Schenkungssteuer

Wie Sie Schenkungen steuerlich optimal managen können

Die Schenkungssteuer ist ein Themenbereich von besonderer Relevanz, der sich in der Welt der Finanzen und persönlichen Vermögensplanung bewegt. Schenkungen spielen in zahlreichen Lebenssituationen eine entscheidende Rolle – sei es bei der Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation, der finanziellen Unterstützung von Angehörigen oder dem Ausdruck von Wertschätzung in Form von Geschenken. Die steuerlichen Aspekte solcher Schenkungen sind jedoch nicht zu unterschätzen und erfordern ein grundlegendes Verständnis der Schenkungssteuer. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sich mit den Freibeträgen, Steuersätzen und verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten vertraut zu machen, um die steuerlichen Auswirkungen optimal zu gestalten.

Dieser Ratgeber hat das Ziel, Licht in die oft als komplex empfundene Thematik der Schenkungssteuer zu bringen. Er richtet sich sowohl an Privatpersonen, die Vermögen weitergeben möchten, als auch an jene, die eine Schenkung erhalten. Die folgenden Abschnitte werden Ihnen dabei helfen, die Schenkungssteuer besser zu verstehen und Ihre finanziellen Entscheidungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen zu treffen. Von den grundlegenden Definitionen und gesetzlichen Rahmenbedingungen über die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten bis hin zu praktischen Gestaltungsmöglichkeiten – dieser Ratgeber bietet einen umfassenden Überblick.

WISO-Steuer-2024_packshot

WISO Steuer 2024 (Steuerjahr 2023)

  • Funktioniert plattformübergreifend auf allen gängigen Betriebssystemen
  • Als App und für Installation nutzbar
  • Nachfolger von WISO Steuer-Sparbuch, WISO Steuer-Web, WISO Steuer-Mac, WISO Steuer-Start, WISO Steuer-App und WISO Steuer-Phone
  • Kostenloser Download-Versand der Lizenz
29,99 € 44,99 €
SteuerSparErklaerung-2024-windows_packshot

SteuerSparErklärung 2024 (Steuerjahr 2023) PC

  • Erledigt die Steuererklärung für das Steuerjahr 2023
  • Ermöglicht die Abgabe von bis zu 3 Steuererklärungen
  • BelegManager digitalisiert die Nachweise für die Steuererklärung 2023
  • Kostenloser Sofortversand als Download
28,99 € 39,99 €

Was ist die Schenkungssteuer?

Wie wird die Schenkungssteuer berechnet?

Die Schenkungssteuer unterliegt bestimmten Freibeträgen und Steuersätzen, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem variieren. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass kleinere Schenkungen, insbesondere innerhalb der Familie, steuerlich begünstigt werden, während bei größeren Vermögensübertragungen der Staat angemessen beteiligt werden soll.

Die Freibeträge sind in § 16 ErbStG geregelt und geben an, bis zu welcher Höhe Schenkungen steuerfrei bleiben. In Deutschland gelten dabei unterschiedliche Freibeträge für verschiedene Verwandtschaftsverhältnisse:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: Für Schenkungen zwischen Ehe- oder Lebenspartnern existiert ein hoher Freibetrag, der es ermöglicht, größere Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen.
  • Kinder und Stiefkinder: Die Freibeträge für Schenkungen an Kinder und Stiefkinder sind ebenfalls großzügig gestaltet, um Vermögensübertragungen innerhalb der Familie zu erleichtern.
  • Enkel und Urenkel: Auch für Schenkungen an Enkel und Urenkel gelten Freibeträge, die im Vergleich zu anderen Verwandtschaftsverhältnissen etwas niedriger ausfallen.
  • Andere Personen: Für Schenkungen an Personen ohne direkte Verwandtschaftsbeziehung gelten geringere Freibeträge.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Freibeträge jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren gelten. Das bedeutet, dass innerhalb dieses Zeitraums Schenkungen bis zur Höhe des jeweiligen Freibetrags steuerfrei bleiben.


Tabelle 1: Einteilung der Personen in ihre Steuerklasse & dazugehöriger Freibetrag (Stand: Januar 2024)

Personen
Freibetrag
Steuerklasse I Ehegatten & eingetragene Lebenspartner 500.000 €
Kinder & Stiefkinder 400.000 €
Enkel (mit verstorbenen Eltern) 400.000 €
Enkel (mit lebenden Eltern) 200.000 €
Urenkel 100.000 €
Steuerklasse II Eltern & Großeltern 20.000 €
Geschwister, Nichten & Neffen 20.000 €
Stiefkinder, Schwiegerkinder & Schwiegereltern 20.000 €
Geschiedene Ehegatten & getrennte Lebenspartner 20.000 €
Steuerklasse IIIAlle anderen beschenkten Personen20.000 €

Im zweiten Schritt richtet sich die Höhe der Schenkungssteuer nach dem Wert der Schenkung, der den Freibetrag übersteigt. Die Steuersätze steigen dabei progressiv an, das heißt, sie erhöhen sich mit steigendem Wert der Schenkung. Der höchste Steuersatz wird auf den Teil der Schenkung angewendet, der den maximalen Freibetrag überschreitet.

