Schenkungen spielen in zahlreichen Lebenssituationen eine Rolle – sei es bei der Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation, der finanziellen Unterstützung von Angehörigen oder dem Ausdruck von Wertschätzung. Die steuerlichen Aspekte solcher Schenkungen sind jedoch nicht zu unterschätzen. Darum sollten Sie sich mit den Freibeträgen und Steuersätzen vertraut machen, um die steuerlichen Auswirkungen optimal zu gestalten.
Dieser Ratgeber hat das Ziel, Licht in die oft als komplex empfundene Thematik der Schenkungssteuer zu bringen. Er richtet sich sowohl an Privatpersonen, die Vermögen weitergeben möchten, als auch an jene, die eine Schenkung erhalten. Die folgenden Abschnitte werden Ihnen dabei helfen, die Schenkungssteuer besser zu verstehen und Ihre finanziellen Entscheidungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen zu treffen.

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Was ist die Schenkungssteuer?
Wie wird die Schenkungssteuer berechnet?
Die Schenkungssteuer unterliegt bestimmten Freibeträgen und Steuersätzen, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem variieren. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass kleinere Schenkungen, insbesondere innerhalb der Familie, steuerlich begünstigt werden, während bei größeren Vermögensübertragungen der Staat angemessen beteiligt werden soll.
Die Freibeträge sind in § 16 ErbStG geregelt und geben an, bis zu welcher Höhe Schenkungen steuerfrei bleiben. In Deutschland gelten dabei unterschiedliche Freibeträge für verschiedene Verwandtschaftsverhältnisse:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: Für Schenkungen zwischen Ehe- oder Lebenspartnern existiert ein hoher Freibetrag, der es ermöglicht, größere Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen.
- Kinder und Stiefkinder: Die Freibeträge für Schenkungen an Kinder und Stiefkinder sind ebenfalls großzügig gestaltet, um Vermögensübertragungen innerhalb der Familie zu erleichtern.
- Enkel und Urenkel: Auch für Schenkungen an Enkel und Urenkel gelten Freibeträge, die im Vergleich zu anderen Verwandtschaftsverhältnissen etwas niedriger ausfallen.
- Andere Personen: Für Schenkungen an Personen ohne direkte Verwandtschaftsbeziehung gelten geringere Freibeträge.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Freibeträge jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren gelten. Das bedeutet, dass innerhalb dieses Zeitraums Schenkungen bis zur Höhe des jeweiligen Freibetrags steuerfrei bleiben.
Tabelle 1: Einteilung der Personen in ihre Steuerklasse & dazugehöriger Freibetrag (Stand: Januar 2025)
Personen |
Freibetrag | |
Steuerklasse I | Ehegatten & eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder & Stiefkinder | 400.000 € | |
Enkel (mit verstorbenen Eltern) | 400.000 € | |
Enkel (mit lebenden Eltern) | 200.000 € | |
Urenkel | 100.000 € | |
Steuerklasse II | Eltern & Großeltern | 20.000 € |
Geschwister, Nichten & Neffen | 20.000 € | |
Stiefkinder, Schwiegerkinder & Schwiegereltern | 20.000 € | |
Geschiedene Ehegatten & getrennte Lebenspartner | 20.000 € |
Im zweiten Schritt richtet sich die Höhe der Schenkungssteuer nach dem Wert der Schenkung, der den Freibetrag übersteigt. Die Steuersätze steigen dabei progressiv an, das heißt, sie erhöhen sich mit steigendem Wert der Schenkung. Der höchste Steuersatz wird auf den Teil der Schenkung angewendet, der den maximalen Freibetrag überschreitet.
Hinweis: Die genauen Freibeträge und Steuersätze können sich aufgrund gesetzlicher Änderungen verändern. Es ist daher ratsam, aktuelle Informationen zu konsultieren oder sich bei steuerlichen Angelegenheiten von einem Fachexperten beraten zu lassen.
Kann die Schenkungssteuer verringert oder vermieden werden?
Die Schenkungssteuer ist ein wichtiger Faktor bei der Übertragung von Vermögen und fällt in der Regel bei jeder Schenkung an. Es gibt jedoch legale Strategien, um die steuerlichen Auswirkungen zu verringern oder sogar zu umgehen. Im Folgenden werden verschiedene Ansätze erläutert, die dazu dienen können, die Schenkungssteuerlast zu minimieren:
- Schenkung alle zehn Jahre
- Kettenschenkung
- Güterstandsschaukel
- Gelegenheitsschenkung
Es ist zu betonen, dass steuerliche Gestaltungen stets im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen erfolgen sollten. Eine professionelle Beratung durch Steuerexperten oder Anwälte kann in komplexen Fällen ratsam sein, um sicherzustellen, dass die gewählten Strategien den rechtlichen Rahmen einhalten und effektiv zur Minimierung der Schenkungssteuer beitragen.
Schenkung alle zehn Jahre
Die Regelung, dass der Freibetrag für Schenkungen alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden kann, bietet eine interessante Möglichkeit, die Schenkungssteuerlast zu verringern. Diese Strategie eignet sich insbesondere für Schenker, die größere Vermögensübertragungen planen, jedoch nicht den gesamten Übertragungsbetrag innerhalb eines einzigen Jahres steuerfrei übertragen können bzw. wollen.
