Photovoltaik Steuererklärung

Infolge der sich veränderten weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind die Energiepreise in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Verstärkt werden diese Herausforderungen durch die Gefahr von Gasknappheit und Versorgungsengpässen. In dieser Situation lohnt es sich, energieunabhängig zu sein. Photovoltaik-Anlagen bieten nicht nur Vorteile für die Umwelt, sondern schonen auch den Geldbeutel. Eine Photovoltaik-Anlage kann helfen, diesen Herausforderungen zu begegnen, indem sie erneuerbare Energiequellen nutzt und die Energieeffizienz fördert.

Dieser Ratgeber beleuchtet die verschiedenen Aspekte und Vorteile von Photovoltaik-Anlagen, insbesondere im Kontext gesetzlicher Regelungen und steuerlicher Auswirkungen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den aktuellen gesetzlichen Änderungen für PV-Anlagen, die zum Jahreswechsel 2022/2023 in Deutschland eingeführt wurden.
Zudem erhalten Sie detaillierte Einblicke in steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sowie die wesentlichen Unterschiede zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung.

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Welche Vorteile bieten Photovoltaik-Anlagen

Gesetzliche Änderungen für PV-Anlage

Um Hausbesitzer bei der Anschaffung und Installation von erneuerbaren Energien zu unterstützen, hat die Bundesregierung reagiert. Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurden neue Regelungen eingeführt, welche die Anschaffung und Nutzung von Solaranlagen attraktiver und einfacher machen. Gewinne, die aus dem Verkauf von Strom durch eine PV-Anlage erzielt wurden, sind seit dem 01.01.2022 unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit. Außerdem muss seit dem 01.01.2023 beim Kauf und der Installation der Anlage keine Umsatzsteuer mehr abgeführt werden. Für Anlagen, die vor 2023 angeschafft wurden, gilt für Erweiterungen und den Austausch defekter Module ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent.

Info:

Die gesetzliche Regelungen für PV-Anlagen sind in §3 Abs. (72) EStG (Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen) und §12 Abs. (3) UStG (Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaik-Anlagen) geregelt.

Wann sind Einnahmen aus Photovoltaik-Anlage steuerfrei?

Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 werden Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Steuererklärung deutlich entlastet, da sie die Gewinne aus dem Stromverkauf nicht mehr in der Einnahmenüberschussrechnung erfassen müssen. Ende 2022 wurde entschieden, dass rückwirkend ab dem 01.01.2022 die Einnahmen aus dem Stromverkauf sowie der Eigenbedarf steuerfrei gestellt werden. Dies gilt für Privatpersonen, Einzelunternehmen oder Vermieter, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die maximale Leistung der Photovoltaik-Anlage beträgt 30 kWp (Kilowatt-Peak ist die Maßeinheit für die Spitzenleistung einer PV-Anlage)
  • Die PV-Anlage ist an oder auf einer Wohn- oder Gewerbeeinheit befestigt
  • Bei mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten beträgt die maximale Leistung pro Wohneinheit 15 kWp, insgesamt maximal 100 kWp pro Steuerzahler

Die Regelung gilt, anders als bei der Umsatzsteuer, für alte und neue PV-Anlagen. Installationen mit einem Balkonkraftwerk sind ebenfalls von der Einkommensteuer befreit, da die Leistung unterhalb der 30 kWp-Grenze liegt.
Ab dem 01.01.2022 sind Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp steuerfrei, unabhängig davon, ob sie von einer Privatperson oder einem Einzelunternehmen betrieben werden. Das Alter der Anlage spielt dabei keine Rolle.

Achtung:

Beachten Sie, dass ab dem Jahr 2022 keine einkommensteuerfreie Abschreibung oder Sonderabschreibung auf die Anschaffungskosten einer PV-Anlage mehr möglich ist (§3c EStG). Für steuerbegünstigte PV-Anlagen spielt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG keine Rolle mehr, da auch keine Gewinne mehr ermittelt werden. Haben Sie vor dem 01.01.2022 einen IAB gebildet, müssen Sie diesen rückgängig machen, wenn Sie bis zum 31.12.2021 keine gewinnwirksame Hinzurechnung vorgenommen haben. Bestehende Anlagen können unabhängig von ihrem Alter weiterhin steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie mehr als 15 kWp bzw. 30 kWp leisten. Programme wie Lexware QuickSteuer Deluxe 2024 helfen Ihnen, alle steuerlich relevanten Posten korrekt zu erfassen.

Steuerliche Aspekte bei PV-Anlagen über 30 kWp

PV-Anlagen Anlagen mit über 30 kWp müssen in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wenn Sie Solarstrom verkaufen, erhalten Sie eine Einspeisevergütung und müssen Ihre Einnahmen versteuern.
Alternativ können Sie einen Vermarkter mit dem Verkauf des Stroms beauftragen, was durch eine Marktprämie gefördert wird.
Alle Einnahmen, egal ob verkauft oder selbst verbraucht, sind steuerpflichtig und müssen jährlich in der Steuererklärung angegeben werden.

Eine Photovoltaikanlage muss als Gewerbe angemeldet werden, wenn der Jahresgewinn mehr als 24.500 Euro beträgt. In diesem Fall muss Gewerbesteuer gezahlt werden. PV-Anlagen, die für gewerbliche Zwecke installiert werden (z. B. auf einer Lagerhalle oder einem Bürogebäude), müssen unabhängig von ihrer Leistung immer angemeldet werde. Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben.

