Der Trend zu dezentralen Energiequellen hält an. Balkonkraftwerke sind eine attraktive Möglichkeit, Strom selbst zu erzeugen, Kosten zu sparen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Als Besitzer eines Balkonkraftwerks können Sie von Steuervorteilen und Fördermöglichkeiten profitieren.
Dieser Ratgeber richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Selbstständige, die sich über die steuerlichen Aspekte von Solaranlagen informieren möchten. Er informiert über die Absetzbarkeit und gibt Tipps zur optimalen Nutzung der gesetzlichen Regelungen.

WISO Steuer 2025 (Steuerjahr 2024)
- Funktioniert auf allen gängigen Betriebssystemen (Windows, macOS, iOS, Android und Linux)
- Als App und als installierbare Software nutzbar
- Nachfolgeprodukt: Ersetzt WISO Steuer-Sparbuch, WISO Steuer-Web, WISO Steuer-Mac, WISO Steuer-Start, WISO Steuer-App und WISO Steuer-Phone
- Sofort-Download des Aktivierungscodes (kein Abo)
- Die Software wurde im November 2024 veröffentlicht
- Aktuelle Jahresversion für bis zu 5 Steuererklärungen

SteuerSparErklärung Plus 2025 (Steuerjahr 2024)
- Liefert Tipps und Tricks sowie Zugriff auf eine riesige Datenbank mit Steuerwissen
- Prüft den Steuerbescheid auf Fehler, Vollständigkeit und Plausibilität
- Führt im Frage-und-Antwort-Stil durch die Steuererklärung
- Geeignet für PC und Mac
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kompakte Photovoltaikanlage, mit der Sonnenenergie direkt in den eigenen Haushalt eingespeist werden kann. Diese Anlage besteht typischerweise aus Solarmodulen und einem Wechselrichter. Sie ist besonders für Mieter und Immobilieneigentümer interessant, da sie ohne aufwendige Installation genutzt werden kann.
Achten Sie darauf, dass Sie zwischen privatem und gewerblichem Einsatz unterscheiden. Als Privatperson nutzen Sie den erzeugten Strom hauptsächlich zur Deckung des Eigenbedarfs. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor allem dann vor, wenn Anlagen in betriebliche Abläufe eingebunden sind, was unterschiedliche steuerliche und rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Die Anschaffungs- und Installationskosten für ein Balkonkraftwerk können je nach Nutzung als Werbungskosten, Sonderausgaben oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Werbungskosten: Wird ein Balkonkraftwerk in einer vermieteten Immobilie installiert wird, können die Aufwendungen als Werbungskosten in der Anlage V der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Sonderausgaben: Die Kosten für ein privat genutztes Balkonkraftwerk fallen in der Regel nicht unter Sonderausgaben.
Betriebsausgaben: Bei gewerblicher Nutzung, etwa wenn eine Solaranlage in einem Unternehmen installiert wird, können die Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Steuerlich absetzbare Kosten für Balkonkraftwerke
Privat genutzte Balkonkraftwerke werden steuerlich begünstigt. Ihr Kauf ist bis mindestens Ende 2026 von der Umsatzsteuer befreit. Die Kosten für die Installation können unter bestimmten Bedingungen teilweise als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abgesetzt werden.
Seit dem 1. Januar 2023 sind die Anschaffungskosten für Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt von der Umsatzsteuer befreit, was die Investitionskosten reduziert.
Die Kosten für die Installation eines selbstgenutzten Balkonkraftwerks durch Fachkräfte können als Handwerkerleistungen steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Dabei lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen.
Für die steuerliche Anerkennung ist es wichtig, dass die Anlage ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert. Sie werden unter Umständen von den Behörden aufgefordert, Nachweise einzureichen, daher sollten Sie relevante Rechnungen und Zahlungsbelege aufbewahren.
Förderprogramme 2025: Staatliche Zuschüsse und Anreize
Es gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke. Auf Bundesebene bietet die KfW zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen an, die bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanzieren. Regionale Förderungen variieren je nach Bundesland und Kommune.
Bundesweite Förderungen
KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet über das Programm "Erneuerbare Energien – Standard (270)" zinsgünstige Kredite für die Installation von Photovoltaikanlagen an. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Beispiele für regionale Förderungen:
Berlin: Die Hauptstadt gewährt einen Zuschuss von bis zu 500 Euro für Balkonkraftwerke.
Bonn: Die ehemalige Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland fördert Haus- oder Wohnungseigentümer mit bis zu 300 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) Leistung.
Antragstellung und Fristen
Die Voraussetzungen, Antragsverfahren und Fristen variieren je nach Programm und Region. Es ist daher ratsam, sich bei den zuständigen Stellen über die spezifischen Bedingungen zu informieren und die Anträge rechtzeitig einzureichen.
Steuerliche Förderanreize
Erhaltene Förderungen können die steuerliche Abzugsfähigkeit der Anschaffungs- und Installationskosten beeinflussen. Es ist wichtig, die Förderbeträge bei der steuerlichen Geltendmachung der Kosten zu berücksichtigen. Eine genaue Abstimmung mit einem Steuerberater ist empfehlenswert, um die individuellen Auswirkungen zu klären.

