schule bekommen Sie ab 01.01.2026 (für das Steuerjahr 2026) 38 Cent pro Kilometer ab dem 1. Kilometer in Ihrer Steuererklärung erstattet.

Steuererklärung für Lehrer: Richtig sparen will gelernt sein!

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können von Lehrkräften steuerlich geltend gemacht werden, sofern für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts kein anderer Arbeitsplatz (z. B. ein Schreibtisch im Lehrerzimmer) von der Schule zur Verfügung gestellt wird. Da das Arbeitszimmer bei Lehrkräften jedoch in der Regel nicht den qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (dieser liegt im Klassenzimmer), ist ein unbegrenzter Abzug der tatsächlichen Kosten nur noch in Ausnahmefällen möglich. Stattdessen kann eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro beansprucht werden.

Voraussetzung für das Arbeitszimmer bleibt, dass es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, der nahezu ausschließlich (zu mindestens 90 %) beruflich genutzt wird und entsprechend mit Arbeitsmöbeln eingerichtet ist. In diesem Fall sind über die Pauschale hinaus keine weiteren anteiligen Kosten für Energie oder Miete absetzbar. Alternativ kann, falls kein separates Zimmer vorhanden ist, die Tagespauschale (Homeoffice Pauschale) von 6 Euro pro Tag (ebenfalls gedeckelt auf 1.260 Euro jährlich) genutzt werden, auch wenn die Tätigkeit in der privaten Arbeitsecke ausgeübt wird.

Das 1×1 der Werbungskosten in der Steuererklärung für Lehrer

Werbungskosten für Arbeitsmittel wie Fachbücher, technisches Equipment oder Büromaterial können steuerlich abgesetzt werden, sobald die Summe aller berufsbedingten Ausgaben den gesetzlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt. Bis zu dieser Grenze berücksichtigt das Finanzamt die Kosten automatisch und ohne Nachweise. Übersteigen die Ausgaben diesen Betrag, müssen alle Kosten durch Belege nachgewiesen werden. Eine spezielle "Arbeitsmittel-Pauschale" ohne Nachweis existiert gesetzlich nicht (auch wenn kleine Beträge bis ca. 110 Euro oft beanstandungslos akzeptiert werden). Eine wichtige Erleichterung gilt für digitale Wirtschaftsgüter. Die Kosten für einen Dienst-Laptop, Tablets oder notwendige Software können unabhängig vom Kaufpreis bereits im Jahr der Anschaffung vollständig und sofort abgeschrieben werden, statt sie über mehrere Jahre zu verteilen. Eintrittsgelder oder Reisekosten bei Klassenfahrten sind als Reisenebenkosten ebenfalls abzugsfähig, sofern sie nicht vom Dienstherrn erstattet wurden.

Programme wie SteuerSparErklärung Plus 2026SteuerSparErklärung Plus 2025SteuerSparErklärung für Lehrer 2024SteuerSparErklärung für Lehrer 2023SteuerSparErklärung für Lehrer 2022 helfen bei der Kalkulation.

 
Schulrelevantes Arbeitsmaterial
 
Eintritts- & Ausflugskosten
Fachbücher & Fortbildungskosten Verpflegungsmehraufwand
Dienst-Laptop & Peripheriegeräte Berufshaftpflichtversicherung
Berufliche Fahrtkosten Gewerkschaftsbeiträge
Kosten für Dienstreisen Beiträge zur Riester-Rente

Steuersoftware im Vergleich: Diese Programme eignen sich für Lehrer

Kaum einer der bekannten Hersteller für Steuersoftware bietet eine spezielle Version für die Ansprüche von Lehrern, Referendaren und Beamten im Schuldienst an. Die großen Namen liefern in ihren beliebten Standard- und Premiumprogrammen eine umfangreiche Funktionsvielfalt, die auch Lehrern dabei hilft, von Steuervorteilen zu profitieren. Taxman 2026 und das WISO Steuer 2026 sind auch für Lehrer eine gute Wahl. Sie enthalten alle Formulare, mit denen Arbeitsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter und das dienstlich genutzte Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden können. Suchen Sie jedoch nach praktischen Ratgebern für Lehrer und weiterführenden Information, z. B. zu steuerlich absetzbaren Kosten für Fortbildungen und Klassenfahrten, dann fällt das Fazit eindeutig aus. In diesem Fall erhalten Sie nur mit der SteuerSparErklärung für Lehrer eine Variante mit exklusivem und leicht verständlichen Experten-Material.

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[Autor: PK]

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