Hinweis: Die genauen Freibeträge und Steuersätze können sich aufgrund gesetzlicher Änderungen verändern. Es ist daher ratsam, aktuelle Informationen zu konsultieren oder sich bei steuerlichen Angelegenheiten von einem Fachexperten beraten zu lassen.


Tabelle 2: Steuersätze jeder Steuerklasse (Stand: Januar 2024)

Wert der Schenkung
Steuerklasse I
Steuerklasse II
Steuerklasse III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
bis 13.000.000 €23 %35 %50 %
bis 26.000.000 €27 %40 %50 %
ab 26.000.000 €30 %43 %50 %

Beispiel:

Thomas schenkt seiner Tochter Katrin 415.000 Euro. Der Freibeitrag für Katrin beträgt 400.000 Euro. Das bedeutet, die den Freibetrag übersteigenden 15.000 Euro muss sie versteuern. Da Katrin als Kind von Thomas in die Steuerklasse I fällt, liegt der Steuersatz für den Schenkungsbetrag bei 15 Prozent. Somit beträgt die fällige Schenkungssteuer 2.250 Euro.

Kann die Schenkungssteuer verringert oder vermieden werden?


Die Schenkungssteuer ist ein wichtiger Faktor bei der Übertragung von Vermögen und fällt in der Regel bei jeder Schenkung an. Es gibt jedoch legale Strategien, um die steuerlichen Auswirkungen zu verringern oder sogar zu umgehen. Im Folgenden werden verschiedene Ansätze erläutert, die dazu dienen können, die Schenkungssteuerlast zu minimieren:

  • Schenkung alle zehn Jahre
  • Kettenschenkung
  • Güterstandsschaukel
  • Gelegenheitsschenkung

Es ist zu betonen, dass steuerliche Gestaltungen stets im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen erfolgen sollten. Eine professionelle Beratung durch Steuerexperten oder Anwälte kann in komplexen Fällen ratsam sein, um sicherzustellen, dass die gewählten Strategien den rechtlichen Rahmen einhalten und effektiv zur Minimierung der Schenkungssteuer beitragen.

Schenkung alle zehn Jahre

Die Regelung, dass der Freibetrag für Schenkungen alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden kann, bietet eine interessante Möglichkeit, die Schenkungssteuerlast zu verringern. Diese Strategie eignet sich insbesondere für Schenker, die größere Vermögensübertragungen planen, jedoch nicht den gesamten Übertragungsbetrag innerhalb eines einzigen Jahres steuerfrei übertragen können bzw. wollen.

Ein zentraler Punkt dieser Regelung ist, dass der Freibetrag nicht nur einmalig, sondern alle 10 Jahre erneut zur Verfügung steht. Dies ermöglicht es Schenkern, in zeitlichen Abständen größere Vermögenswerte an ihre Nachkommen oder andere Begünstigte zu übertragen, ohne dabei die Schenkungssteuer in vollem Umfang zahlen zu müssen.

Durch die Zehn-Jahres-Frist haben Schenker die Flexibilität, ihre Vermögensplanung langfristig zu gestalten. Sie können in regelmäßigen Abständen Freibeträge nutzen, um Vermögen steuerfrei zu übertragen, ohne dabei den gesamten Nachlass in einem einzigen Schritt aufzubringen. Die Strategie erlaubt es zudem, Freibeträge in ihrer Gesamtheit zu nutzen, ohne dass diese verfallen. Dies ist besonders relevant, wenn der Freibetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde, da der verbleibende Betrag in den nächsten zehn Jahren erneut zur Verfügung steht.

Hinweis: Nehmen Sie mehrere Schenkungen an eine Person vor, beachten Sie dabei die Summe all dieser. Es ist wichtig, die Gesamtsumme der Schenkungen über einen Zeitraum von 10 Jahren im Auge zu behalten, da sie die Schenkungssteuerpflicht beeinflussen kann.

Kettenschenkung

Die Kettenschenkung ist eine steueroptimierende Methode, die darauf basiert, dass verschiedene Verwandte unterschiedlich hohe Freibeträge für Schenkungen haben. Diese Strategie wird besonders dann angewendet, wenn größere Vermögenswerte innerhalb der Familie übertragen werden sollen, und ermöglicht es, die Schenkungssteuerlast erheblich zu reduzieren.