Häusliches Arbeitszimmer
Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, unter denen Sie ein häusliches Arbeitszimmer absetzen können.

Homeoffice Pauschale
Finden Sie die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Homeoffice Pauschale.
Steuerliche Abschreibung und Abschreibungsdauer
Die Abschreibung (AfA) ermöglicht es, die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer steuerlich geltend zu machen. Für Photovoltaikanlagen ist gemäß der AfA-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren (über 30 kWp) festgelegt worden. Kleine Anlagen (unter 30 kWp), die auf Wohngebäuden installiert sind oder zu Wohngebäuden gehören, sind von der Steuer befreit.
Bei der linearen Abschreibungsmethode werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gleichmäßig über dessen Nutzungsdauer verteilt. Für Photovoltaikanlagen mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren können jährlich 5 Prozent der Anschaffungskosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Beispielsweise lassen sich bei Anschaffungskosten von 1.000 Euro jährlich 50 Euro über 20 Jahre hinweg abschreiben.
Besondere steuerliche Aspekte für Vermieter
Installieren Sie als Vermieter eine Solaranlage, um Ihren Mietern den erzeugten Strom zur Verfügung zu stellen oder die Energiekosten zu senken, gilt dies als Nutzung im Rahmen der Vermietungstätigkeit.
Steuerliche Besonderheiten bei Einbau und Betrieb
Die Anschaffungs- und Installationskosten können als Werbungskosten in der Anlage V der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dabei ist eine lineare Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren üblich. Zusätzlich können laufende Betriebskosten wie Wartung und Versicherung, ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden.
Was Vermieter beachten müssen
In der Anlage V müssen die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie die damit verbundenen Werbungskosten angegeben werden. Die Kosten für eine Photovoltaikanlage sind hier entsprechend aufzuführen.
Mögliche Auswirkungen auf Mieteinnahmen und Betriebskosten
Die durch die Solaranlage erzielten Einsparungen können sich auf die Betriebskostenabrechnung auswirken. So können reduzierte Stromkosten für Allgemeinflächen an die Mieter weitergegeben werden. Es ist ratsam, die Mieter transparent über die Nutzung und die daraus resultierenden Vorteile zu informieren.
Da die steuerlichen Regelungen komplex sein können, empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die individuellen Gegebenheiten optimal zu berücksichtigen.

WISO Hausverwalter 365 Start (2025)
- Geeignet für die Verwaltung und Abrechnung von Immobilien
- Unterstützt bis zu 10 Gewerbe- oder Wohneinheiten
- Vereinfacht Buchhaltungsvorgänge und finanzielle Auswertung

WISO Hausverwalter 365 Plus (2025)
- Geeignet für die Verwaltung und Abrechnung von Immobilien
- Unterstützt bis zu 25 Gewerbe- oder Wohneinheiten
- Vereinfacht Buchhaltungsvorgänge und finanzielle Auswertung
Software für die Steuererklärung mit Photovoltaikanlage
Renommierte Anbieter wie Lexware, Buhl und Wolters Kluwer Steuertipps erleichtern die korrekte Erfassung und Deklaration von Einkünften aus Photovoltaikanlagen und unterstützen Sie bei der optimalen Nutzung steuerlicher Vorteile.
WISO Steuer unterstützt Sie bei der korrekten Erfassung von Einnahmen und Ausgaben aus Photovoltaikanlagen. Die Anwendung bietet spezifische Module für die Gewinnermittlung und notwendigen Steuerformulare.
SteuerSparErklärung Plus hilft Software bei der Ermittlung von Einkünften und Ausgaben sowie beim Ausfüllen relevanter Anlagen und Formulare. Darüber hinaus erhalten Sie Zugriff auf eine umfangreiche Steuerdatenbank.
tax professional eignet sich ebenfalls für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Die Software führt Sie durch die Steuererklärung und fragt relevante Daten ab.
Dokumentationspflichten
Eine lückenlose Dokumentation und die Aufbewahrung von Unterlagen ist für Betreiber von Photovoltaikanlagen, sowohl aus steuerlichen als auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen relevant.
Wichtige Unterlagen:
- Anschaffungs- und Installationsdokumente: Rechnungen, Verträge und Zahlungsbelege für die Anschaffung und Installation der Photovoltaikanlage.
- Technische Unterlagen: Handbücher, Schaltpläne, Prüf- und Messprotokolle, die die korrekte Installation und Funktion der Anlage bestätigen.
- Betriebsdokumentation: Wartungsprotokolle, Versicherungsunterlagen und Nachweise über durchgeführte Reparaturen oder Modifikationen.
- Steuerliche Unterlagen: Belege über Einnahmen aus der Einspeisung von Strom, Betriebskosten und sonstige relevante steuerliche Dokumente.
[Autor: FR]
Die Informationen auf dieser Webseite werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und sollen nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung dienen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Die Webseite kann Verlinkungen zu Webseiten von anderen Anbietern enthalten. Wir kontrollieren oder bewerten den Inhalt dieser Seiten nicht. Wir übernehmen außerdem keine Verantwortung oder Haftung für die Produkte oder Dienstleistungen auf diesen Seiten.