Laptop auf Tisch seitlich

GoBD

Richtlinien für die elektronische Buchhaltung

Buchungsbelege oder Jahresabschlüsse, die früher in Papierform verarbeitet und aufbewahrt wurden, werden heute meist elektronisch erfasst. Für eine einheitliche Form der digitalen Buchhaltung veröffentlichte das deutsche Bundesfinanzministerium im Jahr 2014 die Verwaltungsvorschrift GoBD.

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Was bedeutet GoBD?

Unter der Abkürzung GoBD versteht man die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Bei den GoBD handelt es sich um entsprechende Richtlinien für eine IT-gestützte Buchhaltung. Sie dienen als Grundlage für die Erfassung, Verarbeitung und Archivierung von steuerrechtlich relevanten Dokumenten. Die GoBD wurden erstmals am 12. November 2014 präsentiert und gelten für sämtliche Veranlagungsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. Zuletzt reformiert wurden sie im Jahr 2020.

Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchhaltung gelten – in der Regel – für jeden Unternehmer, sowohl für Klein- als auch für Großunternehmer. Denn: Steuerrelevante Unterlagen müssen auch von Einzelunternehmern oder Freiberuflern GoBD-konform aufbewahrt werden, obwohl für die Buchhaltung eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ausreichend ist. Die Umsatzsteuerbefreiung muss den zuständigen Behörden anhand einer lückenlosen Dokumentation von erzielten Umsätzen und Gewinnen bewiesen werden.

Die wichtigsten Inhalte der GoBD im Überblick

Mann sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop und Taschenrechner

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Taschenrechner neben Muenzstapel

Reverse-Charge-Verfahren

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Wahrheit, Klarheit, Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit und fortlaufende Aufzeichnung

Junger dynamischer Mann am Schreibtisch

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Junge Frau vor einem Laptop sitzt vor einem Laptop und schreibt auf einem Notizblock

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Neufassung der GoBD seit 2020

Seit der Einführung wurden die Richtlinien der GoDB überarbeitet.

Mobiles Scannen via Smartphone

Belege dürfen mit der Neufassung nicht nur gescannt, sondern auch mobil mit dem Smartphone erfasst werden. Das mobile Scannen ist auch im Ausland zulässig, sofern die Belege dort verarbeitet wurden.

Konvertierung von Unterlagen im unternehmenseigenen Format

Aufbewahrungspflichtige Dokumente dürfen in das firmeneigene Format umgewandelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Dokument inhaltlich nicht verändert wird, Änderungen nachvollziehbar dokumentiert werden und die Finanzbehörde dennoch auf das Format zugreifen kann.


Erweiterte Datenverarbeitungssysteme

Unternehmen dürfen selbst wählen, ob Sie für die Buchhaltung und Warenwirtschaft On-Premise-Software oder externe Cloud-Lösungen verwenden. Auch eine Kombination beider Systeme ist zulässig, sofern die zuständigen Finanzbehörden einen uneingeschränkten Zugriff haben.

Neu definierte GoBD für Kleinstunternehmen

Die GoBD richten sich auch weiterhin an Kleinunternehmen mit bis zu 22.000 Euro Jahresumsatz. Anders als bei der Vorgängerversion weist die Neufassung jedoch darauf hin, dass die Unternehmensgröße bei der Einhaltung der GoBD eine Rolle spielt und zu berücksichtigen ist.

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Deswegen sind Word und Excel nicht GoBD-konform

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