Um den Mechanismus der Kettenschenkung zu veranschaulichen, nehmen wir das Beispiel eines Großvaters, der beabsichtigt, seinem Enkel 400.000 Euro zu schenken. Bei einer direkten Schenkung an den Enkel wären 22.000 Euro Schenkungssteuer fällig. Um dies zu vermeiden, wählt der Großvater eine indirekte Schenkung. Zunächst schenkt er das Geld steuerfrei an seine Tochter. Anschließend schenkt die Tochter den Betrag, ebenfalls steuerfrei, weiter an ihren eigenen Sohn, den Enkel. Dieses Vorgehen sorgt dafür, dass die gesamte Kettenschenkung im Endergebnis steuerfrei bleibt.

In diesem Zusammenhang ist es ratsam, zwei getrennte Verträge aufzusetzen. Im ersten Vertrag wird die Schenkung an die Tochter festgelegt. Hierbei ist entscheidend, dass die Tochter die volle Verfügungsgewalt über die Schenkung hat und keinerlei Bedingungen damit verbunden sind. Jegliche Klausel, die beispielsweise die Verpflichtung enthält, das Geld an den Enkel weiterzugeben, könnte die Anerkennung der Kettenschenkung durch das Finanzamt gefährden.

Der Bundesfinanzhof hat die Praxis der Kettenschenkung in verschiedenen Urteilen bestätigt, z. B. am 18.07.2013 (Az. II R45/11) und am 28.07.2022 (Az. II B37/21). Diese unterstreichen die rechtliche Wirksamkeit dieser Methode und, dass die Kettenschenkung im Einklang mit den geltenden Steuergesetzen steht.

Laptop Stift Hand auf Keyboard

Vergleich der Steuer-Software 2024

Erfahren Sie in unserem ausführlichen Test alles über die fünf besten Programme für die Steuererklärung 2023.
Mann im lockeren Telefonat

Online-Steuererklärungs-Tools im Vergleich

Vergleichen Sie die beliebtesten Anbieter für die Online-Steuererklärung. Die Cloud-Lösungen sind für alle Einkunftsarten geeignet.
Frau mit Notizblock sitzt vor Laptop

Alles über WISO Steuer

Erfahren Sie alles über die preisgekrönte Software von WISO Steuer. Sie ist für die meisten Berufsgruppen sowie Einkommensarten geeignet.
Junge Frau im Buero haelt ein Glas Wasser in der Hand und zeigt Daumen hoch

Vergleich der Steuer-Software 2023

Erfahren Sie in unserem ausführlichen Test alles über die fünf besten Programme für die Steuererklärung 2022.

Müssen Schenkungen dem Finanzamt gemeldet werden?

Die Schenkungssteuer ist vom Beschenkten an das Finanzamt zu entrichten, also von der Person, die die Schenkung empfängt. Nehmen wir zum Beispiel an, Eltern schenken ihren Kindern Geld oder andere Vermögenswerte. In einem solchen Fall sind die Kinder verpflichtet, Schenkungssteuer zu zahlen, sofern der Wert der Schenkung den Freibetrag übersteigt.

In Deutschland sind Schenkungen innerhalb von drei Monaten meldepflichtig, wenn der jeweilige Freibetrag überschritten wird. Diese Schenkungsmeldung erfolgt durch das Einreichen einer Schenkungssteuererklärung beim Finanzamt. Sie enthält sämtliche relevante Informationen über die Schenkung und deren Wert. Nach Erhalt der Angaben prüft das Finanzamt diese und berechnet die Schenkungssteuer, die vom Beschenkten zu entrichten ist.

Die Meldung sollte folgende Informationen umfassen:

  • Persönliche Daten des Schenkenden und des Beschenkten
  • Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Schenkendem und Beschenktem
  • Beschreibung und Wert der Schenkung
  • Zeitpunkt der Schenkung

Wenn die Schenkung von einem Notar oder einem Gericht beurkundet wurde, obliegt die Meldepflicht diesen Institutionen. In einem solchen Fall muss sich der Schenkende in der Regel nicht zusätzlich beim Finanzamt melden.

Die Informationen auf dieser Webseite werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und sollen nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung dienen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Die Webseite kann Verlinkungen zu Webseiten von anderen Anbietern enthalten. Wir kontrollieren oder bewerten den Inhalt dieser Seiten nicht. Wir übernehmen außerdem keine Verantwortung oder Haftung für die Produkte oder Dienstleistungen auf diesen Seiten.