Um die Steuerlast aus der Nutzung einer Photovoltaik-Anlage zu senken, müssen Sie die Anlage und alle damit verbundenen Ausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Eine wichtige Möglichkeit hierfür ist die steuerliche Abschreibung, auch AfA genannt, bei der Sie den Kaufpreis der Anlage über 20 Jahre verteilt geltend machen können.
Alternativ können Sie die degressive Abschreibung nutzen, bei der Sie maximal das 2,5-fache des regulären Abschreibungssatzes in Anspruch nehmen können. Außerdem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in den ersten fünf Betriebsjahren eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten geltend machen oder bis zu 50 Prozent der Investitionskosten als fiktive Betriebsausgaben abschreiben.

Steuerprogramme wie SteuerSparErklärung 2024 Plus helfen Ihnen bei der Einkommensteuererklärung. Die Software führt Sie im Frage-Antwort-Stil durch die Steuererklärung. Sie enthält ein spezielles Modul für Photovoltaik-Anlagen, das Sie für die Gewinnermittlung Ihrer Anlage nutzen können.

Umsatzsteuer bei Photovoltaik-Anlagen: Was Sie wissen müssen

Mit der Gesetzesänderung entfällt ab dem 01.01.2023 die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage und eines dazugehörigen Stromspeichers. Brutto- und Nettobetrag sind auf der Rechnung identisch. Eine PV-Anlage ist umsatzsteuerfrei, wenn folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Anlage wird nach dem 01.01.2023 gekauft, geliefert und installiert
  • Alte Module werden durch neue ersetzt (Reparatur und Wartung sind ausgeschlossen)
  • Die PV-Anlage befindet sich auf oder in der Nähe von Wohngebäuden
  • Die Installation der PV-Anlage muss 2023 abgeschlossen sein

Durch die Abschaffung der Umsatzsteuer für PV-Anlagen sollen Endverbraucher finanziell entlastet werden. Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung der Lieferanten, die Steuerermäßigung an ihre Kunden weiterzugeben. Wenn Sie die Anlage nach dem 01.01.2023 gekauft haben und bereits Umsatzsteuer gezahlt haben, können Sie sich diese vom Finanzamt erstatten lassen. Steuerprogramme von WISO Steuer 2024 oder Lexware smartsteuer 2024 bieten Ihnen Unterstützung bei der Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung.

Wer seine Photovoltaik-Anlage wegen Steuerbefreiung nicht beim Finanzamt anmeldet, erhält keine Steuernummer. Für die Einspeisung von Strom aus Ihrer Photovoltaik-Anlage in das öffentliche Stromnetz kann der Netzbetreiber, sofern Sie eine Einspeisevergütung erhalten, anstelle der Steuernummer die im Handelsregister eingetragene Nummer verwenden. Sollten Sie Ihre Anlage vor 2023 installiert haben und die Voraussetzungen für die Befreiung von der Umsatzsteuer nicht erfüllen, ist die PV-Anlage weiter umsatzsteuerpflichtig. Lediglich der Eigenverbrauch muss nicht mehr versteuert werden.

Info:

Geleaste, gemietete oder mobile Solaranlagen sind in der Regel nicht von der Umsatzsteuer befreit. Für bestimmte Miet- oder Leasingkaufverträge gilt allerdings 0-Prozent-Mehrwertsteuer, wenn Sie am Ende der Mietdauer automatisch Eigentümer der Anlage (bis 30 kWp Leistung) werden. Für mobile Solarmodule ist der Nullsteuersatz nicht gültig.

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Welche Regelungen gelten für ältere PV-Anlagen?

Gewerbesteuer auf PV-Anlagen vor 2023

Die gesetzliche Neuregelung ändert nichts daran, dass Sie möglicherweise als Gewerbetreibender betrachtet werden, wenn es um Alt-Anlagen geht. Die Entscheidung, ob vor 2023 Gewerbesteuer anfällt, hängt von der Höhe des Gewinns ab, wobei für PV-Anlagen eine Grenze von 24.500 Euro gilt. Falls dieser Betrag als Gewinn erzielt wird, ist die Anmeldung eines Gewerbes zwingend erforderlich.
Die meisten privaten Betreiber von Alt-Anlagen erzielen jedoch Gewinne, die weit unter dieser Grenze liegen. Daher war die Zahlung von Gewerbesteuer für kleinere Anlagen vor 2023 in der Regel selten erforderlich, da sie als steuerliche Bagatelle betrachtet wurden.

Ist der Eigenverbrauch steuerpflichtig?

Seit Januar 2022 ist die private Nutzung selbst erzeugten Stroms von der Einkommensteuer befreit. Um die Rentabilität zu steigern, ist es vorteilhaft, möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen. Die Ersparnis durch vermiedene Strombezugskosten macht die PV-Anlage besonders rentabel. Seit 2023 entfällt die bisherige Steuerpflicht für den Eigenverbrauch für kleine Anlagen bis 30 kWp. Bei Anlagen mit mehr Leistung gilt der Eigenverbrauch als Ertrag, der in der Einkommensteuer angegeben werden muss.
Bezüglich der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch haben Betreiber zwei Möglichkeiten: Sie können entweder die Kleinunternehmerregelung nutzen, um keine Umsatzsteuer auf den Eigenbedarf zu entrichten oder sich für die Regelbesteuerung entscheiden. Dann fällt jedoch Umsatzsteuer an.

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