Der Wust an Steuergesetzen lässt einen schon mal den Durchblick verlieren. Besonders bei der Berechnung der Steuer für Rentner hat sich in den letzten Jahren so einiges geändert. Viele ältere Menschen stellen sich daher oft die die Frage: Muss man als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Häufig lohnt sich die Steuererklärung für Rentner, um von Freibeträgen und verschiedenen Pauschalen zu profitieren. Erfahren Sie, was Sie als Rentner beachten sollten, und warum Sie sich das Geld für einen Steuerberater mit einem Programm wie SteuerSparErklärung für Rentner 2025 sparen können.
Der Renten-Grundfreibetrag: Auswirkungen auf die Steuererklärung
Der Grundfreibetrag ist der Betrag Ihrer Renteneinnahmen, der bei der Steuererklärung für Rentner nicht zu Berechnung herangezogen wird. Dieser Grundfreibetrag wird in jedem Jahr angepasst. Über den Grundfreibetrag hinaus können noch weitere Freibeträge in die Steuerberechnung einfließen. Zu den wichtigsten Freibeträgen gehören der Altersentlastungsbetrag, die Sonderausgabenpauschale, der Sparerpauschbetrag und unter Umständen der Behindertenpauschbetrag.
2024 | 2023 | 2022 | 2021 |
11.784 € (Ledig) / 23.568 € (Verheiratet) | 10.908 € (Ledig) / 21.816 € (Verheiratet) | 10.347 € (Ledig) / 20.694 € (Verheiratet) | 9.744 € (Ledig) / 19.488 € (Verheiratet) |
Das bringt die Zukunft: So wird die Rente besteuert
Der Besteuerungsanteil für die gesetzliche Rente richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Seit 2005 werden Jahresbruttorenten mit 50 Prozent besteuert. Bis 2020 stieg der Besteuerungsanteil um 2 Prozent, danach jedes Jahr um 1 Prozent bis 2023 und ab da an um 0,5 Prozent jedes Jahr. Dieser Anstieg wird bis ins Jahr 2040 fortgeführt. Von da an werden gesetzliche Renten mit 100 Prozent versteuert. Gleichzeitig fällt für berufstätige Arbeitnehmer, die noch keine Renteneinkünfte haben, der Steueranteil an der Altersvorsorge. 2024 werden 84 Prozent abgezogen werden. Im Rückschluss bedeutet das, dass bei einem Renteneintritt im Steuerjahr 2024 von Ihrer Jahresbruttorente 16 Prozent steuerfrei bleiben. Dieser steuerfreie Betrag ist der Rentenfreibetrag.
Steuersätze rund um die Rente
Der Steuersatz wird auf den Teil der Rente angewendet, der über Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag liegt. Für verheiratete Rentner kann das doppelte Jahreseinkommen für den jeweiligen Steuersatz veranschlagt werden. Beachten Sie, dass die Steuersätze regelmäßig angepasst werden. Aus diesem Grund können Rentner, die in einem Jahr nicht steuerpflichtig waren, im Folgejahr mit ihren Einkünften die Freibetragsgrenzen überschreiten.
Wollen Sie Ihre Steuerlast mindern, prüfen Sie, ob Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen in Ihrem Fall absetzbar sind. Beiträge zu Kranken-, Pflege, Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie Spenden lassen sich in der Steuererklärung für Rentner absetzen. Unterm Strich sparen Sie sich dadurch oft hohe Steuerbeträge.
Es geht um’s Geld! Das müssen Sie als Rentner versteuern
Steuerfrei
Gesetzliche Unfallversicherungsleistungen
Berufsständische Versorgungsleistungen
Witwen/Witwerrentenabfindung nach Wiederheirat
Steuerpflichtig
Leibrentenbezug zusätzlich zur Basisrente
Versorgungsbezüge aus Beamtenpensionen
Kapitalerträge oberhalb der Grundfreibetragsgrenzen
Ein Plus für die Rente: Ihr Erstattungsanspruch auf Werbungskosten
Als Rentner haben Sie die Möglichkeit, einen Pauschalbetrag auf Werbungskosten in Höhe von 102 Euro von der Steuer abzusetzen. Dieser Betrag gilt auch, wenn Sie mehrere Renten beziehen. Sind Sie verheiratet, steht Ihrem Partner ein Werbungskosten-Pauschalbetrag von ebenfalls 102 Euro zu (abzüglich WK § 9a Nr. 1 Buchst. b und Satz 2 EStG). Übersteigen Ihre Aufwendungen 102 Euro, müssen Sie Ihrer Steuererklärung Nachweise anfügen.
Verdienen Sie sich neben Ihrer Rente mit einem Minijob etwas dazu, müssen Sie auf diese Einkünfte keine Steuern zahlen. Diese sind mit dem Anteil an Lohnsteuer abgegolten, den der Arbeitgeber für Sie entrichtet. Entstehen Ihnen durch den Minijob Kosten, die den Betrag von 102 Euro pro Jahr übersteigen, lassen sich allerdings auch keine weiteren Werbungskosten in der Steuererklärung für diesen Hinzuverdienst geltend machen.
Entlastungen in der Steuererklärung: Damit haben Sie mehr von Ihrer Rente!
Außergewöhnliche Belastungen
Kassenfremde Krankheitskosten
Kassenfremde Arzneimittelkosten
Medizinische Hilfs- & Pflegemittel
Kosten für Haushaltshilfen
Therapien & Kuren
Beerdigungskosten
Sonderausgabenabzug
Spenden
Kirchensteuer
Pflegeversicherungs-Beiträge
Unfallversicherungsbeiträge
Haftpflichtversicherungsbeiträge
Risikoversicherungsbeiträge
Gut beraten im Ruhestand – Steuersoftware für Rentner
Viele Rentner sind sich gar nicht darüber im Klaren, dass Sie mit ihren Einkünften weit über den jährlichen Freibetragsgrenzen liegen. Moderne Steuerprogramme wie SteuerSparErklärung Rentner 2025 (für Steuerjahr 2024) decken Sparpotenziale auf und helfen dabei, den Fallstricken, die eine Steuererklärung bereit halten kann, aus dem Wege zu gehen. Zu einem günstigen Preis erhalten Sie ein vollwertiges Steuersparprogramm, das auf die Bedürfnisse von Rentner und Pensionären zugeschnitten ist.
[Autor: PK]
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