Buchungsbelege oder Jahresabschlüsse, die früher in Papierform verarbeitet und aufbewahrt wurden, werden heute meist elektronisch erfasst. Für eine einheitliche Form der digitalen Buchhaltung veröffentlichte das deutsche Bundesfinanzministerium im Jahr 2014 die Verwaltungsvorschrift GoBD.
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Was bedeutet GoBD?
Unter der Abkürzung GoBD versteht man die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Bei den GoBD handelt es sich um entsprechende Richtlinien für eine IT-gestützte Buchhaltung. Sie dienen als Grundlage für die Erfassung, Verarbeitung und Archivierung von steuerrechtlich relevanten Dokumenten. Die GoBD wurden erstmals am 12. November 2014 präsentiert und gelten für sämtliche Veranlagungsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. Zuletzt reformiert wurden sie im Jahr 2020.
Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchhaltung gelten – in der Regel – für jeden Unternehmer, sowohl für Klein- als auch für Großunternehmer. Denn: Steuerrelevante Unterlagen müssen auch von Einzelunternehmern oder Freiberuflern GoBD-konform aufbewahrt werden, obwohl für die Buchhaltung eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ausreichend ist. Die Umsatzsteuerbefreiung muss den zuständigen Behörden anhand einer lückenlosen Dokumentation von erzielten Umsätzen und Gewinnen bewiesen werden.
Die wichtigsten Inhalte der GoBD im Überblick

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Neufassung der GoBD seit 2020
Seit der Einführung wurden die Richtlinien der GoDB überarbeitet.
Mobiles Scannen via Smartphone
Belege dürfen mit der Neufassung nicht nur gescannt, sondern auch mobil mit dem Smartphone erfasst werden. Das mobile Scannen ist auch im Ausland zulässig, sofern die Belege dort verarbeitet wurden.
Konvertierung von Unterlagen im unternehmenseigenen Format
Aufbewahrungspflichtige Dokumente dürfen in das firmeneigene Format umgewandelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Dokument inhaltlich nicht verändert wird, Änderungen nachvollziehbar dokumentiert werden und die Finanzbehörde dennoch auf das Format zugreifen kann.
Erweiterte Datenverarbeitungssysteme
Unternehmen dürfen selbst wählen, ob Sie für die Buchhaltung und Warenwirtschaft On-Premise-Software oder externe Cloud-Lösungen verwenden. Auch eine Kombination beider Systeme ist zulässig, sofern die zuständigen Finanzbehörden einen uneingeschränkten Zugriff haben.
Neu definierte GoBD für Kleinstunternehmen
Die GoBD richten sich auch weiterhin an Kleinunternehmen mit bis zu 25.000 Euro Jahresumsatz. Anders als bei der Vorgängerversion weist die Neufassung jedoch darauf hin, dass die Unternehmensgröße bei der Einhaltung der GoBD eine Rolle spielt und zu berücksichtigen ist.

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Deswegen sind Word und Excel nicht GoBD-konform
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