Nicht nur in Zeiten einer Pandemie wird Kurzarbeit in Unternehmen angeordnet, sondern auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, um Entlassungen zu vermeiden.
Wie sich das Kurzarbeitergeld (KUG) für die Beschäftigten auf Ihre Steuererklärung und Lohnabrechnung auswirkt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Kurzarbeitergeld & Steuer: Nachzahlung oder Erstattung?
Häufige Fragen zur Kurzarbeit
Programme wie WISO Steuer 2026 und tax 2026 bieten Ihnen zum Beispiel praktische Checkups. Diese beinhaltet Tipps und Antworten auf zahlreiche Fragen zum Thema Kurzarbeit und Home Office. Als Selbstständiger profitieren Sie davon genauso wie als Arbeitnehmer mit Familie. Spezielle Eingabe-Hinweise und eine genaue Prüfung stellen sicher, dass Sie dem Finanzamt eine optimierte Steuererklärung zusenden.
Was ist das Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, die bei vorübergehendem Arbeitsausfall von der Agentur für Arbeit gezahlt wird. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass mindestens ein Drittel bzw. ca. 33,3 % der Belegschaft von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sein muss (§ 96 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).
Wer zahlt das Kurzarbeitergeld?
Der Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld an den Arbeitnehmer. Dabei geht der Arbeitgeber in Vorleistung. Das gezahlte Kurzarbeitergeld kann sich der Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit zurückholen.
Wie viel Kurzarbeitergeld gibt es?
Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent des entgangenen Nettolohns. Arbeitnehmer mit Kind bekommen 67 Prozent des Netto-Entgelts. Bitte beachten Sie, dass Sie Kurzarbeit in der Steuererklärung in der Anlage N als Lohnersatzleistung angegeben müssen. Auskunft über Bezugsdauer und Höhe einer Lohnersatzleistung gibt die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers.
Gibt es eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung wegen Kurzarbeit?
Ja. Wer Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung erhalten hat, muss aufgrund des Progressionsvorbehalts eine Steuererklärung für das Steuerjahr machen, in dem das KUG ausgezahlt wurde. Steuerprogramme wie tax 2026 oder QuickSteuer 2026 zeigen Ihnen schnell, ob die Kombination Ihrer Steuerklasse, des Einkommens und des gewährten Kurzarbeitergelds zu einer Steuernachzahlung führen kann.
Wo wird Kurzarbeit in der Steuererklärung eingetragen?
Alle Angaben für das Kurzarbeitergeld machen Sie in der Anlage N. Geben Sie die Höhe des erhaltenen Kurzarbeitergeldes in Zeile 28 an. Den genauen Betrag finden Sie in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15. Nutzen Sie eine Anwendung wie tax 2026, QuickSteuer 2026 oder WISO Steuer 2026, führt sie die Software im Interviewmodus zur entsprechenden Anlage für das Kurzarbeitergeld und andere Lohnersatzleistungen. Das erspart Ihnen langes Suchen.
Wie lange gibt es Kurzarbeitergeld?
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld ist auf 24 Monate begrenzt. Bei Unterbrechungen der Kurzarbeit von 3 zusammenhängenden Monaten oder mehr beginnt eine neue Bezugsdauer.
Werden die Sozialabgaben zusammen mit dem Kurzarbeitergeld erstattet?
Aktuell gibt es keine Möglichkeit mehr für Arbeitgeber, die Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen des Kurzarbeitergeldes erstattet zu bekommen. Während der Corona-Pandemie gab es Sonderregelungen, die es Arbeitgebern ermöglichten, die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer in Kurzarbeit erstattet zu bekommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren. Diese Regelungen, die unter anderem eine Qualifizierung der Beschäftigten beinhalteten, wurden jedoch zum 30. Juni 2022 beendet. Seitdem tragen Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge für das Kurzarbeitergeld.
Muss ich Kurzarbeitergeld nachträglich versteuern?
Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt als Lohnersatzleistung jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Einkommensteuergesetz) und erhöht deshalb den Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen. Das ausgezahlte Kurzarbeitergeld ist im Lohnkonto einzutragen. Mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres ist in der elektronischen Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers das ausgezahlte Kurzarbeitergeld zu bescheinigen. Aktuelle Steuersoftware hilft Ihnen kostengünstig bei der Ermittlung Ihrer Lohnsteuer und liefert Ihnen zudem die betreffenden Anlagen.
Wird mein Minijob / Nebenjob während Kurzarbeit auf die Steuer angerechnet?
Wer sein Kurzarbeitergeld aufstocken möchte, kann dies durch einen Minijob oder einen Nebenjob tun. Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro monatlich (13,90 pro Stunde) angehoben. Überschreitet das regelmäßige Arbeitsentgelt eines Minijobs oder Nebenjobs diese Grenze nicht, bleibt die Beschäftigung steuerfrei. Wenn Sie Kurzarbeitergeld erhalten, sind Sie jedoch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Einkommen aus einem Minijob, der während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommen wird, wird seit dem 1. Juli 2022 auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dies bedeutet, dass das zusätzliche Einkommen aus dem Minijob zu einer Reduzierung des Kurzarbeitergeldes führen kann.
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[Autor: PK]