Ein zentraler Punkt dieser Regelung ist, dass der Freibetrag nicht nur einmalig, sondern alle 10 Jahre erneut zur Verfügung steht. Dies ermöglicht es Schenkern, in zeitlichen Abständen größere Vermögenswerte an ihre Nachkommen oder andere Begünstigte zu übertragen, ohne dabei die Schenkungssteuer in vollem Umfang zahlen zu müssen.
Durch die Zehn-Jahres-Frist haben Schenker die Flexibilität, ihre Vermögensplanung langfristig zu gestalten. Sie können in regelmäßigen Abständen Freibeträge nutzen, um Vermögen steuerfrei zu übertragen, ohne dabei den gesamten Nachlass in einem einzigen Schritt aufzubringen. Die Strategie erlaubt es zudem, Freibeträge in ihrer Gesamtheit zu nutzen, ohne dass diese verfallen. Dies ist besonders relevant, wenn der Freibetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde, da der verbleibende Betrag in den nächsten zehn Jahren erneut zur Verfügung steht.
Hinweis: Nehmen Sie mehrere Schenkungen an eine Person vor, beachten Sie dabei die Summe all dieser. Es ist wichtig, die Gesamtsumme der Schenkungen über einen Zeitraum von 10 Jahren im Auge zu behalten, da sie die Schenkungssteuerpflicht beeinflussen kann.
Kettenschenkung
Die Kettenschenkung ist eine steueroptimierende Methode, die darauf basiert, dass verschiedene Verwandte unterschiedlich hohe Freibeträge für Schenkungen haben. Diese Strategie wird besonders dann angewendet, wenn größere Vermögenswerte innerhalb der Familie übertragen werden sollen, und ermöglicht es, die Schenkungssteuerlast erheblich zu reduzieren.
Um den Mechanismus der Kettenschenkung zu veranschaulichen, nehmen wir das Beispiel eines Großvaters, der beabsichtigt, seinem Enkel 400.000 Euro zu schenken. Bei einer direkten Schenkung an den Enkel wären 22.000 Euro Schenkungssteuer fällig. Um dies zu vermeiden, wählt der Großvater eine indirekte Schenkung. Zunächst schenkt er das Geld steuerfrei an seine Tochter. Anschließend schenkt die Tochter den Betrag, ebenfalls steuerfrei, weiter an ihren eigenen Sohn, den Enkel. Dieses Vorgehen sorgt dafür, dass die gesamte Kettenschenkung im Endergebnis steuerfrei bleibt.
In diesem Zusammenhang ist es ratsam, zwei getrennte Verträge aufzusetzen. Im ersten Vertrag wird die Schenkung an die Tochter festgelegt. Hierbei ist entscheidend, dass die Tochter die volle Verfügungsgewalt über die Schenkung hat und keinerlei Bedingungen damit verbunden sind. Jegliche Klausel, die beispielsweise die Verpflichtung enthält, das Geld an den Enkel weiterzugeben, könnte die Anerkennung der Kettenschenkung durch das Finanzamt gefährden.
Der Bundesfinanzhof hat die Praxis der Kettenschenkung in verschiedenen Urteilen bestätigt, z. B. am 18.07.2013 (Az. II R45/11) und am 28.07.2022 (Az. II B37/21). Diese unterstreichen die rechtliche Wirksamkeit dieser Methode und, dass die Kettenschenkung im Einklang mit den geltenden Steuergesetzen steht.

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Müssen Schenkungen dem Finanzamt gemeldet werden?
Die Schenkungssteuer ist vom Beschenkten an das Finanzamt zu entrichten, also von der Person, die die Schenkung empfängt. Nehmen wir zum Beispiel an, Eltern schenken ihren Kindern Geld oder andere Vermögenswerte. In einem solchen Fall sind die Kinder verpflichtet, Schenkungssteuer zu zahlen, sofern der Wert der Schenkung den Freibetrag übersteigt.
In Deutschland sind Schenkungen innerhalb von drei Monaten meldepflichtig, wenn der jeweilige Freibetrag überschritten wird. Diese Schenkungsmeldung erfolgt durch das Einreichen einer Schenkungssteuererklärung beim Finanzamt. Sie enthält sämtliche relevante Informationen über die Schenkung und deren Wert. Nach Erhalt der Angaben prüft das Finanzamt diese und berechnet die Schenkungssteuer, die vom Beschenkten zu entrichten ist.
[Autor: FR]
Die Meldung sollte folgende Informationen umfassen:
- Persönliche Daten des Schenkenden und des Beschenkten
- Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Schenkendem und Beschenktem
- Beschreibung und Wert der Schenkung
- Zeitpunkt der Schenkung
Wenn die Schenkung von einem Notar oder einem Gericht beurkundet wurde, obliegt die Meldepflicht diesen Institutionen. In einem solchen Fall muss sich der Schenkende in der Regel nicht zusätzlich beim Finanzamt melden.
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